#Eigentumsgarantie
#Rechtfertigung von #Enteignungen
Art. 14 Abs. 3 S. 1 GG
-> zum #Wohle der #Allgemeinheit
#Interesse des #Gemeinwohl: #Festlegung #Gesetzgeber #vorbehalten
Rein #fiskalische #Interessen, wie #Vermehrung des #Staatsvermögens #ausgeschlossen.
#Junktimklausel Art. 14 Abs. 3 S. 2 GG: das #Art und #Ausmaß der #Entschädigung #regelt
-> Beispiel #Modrow #Gesetz
#Entschädigung: #Übergang von #Bestandsgarantie zu #Wertgarantie