Das Verfassungsgericht fordert, "dass es sich bei der angebotenen um eine existenzsichernde Arbeit handelt."
Diese Einschränkung fehlt Gesetzentwirf (8.1.2024) nicht nur --
dort heißt es sogar im direkten Widerspruch dazu: "[es ist] keine Voraussetzung für den Wegfall des Regelbedarfes, dass die angebotene Arbeit zu einer unmittelbaren Überwindung der Hilfebedürftigkeit führt."
Die Art, wie der Entwurf dabei argumentiert, ist völlig absurd.