Das #Bundesgericht billigte die angedachte Hauskontrolle bei einer jungen Gesuchstellerin, die einen Waffenerwerbsschein ohne zusätzliche Befragung wollte. Das Abweisen ihres Gesuchs aufgrund einer fehlenden Gefährlichkeitsprognose sei nicht willkürlich.
https://armalex.ch/hauskontrolle-bei-nichtwaffenbesitzer/