📌 Urteil: Kein Rücktritt beim Pferdekauf
Das OLG Frankfurt wies den Rückabwicklungsantrag ab, da Verhaltensauffälligkeiten wie Steigen und Zungestrecken nicht als Sachmangel gelten – Käufer müssen Mängel schon bei Übergabe nachweisen.
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https://www.ra-kotz.de/pferdekauf-rittigkeitsprobleme-als-mangelerscheinung.htm