Überträgt ein Arbeitgeber das betriebliche Eingliederungsmanagement ( #BEM) an einen #Dienstleister, muss er für dessen etwaige Fehler geradestehen. Eine krankheitsbedingte #Kündigung kann dabei ggf. unwirksam sein...
https://www.betriebsratspraxis24.de/arbeits-und-gesundheitsschutz/arbeitgeber-muss-fuer-fehler-von-bem-dienstleister-geradestehen-18468/