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Zwischen Bühne und Bann
Die AfD und die Grenzen des Öffentlich-Rechtlichen
Nachdem die #AfD als gesichert extremistische Bestrebung eingestuft wurde, ist eine Debatte darum entbrannt, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk (#ÖRR) der Partei weiter #Sendezeit geben soll. Dabei wurde unter anderem in den Raum geworfen, dass es gegen den #Programmauftrag der öffentlich-rechtlichen Sender verstoße, wenn sie AfD-Funktionäre einlüden.
https://verfassungsblog.de/zwischen-buhne-und-bann-afd-orr/