#Gleichheit; #Gleichheitssatz
Art. 3 Abs. 1 GG
#Verantwortung iSv #Bindung der #Legislative:
Welche #Merkmale als #maßgeblich angesehen werden, im #Recht #gleich oder #verschieden #behandelt zu werden ist #Sache des #Gesetzgebers. Art. 3 Abs. 1 GG ist ein #Verbot, #Art und #Ausmaß #tatsächlicher #Unterschiede #sachwidrig außer #Acht zu lassen.
#Gebot an #Gerechtigkeit #orientierter #Betrachtungsweise.
#BVerfGE 103, 242