#211Abs2StGB

Präsident des Landgerichts KApraeslgka@bawü.social
2023-06-30

Seit 1941 (!) gilt heutige Abgrenzung zwischen #Mord gem. § #211Abs2StGB + Totschlag § #212StGB. Trotzdem muss #BGH immer wieder darüber entscheiden. Spricht dafür, dass geltende Regelung nicht gelungen ist. Obwohl das schon lange von vielen so gesehen wird, kommt es nicht zu Reformen.

Was ist das Problem?

Warum scheitern Reformversuche?

lto.de/recht/nachrichten/n/bgh

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