📬 Versteckte Kamera im Untermietzimmer: Wann wird der heimliche Blick zur Straftat?
#Datenschutz #Rechtssachen #§ 201aStGB #Intimsphäre #OLGHamm #privatsphäre #Untermietzimmer #VersteckteKamera https://sc.tarnkappe.info/407c66
📬 Versteckte Kamera im Untermietzimmer: Wann wird der heimliche Blick zur Straftat?
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Eva Gudermann + Luise Meergans + Cornelia Holsten auf #stage6 2/x
Es fehlt an kritischer gesellschaftlicher und politischer Haltung. Unter Eltern kein Problembewusstsein.
Freiheit der #Eltern hört da auf, wo die Freiheit der Kinder eingeschränkt wird. Jedoch Art. 6 GG sehr wirkmächtig. Es wird jedoch immer wieder in die #Privatsphäre und #Intimsphäre der Kinder eingegriffen durch die Eltern. Auch der Datenschutz der Kinder wird hier durch die Eltern finanziell ausgebeutet.
Neulich schon wieder eine datenschutzrechtswidrige #Videoüberwachung im #Fitnessstudio: Warum müssen eigentlich immer wieder Sanitär- und #Umkleidebereiche videoüberwacht werden? Vandalismus- und Diebstahlschutz rechtfertigen keinen Eingriff in die #Intimsphäre! Deshalb besser vorher informieren, bevor wahllos Überwachungskameras aufgehängt werden, deren rechtswidriger Einsatz auch ein Datenschutzbußgeld nach sich ziehen kann. Die DSK hat einen Leitfaden veröffentlicht: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/oh/20200903_oh_v%C3%BC_dsk.pdf
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/gleichstellung/queerpolitik-und-geschlechtliche-vielfalt/gesetz-ueber-die-selbstbestimmung-in-bezug-auf-den-geschlechtseintrag-sbgg--199332: >>Danach ist eine Zurückweisung speziell von #transgeschlechtlichen Personen allein aufgrund ihrer geschlechtlichen #Identität unzulässig. Unterschiedliche Behandlungen wegen des Geschlechts sind zulässig, wenn es dafür einen #sachlichen #Grund gibt (#§ 20 AGG). Das kann insbesondere der Fall sein, wenn die unterschiedliche Behandlung dem Bedürfnis nach Schutz der #Intimsphäre oder der persönlichen #Sicherheit Rechnung trägt (§ 20 Absatz 1 Nummer 2 AGG). Auch insoweit wird sich durch das #Selbstbestimmungsgesetz nichts ändern. Das heißt: Was heute im Rechtsverkehr zulässig ist, das ist auch künftig zulässig.<<
Da stellt sich die Frage, ob eine trans* Frau nicht genauso nach §20 Abs. 1 Nr. 2 AGG Schutzanspruch hat, wenn sie auf ein Damen-WC gehen will - nämlich Schutz vor männlichen Übergriffen, die trans* Frauen leider auch immer wieder erleben. Es ist eine Zumutung, wenn so ein Satz auf einer Seite des BMFSJ zu finden ist und dann nicht auch der Schutz derer in den Blick genommen wird, die immer wieder Opfer und eben nicht Täter sind. Warum braucht es so eine Ausführung überhaupt - das Thema ist ja nicht neu. Trans* Frauen gab es auch schon zur Zeit des #TSG und deren Bedürfnis, ein Damen-WC aufzusuchen ebenfalls. Wenn es aber seit Einführung des #TSG keine nennenswerten Straftaten nachweisbar in Deutschland in diesem Zusammenhang gab: Warum erwähnt man dann so etwas, liebes #BMFSFJ?
Niemand soll in der JVA #Verl mehr im 4,7 qm großen, besonders gesicherten Haftraum, ohne Fenster eingesperrt werden. Die nationale Stelle zur Verhütung von #Folter hat im Jahresbericht 2022 verschiedene Gefängnisse für die Haftbedingungen gerügt. U.a. kritisiert sie die Entkleidungen, die die #Intimsphäre verletzten würden. Unser Redakteur Thomas Meyer-Falk, der hoffentlich die JVA #Freiburg nach 27 Jahren Knast verlassen kann, stellt den Bericht für uns vor. https://rdl.de/beitrag/47-qm-gro-er-besonders-gesicherter-haftraum-ohne-fenster
#kinderrecht es muss ein Recht auf #schutz der eigenen #intimsphäre ,insbesondere in den digitalen #Medien, geben.
https://weact.campact.de/petitions/kinderrechte-auf-instagram-wahren
Diese Verletzung der #Intimsphäre ist ein Skandal und lässt tief in die Amtsstuben blicken. Es geht das Amt einen Sch**** an, wie und ob man verhütet hat. Offenbar ist die #Würde des Menschen mit dem #Buergergeld nicht vereinbar
hartziv.org/news/20230207-…
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Rechtfertigung von #Eingriffen in den #Schutzbereich / #Schrankenschranken
#Prüfung der #Verhältnismäßigkeit
#Besonderheiten bei #Teilbereichen
#Sphärentheorie / #Sphärenunterscheidung:
Je enger #Eingriff in #Intimsphäre, desto höher #Anforderungen an #Rechtfertigung
#Eingriffe in die #Intimsphäre selbst nicht zu #rechtfertigen
#Allgemeines #Persönlichkeitsrecht
Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG
#Sachlicher #Schutzbereich
#Intimsphäre als #unantastbares #Element, geschützt durch Art. 1 Abs. 1 GG;
#Fallgruppen #abgeleitet aus #Selbstbewahrung, #Selbstbestimmung, #Selbstdarstellung
#Unterscheidung von #Intimsphäre, #Privatsphäre und #Sozialsphäre
-> #Relevanz bei #Frage der #Rechtfertigung von #Eingriffen und #Notwendigkeit der #Abwägung
In Gesprächen, bei denen es um mehr #Datenschutz, #Datensicherheit und damit verbunderner #Privatsphäre & #Intimsphare geht, wird häufig unbedacht der Satz „Ich habe doch nichts zu verbergen“ genannt. Gepaart ist er meist mit einer Haltung die vermittelt „ist nicht so schlimm“ oder „Du übertreibst“. Hier ein Blumenstrauß an Möglichkeiten, wie Du in einem Gespräch, in dem dieser Satz vorkommt den Wind aus den Segeln nehmen kannst... https://chillr.de/datenschutz-ich-habe-nichts-zu-verbergen/ https://chaos.social/media/--TOT_stENbR5NWaZQo