📌 EINHEIT DES VERHINDERUNGSFALLS: Kein Neustart der Lohnfortzahlung
Das Gericht stellt klar: Schließt eine neue Krankschreibung unmittelbar an eine bestehende an, gilt die Erkrankung als fortlaufender Fall – ein erneuter Anspruch auf Lohnfortzahlung entsteht nicht. Eine Erstberatung kann helfen, die individuellen Rechte zu klären.
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