Die deutsche Verwaltung ist träge. Erstmal die Bundestagswahl abwarten, damit die Rechten es sich gemütlich machen können, bevor man die genaue Herkunft einer Millionenspende an eine rechte Partei prüft.
"Laut Gesetz dürfen deutsche Parteien keine Spenden von mehr als 500 Euro annehmen, deren tatsächliche Spender »nicht feststellbar sind oder bei denen es sich erkennbar um die Weiterleitung einer Spende eines nicht genannten Dritten handelt«.
Sollte die AfD die rund 2,35 Millionen Euro nicht bei der Bundestagsverwaltung abliefern, drohen ihr im Fall der Feststellung einer unzulässigen Spende Strafzahlungen in bis zu dreifacher Höhe – in diesem Fall rund sieben Millionen Euro."
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