Bei der Zustellung der #Lohnabrechnung in Briefform kann viel schief laufen. Einlegen ins falsche Postkörbchen, Verlust, Öffnen durch Unbefugte, vieles mehr ist denkbar und wurde als #Datenpanne schon bei uns gemeldet. Daher bietet sich die elektronische Übermittlung an, in eine (europäische) Cloudlösung oder am besten per Email ins dienstliche Postfach. Dass dies auch den arbeitsrechtlichen Anforderungen entsprechen kann, datenschutzkonform machbar ist ist und kein Anspruch auf Überlassung in Papierform besteht, hat Ende letzten Jahres das #Bundesarbeitsgericht entschieden.
https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/9-azr-48-24/
Dies gilt auch in kirchlichen Einrichtungen und ist eine sinnvolle Alternative zu teuren Branchenlösungen, da jeder Mitarbeitende ein dienstliches Postfach haben wird. #teamdatenschutz #arbeitsrecht