Ohne #Pressefreiheit und #Meinungsfreiheit ist #Demokratie nicht vorstellbar. Daher wird dies, in Artikel 5 Absatz 1 des #Grundgesetz, garantiert.
Die absolute Grenze bildet die #Menschenwürde eines anderen.
Das #Bundesverfassungsgericht 5.2020: „Da die Menschenwürde als Wurzel aller Grundrechte mit keinem Einzelgrundrecht abwägungsfähig ist, muss die Meinungsfreiheit stets zurücktreten, wenn eine Äußerung die Menschenwürde eines anderen verletzt.“ (BVerfG 1 BvR362/18)
https://www.bundesregierung.de/breg-de/schwerpunkte-der-bundesregierung/75-jahre-grundgesetz/meinungs-und-pressefreiheit-2274858