Cannabis-Besitz im Gefängnis nicht strafbar!
Das Kammergericht Berlin bestätigte Ende Mai, dass der Besitz von Cannabis für Gefangene nicht mehr strafbar ist!
Bei einem Gefangenen wurde u.a. 45gr Cannabisharz gefunden. Im Hinblick auf die Legalisierung von Cannabis entfällt damit die Strafbarkeit weitestgehend auch in Gefängnissen. Allerdings betont das Gericht auch, dass es der Anstalt unbenommen sei, in der "Hausordnung mit Blick auf die Sicherheit und Ordnung der Anstalt (den Besitz) generell zu untersagen und entsprechende Verstöße mit vollzuglichen Maßnahmen zu ahnden".
Vor der Legalisierung von Cannabis war es in Gefängnissen Alltag, dass Inhaftierte selbst für kleinste Reste von Cannabis in Rauchköpfen, oder im Aschenbecher 90, 120,180 Tagessätze Geldstrafen bekamen, oder gleich Freiheitsstrafen.
https://gesetze.berlin.de/bsbe/document/NJRE001609806
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