#Plattformarbeit

2025-05-14

Plattformarbeit und das Ende traditioneller Arbeitsverhältnisse?

Die Arbeitswelt befindet sich im Umbruch. Digitale Plattformen wie Uber, Lieferando, Upwork oder Fiverr verändern nicht nur, wie Menschen Arbeit finden und ausführen – sie stellen auch die klassischen Strukturen des Arbeitsmarkts infrage. Plattformarbeit, häuf

business-echo.de/aktuell/digit

#Arbeitsverhltnisse #Plattformarbeit

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-10-29

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

EU-Richtlinie für PlattformarbeitWas bei der Umsetzung in Deutschland nicht fehlen darf

Eine neue EU-Richtlinie soll die Arbeitsbedingungen von Plattformarbeitenden verbessern. Die Mitgliedstaaten haben in der Umsetzung allerdings große Freiräume. Gewerkschaften, Forschende und Plattformarbeitende fordern deshalb eine klare und starke Umsetzung in deutsche Gesetze.


29.10.2024 um 17:54 Uhr
Ben Bergleiter – in Demokratiekeine Ergänzungen Eine neue EU-Richtlinie soll Plattformarbeit verbessern. Deutschland hat zwei Jahre Zeit, sie umzusetzen. – Alle Rechte vorbehalten Wolt-Fahrer: IMAGO / Michael Gstettenbauer; EU-Flagge: Alexey Larionov; Deutschlandflagge: Christian Wiediger; Montage: Ben Bergleiter

Die kalte Jahreszeit ist angebrochen: Es ist die Zeit der Gemütlichkeit, der warmen Decken und der dicken Socken. Abends wird sich schön auf das Sofa gelümmelt und Essen bestellt – herrlich! Doch das gilt nur für die eine Seite des Bestellvorgangs, die Konsumierenden. Die andere Seite, die Liefernden, radeln bei Wind und Wetter stundenlang durch die Stadt, um den Bestellenden ihre Gemütlichkeit zu ermöglichen. Und das oft unter prekären Arbeitsbedingungen.

Plattformarbeiter:innen, wie etwa Kurierdienstfahrer:innen, arbeiten oft unter unklaren Beschäftigungsverhältnissen, ohne soziale Absicherungen und Interessenvertretungen. Eine neue EU-Richtlinie soll diese Arbeitsbedingungen verbessern. Arbeiter:innen sollen mehr Schutz und Rechte erhalten und Plattformbetreiber für mehr Transparenz sorgen. Nach jahrelangem politischen Ringen einigten sich die EU-Mitgliedstaaten im März endlich auf einen fertigen Text. Die finale Fassung soll noch im Oktober als offizieller Gesetzestext im Amtsblatt der EU erscheinen. Dann werden die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit haben, die Richtlinie in nationale Gesetze umzusetzen.

In Deutschland arbeitet das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) schon seit über vier Jahren daran, Plattformarbeit fairer zu gestalten – bisher ohne konkrete Ergebnisse. Im November 2020 veröffentlichte das BMAS ein Eckpunktepapier. Da zeichnete sich auf der höheren EU-Ebene aber schon Bewegung ab, das Vorhaben wurde beiseitegelegt.

Unklare Beschäftigungsverhältnisse

Viele Plattformarbeitende sind formell selbstständig. Ihr Arbeitgeber muss ihnen beispielweise keinen Mindestlohn zahlen, dafür sind sie aber auch flexibler in ihren Tätigkeiten und können sich ihre Aufträge selbst aussuchen. Es gibt aber viele Fälle von Scheinselbstständigkeit: Arbeitnehmende gelten dann als selbstständig, obwohl sie in einem abhängigen Verhältnis zum Arbeitgebenden stehen.

Aber das nachzuweisen, kann für Arbeiter:innen teuer werden. Als Arbeiter:in gerichtlich gegen Scheinselbständigkeit vorzugehen kostet in der Regel viel Zeit und Geld – Ressourcen, die viele Plattformarbeitende nicht haben. Mit der Richtlinie will die EU den Prozess zugunsten der Arbeiter:innen umdrehen: Dann müssen die Unternehmen beweisen, dass sie ihre Arbeiter:innen richtig behandeln.

Dafür hatte die EU-Kommission ursprünglich klare Kriterien geplant. Diese Kriterien konnten die EU-Mitgliedstaaten dann aber aus dem fertigen Gesetz herauskürzen. Sie dürfen nun selbst bestimmen, welche Kriterien sie sich in ihre nationalen Gesetze schreiben wollen. Das wird aber vor allem dazu führen, dass es in jedem EU-Staat weiter leicht unterschiedliche Regeln geben wird und sich Arbeitende weiter im Unklaren sind, was genau jetzt für sie gilt. Das sehen auch einige der Mitgliedstaaten so, etwa Bulgarien.

Es braucht eine starke Umsetzung

Gewerkschaften fürchten, dass die Richtlinie ihre Wirkung verlieren könnte, sollten diese Kriterien zu ungenau definiert werden. „Wir streben eine starke Umsetzung an“, sagte Mark Baumeister von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG), die unter anderem die Interessen von Kurierdienstfahrer:innen vertritt.

Auch die Referentin für Selbständige bei ver.di, Veronika Mirschel, sieht eine klare Regelung als notwendig. Sie will nicht, „dass jeder jetzt plötzlich als Angestellter bei Plattformen gilt, nur weil er über eine Plattform arbeitet.“ Die Gefahr einer „De-Facto-Abschaffung der Selbständigkeit“, wie die Richtlinie in FDP-Kreisen gefürchtet wurde, besteht laut Mirschel aber nicht.

Plattformarbeiter:innen, die nicht selbständig beschäftigt sein wollen, würde eine starke Umsetzung der EU-Richtlinie zu Gute kommen. Eine von ihnen ist Petra Hirsch (Name geändert), sie arbeitet selbständig als Übersetzerin und Lektorin auf einer Plattform, die sie lieber nicht nennen wollte. Obwohl sie formal selbständig ist, bestimmt die Plattform ihre Bezahlung und Arbeitsbedingungen.

Sie beschreibt die Schwierigkeiten, die mit ihrer Selbständigkeit verbunden sind und meint, dass sie sich den Schutz eines Angestelltenverhältnisses wünscht. „Ich würde sehr gern all den Schutz genießen, den man als Arbeitnehmer in Deutschland bekommt: Kündigungsschutz, ein Recht auf betriebliche Mitbestimmung, vielleicht auch auf einen Tarifvertrag“, sagte sie im Gespräch mit netzpolitik.org.

Subunternehmen bieten ein Schlupfloch

Doch selbst wenn die deutsche Regierung die Richtlinie mit klaren Kategorien umsetzt, bleiben den Plattformen Möglichkeiten, ihre Pflichten zu umgehen. Zum Beispiel, indem sie die Verantwortung auf andere Firmen schieben, erklären Patrick Feuerstein und Tobias Kuttler vom Forschungsprojekt „Fairwork“. „Das Subunternehmertum birgt hier Probleme, da es oft als Schlupfloch genutzt wird, um Arbeitsstandards zu unterlaufen. Ohne strikte Kontrolle könnte die Richtlinie ihre Wirkung verfehlen“, prognostiziert Feuerstein.

Plattformen wie Uber oder Bolt beschäftigen ihre Fahrer:innen oft nicht selbst, sondern regeln das über kleinere Subunternehmen. Für die gelten nicht die selben Regeln wie für die großen Plattformen. Hier müssten für Subunternehmen die gleichen Bedingungen gelten wie für die direkt angestellten Beschäftigten, sagt Tobias Kuttler von Fairwork. Das Problem des Subunternehmertums geht die EU-Richtlinie nicht direkt an. Die beiden Forschenden von Fairwork erhoffen sich deshalb, dass das BMAS es bei der deutschen Umsetzung auf die Agenda setzt.

Transparenz mit Algorithmen

Ein weiteres Ziel der Richtlinie ist der Schutz vor Algorithmen – also vor Software, die Arbeitenden Anweisungen gibt. Unternehmen müssen Arbeiter:innen künftig bei der Einführung neuer Systeme mit einbinden und transparent machen, wie sie funktioniert und Daten erfasst. Das tun sie aktuell oft nicht.

Die Plattformarbeiterin Petra Hirsch* weiß etwa nicht, inwiefern Algorithmen ihre Arbeit bestimmen. Sie sieht die EU-Richtlinie als Möglichkeit, endlich für Klarheit zu sorgen und fordert das Recht zu wissen, ob und wie Algorithmen ihr Aufträge erteilen.

Austauschmöglichkeiten für Arbeiter:innen

Gewerkschaften wollen mehr in Plattformarbeit eingebunden werden. Sie könnten zum Beispiel unabhängige Kommunikationswege für Arbeiter:innen schaffen, meint Veronika Mirschel von ver.di. Miteinander reden können ist eine Grundvoraussetzung, um Betriebsräte zu gründen oder sich anderweitig selbst zu organisieren. Artikel 20 der Richtlinie sieht deshalb vor, dass Plattformarbeiter:innen privat und sicher miteinander kommunizieren können.

Für die Plattformarbeiterin Petra Hirsch* ist der Austausch mit anderen Arbeiter:innen sehr wichtig. Sie hat sich über die Freie Arbeiter:innen-Union, eine anarchosyndikalistische Gewerkschaft, mit anderen Spracharbeiter:innen vernetzt. Sie tauschen sich nun über Honorare und Arbeitsbedingungen aus, was sie als essenziell für die gegenseitige Unterstützung ansieht.

Wie genau solche Kommunikation gestaltet werden könnte, hat Anna Hampel für die Denkfabrik „Minor“ erforscht. Es brauche Mindestanforderungen an Kommunikationskanäle und algorithmisches Management, fordert sie im Gespräch mit netzpolitik.org. Nur so könnten Plattformarbeitende sich sicher und effektiv vernetzen.

Eine große Frage: Sollen Vorgesetzte an solche Kommunikationskanälen teilnehmen können? Das sieht Eric Reimer, Rider und Betriebsrat bei Lieferando, kritisch. „Wir haben Erfahrungen mit Foren, bei denen auch Mitarbeitende des Managements der Plattform dabei waren: Da fand kein kritischer Austausch statt, die Plattform war quasi tot“, zitieren die Forscher:innen von Minor ihn.

Wenn das Unternehmen die Kommunikationskanäle betreibt, kann das Überwachung bedeuten. Der Betrieb könnte deshalb an Externe ausgelagert werden, schlägt das Paper vor – zum Beispiel an Gewerkschaften, Bildungseinrichtungen, gemeinnützige Organisationen oder unabhängige Expert:innen.

Umsetzung noch offen

Anfang Oktober lud das Arbeitsministerium zu einem Treffen. Dabei waren Minor, Fairwork, ver.di, NGG und andere Interessensvertreter:innen. Sie schildern im Gespräch mit netzpolitik.org positive Eindrücke und die Bemühtheit des Ministeriums, alle Perspektiven einzubinden. Dazu gehörten allerdings auch wirtschaftsnahe Verbände und Akteure, die die Umsetzung der Richtlinie weiter aufweichen wollen.

Wie die Richtlinie in den nächsten zwei Jahren in Deutschland umgesetzt wird, bleibt also offen. Inmitten der Frist liegt nächstes Jahr noch eine Bundestagswahl, deren Ausgang wohl einen erheblichen Einfluss auf die Ausgestaltung haben wird. Danach wird das BMAS über drei Legislaturperioden an ihrem Vorhaben gesessen haben, Plattformarbeit fairer zu gestalten – irgendwann hoffentlich mit Ergebnissen.

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Author: Ben Bergleiter

https://www.bachhausen.de/eu-richtlinie-fuer-plattformarbeit-was-bei-der-umsetzung-in-deutschland-nicht-fehlen-darf/

#deutschland #fehlen #nicht #plattformarbeit #richtlinie #umsetzung

EU-Richtlinie für Plattformarbeit: Was bei der Umsetzung in Deutschland nicht fehlen darf
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-19

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Die EU-Länder wollen den im Dezember erreichten Kompromiss nicht akzeptieren, das Parlament keine nachträglichen Zugeständnisse an die Mitgliedstaaten. Damit scheint das Gesetz für bessere Arbeitsbedingungen auf den letzten Metern zu kippen. Noch wird aber weiterverhandelt.

Wenn die Richtlinie ein Gebäude wäre, sähe sie ungefähr so aus. Pexels

Die Richtlinie zur Plattformarbeit steht vor dem Aus. Eigentlich hatten sich EU-Parlament und EU-Rat im Dezember schon auf eine endgültige Fassung geeinigt. Damit müssen beide Institutionen dem geplanten Gesetz nur noch einmal zustimmen, was normalerweise eine Formalität ist. Einige Mitgliedstaaten, besonders Frankreich, verweigern aber ihre Zustimmung. Bisher haben auch Versuche, die Verhandlungen wieder in Lauf zu bekommen, keine Wirkung gezeigt.

Eigentlich will die EU mit dem Gesetz die Arbeitsbedingungen von Arbeiter:innen auf Plattformenf wie etwa Uber verbessern. Ein weit verbreitetes Problem im Sektor ist Scheinselbstständigkeit, dass also Arbeiter:innen, die eigentlich angestellt sein müssten, stattdessen formell selbstständig sind und dadurch Rechte verlieren. Hier soll die Richtlinie es Arbeiter:innen leichter machen, ihre Rechte durchzusetzen. Außerdem sollen sie besser darüber informiert werden, wie automatisierte Systeme über sie Entscheidungen treffen.

Belgien versucht zu vermitteln

Das alles wird nun vermutlich nicht mehr kommen – oder zumindest nicht mehr bald oder in der Form, auf die sich die Institutionen im Dezember geeinigt haben. Im neuen Jahr hat Belgien die EU-Ratspräsidentschaft und damit den Vorsitz der nun weiter geführten Triloggespräche übernommen. Vorher waren die Verhandlungen von Spanien geführt worden – einem sozialdemokratisch regierten Land, dem einige Mitgliedstaaten zu große Nähe zum arbeiter:innenfreundlichen Entwurf des Parlaments vorwarfen.

Der neue belgische Vorsitz versuchte dann zuerst einmal, die Verhandlungen einfach weiterlaufen zu lassen, wo sie stehenblieben: Laut Euractiv präsentierte er Parlament und Rat Anfang Januar einen neuen Text, der beinahe haargenau dem gescheiterten Kompromiss entsprach. Dieser Ansatz scheint, wenig überraschend, bei den Mitgliedstaaten auf wenig Freude gestoßen zu sein, weshalb Belgien wenige Tage später einen neuen Entwurf nachlegte.

Annäherung an Mitgliedstaaten

Dieser Entwurf ist, wie von den Mitgliedstaaten gefordert, in einigen Punkten stark verwässert. Das beginnt mit dem Kern des Gesetzes, wie es die EU-Kommission ursprünglich geplant hatte: der Liste an Kriterien. Anhand derer soll sich feststellen lassen, ob es sich bei der Plattform um einen Arbeitgeber handelt oder nicht. Das soll etwa daran festgemacht werden, ob eine Plattform eine Höchstgrenze für die Bezahlung der Arbeiter:innen festlegt, die über sie arbeiten.

Im Kommissionsentwurf galt ein Arbeitsverhältnis als scheinselbstständig, wenn es zwei von fünf dieser Kriterien erfüllte. Das Parlament hatte diese Kriterien umgekehrt, der Rat die Zahl erhöht, zwischendurch wurde wieder nah am ursprünglichen Kommissionentwurf verhandelt. Der Rat hat nun eine neue Version vorgelegt, die größtenteils wörtlich seine Forderungen von vor den Trilogverhandlungen übernehmen: Sieben statt fünf Kriterien sollen es sein, von denen mindestens drei erfüllt sein müssen, um als Arbeitgeber:in zu gelten.

Wenn Gewerkschaften unternehmensfreundlich sind

Hinzu kommt der Streit um die sogenannte „französische Ausnahmeregelung“: Gesetze und Tarifverträge sollen die Scheinselbstständigkeits-Kriterien nicht auslösen können. Wenn eine Plattform also etwa eine Obergrenze für die Bezahlung einer Arbeiterin festlegt, weil das in einem anderen Tarifvertrag so festgelegt ist, dann soll das nicht als Anzeichen für Scheinselbstständigkeit dienen.

Die Parlamentsseite sieht das als massives potenzielles Einfalltor für „gelbe“ Gewerkschaften – also von Unternehmen selbst gegründete und unternehmensfreundliche Gewerkschaften. Die könnten in einem Tarifvertrag großen Einschränkungen der Rechte von Arbeiter:innen zustimmen. Aufgrund der Ausnahmeregelung könnten die Betroffenen nichts dagegen unternehmen. Diese Befürchtung ist nicht aus der Luft gegriffen: Es gibt ähnliche Beschwerden bereits in Belgien und dem Vereinigten Königreich.

Keine Änderungen plant die Ratspräsidentschaft dagegen im Bereich des sogenannten algorithmischen Managements, also den neuen Regeln zu mehr Transparenz bei Entscheidungen durch Algorithmen. Diese Regelungen waren auch in den vorherigen Verhandlungen schon weniger umkämpft.

Ansonsten fordert der Rat mehr Rechte für die Mitgliedstaaten. So sollen sie etwa selber bestimmen dürfen, ob nicht nur Arbeiter:innen, sondern auch ihre Vertreter:innen etwa in Gewerkschaften eine eventuelle Scheinselbstständigkeit überprüfen können sollen.

Eine Totalblockade der Gesetzgebung?

Ob all diese Änderungen irgendeinen Effekt haben werden, ist momentan zweifelhaft. Der neue belgische Vorstoß fand zwar anscheinend Zustimmung im Rat, dafür findet die Parlamentsseite die Eingeständnisse gegenüber der Ratsposition nicht vertretbar. Das haben die Abgeordneten auch bei einer neuen Trilogsitzung gestern Abend klar gemacht.

Parlament und Rat versuchen nun noch einen letzten Anlauf, um sich auf einen gemeinsamen Text für die Annahme eines Angestelltenverhältnisses zu einigen. Eine weitere Trilogsitzung am 8. Februar wird wahrscheinlich die letzte Gelegenheit sein, noch eine Lösung zu finden.

Das Problem ist aber auch eher, dass der Gesetzgebungsprozess der EU ins Lächerliche gezogen wird: Die Institutionen hatten sich bereits geeinigt, Nachverhandlungen sollte es eigentlich nicht mehr geben. Am Trilogprozess gibt es zwar eine Menge berechtigte Kritik wegen mangelnder Transparenz, aber er ist zumindest ein funktionierender Weg, neue Gesetze zu verabschieden. Den drohen diese späten Einwände nun zu blockieren. Ein ähnlicher Fall war die Blockade der FDP gegenüber dem Verbrenner-Aus im vergangenen Jahr.

„Das Verhalten des Rats ist ein Affront gegenüber dem Parlament“, sagte Dennis Radtke zu netzpolitik.org. Der Deutsche ist Schattenberichterstatter für die konservative EVP für die Richtlinie. „Sollte eine Einigung tatsächlich scheitern, dann muss man die Verantwortlichen dafür benennen; zum einen Olaf Scholz, der sich einmal mehr von der FDP am Nasenring durch die Manege führen lässt und zum anderen Emmanuel Macron, dem die Interessen von Uber offenbar wichtiger sind als die von prekären Beschäftigten in Frankreich und dem Rest der EU.“

Deutschland enthält sich bei allen Abstimmungen zur Richtlinie im EU-Rat, weil die FDP eine Zustimmung blockiert.

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Author: Maximilian Henning

https://www.bachhausen.de/mitgliedstaaten-blockieren-weiter-richtlinie-zu-plattformarbeit-liegt-in-truemmern/

#blockieren #liegt #mitgliedstaaten #plattformarbeit #richtlinie #trummern #weiter

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-19

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Die EU-Mitgliedstaaten verhindern zum zweiten Mal, dass die Situation von Arbeiter:innen bei Uber & Co. verbessert wird. Eigentlich hatten sich Parlament und Rat vergangene Woche auf einen neuen Deal geeinigt. Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung, weil die FDP blockiert.

Schon wieder Rot für die geplante Richtlinie. – Public Domain Pexels / Darius Krause

Die geplante EU-Richtlinie zur Plattformarbeit ist erneut an den Mitgliedsstaaten gescheitert. Eigentlich hätten am Freitag die Botschafter:innen dem Gesetz ihre Zustimmung erteilen sollen. Stattdessen stimmten Frankreich, Estland, Griechenland aber gegen das Gesetz, Deutschland enthielt sich. Damit unterstützten zwar 23 von 27 Mitgliedstaaten das Gesetz, es konnte aber nicht den notwendigen Anteil der EU-Bevölkerung hinter sich versammeln.

Die Richtlinie hätte eine „qualifizierte Mehrheit“ von 65 Prozent der EU-Bürger:innen gebraucht. Zustande gekommen sind 63 Prozent. Hätte einer der vier Staaten stattdessen für das Gesetz gestimmt, wäre die notwendige Mehrheit zustande gekommen. Deutschland hat sich bisher bei allen Abstimmungen zu der Richtlinie enthalten, weil die FPD eine Zustimmung blockiert.

Schon erster Kompromiss gescheitert

Es war bereits der zweite Anlauf für die geplante Richtlinie. Bereits im Dezember hatten die Mitgliedstaaten einen ersten Kompromiss abgelehnt, weil sie darin zu viele Zugeständnisse an die arbeiter:innenfreundliche Position des EU-Parlaments sahen. Das war bereits ungewöhnlich: Normalerweise stehen Einigungen aus den sogenannten Trilogverhandlungen zwischen Rat und Parlament fest.

Die beiden Institutionen mussten sich deshalb im neuen Jahr erneut zusammensetzen. Sie einigten sich schließlich auf einen neuen Entwurf, der die Richtlinie in ihren zentralen Punkten deutlich abschwächte. Selbst diese geht aber anscheinend einigen EU-Regierungen und der FDP noch zu weit.

Gegen Scheinselbstständigkeit

Die EU-Kommission hatte das Gesetz 2021 vorgeschlagen, um die Rechte von Arbeiter:innen auf Plattformen wie Uber oder Deliveroo zu stärken. Viele dieser Menschen gelten juristisch als selbstständig. Damit haben sie mehr Freiheiten, aber ihre Arbeitgeber:innen auch weniger Pflichten: Sie sind etwa nicht an den Mindestlohn gebunden oder zahlen nicht in Rentenfonds ein. Wenn Arbeiter:innen dagegen vorgehen wollen, ist das oft ein jahrelanger Prozess. Sie müssen dann vor Gericht aufwendig beweisen, dass sie eigentlich doch Angestellte sind. Das wollte die Richtlinie umdrehen.

Zentrales Werkzeug dafür ist die sogenannte Annahme eines Angestelltenverhältnisses. Plattformen sollten in Zukunft beweisen müssen, dass Arbeiter:innen nicht als Angestellte gelten sollen. Dafür enthielt der erste Entwurf der EU-Kommission fünf Kriterien, an denen ein Arbeitsverhältnis gemessen werden sollte. Dazu gehört etwa, ob eine Plattform die Höchstgrenze der Bezahlung von Arbeiter:innen festlegt. Klare Kriterien, einheitlich in der gesamten EU – so die Idee.

Verwässerte Version

Diese Kriterien waren in dem Entwurf, über den die Mitgliedsstaaten am Freitag abstimmten, bereits nicht mehr enthalten. Sie konnten in den neuen Verhandlungen nach Weihnachten durchsetzen, dass die Kriterien völlig aus dem Text gelöscht wurden. Stattdessen sollten die Mitgliedstaaten weitgehend frei eigene Kriterien festlegen können, an denen ein Angestelltenverhältnis gemessen werden sollte.

Damit hätte eine unternehmensfreundliche Regierung wie die Macrons in Frankreich weichere Regeln festlegen können, während etwa die sozialdemokratische Regierung Spaniens wahrscheinlich eher härtere beschlossen hätte. Das Ergebnis: Europa wäre gespalten geblieben, die Richtlinie hätte damit ihr zentrales Ziel verfehlt.

Trotzdem sah der Kompromiss weiterhin umfassende neue Rechte im Bereich algorithmisches Management vor – also zu Software, die menschlichen Angestellten Anweisungen geben oder Entscheidungen über sie treffen darf. Unternehmen hätten Arbeiter:innen etwa beteiligen müssen, wenn sie solche Systeme neu einführen wollten. Außerdem sollten Arbeiter:innen sich erklären lassen dürfen, auf Grundlage welcher Daten Systeme Entscheidungen über sie getroffen hätten.

„Auch die Verantwortung von Bundeskanzler Scholz“

Befürworter:innen der Richtlinie kritisierten das Scheitern der Richtlinie scharf. „Dass neben Frankreich auch die deutsche Bundesregierung der Richtlinie nicht zugestimmt hat, ist beschämend“, sagte der EU-Parlamentarier Andreas Rasmussen (Grüne, Deutschland). „Ich verstehe nicht, wie ein sozialdemokratischer Bundeskanzler eine Enthaltung beim Schutz von Beschäftigten rechtfertigen kann. Dass Millionen von Beschäftigten auch weiter unter schlechten Arbeitsbedingungen und Dumpinglöhnen leiden, ist auch die Verantwortung von Bundeskanzler Scholz.“

„Schande über Macron“, sagte Leïla Chaibi, französische Linken-Abgeordnete im EU-Parlament und Schattenberichterstatterin zur Richtlinie.

Ludovic Voet, zuständiger Gewerkschaftssekretär des Europäischen Gewerkschaftsbunds, kritisierte die Lobbyverbindungen von Plattformfirmen. Er forderte nun die Regierungen der 23 Mitgliedstaaten, die das Gesetz unterstützten, zu Eigeninitiative auf: „Die Kommission und die Mitgliedstaaten müssen jetzt handeln, um nicht Millionen an hart arbeitenden Menschen für Ausbeutung verwundbar zu lassen“, sagte er am Freitag.

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Author: Maximilian Henning

https://www.bachhausen.de/plattformarbeit-fdp-verhindert-gesetz-fuer-arbeiterinnenrechte/

#arbeiter #gesetz #innenrechte #plattformarbeit #verhindert

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-19

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Die EU-Mitgliedstaaten haben gestern eine abgeschwächte Richtlinie zu Plattformarbeit durchgewunken. Eine erste, ambitioniertere Fassung hatten sie im Dezember blockiert. Die Verhandlungen finden so ein getrübtes Ende, das Gesetz wird trotzdem viele neue Arbeiter:innenrechte bringen.

Die Mitgliedstaaten konnten sich noch einige Rechte abschneiden (Symbolbild). – Public Domain Pexels / Fidel Hajj

Gestern trafen sich die Arbeitsminister:innen der EU in Brüssel. Auf der Agenda: Die geplante Richtlinie zur Plattformarbeit, mit der Arbeiter:innen mehr Rechte bekommen sollen. Das Treffen war ein letzter Versuch, das Vorhaben doch noch vor der anstehenden Europawahl über die Ziellinie zu bringen. Denn die Mitgliedstaaten hatten schon vorher zweimal ihre Vertreter:innen in Brüssel vorgeschickt, um das geplante Gesetz zu beschließen, und zweimal hatten einige Staaten dazwischengefunkt. Das Vorhaben galt schon als halb beerdigt.

Deshalb mussten gestern die Chefs ran. Bei 23 der 27 Anwesenden der Sitzung war dabei klar, dass sie das Vorhaben unterstützen würden, wie sie es auch schon beim letzten gescheiterten Anlauf getan hatten. Wegen der Abstimmverhältnisse im Rat, die neben der Zahl der Staaten auch den Anteil der Bevölkerung beachten, konnten aber vier Staaten das Vorhaben blockieren: Frankreich stimmte dagegen, Deutschland, Estland und Griechenland enthielten sich. Ein Ja von einem dieser Staaten wäre genug, um die Richtlinie ans Ziel zu bringen.

Überraschende Mehrheit

Schon vor dem Treffen zeichnete sich ab, dass dieses Ja nicht von Deutschland kommen würde. Hubertus Heil (SPD), der deutsche Arbeitsminister, konnte nur eine weitere Enthaltung überbringen. Die FDP blockiert in der sozialdemokratisch geleiteten Koalition weiter eine deutsche Zustimmung, was in Europa in letzter Zeit zunehmend für Unverständnis sorgte. Heil hatte dann auch eine deutliche Botschaft an die FDP dabei: „Wer nicht kompromissfähig ist, kann nicht mitgestalten“, sagte er gestern.

Frankreich hat nach Deutschland in der EU die zweitmeisten Einwohner:innen, weshalb seine Blockade bisher so schwer ins Gewicht fiel. Der neue Kompromiss sei bereits eine Verbesserung, sagte gestern der französische Vertreter im Vorfeld. Wenn die Kommission in einigen Punkten noch ein wenig mehr Klarheit schaffen würde, könnte man vielleicht sogar zustimmen. Frankreich hatte in der vergangenen Woche vorgeschlagen, den Entwurf noch weiter zu verwässern.

Diese Forderung erübrigte sich aber mit der Wortmeldung der griechischen Arbeitsministerin, der Konservativen Domna-Maria Michailidou. Auch sie sehe weiter Probleme mit dem Entwurf, aber: „Da wir im Geist von Kompromiss und europäischer Einheit arbeiten wollen, werden wir die Richtlinie unterstützen.“ Die Reaktion der anderen Arbeitsminister:innen: Spontanes Klatschen. Denn mit dem Seitenwechsel Griechenlands stand die notwendige Mehrheit für die Richtlinie, selbst ohne Deutschland und Frankreich. Estland bestätigte das noch, indem auch sein Vertreter ankündigte, trotz bleibender Zahnschmerzen für die Richtlinie stimmen zu werden.

Weniger Klarheit

Damit werden die zuständigen Ratsvertreter:innen in ihrer nächsten Sitzung die Richtlinie abnicken, sofern sich nicht auf den allerletzten Metern neue Probleme ergeben. Der Beschäftigungsausschuss im Parlament hat mit dem 19. März schon einen Termin für seine Zustimmung, dann muss das Parlamentsplenum noch ein Ja aussprechen und das Gesetz kann in Frieden ein Gesetz werden.

Also Ende gut, alles gut? Nein.

Die Mitgliedstaaten konnten sich mit ihrer Blockade erfolgreich ein entscheidendes Filetstück aus der Richtlinie herausschneiden. Ursprünglich war der Kern des geplanten Gesetzes die sogenannte Annahme eines Angestelltenverhältnisses. Viele Menschen, die für Plattformen wie Uber oder Deliveroo arbeiten, gelten vor dem Gesetz als selbstständig. Theoretisch sind sie damit freier, übernehmen aber auch mehr Risiken. Das Unternehmen zahlt etwa nicht für ihre Krankenversicherung oder ist nicht an den Mindestlohn gebunden.

Praktisch gibt es viele Fälle – Millionen von Fällen, schätzt die Kommission – in denen Plattformunternehmen diese angebliche Selbstständigkeit ausnutzen. Sie geben ihren Arbeiter:innen Anweisungen, als ob sie angestellt wären, folgen aber selbst nur den Regeln für Auftraggeber von Selbstständigen. Wenn Arbeiter:innen dagegen vorgehen wollen und sich von einem Gericht neu einstufen lassen wollen, dauert das oft Jahre und ist sehr aufwendig. Außerdem gibt es in jedem Mitgliedstaat eigene Gesetze, die Situation kann also hinter jeder EU-Grenze völlig anders sein.

Hier wollte die Richtlinie eingreifen: Es sollte klare Kriterien für einen Test geben, um zu ermitteln, ob eine Person auf einer Plattform wirklich selbstständig arbeitet. Damit wären die Regeln einfach und einheitlich.

Das haben die Mitgliedstaaten verhindert. Der heute beschlossene Kompromiss enthält diese EU-weiten Kriterien nicht mehr. Die EU-Länder dürfen sich nun selber eine Liste an Kriterien ausdenken. Sie müssen sich dabei zwar an gemeinsame Prinzipien halten, aber die rechtliche Lage könnte sich von Land zu Land trotzdem weiter drastisch ändern.

Kritik von Lobby und Mitgliedstaaten

Frankreich versuchte gestern, diese zusätzlichen Rechte für Mitgliedstaaten als großen Gewinn zu verkaufen. Normalerweise ist der Rat dafür ein dankbares Publikum, das Behalten von Macht auf nationaler Ebene ist schließlich seine Daseinsberechtigung.

Trotzdem waren einige der Mitgliedstaaten wenig begeistert von ihren neuen Möglichkeiten. Die Kriterien national festzulegen, „wird zu einer Fragmentierung führen und zu einem Mangel an Rechtsicherheit für die Plattformen, die in verschiedenen Mitgliedstaaten tätig sind“, kritisierte die bulgarische Arbeitsministerin Ivanka Shalapatova. Auch der luxemburgische Arbeitsminister Georges Mischo sagte, sein Land hätte europäische Kriterien vorgezogen. Er befürchtete nun, dass Plattformen sich einfach die Mitgliedstaaten mit den für sie günstigsten Kriterien aussuchen könnten.

Selbst der deutsche Digitalverband Bitkom kritisierte die von Frankreich durchgesetzten Änderungen. „Die Folge wird wie so oft ein Flickenteppich nationaler Regelungen sein, der neue Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten schafft“, schrieb der Verband der IT-Wirtschaft im Februar. „Plattformarbeit muss in Europa einheitlich geregelt werden, damit der Binnenmarkt nicht durch nationale Gesetzgebung fragmentiert wird. Dabei braucht es Rechtssicherheit und gleiche Wettbewerbsbedingungen für plattformvermittelte Dienste.“ Eindeutige Kriterien seien dabei von entscheidender Bedeutung.

Jubel aus dem Parlament

Trotz dieser Abzüge wird die Richtlinie bald, nach langer Vorlaufszeit, Gesetz sein. Danach geht es dann an die nationale Umsetzung, EU-Länder haben hierbei Handlungsspielraum. Auch Deutschland wird ein eigenes Gesetz schreiben müssen, was wegen der Blockadehaltung der FDP noch einmal interessant werden könnte. Die hauptsächlichen Schritte auf EU-Ebene sind nun aber gegangen, entsprechend erleichtert fielen gestern die Reaktionen aus.

„Wir haben gewonnen – für Plattformarbeiter:innen und gute Arbeitgeber:innen, gegen das aggressive Lobbying von ausbeuterischen Plattformriesen, bis ans Ende unterstützt vom französischen Präsidenten Emmanuel Macron und seinen Liberalen“, sagte gestern Elisabetta Gualmini. Die italienische Sozialdemokratin hatte für das EU-Parlament die Verhandlungen zur Richtlinie geführt. „Die Europäer:innen, die in weniger als 100 Tagen wählen werden, werden sich daran erinnern.“

„Besser spät als nie!“, so Dennis Radtke, der Schattenberichterstatter der Konservativen. Die Schattenberichterstatterin der Linken, die Französin Leïla Chaibi, kritisierte vor allem Emmanuel Macron. Der Präsident sei aber erfolglos geblieben: „Mit dieser Richtlinie werden Millionen von Scheinselbstständigen in ganz Europa zu Arbeitnehmern umqualifiziert werden“, erwartet Chaibi.

Auch Nicolas Schmit, der EU-Arbeitskommissar, hieß die gestern zustande gekommene Mehrheit willkommen. Schmit, ein luxemburgischer Sozialdemokrat, hatte die Richtlinie in den letzten drei Jahre vorangetrieben. Die Einigung über das Gesetz sei ein Signal, das über die europäischen Grenzen hinaus Wirkung zeigen könnte, sagte er gestern. „Ich denke, dass Europa da einmal mehr mit gutem Beispiel voranschreitet.“

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Author: Maximilian Henning

https://www.bachhausen.de/auf-letzten-metern-abgespeckt-eu-beschliesst-doch-noch-gesetz-zu-plattformarbeit/

#abgespeckt #beschlie #gesetz #letzten #metern #plattformarbeit

Norbert_R 🧣🐘🦣norbert_renner
2024-03-12

-Blockade

Mehr Rechte und eine bessere für -Fahrer und -Kuriere: einigt sich doch noch auf Gesetz zur

Von Eric
taz.de/!5994862

2024-03-12

Die 🇪🇺-Richtlinie für mehr Arbeitnehmer*innenrechte und #Mitbestimmung bei #Plattformarbeit ist ein echter Meilenstein. Das algorithmische Management wird so geregelt, dass die Arbeitsbedingungen von Millionen Erwerbstätigen deutlich menschlicher werden.

#DGB #Gewerkschaft #Digitalisierung #CrowdWorker #Crowdwork #EU

2024-01-16

"Die Richtlinie über #Plattformarbeit soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer von digitalen Plattformen wie Deliveroo und Uber den rechtmäßigen Beschäftigungsstatus erhalten, der ihren tatsächlichen Arbeitsregelungen entspricht."

Das hatte auch Deutschland blockiert. Jetzt gibt es eine neue Runde, und hat mehr netzpolitische Aufmerksamkeit verdient.

Um KI geht's auch, wenn das hilft.

euractiv.de/section/unternehme

BildungsSpiegel_newsbildungsspiegel@bildung.social
2023-12-29

EU-Kommission: EU-Vorschriften zur Plattformarbeit

Was ist Plattformarbeit?

Plattformarbeit ist eine Arbeitsform, bei der Organisationen oder Einzelpersonen über eine Online-Plattform mit anderen Organisationen oder Einzelpersonen in Kontakt treten, um gegen Bezahlung spezifische Probleme zu lösen oder um spezifische Dienstleistungen zu erbringen.

bildungsspiegel.de/news/materi

@bildungsspiegel #Plattformarbeit #Plattformökonomie

Johanna WenckebachJo_Wenckebach@legal.social
2023-12-22

Die FDP hat Deutschland zur Enthaltung gezwungen und es war keine Mehrheit für die Richtlinie zur Verbesserung der #Plattformarbeit absehbar.
Jetzt liegt sie wieder auf Eis 😤
Die Lobbyarbeit der Plattformen verhindert also Arbeitsschutz und einheitliche Standards in Europa. Plattformen können weiter #Arbeitsrecht unterlaufen - schlecht für alle Beschäftigten!

Johanna WenckebachJo_Wenckebach@legal.social
2023-12-14

Gegen massive Lobbyarbeit der Arbeitgeber bringt #Europa zum Jahresende nach laaaaangen Wegen jetzt echt noch
#AiAct,
Richtlinie zur #Plattformarbeit und zu Verantwortung von Unternehmen in #Lieferketten! 💥
#goodnews!

2023-12-13

Die Verhandlungen zur Richtlinie zur #Plattformarbeit sind abgeschlossen: Hat das wer beobachtet? Gibt es schon Bewertungen des Ergebnisses?

europarl.europa.eu/news/en/pre

Maximilian Henningzarasophos@darmstadt.social
2023-10-11

Wer auf einer Plattform arbeitet, für den ist oft die App auf dem Handy der Boss. Aber wie die funktioniert und ihre Entscheidungen trifft, bleibt dabei ein Rätsel - was die Arbeit von Gewerkschaften erschwert. Ein neues Team um @vecna will hier Abhilfe schaffen und berichtet bei @etui von einem Praxisversuch. Mein Artikel für @netzpolitik_feed

netzpolitik.org/2023/plattform

#plattformarbeit #plattformen #arbeit #gewerkschaft #app

2023-06-12

„Deutschland enthielt sich bei der Abstimmung in Luxemburg, weil die FDP den Vorstoß ablehnt.“

So einfach ist das.

"Beschäftigte von Online-Lieferdiensten und Fahrdienst-Vermittlern sollen in der EU besser davor geschützt werden, dass ihnen Arbeitnehmerrechte vorenthalten werden."
deutschlandfunk.de/eu-staaten-

Darum geht's: netzpolitik.org/2023/plattform

#Plattformarbeit #EU #Plattformrichtlinie

2023-03-02

Wenn wir an #Plattformarbeit denken, denken wir an Fahr- und Lieferdienste.

Aber nicht an #Reinigungskräfte und #Haushaltshilfen. Dazu gibt es auch viel weniger #Daten.

#Frauen in der Plattformarbeit sind noch viel unsichtbarer.

Aus dem Vortrag von Stefanie Gerold und Katarzyna Gruszka beim #Gleichstellungsforum zum #GenderDigitalGap von @boeckler_de

Gender, haushaltsnahe Dienstleistungen & Plattformen
Mangel an Daten
Männlich dominierte Sektoren im Fokus
grschlechtsspezifische Verteilungsdaten hauptsächlich Lieferdienste, sowie webbasierte Online-Plattformen

Fallstudien und Policy Empfehlungen
Die meisten zeigen eine Fortschreibung 'traditioneller' geschlechtsspezifischer Muster in der Hausarbeit
'Good practice' Beispiele aus z.b. Indien oder Südafrika für Plattform Unternehmen und Plattformgenossenschaften im Bereich Haushaltsnahe Dienstleistungen
Hilfr in Dänemark
2023-02-02

Das Europäische Parlament hat heute den Weg freigemacht für die überfällige Regulierung von #plattformarbeit. Es ist höchste Zeit, dass wir für anständige Arbeitsbedingungen und fairen Wettbewerb sorgen!
#gigeconomy
#Uber

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2023-02-02

Soeben hat das Plenum des @europarl_en dafür gestimmt, dass #Plattformarbeit nun in Inter-institutionelle Verhandlungen gehen darf. Damit kommen wir also zu den finalen Verhandlungen zwischen @EUCouncil, @EU_Commission & uns. Weg frei für echten Schutz von Plattformarbeiter:innen

🐦🔗: n.respublicae.eu/Evelyn_Regner

TSP BG Verkehr & Smart MobiTspBackgroundVS@berlin.social
2023-01-19

Heute im #Background + EU-Parlament: Widerstand gegen #Plattformarbeit-Richtlinie + #Biokraftstoffe: Lemke kündigt Gesetzentwurf an + E-Fuels: Start-up will Regierung beliefern + Batteriefabrik: #Northvolt fordert Strompreis-Rabatt +

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