#KURZMELDUNG: Zugriffe auf Chatnachrichten waren rechtswidrig
Der #Bundesgerichtshof stellt klar, das bei einer „einfachen" #TKÜ kein Zugriff auf Chatnachrichten, die vor dem Zeitpunkt der richterlichen Anordnung geschrieben wurden, erfolgen darf!
Soll dies erfolgen, sind höhere Anforderungen zu erfüllen.
Die nunmehr vom #BGH rechtswidrig eingestufte #Ermittlungspraxis
führt dazu, dass ein betroffenes Strafverfahren neu verhandelt werden muss. Weitere dürften folgen.
https://www.tagesschau.de/inland/gesellschaft/polizei-chat-nachrichten-bgh-100.html