#Handlungsbegriff

Michael Karbachersozialwelten@ifwo.eu
2021-02-06

#Handlung als #Gegenstand des #Strafrecht, der als solcher im #Unterschied zu einem #Begriff von #Handlung lediglich #negativ #abgegrenzt wird, meint #bestimmbar(e) #Verhaltensweise(n) gerade nicht. Insofern ist #Strafrecht die #Anwendung der #Unterscheidung dessen, was der #Fall ist, auf seine #Reflexion.

#Creifelds #Rechtswörterbuch - #Handlungsbegriff #Strafrecht, Raik #Werner

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