#Urteil zu #Versammlungsfreiheit:
#Plastikfolie ist keine #Schutzbewaffnung
Ein #Demonstrant hatte sich bei einem Protest mit einer #Overheadfolie vor #Pfefferspray geschützt. Dafür wurde er von #deutschen #Gerichten wegen „ #Schutzbewaffnung “ verurteilt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte ( #EGMR ) sieht in den Urteilen einen Verstoß gegen die #Menschenrechtskonvention.