Man lernt nie aus: Die #Weimarer #Reichsverfassung gilt offenbar immer noch. So zum Beispiel Artikel 139. Warum mich das juckt? Na, zum Beispiel wegen dem Beschluss vom 11. August 2025 - 1 BvL 2/25 des #Bundesverfassungsgerichtes wegen Unzulässiger Richtervorlage zu #Tanzverboten am #Gründonnerstag und #Karfreitag in #Niedersachsen.
Unfassbar.