#Etwas

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-13

(Merkur) Ex-Grünen-Abgeordnete und Trans-Frau Wilms: “Woke hat etwas Missionarisches – Das schreckt viele ab”

Die frühere Grünen-Politikerin Valerie Wilms spricht über ihren Weg vom Mann zur Frau, Kritik an Transaktivismus und ihre Bedenken zur gesellschaftlichen Akzeptanz. S.a.: Das Buch von Valerie Wilms: Wie ein Schlag ins Gesicht (23.04.2025)

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#abgeordnete #etwas #grunen #merkur #missionarisches #trans #wilms

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-15

Raptastisch: Transfrau Shirin Christians deutet an, etwas mit Fler und Finch gehabt zu haben

Gerüchte um vermeintliche Liebschaften deutscher Rapper gab es immer wieder. Etliche Künstler – egal ob männlich oder weiblich – stehen wegen ihres Beziehungslebens im Fokus der Öffentlichkeit. Nun geraten erneut zwei deutsche Rapper ins Gespräch – Fler und Finch sollen etwas mit derselben Person gehabt zu haben. Pikant daran: Es handelt sich um eine Transfrau..

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#christians #deutet #etwas #finch #raptastisch #shirin #transfrau

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-07

Vom Volk, Vertreibung und etwas Schnee

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Der AfD-Politiker Maximilian Krah distanziert sich erneut von der völkischen Ideologie – dabei galt er noch im Sommer 2023 als einer ihrer wichtigsten Vertreter in der AfD. „Der Eindruck der Protestwelle nach dem Correctiv-Bericht und die Planung der Europa-Kampagne haben mich dazu gebracht, die Frage der Multiethnizität des Staatsvolks neu zu durchdenken“, so Krah gegenüber CORRECTIV. Zuvor hatte ein ehemaliger Mitarbeiter verschiedene Anschuldigungen über ihn veröffentlicht.

Krah saß bis vor Kurzem für die AfD im EU-Parlament und war deren Spitzenkandidat. Er selbst hat das Buch „Politik von Rechts – ein Manifest“ geschrieben, mit Thesen, die ethnopluralistisch, völkisch und frauenfeindlich sind. Von den darin formulierten völkischen Ideen rückte der AfD-Politiker bereits im Dezember 2024 auf einem Post bei X ab. Gegenüber CORRECTIV bestätigte er dies nun erneut.

In der rechten Szene ist ein Streit um den Begriff der „Remigration“ entbrannt, in dessen Zentrum Krah und Eric Ahrens, rechtsextremer Aktivist, sowie der Kopf der Identitären Bewegung Martin Sellner stehen. 

Das völkische Konzept im Rechtsextremismus bezeichnet eine Ideologie, die eine homogene Volksgemeinschaft propagiert, aus der das „Fremde“ ausgeschlossen werden sollen. „Remigration“ ist der Tarnbegriff dieser völkischen Idee.

Ahrens: „Sellner will ja viel mehr remigrieren“

Krah hatte 2024 auf der Plattform „X“ geschrieben, man dürfe bei Staatsangehörigen nicht pauschal von „Remigration“ reden. Auf diesen Sinneswandel bezieht sich nun offenbar Ahrens, der selbst als Referent an dem Treffen in Potsdam teilgenommen hatte und sich danach als Rassist outete

In einer Online-Tirade gegen Krah sagte Ahrens, dass Sellner bei dem Begriff der „Remigration“ nicht nur wenige Einzelfälle meine. Und stellt sie der heutigen Positions Krahs gegenüber: Krah, so Ahrens, wolle ja nur kriminelle Asylbewerber ohne Aufenthaltsstatus remigrieren. Dieser sei „gegen Remigration, wie Martin Sellner sie versteht (…) Martin Sellner will ja viel mehr remigrieren“.

Ahrens veröffentlichte zudem zwei Fotos, auf denen Krah vor dem Potsdamer Landhaus mit anderen Teilnehmern der Veranstaltung zu sehen ist. CORRECTIV liegen keine Fotos von Krah vor, weder vor dem Haus noch während der Veranstaltung im Haus. Krah bestreitet gegenüber CORRECTIV an dem Treffen teilgenommen zu haben: „Am 26.11.2023 habe ich Gernot Mörig zwei meiner Bücher übergeben“, so Krah auf Anfrage von CORRECTIV.. „Ich habe keine bildliche Erinnerung daran, dass das vor dem Landhaus Adlon geschah, schließe es aber auch nicht aus. Nach meiner lückenhaften Erinnerung war es am Mittag und dauerte einschließlich des Austauschs von Höflichkeiten etwa fünf Minuten.“ Er habe das Haus auch nicht betreten und lediglich vor dem Haus das Buch übergeben.

War Maximilian Krah beim Potsdamer Geheimtreffen? Der Rechtsextremist Erik Ahrens postete Fotos, die Krah mit Teilnehmenden des Treffens zeigen sollen. Wir bestätigen anhand unserer Dashcam-Videos: Ahrens Bilder sind am 26.11.24 gegen 10:35 Uhr vorm Eingang des Landhaus Adlon entstanden 1/7

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— Greenpeace Investigativ (@investigativ.greenpeace.de) 7. April 2025 um 16:33

Die vereiste Scheibe

Die Echtheit der Fotos kann nicht abschließend geklärt werden. Das Investigativteam von Greenpeace rekonstruiert jedoch, wie diese Bilder mit dem restlichen Recherchematerial korrespondieren könnten. Der Grund, weshalb das von Ahrens veröffentlichte Foto der Überwachungskamera auf dem Bildmaterial von Greenpeace nicht zu finden ist: Schnee. Die Szene auf dem von Ahrens geposteten Foto, konnte von der Kamera im Wagen 1 am Sonntagmorgen nicht festgehalten werden, da die Scheibe zu dem Zeitpunkt der Aufnahme vereist war.

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Author: Marcus Bensmann

#etwas #schnee #vertreibung

Karl TheodorKarl_Theodor
2025-02-25

troet.cafe/@Lost_Paradise/1097

{Was ist denn das ""? Was ist ? Das sind Fragen, die ich mir als kleiner Junge gestellt habe. Da ich mit keinem Menschen gesprochen habe, musste ich mir alles selbst erklären. Ich hatte immer das Gefühl "" nicht zu wissen und das machte mir Angst, da ich nicht einmal die Worte benennen konnte. Sie fehlten mir einfach ...} " - "

Februar 2025 - Sie ist wunderschön unsere "MUTTER ERDE"
Kann eine Pflanze helfen den Planeten für unsere Kinder und Enkel zu bewahren? Die kleine Erdenkugel in der Einsamkeit das ALLs. DIE HANFINITIATIVE 2011 - 2022
2025-02-05

Und nun zur nächsten Nachricht ...

#trump #hat #noch #etwas #gemacht

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-12-15

Focus: Eines der letzten Sexkinos in München – “Schön, dass es so etwas noch gibt”

Sexkinos sind eine aussterbende Spezies. In München-Pasing gibt es noch eins. Die Erotik-Videothek ist dabei mehr als nur ein Harem der 1000 Sexfilme und des gemeinschaftlichen Onanierens. Es ist ein sozialer Treffpunkt, an dem auch Freundschaften entstehen. Ein Besuch.

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#eines #etwas #focus #letzten #munchen #schon #sexkinos

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-09-03

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Forderung an neue EU-KommissionMacht endlich wirklich etwas gegen Staatstrojaner

Genug mit Verzögern und sachten Empfehlungen: Ein Bündnis aus Gruppen der Zivilgesellschaft will Taten gegen Spionagesoftware sehen. Es fordert von der neuen EU-Kommission klare Regeln für den Einsatz solcher Software.


03.09.2024 um 16:50 Uhr
Maximilian Henning – in Überwachungeine Ergänzung Bisher hat noch niemand neue Regeln gegen Staatstrojaner zu Papier gebracht. – Public Domain cottonbro studio / Pexels

Eine Gruppe an zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert mit einem heute veröffentlichten Statement mehr Taten gegen Staatstrojaner. Die Spionageprogramme sollen stark eingeschränkt werden, die kommerzielle Entwicklung soll ganz verboten werden. Bis es neue Regeln gibt, sollen überhaupt keine Staatstrojaner mehr entwickelt werden dürfen.

Hintergrund für die Forderungen ist der Pegasus-Skandal vor inzwischen zwei Jahren. In dessen Rahmen wurde bekannt, dass auch EU-Regierungen mit Staatstrojanern Oppositionelle und Journalist:innen überwachten. Um diesen Skandal aufzuarbeiten, richtete das Europäische Parlament einen Untersuchungsausschuss ein. Den hat netzpolitik.org ausführlich begleitet.

Die praktischen Konsequenzen des Ausschusses waren jedoch zunächst gleich null. Die meisten Mitgliedstaaten versteckten sich hinter der Ausrede, es gehe bei ihren Spähaktionen um Fragen der nationalen Sicherheit, in die die EU nicht eingreifen darf.

Spanien eröffnete zwar 2022 ein Verfahren, das wurde aber wegen der fehlender Kooperation Israels eingestellt. Dort sitzt das Unternehmen hinter dem Trojaner Pegasus, die NSO Group. Anfang dieses Jahres nahm dann in Polen eine parlamentarische Untersuchungskommission Fahrt auf. Die spanische Untersuchung wurde wiedereröffnet, nachdem französische Behörden neue Informationen übergeben hatten. In Griechenland erklärte dagegen der Oberste Gerichtshof den Skandal einfach für beendet.

Mitgliedstaaten mauern, Kommission verzögert

Die EU-Kommission reagierte während all dessen ausweichend und lieferte keine konkreten Vorschläge, wie die Situation verbessert werden könnte.

„Die Antwort der Kommission auf die Ergebnisse des Pegasus-Ausschusses hat die Erwartungen nicht erfüllt“, sagte Silvia Lorenzo Perez zu netzpolitik.org. Sie arbeitet beim Center for Democracy and Technology (CDT) zu Spionagesoftware und Menschenrechten. „Von der Leyen und die zuständigen Kommissar:innen haben nicht die Führung gezeigt, die nötig gewesen wäre, um für die Werte der EU zu kämpfen und Mitgliedstaaten zur Verantwortung zu ziehen“, sagte sie.

Rechtsextreme Kräfte sind auf dem Vormarsch.

Wir halten mit unserer Arbeit dagegen.

Jetzt spenden

Die Kommission arbeitet gerade noch an einem Text, mit dem sie auf den Skandal reagieren will. Der soll aber nur Empfehlungen an die Staaten enthalten, keine Verpflichtungen – was für starke Kritik aus dem Ausschuss sorgte. Seit der Ankündigung habe es außerdem keinerlei Fortschritt gegeben, sagt Lorenzo Perez. „Wir hoffen, dass die Verzögerung nicht in schwachen Empfehlungen mündet und dass die Kommission so hart sein wird, wie die Lage es verlangt.“

Es braucht eine grundlegende Reform

Zusammen mit anderen Organisationen wie European Digital Rights und Access Now fordert CDT nun, dass Mitgliedstaaten und EU-Kommission endlich tätig werden. Die EU-Institutionen werkeln gerade nach der Europawahl an ihrer Besetzung für die nächsten fünf Jahre. In Brüssel bringen deshalb Interessenverbände aller Richtungen ihre Forderungen vor, womit sich die EU in dieser Zeit beschäftigen soll.

Die Koalition fordert, dass die Kommission die Rahmenbedingungen für Spionagesoftware in der EU grundlegend umbauen soll. Software, die zu stark in Grundrechte eingreift, soll in Europa nicht mehr hergestellt, exportiert, verkauft, importiert, aufgekauft, transferiert oder benutzt werden dürfen.

Bis diese Reform umgesetzt ist, fordern die Organisationen ein komplettes Moratorium auf Staatstrojaner. Privatunternehmen sollen gar keine kommerzielle Spionagesoftware mehr herstellen dürfen. Trojaner sollen außerdem nicht mehr so einfach aus der EU exportiert werden dürfen – dazu soll es eine Garantie brauchen, dass sie nicht für Menschenrechtsverletzungen genutzt werden.

Die Organisationen erwähnen besonders die ePrivacy-Verordnung. Dieses Gesetz plant die EU seit langem, die Mitgliedstaaten blockieren es aber seit Jahren. Eine Einigung ist sehr unwahrscheinlich. In Brüssel wird deshalb momentan darüber geredet, den Vorschlag zurückzuziehen und einen neuen Aufschlag zu starten. Der solle dafür sorgen, dass private Kommunikation besser geschützt wird, fordert das Statement.

„Nationale Sicherheit“ soll eingegrenzt werden

Gute EU-Regeln helfen aber nicht, wenn sich die Mitgliedstaaten einfach darüber hinwegsetzen. Deshalb soll die Kommission auch überprüfen, ob sich die nationalen Regierungen an schon gültiges Recht halten. Wenn nicht, dann soll sie diese Regierungen verklagen und europäisches Recht durchsetzen.

Ein großes Problem ist, dass sich die Regierungen immer wieder hinter den Schutzschild der nationalen Sicherheit zurückziehen können. Die EU hat dann nichts mehr zu sagen. Um das etwas schwerer zu machen, soll die Kommission eine einheitliche Definition von nationaler Sicherheit durchsetzen und dafür sorgen, dass die Mitgliedstaaten sie nicht nur als leere Ausrede nutzen.

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20 Euro für 20 Jahre

Die Mitgliedstaaten sollen wiederum aufhören, in jedes neue europäische Gesetz eine Ausnahme für ihre nationale Sicherheit hineinzuverhandeln. Das würde Bürger:innen weiteren Grundrechtsverletzungen aussetzen, heißt es in dem Statement. Stattdessen sollen sie dafür sorgen, dass Opfer von Staatstrojanern vor Gericht ihre Rechte verteidigen können.

Gute Worte haben die Organisationen nur für das Parlament. Das soll weiterhin überwachen, wie die Mitgliedstaaten Staatstrojaner einsetzen. Das Parlament sei mit der Europawahl zwar nach rechts gerückt, meint Silvia Lorenzo Perez. Viele der Abgeordneten, die sich gegen Staatstrojaner eingesetzt haben, seien aber wiedergewählt worden. „Wir erwarten von ihnen, dass sie ihren Kampf in der neuen Legislaturperiode fortsetzen, besonders weil viele Abgeordnete aus fast allen Fraktionen selber Opfer von Spionagesoftware geworden sind“, sagt sie.

Parlament hat noch eine große Chance

Die Zivilgesellschaft hat keine schlechten Chancen mit dem Versuch, den Pegasus-Skandal noch einmal auf der Agenda nach oben zu schieben: Finnland hat für die zweite Kommission Ursula von der Leyen eine neue Kommissarin nominiert, Henna Virkkunen.

Virkkunen sitzt gerade noch im Europaparlament – wo sie in der letzten Legislaturperiode Mitglied im Pegasus-Ausschuss war. Sie hatte auch zu verschiedenen anderen Digitalthemen gearbeitet, besonders zu Cybersicherheit. Es könnte deshalb gut sein, dass sie in der neuen Kommission einen Digitalposten bekommt, und damit Einfluss darauf, wie sich die neue Kommission zu Spionagesoftware positionieren wird.

Und das Parlament könnte auch noch einmal Druck machen, findet Sophie in ‘t Veld. Sie saß bis zur vergangenen Wahl lange im Europaparlament, unter anderem im Pegasus-Ausschuss. Sie weist darauf hin, dass die neuen Kandidat:innen für die Kommission die Zustimmung des Parlaments brauchen. Die Abgeordneten sollten deshalb einer Kandidatin nur zustimmen, wenn diese sich verpflichtet, die Empfehlungen des Parlaments zu Staatstrojanern umzusetzen, fordert in ‘t Veld. Das sieht auch Lorenzo Perez so.

„Es wäre besser gewesen, wenn das Parlament das bei der Bestätigung von von der Leyen getan hätte, aber diese Gelegenheit hat es leider verpasst“, so in ‘t Veld zu netzpolitik.org. Wenn das Parlament seinen Einfluss jetzt nicht nutze, dann werde es danach keinen mehr haben. „Jetzt ist der Zeitpunkt, wo die Abgeordneten zeigen sollen, dass sie es ernst meinen.“

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Author: Maximilian Henning

https://www.bachhausen.de/forderung-an-neue-eu-kommission-macht-endlich-wirklich-etwas-gegen-staatstrojaner/

#endlich #etwas #forderung #gegen #kommission #macht #wirklich

Forderung an neue EU-Kommission: Macht endlich wirklich etwas gegen Staatstrojaner
φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2024-08-29
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-07-31

Im Rahmen einer unbezahlten Kooperation veröffentlichen wir bei Volksverpetzer Gastbeiträge von “Faktenstark”. Faktenstark ist ein Team der Amadeu Antonio Stiftung, Bertelsmann Stiftung und der gemeinnützigen Organisation codetekt, die Informationen, Aufklärung und Analysen rund um Desinformation vor den Landtagswahlen 2024 für uns erstellen.

Wie vertrauenswürdig kann schon eine Meldung von “auf1” sein?

Autor: Daniel Weimert, Co-Autorinnen: Jessica Kempenich, Judith Kirberger und Kristin Marosi

Kriege. Krankheiten. Klimakrise. Wir leben in einer turbulenten Zeit mit einer nie dagewesenen Informationsflut, die uns täglich im Internet in Form von Artikeln, Tweets und Textnachrichten erreicht. Dabei sind vor allem in Krisenzeiten Desinformationen allgegenwärtig: falsche Informationen, die mit der Absicht zu täuschen oder zu schaden bewusst gestreut werden, um so ein politisches oder ökonomisches Ziel zu erreichen. Durch das Dickicht an Informationen in den sozialen Medien sowie im Internet zu navigieren, wird zunehmend herausfordernd.

Als bewährtes Mittel, um die Spreu vom Weizen zu trennen, gilt das Fact-Checking, bei dem akribisch jede einzelne Behauptung von Expert*innen und/oder Journalist*innen auf ihre Richtigkeit geprüft wird. So wichtig das Fact-Checking ist, um die manipulative Wirkung von Desinformationen einzudämmen:  Es ist oft langwierig und erfordert viel Expertise. Doch wie kann jede*r von uns schnell Informationen einschätzen? Und kann vielleicht eine Einschätzung der Vertrauenswürdigkeit der Informationen bereits Aufschluss geben?

Hier setzt die von codetekt entwickelte Methode des Trust-Checkings an, die vor allem auch in der Bildungsarbeit von “faktenstark” – angewandt wird. faktenstark ist ein siebenköpfiges Team von der Amadeu Antonio Stiftung, Bertelsmann Stiftung und der gemeinnützigen Organisation codetekt. Bei der Konzeption und Umsetzung unserer Bildungsangebote arbeiten wir zudem eng mit erfahrenen Referent*innen der politischen Bildung und Medienpädagogik sowie mit unterschiedlichen Partner*innen aus Bildung, Zivilgesellschaft und Wissenschaft zusammen.

So wendest du den Trust-Check an!

Das Trust-Checking – das Prüfen der Vertrauenswürdigkeit von Informationen – ist ein Ansatz, um einer möglichst breiten Öffentlichkeit Nachrichtenkompetenz zu vermitteln. Doch wie unterscheidet sich das Trust-Checking vom traditionellen Fact-Checking?

Beim Fact-Checking werden einzelne Fakten von Expert*innen wie Journalist*innen, oder Wissenschaftler*innen geprüft. Dieser Prozess erfordert viel Erfahrung, Zeit und oft eine spezifische (journalistische) Ausbildung. Ziel ist es, Informationen auf ihre Richtigkeit zu prüfen: Am Ende soll eindeutig hervorgehen, ob eine Information wahr, falsch oder teilweise falsch ist. Das Problem? Dieser Prozess ist sehr zeitaufwendig, erfordert viel Expertise, wird. Im Gegensatz dazu prüft das Trust-Checking Informationen anhand festgelegter Kriterien auf ihre Vertrauenswürdigkeit statt Richtigkeit. Diese Trust-Checking-Kriterien basieren auf journalistischen Qualitätsstandards und beurteilen die Information als Ganzes, ohne jede einzelne Behauptung zu überprüfen. Dieser Ansatz ist so konzipiert, dass ihn jede*r anwenden kann. 

Dadurch wird die Nachrichten- und Informationskompetenz der Nutzer*innen gestärkt und ein gesunder, kritischer Umgang mit Medien gefördert. Beim Trust-Checking geht es nicht darum, die absolute Wahrheit zu bestimmen, sondern eine allgemeine Einschätzung über die Vertrauenswürdigkeit einer Information zu geben. Solche Vertrauenseinschätzungen machen wir jeden Tag in verschiedensten Situationen, warum nicht auch bei unserer Mediennutzung?

Die Kombi macht’s! Mehrere Kriterien gleichzeitig checken!

Die Trust-Checking-Kriterien oder Qualitätsmerkmale reichen dabei von einer Sichtung der Quellen, Zitate und Autorenschaft bis hin zur Einschätzung verwendeter Medien, der Sprache sowie zum Hintergrund des Mediums und der Online-Präsenz. Denn: Fehlende Quellenangaben, falsche Zitate, aus dem Kontext gerissene Bilder und emotionalisierende Sprache machen eine Information auch ohne umfangreiches Prüfen aller Behauptungen weniger vertrauenswürdig.

Nehmen wir das folgende Beispiel zum angeblichen Wahlbetrug im bayerischen Bad Reichenhall:

Ein rechtes, alternatives Medium berichtete auf Telegram, dass es im bayerischen Bad Reichenhall einen systematischen Wahlbetrug durch Briefwahlen gegeben hätte, was die Manipulierbarkeit des Briefwahlsystems und einen potentiellen systematischen Wahlbetrug aufzeige. Zur Feststellung der allgemeinen Vertrauenswürdigkeit wenden wir in diesem Beispiel ausgewählte Trust-Checking-Kriterien an:

Bildunterschrift: Screenshot aus Telegram Kanal, Artikel auch erschienen auf Auf1.tv

Beim Überprüfen der Quellen und einer möglichen Übereinstimmung mit anderen Berichten stellen wir fest, dass vom Medium selbst keine Quellen genannt werden, außer einem Link, der direkt zum Medium selbst zurückführt. Bei weiterer Recherche wird deutlich, dass es tatsächlich vorausgefüllte, an Bürger*innen verschickte Briefwahlunterlagen in Bad Reichenhall gab: allerdings nur DREI!

Diese drei Unterlagen waren bereits mit einem Kreuz bei der FDP versehen. Es handelte sich hierbei um Wahlunterlagen aus dem Jahr 2019 und um einen menschlichen Fehler eines Mitarbeitenden, der transparent aufgearbeitet wurde.

Clickbait: Hält nicht, was versprochen wird

Der Inhalt und die Überschrift der Nachricht sind sehr kurz. Die reißerische Überschrift “Geplanter Wahlbetrug aufgedeckt?” ist ein Beispiel von Clickbaiting: Nutzer*innen sollen über emotionalisierende Überschriften zur Interaktion in Form eines Klicks geködert werden, damit die Betreiber der Website über platzierte Werbungen mehr Geldeinnahmen erhalten.

Das für die Nachricht genutzte Bild ist eine Collage aus verschiedenen Elementen, die nichts mit der Berichterstattung zu tun haben und für manipulative Zwecke zusammengeführt wurden. Die Darstellung der Symbole wie Nebel, Marionettenfäden und das Foto von der Präsidentin der Europäischen Kommission – Ursula von der Leyen – soll die Betrachtenden emotionalisieren und eine mysteriöse Atmosphäre beschwören.

Es soll die Verschwörungserzählung darstellen, dass hochrangige Politiker*innen “die Fäden in der Hand haben”. In der Collage befindet sich ein Bild eines Stimmzettels mit Kreuz bei der SPD und damit der Kanzler stellenden Partei – obwohl der eigentliche Vorfall mit Kreuzen bei der FDP zu tun hatte. Es werden also weder Fotos von Bad Reichenhall noch die echten Stimmzettel abgebildet. Andere Medien berichten umfangreicher und zwar so darüber

Kein Seriöses Medium

Aus der Online Präsenz des Desinformations-Mediums wird schnell deutlich, dass sich das österreichische Medium mit politischen Themen im deutschsprachigen Raum beschäftigt. Dabei greift es auf reißerische Schlagzeilen und emotionalisierende Bilder zurück, um wie auch im vorliegenden Beispiel manipulierende Informationen zu verbreiten. 

Screenshot auf1 .tv

Beim Trust-Checking fragen stellen wie: “Wer steckt hinter dem Medium?”

Ein Blick ins Impressum hilft dabei und gibt erste Hinweise.

Eine weitere Recherche auf Grundlage der Infos ergibt: AUF1 ist ein Projekt von Stefan Magnet, gegründet 2021 in Linz und seit 2022 auch in Berlin tätig. Magnet bewirbt über Telegram die “Medienrevolution” in Deutschland. Der Sender ist mittlerweile ein wichtiges Medium der verschwörungsideologischen Szene. Magnet war früher im Bund freier Jugend (BfJ) aktiv, einer Jugendorganisation der rechtsextremen Partei ADP. Fotos von 2004 zeigen ihn mit Michael Scharfmüller beim “Pressefest” der neonazistischen NPD. 

niedrigere Vertrauenswürdigkeit der Nachricht

Aus der rechtspopulistischen Szene taucht der Vorwurf des systematischen Wahlbetrugs, wie im Beispiel Bad Reichenhall, immer wieder auf, vor allem rund um anstehende Wahlen. Die Trust-Checking-Kriterien helfen dabei, relativ schnell über journalistische Qualitätsmerkmale und Rahmenbedingung die allgemeine Vertrauenswürdigkeit einer Nachricht einzuschätzen – auch ohne Expertise im jeweiligen Thema. Die Tatsache, dass das rechte Medium (generell) stark emotionalisierende Sprache, Überschriften und teils falsche Bilder für die Berichterstattung verwendet, deutet bereits auf eine niedrigere Vertrauenswürdigkeit der Nachricht – selbst ohne Überprüfung einzelner Behauptungen.

Mit diesen und weiteren Kriterien können alle in die Lage versetzt werden, selbst die Vertrauenswürdigkeit von Informationen schnell und möglichst objektiv einzuschätzen. Keines dieser Kriterien allein macht die Vertrauenswürdigkeit einer Nachricht aus, erst die Kombination der Trust-Checking-Kriterien gibt Auskunft. Genaueres zu den einzelnen Kriterien findest du auf der Website von codetekt. Auf der faktenstark Website kannst du diesen Ansatz im sogenannten “Trust-O-Mat” (TOM) einmal durchspielen.

Trust-Checking stärkt die Demokratie

Das Trust-Checking soll und kann das Fact-Checking nicht ersetzen. Vielmehr stellt es eine ergänzende Alternative dar, die zugänglicher ist und von jedem und jeder selbstständig angewendet werden kann, ohne dabei Abwehrreaktionen hervorzurufen. Indem mehr Menschen befähigt werden, die Vertrauenswürdigkeit von Informationen schnell und effektiv einzuschätzen, können sie aktiv zur Verbreitung verlässlicher Nachrichten beitragen und die Verbreitung von Falschinformationen eindämmen.

Gerade in unserer heutigen Zeit geprägt von etwaigen Krisen und auch angesichts der bevorstehenden Landtagswahlen in Sachsen, Thüringen und Brandenburg, sowie der Bundestagswahl 2025, ist es entscheidend, dass wir alle in der Lage sind, fundierte und vertrauenswürdige Informationen zu erkennen und zu teilen, um damit die Verbreitung von Desinformationen zu unterbinden. Das Trust-Checking bietet ein wertvolles Werkzeug, das es ermöglicht, die Flut an Informationen besser zu bewältigen und gemeinsam für eine informierte Gesellschaft und resiliente Demokratie beizutragen.

faktenstark ist eine gemeinsame Initiative von Bertelsmann Stiftung, Amadeu Antonio Stiftung und codetekt e.V. Unser Ziel ist es, die Nachrichtenkompetenz von Bürger:innen zu stärken und ihnen Strategien an die Hand zu geben, um Desinformationen zu erkennen und entgegenzutreten.auf diesen Link und spiele unseren faktenstark Trust-O-Mat durch.

Artikelbild: Screenshot auf1 .tv

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https://www.bachhausen.de/trust-checking-ohne-faktencheck-erkennen-ob-etwas-bullshit-ist/

#bullshit #checking #erkennen #etwas #faktencheck #trust

Friedhof der Kuschelbiere 🇺🇦🇮🇱HailSatan@metalhead.club
2024-07-04

Ich #produziere #Etwas. #Nicht weil ich es #gebrauchen #kann oder es #haben #möchte sondern #weilicheskann. Und dann #verkaufe ich es nicht #teuer sondern #verschenke es. Der #kapitalismus #weint sich heute #indenSchlaf!

2024-06-03

Neuer Cartoon: Nr. 836 - etwas ist im Anzug | Es wurde auch höchste Zeit, endlich ist der Bräutigam im Anzug.
#cartoon #comic #wortspiel #zeichnung #etwasistimanzug #anzug #etwas #wurm #erscheinen #heranziehen #kommen #frack #smoking

2024-04-03

@MuffelKanuffel

Nein, im Gegenteil: Die Bezeichnung #Ietsismus entwickelte sich unter Ex-Kirchlichen, die nicht mehr an einen spezifischen #Gott, aber an #Etwas glauben.

Auf #Mastodon funktioniert übrigens #Dialog besser als #Arroganz. Nur so als konstruktive Anregung. ☺️🙏☕️

@wikipedia

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-19

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Das Bundeskriminalamt möchte bei der neuen Meldestelle für mutmaßliche Straftaten Hostinganbietern mehr Daten entlocken als diese eigentlich geben müssten. Bürgerrechtler sehen das ganze Verfahren als einen „Systembruch mit unabsehbaren Folgen“ für die Freiheitsrechte.

Das BKA will lieber mehr Informationen haben. Hier im Bild BKA-Chef Holger Münch.(Archivbild) – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Emmanuele Contini

Als die Straftaten-Meldestelle im Rahmen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) beim Bundeskriminalamt geschaffen wurde, ging man dort von 250.000 Meldungen pro Jahr aus, aus denen dann etwa 150.000 Strafverfahren entstehen würden. Damals rechnete das BKA, dass es für diese Arbeit 200 Stellen benötigen würde.

Die Anbieter sozialer Netzwerke sollten potenziell strafrechtlich relevante Inhalte dorthin melden, etwa wenn Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen genutzt werden oder Nutzer:innen andere bedrohen. Das BKA sollte die dann prüfen, bei relevanten Inhalte ermitteln, wer dahinter steckt und an die zuständige Staatsanwaltschaft und Länderpolizei weiterleiten.

Doch aus der geplanten Meldestelle wurde damals nichts, unter anderem weil die Plattformen dagegen klagten und mit dem Digital Services Act eine europäische Gesetzgebung vor der Tür stand.

Nun kommt die Meldestelle mittels des Digitale-Dienste-Gesetzes (PDF), das die nationale Gesetzgebung des Digital Services Act der EU ist. Die wird derzeit im Bundestag verhandelt. Mittlerweile rechnet das BKA aber mit viel mehr Meldungen als zwei Jahre zuvor: 720.000 übermittelte Vorgänge schätzt man nun und fordert 450 neue Stellen zur Bearbeitung.

Im Jahr 2022 lag die Gesamtzahl der polizeilich erfassten Straftaten mit „Tatmittel Internet“ (CSV, bka.de) bei etwa 396.000 Fällen. Mittelfristig rechnet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr sogar mit 750 Stellen, die nötig wären.

Wie viele Meldungen es bei der neuen Meldestelle wirklich geben wird und wie viele Verfahren daraus entstehen, ist aber noch nicht vorhersehbar.

Unklarer Straftatenkatalog

Die EU-Verordnung sieht vor, dass in Zukunft Hostingdienste und Plattformen verpflichtet sind, bei „Kenntnis von Informationen, die den Verdacht begründen, dass eine Straftat, die eine Gefahr für das Leben oder die Sicherheit einer Person … darstellt, begangen wurde”, die zuständigen Behörden zu informieren. Der betreffende Artikel der EU-Verordnung sei zu unbestimmt gehalten, kritisierte Svea Windwehr von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) zuletzt gegenüber netzpolitik.org.

Die GFF sieht hier dringenden Nachbesserungsbedarf: „Der Katalog von Straftaten muss eingeschränkt werden, bei denen Online-Plattformen nach Artikel 18 DSA Nutzer*innendaten proaktiv an Strafverfolgungsbehörden übermitteln müssen“, heißt es in einer Stellungnahme der Bürgerrechtsorganisation zum Gesetzentwurf.

Als Zentralstelle soll das Bundeskriminalamt die Verdachtsfälle annehmen und eine Erstbewertung vornehmen – und die Fälle dann an die zuständigen Staatsanwaltschaften weiterleiten.

Das ist vor allem für die Anbieter praktisch, da sie bei einer zentralen Stelle einmal ihre Daten abwerfen können und nicht kleinteilig nach der richtigen Staatsanwaltschaft suchen müssen. Hierfür gibt es nicht nur ein Meldeportal, es soll auch zusätzlich an einer Schnittstelle gearbeitet werden.

Vorbild Geldwäsche

Im Verfassungsblog kritisiert der Jurist und NetzDG-Experte Daniel Holznagel nicht nur die angenommenen hohen Fallzahlen und den angemeldeten Stellenbedarf, sondern auch die Frage, welche Daten das Bundeskriminalamt dort eigentlich wie annimmt, bewertet und weiterleitet.

Bei den Meldungen handelt es sich um Verdachtsfälle, bei denen noch keine Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet hat. Diese Meldungen sind keine Strafanzeigen, bei denen ein Ermittlungsverfahren ausgelöst wird, aber sie sind einer Strafanzeige ähnlich. Ein ähnliches System gibt es schon zur Bekämpfung von Geldwäsche, wo Banken und Notare Meldepflichten auferlegt wurden und der Zoll diese Meldungen zentral entgegen nimmt, bewertet und gegebenenfalls weiterleitet oder selbst ermittelt.

BKA will Daten-Gesamtpaket

Aufgrund der Natur der Meldungen unterscheidet der DSA auch zwei Typen von Daten. Einerseits den Verdachtsfall und auf der anderen Seite die Ermittlungsansätze, also die identifizierenden Daten. Zum einen müssen die Online-Dienste den begründeten Verdacht auf eine Straftat unverzüglich der jeweiligen Polizei „mitteilen“ – und zum anderen müssen sie alle vorliegenden einschlägigen Informationen, etwa IP-Adressen, Bezahldaten oder ähnliches, „zur Verfügung“ stellen.

Laut Holznagel dient dies dem Grundrechtsschutz, denn „erst wenn die Behörde feststellt, dass am (zwingend) übermittelten Verdacht etwas dran ist, kann sie – gestützt auf spezifische Befugnisnormen und nur soweit erforderlich – die weiteren Ermittlungsansätze abrufen“.

Diese Trennung von Daten wird es aber auf der Ebene des Bundeskriminalamtes nicht geben. Gegenüber netzpolitik.org sagt ein Sprecher des BKA, dass die Behörde „im Prüfungs- und Weiterleitungsprozess Zugriff auf die durch den Hostingdiensteanbieter übermittelten Daten“ habe, also auch auf identifizierende Daten. Derartige Daten seien laut dem BKA erforderlich, um die örtlich zuständige Strafverfolgungsbehörde ermitteln zu können oder um Gefahren abwehren zu können.

Hinzu kommt – und auch dazu schweigt das Gesetz – dass das BKA einmal vorhandene Daten auf Grundlage des BKA-Gesetzes unter bestimmten Voraussetzungen auch für andere Zwecke nutzen darf. Die Meldungen aus der Meldestelle könnten also in andere Ermittlungen oder auch in Datenbanken des BKA eingehen.

IP-Adresse ist im freilligen Portal Pflichtfeld

Laut Holznagel versucht das BKA gegenüber den Anbietern eine Paketlösung durchzusetzen, bei denen beispielsweise die IP-Adresse als Pflichtfeld enthalten ist. Gegenüber netzpolitik.org hat das BKA bestätigt, dass die IP-Adresse ein Pflichtfeld ist. Die Behörde hat netzpolitik.org zudem einen Screenshot des Meldeformulars geschickt, den wir veröffentlichen, und aus dem dies hervorgeht.

So sieht das Meldeformular des BKA aus. (Für die Darstellung hat netzpolitik.org eine Ansicht aus zwei PDF-Seiten des BKA zusammengefügt) – BKA / Meldeportal

Es sei für eine wirksame Gefahrenabwehr und eine effektive Strafverfolgung unerlässlich, dass das BKA mindestens einen Ermittlungsansatz hat, um den Nutzer und damit die zuständige Strafverfolgungsbehörde bestimmen zu können, schreibt ein Sprecher des BKA gegenüber netzpolitik.org. Die Übermittlung aller Daten sei auch notwendig, um „die für die Strafverfolgung und Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen direkt und ohne weitere Verzögerung ergreifen zu können.“ Die Ausgestaltung des Meldeportals für Meldungen nach dem Digital Services Act würde fortlaufend geprüft und bei Bedarf angepasst. Eine Verpflichtung zur Nutzung des Meldeportals bestehe für die Anbieter nicht, so der Sprecher weiter.

Mehr Daten entlocken

Laut Holznagel schiebt die geplante Umsetzung der Meldungen hier die Verantwortung an die Anbieter, weil diesen mit der „Paketlösung“ mehr Daten entlockt würden als sie eigentlich übermitteln dürften. „Eine solche Paketlösung impliziert natürlich, dass im Zweifel überschießend auch solche Daten übermittelt werden, die für den eigentlichen Zweck … nicht zwingend erforderlich sind“, schreibt Holznagel. Das bedeute, dass eine Staatsanwaltschaft bei der Weiterleitung durch das BKA etwa die IP-Adresse erhält. Für die Abfrage gilt eigentlich ein Richtervorbehalt. Das BKA argumentiert hier, dass es sich bei der Entgegennahme von Daten nicht um einen Datenabruf handele, der andere rechtliche Voraussetzungen habe.

Auch wenn die Nutzung des Portals freiwillig sein soll: Nur die wenigsten Anbieter werden vermutlich nicht das Meldeportal oder die Schnittstelle des BKA nutzen und identifizierenden Daten erst einmal bei sich behalten. Ein solcher, datensparsamer Ansatz ist für sie mehr Aufwand als alles in einem Rutsch zu übermitteln.

„Systembruch mit unabsehbaren Folgen“

Bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte sieht man nicht nur das kritisch. „Die proaktive Übermittlungspflicht spannt private Anbieter von Online-Plattformen und anderen Hostingdiensten in kaum je da gewesenen Ausmaß in die Strafverfolgung ein“, sagt Benjamin Lück von der Bürgerrechtsorganisation. „Schon allein das stellt einen Systembruch mit unabsehbaren Folgen für die Freiheitsrechte ihrer Nutzer*innen dar.“

Die Folge des Gesetzes könnte eine Art „Over-Reporting“ der Hostinganbieter sein, bei dem mehr gemeldet wird als eigentlich nötig. Angesichts viel zu vager Vorgaben und niedriger Verdachtsschwellen sei es „sehr wahrscheinlich, dass beim BKA am Ende ein großer Bestand mit Inhalten und Daten unbescholtener Bürger*innen aufläuft“, sagt Lück. Die GFF hofft, dass Gerichte möglichst schnell mehr Klarheit bringen und „die verfehlte Regelung zumindest auf das absolut notwendige Maß beschränken.“

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Author: Markus Reuter

https://www.bachhausen.de/neue-meldestelle-beim-bka-darfs-auch-etwas-mehr-sein/

#etwas #meldestelle

2024-02-14

War heute in den Mainauen bei Obereisenheim unterwegs und habe dieses etwas fotografiert. Es gefällt mir sehr, aber was ist es ?
Naja, Hauptsache es sieht gut aus 😉

#photography #fotografie
#unterfranken
#obereisenheim
#main
#etwas
#gefaellt
#matze-work

Hm, ein Geworll aus braunen feinen Streifchen an einem Ast hängend. Muß eine Art Frucht von diesem laublosen Strauch sein, aber was es ist - keine Ahnung. Ich fand es schön .
Matze-work
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-01-17

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

CORRECTIV hatte ein geheimes Treffen von AfD-Politikern, Neonazis und privaten Unterstützern aufgedeckt. Der Plan, Millionen Menschen aus Deutschland vertreiben zu wollen, hat besonders Menschen alarmiert, die zugewandert sind oder deren Eltern einst einreisten. Sie fordern nun konkrete Positionierung gegen die AfD.

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Author: Maximilian Bornmann

https://www.bachhausen.de/recherche-zum-afd-geheimplan-es-ist-etwas-in-gang-gekommen/

#etwas #geheimplan #gekommen #recherche

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2024-01-05
2023-11-26

Kann, so wie etwas nur ist, wenn/weil etwas´ etwas´´ ist, auch das etwas festlegen, was ist/wann etwas´´´ ist, z.B. ob durch zeitliche Vergleiche eine Mehr-Existenz existiert, was wiederum relevant sein könnte dafür, ob man nach diesem Leben bewusst den ganzen vollständigen Raum wird?

Norbert_R 🧣🐘🦣norbert_renner
2023-09-15

Gerechtigkeit ist machbar

Der ist be­kannt­lich ein knall­har­tes Spiel – doch es könnte durchaus laufen: mit einem globalen und dem Ende aller

Von
taz.de/!5957910

2023-06-13

@DeutscherBildungsserver
#etwas spät die Meldung - oder?

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