#KIVO

2025-06-20

Die Cottbuser Medienrechtstage 2025 widmen sich am 09.-10.10.25 dem Thema „KI & Digitalisierung im Recht“ 🤖⚖️. Diskutiert werden Chancen und Herausforderungen von KI, elektronische Akten, der EU AI Act sowie Fragen zu Gerechtigkeit, #Datenschutz und rechtskonformer Umsetzung.

Teilnahme kostenfrei, Anmeldung erforderlich! 📅🏛️

b-tu.de/news/artikel/29132-cot

#Cottbus #Medienrechtstage #btu_cottbus #recht #KI #Strafverfahren #KIVO #EUAIAct

Plakat der Cottbuser Medienrechtstage mit dem Fokus auf KI und Digitalisierung im Recht. Das Design zeigt eine futuristische Darstellung eines Kopfes mit einem 'AI'-Symbol, was Künstliche Intelligenz symbolisiert [KI-Generiert]. Daneben sind Symbole für Gerechtigkeit (Waage), Personen und Dokumente zu sehen. Der Text auf dem Plakat gibt das Datum der Veranstaltung an: 9./10. Oktober 2025.
2025-06-13

#Behörden schauen zu: KI-Suche für #Gesichter breitet sich ungehindert aus

Fotos im Internet auslesen, um daraus eine Datenbank für #Gesichtserkennung zu bauen – das verbietet die KI-Verordnung (#KIVO). Aber Anbieter von Gesichter-Suchmaschinen werben selbstbewusst für ihre Abos. Während #Aufsichtsbehörden auf der Stelle treten, schlagen Politiker*innen Alarm. netzpolitik.org/2025/behoerden

Sprocket Bicycle Marketplacesprocketapp
2025-05-28
2025-04-09

Geben und nehmen: Mein Beitrag in Hannover ist der 25 Minuten Vortrag: "Vorschlag für eine KI Richtlinie und KI-Kompetenz". Allgemeiner Austausch mit Kollegen zu aktuellen Themen. Besonders angenehm sind die ausführlichen 4-Augen-Gespräche mit der @datenschutz_nds , die vor Ort berichtet und Fragen beantwortet.
#kikompetenz #kiverordnung #kivo #aiact #externerdatenschutzbeauftragter #dsb #Datenschutzbeauftragter

2025-03-15

Prognose: die Umsetzung der #KIVO #AIACT an deutschen Hochschulen wird die #DSGVO wie das bürokratische Äquivalent zu einem Picknick mit Hippies erscheinen lassen.

2025-02-20

🎇 Jetzt online: unser Beitrag zur #KIVO und Lügendetektoren in der neuen KIR 2025, 24 🎇
mit Daniel Hauck

Die KI-VO legitimiert problematische Systeme ohne empirische Evidenz in höchstgrundrechtsrelevanten Bereichen wie Strafprozess, Grenzkontrollen und Asyl. Die Hochrisikopflichten helfen darüber nicht hinweg.

beck-online.beck.de/Dokument?v [€] leider keine OA Option, DM me.

l 4 | Ruschemeier/Hauck: Zur Legitimationswirkung der KI-VO fiir Liigendetektoren KIR2025,54 | ) ‘ Zur Legitimationswirkung der KI-VO fiir Liigendetektoren Wer stellt hier die Fragen? Daniel Hauck/Hannah Ruschemeier Nachdem sich die erste Euphorie oder Enttduschung um die KI-Verordnung (KI-VO) gelegt hat, riicken nun zahlreiche Detail- und Abgrenzungsfragen in den Fokus. Die KI-VO klassifiziert Hochrisikosysteme nach einem dualen System: nach dem Regulierungsrahmen des harmonisierten Produktsicherheits- rechts und nach der kontextbezogenen Grundrechtsrelevanz der Anwendungsbereiche des Annex Il

| Adressiert werden eine Vielzahl gesellschaftlich und rechtlich hochst relevanter Einsatzszenarien, wie " Bildung, 6ffentliche Leistungen, Strafverfolgung oder Migration, Asyl und Grenzkontrolle. Ausdriicklich in den potenziellen Hochrisiko-Katalog aufgenommen sind KI-Systeme, die als Liigendetektoren von Straf- verfolgungsbehdrden oder bei Grenzkontrollen eingesetzt werden. Wir sehen darin eine problematische Legitimationswirkung von hochst fragwiirdigen Technologien. Der Beitrag analysiert die Systematik der Hochrisikosysteme der KI-VO (1.), Polygrafen in der KI-VO (Il.), den empirischen Erkenntnisstand (lIL.), die deutsche Rechtslage und Rechtsprechung (IV.), die Rechtslage in anderen Mitgliedstaaten und Landern (V.) und schlieBt mit einer rechtspolitischen Forderung (VL.).
In dem Blogbeitrag der @tibhannover zu ihrer #KI #Policy findet sich die Aussage, dass "neben vorgenannten Risiken [gemeint sind Verstöße gegen Pflichten der KI-VO, Anmerkung nb] immer auch Themen wie Nachhaltigkeit/Energieeffizienz [...] zu bedenken" seien. Im eigentlichen Text der KI Policy findet dieser Aspekt dann allerdings überhaupt keine Erwähnung: https://www.tib.eu/de/die-tib/policies/ki-policy
Unter "Verhältnismäßigkeit" heißt es nur: "Der Einsatz von KI-Systemen sollte sorgfältig abgewogen werden. Dabei sind der finanzielle und personelle Aufwand rechtzeitig bei der Planung zu berücksichtigen."
Abgesehen davon, dass hier überhaupt nicht definiert wird, wie "sorgfältig" abgewogen werden soll (anhand welcher Kriterien?) und wie das Einhalten einer solchen Abwägung sichergestellt wird: Für die TIB scheint der KI-Einsatz nur dann fragwürdig zu sein, wenn er zu viel Geld oder Personal kostet.

Der häufigen Inkaufnahme des mit #LLMs und generativer KI einhergehenden unverhältnismäßig hohen Ressourcenverbrauchs hingegen sind damit Tür und Tor geöffnet. Die Policy wirkt leider so, als wäre sie nur aus Compliancegründen entstanden. Und das verblüfft etwas, weil sich die TIB laut ihren "strategischen Handlungsfeldern 2030" ja
zu nachhaltigem Handeln ("ressourcenschonend und vorausschauend") committed haben will. Nur ich kann in dieser Policy keine Spur von #GreenIT oder sozial-okölogischer #Nachhaltigkeit erkennen.

#KIVO #AIAct #GenerativeKI
Nicolas Reiserreisern@blog.tib.eu
2025-02-12

Die KI-Policy der TIB: Richtlinien zur Nutzung von Systemen der Künstlichen Intelligenz

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Aus Praxis und Forschung ist es im Alltag der TIB kaum noch wegzudenken: die Nutzung und Entwicklung von Systemen, die mit Hilfe Künstlicher Intelligenz agieren (KI-Systeme). Dies spiegelt sich auch in den strategischen Handlungsfeldern der TIB für 2030 wider. So hat es sich die TIB zum Ziel gesetzt, die Evaluierung und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz (KI) in den verschiedenen Dienstleistungs- und Innovationsbereichen aktiv voranzutreiben und einen Beitrag zur Entwicklung zukunftsrelevanter Schlüsseltechnologien in der digitalen Wissenschaft zu leisten.

KI-Systeme im Arbeitsalltag der TIB

Mittlerweile werden KI-Systeme an der TIB an vielen verschiedenen Stellen genutzt. Im Bibliotheksbereich unterstützen KI-Systeme zum Beispiel bei der Katalogisierung, im Forschungsbereich wird an und mit KI-Systemen geforscht. Einige Systeme werden von der TIB auch bereits zur öffentlichen Nutzung zur Verfügung gestellt, siehe zum Beispiel ORKG Ask.

Um einen sicheren Umgang mit den neuen Möglichkeiten zu schaffen, hat sich die TIB dazu entschlossen, frühzeitig Grundsätze hierzu aufzustellen. Dabei sollen Vorgaben aus der KI-Verordnung[1] (KI-VO) umgesetzt werden und gleichzeitig Möglichkeiten geschaffen werden, die strategischen Ziele zu erreichen. Im Rahmen einer KI-Policy wurden, diese eigenen Grundsätze der TIB im Zusammenhang mit der Nutzung von KI-Systemen und die rechtlichen Grundlagen der KI-VO zur Nutzung von KI-Systemen in relevanten Bereichen zusammengefasst.

Ziel war es dabei, einen einheitlichen Umgang der TIB-Kolleg:innen mit KI-Systemen zu ermöglichen. Dabei soll ein offener und transparenter Umgang mit den neuen „smarten“ Möglichkeiten gefördert werden, aber auch für Risiken sensibilisieren. Ein angenehmer Nebeneffekt ist es dabei auch, dass der Austausch zwischen den Bereichen gestärkt wird.

1. KI-Policy der TIB: klare Regeln für eine sichere Nutzung

Das Justiziariat und die Leitungsgremien haben zunächst die bereits bestehenden KI-unterstützten Tätigkeiten an der TIB geclustert und die neuen Anforderungen aus der KI-VO ausgewertet. Parallel wurden zu den einzelnen Nutzungsszenarien übergreifende Werte formuliert. Diese identifizierten Werte stellen die Grundsätze der KI-Policy dar. Um ein schnelles Verständnis der wesentlichen Aspekte zu ermöglichen, wurde eine tabellarische Übersicht erstellt, die die rechtlichen Rahmenbedingungen der KI-VO zusammenfassend darstellt. Abschließend wurde die KI-Policy den entscheidenden Gremien vorgestellt und verabschiedet

2. Die Kernelemente der KI-Policy

Risikokontrolle und Verhältnismäßigkeit stellen die Kernelemente der KI-Policy dar.

„V. Risikokontrolle: Etwaige Risiken für die TIB oder Nutzende, die mit dem Einsatz von KI-Systemen einhergehen sind frühzeitig zu definieren, transparent zu machen und zu kontrollieren.“

 Gem. Art. 9 KI-VO besteht rechtlich ggf. eine Verpflichtung, ein Risikomanagementsystem einzuführen, wenn zum Beispiel sog. „Hochrisiko KI-Systeme“ verwendet werden. Dabei geht es im Wesentlichen darum, Risiken zu identifizieren und Maßnahmen zur Bewältigung zu ergreifen.

Zum anderen müssen aber auch unabhängig von einer solchen ausdrücklichen Pflicht, weitere Risiken insbesondere in den Bereichen Urheber- und Datenschutzrecht berücksichtigt und kontrolliert werden.

Bei vielen KI-Systemen bestehen technische und rechtliche Unsicherheiten, wie bestimmte Systeme funktionieren und Sachverhalte auszulegen sind. Zudem stellen viele KI-Systeme im Prinzip eine „Blackbox“ dar. Daten, die einmal in ein System eingegeben werden, sind in der Regel nicht mehr löschbar, insbesondere gilt dies für webbasierte Online-Tools. Dieser Umstand ist bei sensiblen Daten, wie personenbezogen Daten oder auch Geschäftsgeheimnissen, unbedingt zu berücksichtigen.

Auch drohen unter Umständen erhebliche Bußgelder, wenn die Pflichten der KI-VO nicht eingehalten werden.

„VIII. Verhältnismäßigkeit: Der Einsatz von KI-Systemen sollte sorgfältig abgewogen werden. Dabei sind der finanzielle und personelle Aufwand rechtzeitig bei der Planung zu berücksichtigen.“

Da an der TIB KI-Systeme in verschiedenen Tätigkeitsbereichen zur Anwendung kommen, sind neben vorgenannten Risiken immer auch Themen wie Nachhaltigkeit/Energieeffizienz, Nutzen im Verhältnis zu den Risiken oder ggf. aus der KI-VO erforderlicher Verwaltungsaufwand (zum Beispiel Schulungspflichten) zu bedenken. Die KI-VO sieht für bestimmte Systeme zum Beispiel eine dauerhafte menschliche Beaufsichtigung (Art. 14), das Führen technischer Aufzeichnungen (Art. 11) oder auch Transparenz- und Informationspflichten gegenüber Nutzenden (Art. 13) vor. Die Kosten für einen rechtmäßigen Einsatz können den Nutzen also leicht übersteigen. Zudem ist zu erwarten, dass viele Systeme zukünftig auch nicht mehr kostenfrei nutzbar sein werden. Nicht an jeder Stelle oder zu jedem Zweck ist der Einsatz von KI-Systemen also tatsächlich sinnvoll.

3. Umsetzung in die Praxis und Ausblick

Die KI-Policy legt die Grundlage dafür, dass die Kolleg:innen über die grundsätzlichen Anforderungen an der TIB informiert sind, und schult gleichzeitig zu den rechtlichen Gegebenheiten. Aufgrund der rasanten Entwicklungen zu KI ist es jedoch auch unumgänglich der KI-Policy die Möglichkeit zu geben, schnell und flexibel anpassbar zu sein. Daher wurde sie zum einen grundsätzlich und überblicksartig formuliert. Zum anderen flankieren agile Kommunikations- und Informationsmodelle die Umsetzung. So gibt es im internen Bereich der TIB eine Informationsseite, auf der aktuellen Frage beantwortet werden und neuste Entwicklungen bewertet werden. Weiter sind Workshops und Webinare für die interne Umsetzung geplant.

[1] Verordnung (EU) 2024/1689 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 zur Festlegung harmonisierter Vorschriften für künstliche Intelligenz

#Grundsätze #KIPolicy #KIVO #KünstlicheIntelligenz #LizenzCCBY40INT #Policy #Transparenz #Verantwortung

2025-01-31
Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 5/2025
2025-01-28
@ksmichel @tagesschau


#DeepSeek
Man sollte vielleicht auch etwas anderes Positives darin sehen. Und zwar, dass es auch für Europäische oder Deutsche Markteilnehmer möglich sein sollte, konkurrenzfähige Produkte aufzubauen. Bisher ist der Sing-Sang immer ''wir sind hoffnungslos abgehängt''. Das hat auch gezeigt, dass es durchaus möglich ist.

Im europäischen Kontext können sich gute Produkte entwickeln. Wir haben ordentliche Rahmenbedingungen, Stichwort #KIVO und wir haben Talente.
2024-12-30
Das Dekret, mit dem die KI-Richtlinien des Vatikans erlassen wurden, vor dem Regierungsgebäude des Staats der Vatikanstadt.
2024-12-11

#KI und #datenschutz Mein #Vortrag "Vorschlag für eine #KIRichtlinie " mit #checkliste zur #kivo #AIAct Auch Kollegen bieten Vorträge zum Thema KI. Die anwesende Aufsichtsbehörde @datenschutz_nds trägt ebenfalls zu diesem informativen Event bei.

Erik Schlicksbiererik@photog.social
2024-10-17

Der #Rechtsbelehrung Podcast hat leider für meinen Berufszweig nur bedingt weiter geholfen. Hat jemand schon einen Überblick, was die #KIVO für Auswirkungen auf Fotograf:innen gerade auch in Hinsicht auf #KI Tools in #Photoshop?

Kevin Leiboldkleibold
2024-10-11

"Übergangfristen – Warum die KI-VO für viele Ihrer bestehenden -Systeme nie anwendbar sein wird"

-> Art. 111 Abs. 2 , eine bislang wenig diskutierte Ausnahme vom Anwendungsbereich der Verordnung.

two-towers.eu/uebergangfristen

Kevin Leiboldkleibold
2024-09-06

Die Regelung des Art. 111 Abs. 2 S. 1 -VO hat in der Praxis ja einen wahnsinnigen Impact.

(-) für Betreiber von Hochrisiko-KI‑Systemen (Ausnahme KI-Systeme nach Abs. 1), die vor dem 2. August 2026 Systeme nutzen.

Ausnahme: Erhebliche konzeptionelle Veränderung

2024-09-04

Für wen sind welche Art. der KI-VO anwendbar.

#AIAct #KIVO #Übersciht #Matrix

schöne Comliance Matrix verfügbar:

iapp.org/resources/article/eu-

Client Info

Server: https://mastodon.social
Version: 2025.04
Repository: https://github.com/cyevgeniy/lmst