#Berliner #Datenschutzbeauftragte:
#Staatsanwaltschaft hat bei #Gesichtserkennungssystem gegen #Datenschutzrecht verstoßen.
Die Berliner Datenschutzbeauftragte kritisiert die Staatsanwaltschaft, weil sie mehrfach ein Gesichtserkennungssystem im öffentlichen Raum eingesetzt hat. Dafür gebe es keine geeignete Rechtsgrundlage.
