Ich habe eine rechtliche Frage zum Stromzählerwechsel durch den #Messstellenbetreiber:
Der #Messstellenbetreiber ist verpflichtet, mich mind. 3 Monate vor einem #zählerwechsel über einen bevorstehenden Wechsel zu informieren und auf die Möglichkeit des Wechsels des MSB hinzuweisen (und dann nochmal mind 14 Tage vor dem konkreten Wechseltermin, aber um den geht es hier nicht).
Wie lange hat der MSB nach der ersten Ankündigung Zeit, einen Zählerwechsel durchzuführen? Verjährt die Erfüllung der allg. Ankündigungspflicht irgendwann? Bei mir sind es nämlich demnächst 2 Jahre. In 2 Jahren kann sich ja eiiges tun auf dem Markt ;-)
#balkonsolar #steckersolar #balkonkraftwerke