#Sollen

HeiDeHHD
2025-07-14

taz.de/Mord-an-Emil-Wendland-/
Während eine Initiative dem vor 33-Jahren getöteten gedenkt, der in Brandenburg die Mittel gekürzt werden. 23 Morde zwischen 1990 und 2007, Zeugnisse grauenhafter Gewalttaten und von der Gefühlskälte der Täter, Beispiele für unwillige Polizeiermittlungen und das Wegschauen der Gesellschaft.
Doch die muss um ihre Finanzierung bangen.

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-07

Lindenthal: Metallische Gegenstände sollen sondiert werden – Uniklinik trifft Vorbereitungen – 9.600 Haushalte könnten betroffen sein

Report-K

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#gegenstande #lindenthal #metallische #sollen #sondiert #uniklinik #werden

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-25

Von 9 Lehrschwimmbädern in Köln sind 4 in Betrieb: Wo sollen die Pänz das Schwimmen lernen?

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#betrieb #lehrschwimmbadern #lernen #schwimmen #sollen

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-17

Köln-Chorweiler: Häuser am Höfenweg in Merkenich sollen abgerissen und neu gebaut werden

Köln-ChorweilerHäuser am Höfenweg in Merkenich sollen abgerissen und neu gebaut werden

Von

Christopher Dröge

17.04.2025, 10:54 Uhr

Lesezeit 3 Minuten

Die Mietshäuser am Höfenweg sollen einem modernen Wohnquartier weichen.

Copyright: Christopher Dröge

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Die fast ein Jahrhundert alten Mietshäuser sollen weichen. Dafür soll in dem neuen Merkenicher Wohnquartier auch eine Kita entstehen. 

Wie viele andere Stadtteile im Bezirk Chorweiler soll auch Merkenich ein neues Wohnquartier erhalten – allerdings nicht auf einer bisherigen Brachfläche am Ortsrand, sondern im zentral gelegenen Höfenweg.

Nach einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan, den die Kölner Wohnungsgenossenschaft eG beantragt hat, soll die bestehende Wohnbebauung des Abschnittes zwischen den Hausnummern 46 bis 76 erneuert und verdichtet werden – die bestehenden Gebäude müssen den Plänen weichen. Das geht aus einer Vorlage der Verwaltung in der Bezirksvertretung Chorweiler hervor, die diese in ihrer jüngsten Sitzung beschlossen hatte.

Neues Wohnquartier mit Kita geplant

Die vier Mehrfamilienhäuser auf den betreffenden Grundstücken umfassen 34 Wohneinheiten und stammen aus den 1930er Jahren. Das hohe Alter ist den Häusern anzumerken – vor allem in Bezug auf die Wohnungsgrundrisse, den Schall- und Wärmeschutz, sowie der Barrierefreiheit entsprechen sie nicht mehr den heutigen Ansprüchen. Eine Sanierung ist nach Einschätzung der Kölner Verwaltung nicht in einem wirtschaftlich vertretbaren Rahmen durchführbar, das städtebauliche Konzept sieht daher den Abriss und Neubau der Gebäudezeile vor.

Ersetzt werden sollen sie durch neue Wohngebäude mit jeweils drei Stockwerken und einem Staffelgeschoss. Neu hinzukommen sollen zwei weitere, kleinere Wohnhäuser hinter der bestehenden Häuserzeile – insgesamt soll das neue Gebäude-Ensemble so 72 Wohneinheiten umfassen. Der weitläufige, asphaltierte Garagenhof soll einem begrünten Innenhof weichen, der Spielmöglichkeiten für Kinder und weitere Begegnungsflächen bieten soll.

Eine gute Nachricht für Merkenich aber ist vor allem das Vorhaben, im nordöstlichen Bereich des Areals eine neue Kindertagesstätte mit fünf Gruppen anzusiedeln – damit soll der eklatante Mangel an Kinderbetreuungsplätzen verbessert werden, unter dem der Stadtteil schon geraume Zeit leidet. Ein Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist ebenfalls vorgesehen.

Mieterschutz und Ersatzwohnungen nach Abriss geplant

Für die 34 Mietparteien, die die Häuser zurzeit noch bewohnen, ist dies möglicherweise nur ein geringer Trost, sie werden bis 2028 ausziehen müssen. „Manche der Mieter wohnen seit 50 oder 60 Jahren dort, das sollte nicht vergessen werden“, sagte Rainer Stuhlweißenburg, der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU in der Bezirksvertretung.

Laut Stuhlweißenburg hatte es im Vorfeld unter den Bewohnern Unmut gegeben, da es versäumt worden sei, sie frühzeitig zu informieren. Die CDU habe daraufhin mit der Wohnungsbaugesellschaft Gespräche geführt, „weil wir wissen wollten, wie mit den Mietern umgegangen werden wird“, so Stuhlweißenburg.

In den Gesprächen habe die Wohnungsgenossenschaft jedoch glaubhaft versichert, dass das Versäumnis bedauert werde und dass man die Mieter inzwischen über die Pläne in Kenntnis gesetzt habe. Jede Mietpartei werde einen eigenen Ansprechpartner bekommen, auch soll diesen in den neuen Gebäuden eine Ersatzwohnung angeboten werden, sodass sie wieder an ihren alten Wohnort zurückziehen können, sofern sie das wünschen.

Stuhlweißenburg begrüßte diese Bemühungen, die sozialen Nachteile für die angestammten Mieter abzufedern, „daher kann die CDU nach diesen Gesprächen dem Projekt auch zustimmen“, sagte er. Gerade die Pläne für eine Kita seien ein großer Pluspunkt, doch gab Stuhlweißenburg, zu bedenken, dass diese keine schnelle Linderung versprächen, denn bis diese in Betrieb gehe, würden fünf bis zehn Jahre ins Land gehen. „Wir brauchen früher eine neue Kita in Merkenich, das muss möglich sein. Die Stadt muss hier auch selbst aktiv werden“, sagte er.

Die Verwaltung hingegen sieht das Planungsverfahren am Höfenweg als schnellsten Weg, eine Kita in Merkenich anzusiedeln, so Marie Kötterheinrich, eine Vertreterin des Stadtplanungsamtes. „Für das Vollverfahren rechnen wir mit drei Jahren“, sagte sie. „Ein Satzungsbeschluss ist bis 2028 machbar, anschließend kann der Bauantrag gestellt werden“. Mit dessen Bearbeitung und der eigentlichen Bauphase werden weitere Jahre vergehen.

#abgerissen #chorweiler #gebaut #hauser #hofenweg #merkenich #sollen

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-01-30

evangelisch.de: Wenn Homosexuelle “geheilt” werden sollen

Klemens Ketelhut hat mit Überlebenden von Konversionsbehandlungen Forschungsinterviews geführt und ausgewertet. Es ist ein in Deutschland einmaliges Forschungsprojekt. Aber die Fördermittel dazu sind letztes Jahr ausgelaufen. Ein Drama für die Ergebnissicherung! Konversionsbehandlungen bezeichnen Behandlungen, welche die sexuelle Orientierung oder die selbstempfundene geschlechtliche Identität einer Person gezielt verändern oder unterdrücken sollen.

Direktlink

#evangelisch #geheilt #homosexuelle #sollen #werden

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-12-18

Gefälschtes Gewinnspiel von Lindt auf Facebook – wieder sollen Daten abgegriffen werden

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Erneut kursiert ein gefälschtes Gewinnspiel mit dem Logo des Schokoladenherstellers Lindt auf Facebook. Hinter dem vermeintlichen Gewinnspiel verbirgt sich eine bekannte Masche, mit der oft Daten abgegriffen werden sollen, so auch in diesem Fall: Nutzerinnen und Nutzer sollen lediglich einen Kommentar unter dem Beitrag hinterlassen und sich dann registrieren, um ihren Gewinn zu erhalten. Die Seite, auf der man landet, hat jedoch mit Lindt nichts zu tun, sondern wird von einer Firma betrieben, die für Werbeanrufe bekannt ist. 

Ein auf Facebook verbreitetes falsches Gewinnspiel, das angeblich von Lindt stammen soll, soll nur Daten abgreifen (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Lindt-Facebook-Seite mit Gewinnspiel ist Fälschung

Dass der Account „Lindt Fans“ nicht wirklich von Lindt stammt, lässt sich an mehreren Details erkennen. So fehlt etwa der blaue Haken, mit dem Facebook offizielle Accounts verifiziert. Der echte Account von Lindt hat so einen Haken. Von dem angeblichen Gewinnspiel steht dort nichts. 

Weitere Hinweise auf die Fälschung sind darüber hinaus die geringe Follower-Zahl, die fehlenden Kontaktmöglichkeiten, die bei einem Gewinnspiel aber Pflicht sind, und der Umstand, dass die Seite erst seit dem 17. Dezember 2024 besteht. Die echte Seite von Lindt existiert bereits seit dem Jahr 2009; das lässt sich mit einem Klick auf „Info“ und dann auf „Seitentransparenz“ feststellen. Und noch etwas ist auffällig: Die gefälschte Facebook-Seite hat nur einen einzigen Beitrag veröffentlicht – das angebliche Gewinnspiel.

Vorsicht vor Datendiebstahl: User sollen sich für Preis auf dubioser Seite registrieren

Wer an dem gefälschten Lindt-Gewinnspiel teilnimmt, erhält eine automatische Nachricht über den Facebook-Messenger. Darin wird man aufgefordert, das Gewinnspiel zu teilen und abzuwarten, bis man wieder kontaktiert wird.

Nach einigen Stunden erhält man, auch ganz ohne das Gewinnspiel vorher geteilt zu haben, die Nachricht, dass man als Gewinner ausgewählt worden sei und der Registrierung folgen solle. Die führt jedoch zu einer Seite, die mit Lindt nichts zu tun hat. Im Impressum steht stattdessen die Bluereen Media Ltd., eine Firma, die Daten mit gefälschten Gewinnspielen abgreift und die Kontakte danach mit unerwünschter Werbung belästigt. Der Verbraucherschutz warnte schon vor Jahren vor der Firma.

So sieht das Formular aus, in dem Nutzerinnen und Nutzer ihre persönlichen Daten eingeben sollen. Im Kleingedruckten ist zu erkennen, dass dahinter die Bluereen Media Ltd. steckt (Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Gefälschte Gewinnspiele tauchen seit Jahren immer wieder auf Facebook auf, auch unter dem Namen von Lindt. Im Namen von Ikea, Rossmann und Deichmann wurden in der Vergangenheit ebenfalls Gewinnspiele erstellt, die nicht von den Firmen stammten. Es ging dabei ausnahmslos um Phishing. 

Tipps, um gefälschte Facebook-Seiten zu erkennen:

  • Ist das Facebook-Profil mit einem blauen Haken verifiziert?
  • Gibt es ein Impressum?
  • Wie viele Follower hat die Seite?
  • Wann wurde die Seite erstellt?

Redigatur: Matthias Bau, Max Bernhard

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Author: Steffen Kutzner

#daten #facebook #gefalschtes #gewinnspiel #lindt #sollen #wieder

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-20

Mit “Schwachkopf” sollen wir vom Terror und der AfD abgelenkt werden

Walter Lübcke wurde ermordet, nachdem er das nächste Ziel des rechtsextremen Hass-Mobs in Social Media wurde. So wurde er zum Ziel markiert. Sein Mörder engagierte sich im Wahlkampf für die AfD. So viele Politiker und Engagierte ziehen sich aus der Öffentlichkeit zurück, weil sie Hass und Hetze erfahren. Ganz neu: CDU-Politiker Marco Wanderwitz, der seine Familie schützen muss. Währenddessen lassen wir uns von einer Diskussion ablenken, ob Grüne wie Habeck im Gegensatz zu anderen Beleidigungen anzeigen dürfen. Die rechte Inszenierung rund um “Schwachkopf” hat das Ziel, rechte Straftaten zu verharmlosen, die Opfer zu Tätern zu machen. Und vom Terror im Umfeld der AfD abzulenken.

Die AfD und der Terror

Eine viel wichtigere Meldung, die durch die Schwachkopf-Debatte wieder in den Hintergrund gerückt wurde, ist die Festnahme von Terrorverdächtigen. Terrorverdächtige, die unter anderem auch mit Ämtern in der AfD waren.

Die Bundesanwaltschaft ließ vor kurzem acht Neonazis festnehmen. Ihnen wird vorgeworfen, unter dem Namen „Sächsische Separatisten“ geplant zu haben, mit Waffengewalt Teile des Freistaats Sachsens zu erobern. Darauf sollten dann „ethnische Säuberungen“ folgen. Mehrere der mutmaßlichen Rechtsterroristen waren Mitglieder bei der AfD und/oder deren Nachwuchsverband. Es gibt ein Foto, auf welchem sie zusammen mit Faschisten Höcke zu sehen sind.

Terrorgruppe “Sächsische Separatisten” – was wusste die AfD?

Die vielen Terror-Einzelfälle in der AfD?

Die AfD hat die Beschuldigten schnell aus der Partei geworfen, aber das ist ja kein Einzelfall bei der AfD:

Die AfD-Bundestagsabgeordnete Birgit Malsack-Winkemann wird 2022 als Teil einer Razzia gegen Umsturzpläne der „Reichsbürger“ verhaftet. Sie wird im Gefängnis offenbar von mehreren AfD-Abgeordneten besucht. Im Zuge der Ermittlungen kam heraus, dass Malsack-Winkemann einige der Verschwörer bereits im September 2022 unter Ausnutzung ihrer Rechte als AfD-Abgeordnete im Bundestag herumführte.

AfD-Politiker Maximilian Krah ist Juli 2023 im Podcast beim rechtsextremen Verleger Götz Kubitschek zu Gast. Darin unterstützt er unter anderem die islamistischen Taliban, da diese mit ihrem Einmarsch in die afghanische Hauptstadt Kabul die einzig „richtige Antwort“ auf den von der US-Botschaft ausgerufenen CSD in Afghanistan geliefert hätten.

Bei einem Geheimtreffen in Potsdam besprechen Rechtsextreme um den Identitären Martin Sellner letzten Herbst die massenhafte Vertreibung auch deutscher Staatsbürger. Mit dabei:

  • Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete Roland Hartwig (damals persönlicher Referent der AfD-Bundessprecherin Alice Weidel).
  • AfD-Bundestagsabgeordnete Gerrit Huy.
  • Pressesprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Tim Krause. Krause trat bei den Landtagswahlen in Brandenburg 2024 wieder für die AfD an.
  • Fraktionsvorsitzender der AfD im Landtag Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund. Er ist auch weiterhin (Stand: November 2024) Fraktionsvorsitzender der AfD.
  • Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag Sachsen-Anhalt, Patrick Harr. Harr ist auch der verbotenen „Heimattreuen Deutschen Jugend“ (HDJ) zuzuordnen.

Auf Kleine Anfrage einer sächsischen Landtagsabgeordneten der Fraktion „Die Linke“ im Februar 2024 wird bekannt, dass mehrere sächsische AfD-Mitglieder und auch Funktionäre eng mit der Reichsbürger-Szene, der Identitären Bewegung, dem rechtsextremen „Compact“-Magazin und den rechtsextremen „Freien Sachsen“ vernetzt sind.

In Roßlau wird im Juni 2024 ein AfD-Politiker, der ebenfalls früher Mitglied bei der verbotenen HDJ war, zum Bürgermeister gewählt. Und die ganze sächsische AfD ist schließlich gesichert rechtsextrem – also jeder einzelne ist ein Rechtsextremist. Von dieser wichtigen Debatte lenken sie mit dem “Schwachkopf”-Diskurs ab.

Shitstorms, Terror und Mord

Im Juni 2019 wurde der CDU-Politiker Walter Lübcke von einem Rechtsextremisten erschossen. Er war seit Jahren Ziel von rechten Kampagnen. Der Mörder kam aus der Szene, die jahrelang Angriffe auf den CDU-Politiker betrieben hat. Verkürzte und verfälschte Ausschnitte aus einer Rede, die sich für Schutzsuchende aussprach, wurden in rechten Gruppen massiv geteilt. Mit Kommentaren wie “Typischer Volksverräter dieser senile Trottel, so ist die CDU verkommen, zur Helferpartei für Asylschmarotzer….” [sic]. Ein anderer: “Warum wurde der nicht geteert und gefedert. Wäre was Neues, ein Stück Scheisse mit Federn!” [sic], wie der SPIEGEL dokumentierte. Nur harmloser Spott?

Kurz vor seinem Mord, nachdem die später in die AfD eingetretene CDU-Politikerin Erika Steinbach den verkürzten Ausschnitt erneut gepostet hatte, wurde erneut ein Hass-Sturm entfacht. Der Lübcke wohl zum Ziel auserkor. Und auch nach seiner Ermordung wurde die Tat von Rechtsextremen gefeiert. Shitstorms und Hass im Netz sind nicht harmlos. Wie der Spiegel 2019 schrieb: “Bis sich einer fand, der Worten Taten folgen ließ.”

Grausam: So widerlich feiern Rechtsextreme den Mord an Lübcke

Egal, ob Walter Lübcke oder die rechtsextremen Anschläge wie Halle oder Hanau: Den Taten gehen die Worte, die Drohungen, die Feindmarkierungen voraus. Das nennt man stochastischer Terrorismus. Marina Weisband (Grüne) erklärte es nach Hanau so:

„Stochastischer Terrorismus funktioniert so: niemand wird ausgebildet. Niemand gibt einen Befehl. Es wird nur so lange alle radikalisiert, bis die WAHRSCHEINLICHKEIT, dass etwas passiert, wächst. Und dann schlägt jemand zu. Irgendwann. Irgendwo. Und wir haben keine Terrorzelle, keine Schuldigen, die einen Auftrag gegeben hätten. Wir sagen „Einzeltäter“. Aber das ist es nicht. Es ist systematischer Terror. Und jeder, der ihre Geschichten erzählt, hilft ihnen bei der Fortsetzung. Wisst ihr, was ihn aufhält? Die Menschlichkeit der Opfer zu verteidigen. Um sie angemessen zu trauern. Solidarisch mit denen sein, die Angst haben müssen. Wenn das Ziel von Terroristen Entmenschlichung ist, muss Menschlichkeit unsere Maxime sein.“

Die Rechte Cancel Culture und Meinungsdiktatur

Rechte standen mit Fackeln vor dem Wohnhaus einer sächsischen Ministerin (SPD), um sie einzuschüchtern, es gab einen rechten Fackelmarsch vor dem Privathaus des Oberbürgermeisters Daniel Szarata (CDU), auch vor dem Wohnhaus des sächsischen Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (CDU). Der SPD-Politiker Karamba Diaby zieht sich wegen Hass und Rassismus zurück. Nach Anfeindungen gab der Landrat von Mittelsachsen Dirk Neubauer seinen Posten auf. Die grüne Politikerin Tessa Ganserer, ein Lieblingshass-Ziel der Rechten, zieht sich auch zurück. Und ganz neu CDU-Politiker Marco Wanderwitz.

Eine Studie zeigt, dass 36 Prozent der befragten Kommunalpolitiker in den sechs Monaten vor der jüngsten Erhebung Anfeindungen und Gewalt erlebten. 28 Prozent gaben an, bei der nächsten Kommunalwahl nicht mehr antreten zu wollen. Wenn Rechte Widerspruch bekommen, behaupten diese gerne, das sei “Cancel Culture” und eine “Meinungsdiktatur”. Offensichtlich sind sie jedoch diejenigen, die Andersdenkende aus dem Diskurs drängen. Oft mit Drohungen, Angriffen, Shitstorms, Beleidigungen. Aber auch mit Gewalt. Die folgt nach der Markierung im Netz. Das ist oft genug kein “Spott” gegenüber Mächtigen” – es ist der Versuch, Andersdenkende mundtot zu machen.

Zuerst der “Schwachkopf”, dann die Gewalt?

Jeder Zweite schränkt laut einer Umfrage seine Internetnutzung wegen Hass im Netz ein, sagt eine Studie. Seit Jahren ist allen klar, dass Hass und Hetze im Netz ein großes Problem ist. Menschen, die sich engagiert cancelt. Und die Plattformen und die Behörden zu wenig tun. Die Plattformen stehen in der Kritik, die Behörden hinken massiv hinterher. Wenn was getan wird, dann wie kürzlich in einem bundesweiten Einsatztag gegen Hasskriminalität und Antisemitismus.

“Insgesamt gab es den Angaben zufolge 127 polizeiliche Maßnahmen wie Durchsuchungen, Vernehmungen und Beschlagnahmungen in Deutschland. In zwei Dritteln dieser Fälle ermittelte die Polizei im Bereich politisch motivierter Kriminalität von Tätern mit mutmaßlich rechter Gesinnung. Die häufigsten Straftaten waren demnach Volksverhetzung, Beleidigung von Personen des politischen Lebens und das Verbreiten von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen”, schreibt der SPIEGEL.

Darunter waren auch Posts, die den Terror der Hamas feierten oder zu queeren Menschen “ab nach Auschwitz” sagten. Die Gefahr vom Hass im Netz wird immer größer. Die Innenministerin ruft auf, den Hass nicht hinzunehmen und ruft auf, Anzeigen zu erstatten. Mir selbst haben einige Staatsanwälte bereits gesagt, dass mehr angezeigt werden müsste, sonst können sie nichts gegen diese Bedrohung tun. Wir müssen mehr dagegen tun.

Aber dieser Aktionstag wurde gezielt durch rechtsradikale Medien missbraucht, um jetzt so zu tun, als sei dieser Kampf gegen die Bedrohung für die Meinungsfreiheit ein Problem – und die Opfer Schuld daran, dass sie strafbare Dinge anzeigen.

Der Hintergrund der “Schwachkopf”-Empörung

Einer der Männer, der Ziel einer Hausdurchsuchung in Bayern wurde, wird jetzt zum Aufhänger für die rechten Spindoktoren. Der Mann hatte ein Bild verbreitet, „auf dem ein SS- oder SA-Mann mit dem Plakat und der Aufschrift ,Deutsche kauft nicht bei Juden‘ sowie u.a. dem Zusatztext ,Wahre Demokraten! Hatten wir alles schon mal!‘ zu sehen“ gewesen sei, wie die Polizei sagte. Er hatte aber auch einen Beitrag gepostet, in welchem er Habeck als “Schwachkopf” bezeichnet hatte.

„Natürlich“ sei „‚Schwachkopf‘ nicht die schlimmste Beleidigung, die jemals ausgesprochen wurde“, sagte der Kanzlerkandidat der Grünen im „Bericht aus Berlin“ der ARD. “Doch habe er zu Beginn der Legislaturperiode beschlossen, Beleidigungen ahnden zu lassen”, wie die FAZ schreibt. Richtig so. Strafbare Inhalte sind strafbar. Und ich muss das erklären, weil Rechtsradikale versuchen, die Täter als Opfer zu präsentieren.

Die Rechten wollen das Recht auf strafbare Inhalte umsetzen. Recht auf Beleidigen, auf Hass. Auf buchstäblich strafbare Inhalte, die Strafbefehle nach sich zogen. Die Leute, die teilweise Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft deportieren wollen, sobald sie straffällig werden, versuchen jetzt, die Täter hinter dem Hass im Netz in Schutz zu nehmen.

Walter Lübcke wurde nach Hass im Netz umgebracht. Und heute empört sich das rechtspopulistische NIUS, dass eine Karikatur, die offenbar einen Mord oder zumindest brutale, blutige Gewalt zeigt, keine Volksverhetzung sein sollte?

Während demokraten verlieren, jubeln die feinde der meinungsfreiheit

Natürlich kann man gerne diskutieren, ob “Schwachkopf” eine Hausdurchsuchung nötig macht. Aber ebenso unverhältnismäßig ist die ganze, künstliche Debatte von Rechts darüber. Man kann auch niemanden beleidigen. Auch hat Habeck nichts damit zu tun, der darf anzeigen, was er will. Ob etwas Konsequenzen hat, entscheidet die Justiz. Nicht Herr Habeck. In Bayern hat übrigens die CSU das Justizministerium. Hier wird perfiderweise so getan, als ob strafbare Inhalte – einige der Beiträge wurden ja schließlich buchstäblich schon mit Geldstrafen versehen – alle nur “harmlose” Beleidigungen wären wie “Schwachkopf”.

Der FDP-Politiker Wolfgang Kubicki verharmloste am prominentesten Hass und Hetze im Netz, als er unterstellte, Habeck würde nur Beleidigungen anzeigen – und als ob man sich gefälligst beleidigen lassen sollte. Ein Jurist, der die Existenz eines Strafbestands in Frage stellt?

Im letzten Monat sprach Herr Kubicki noch von “Hass und Hetze” – buchstäblich nach einem Zitat aus einer Satire-Sendung, die man treffender als “Spott gegen Mächtige” nicht beschreiben könnte.

Später tut er so, als sei der Sammelbegriff für Straftaten “Hass und Hetze” keine rechtlichen Kategorie. Und als sei das alles nur “harmloser Spott über die Mächtigen”.

Ich hoffe, Herr Kubicki hat den Holocaust-verharmlosenden Post, wegen dem die “Schwachkopf”-Hausdurchsuchung auch stattfand, nicht absichtlich verharmlost. Aber genau das passiert hier: Antisemitismus und strafbare Inhalte werden hier relativiert, im Versuch, den politischen Gegner als überzogen zu präsentieren. Ob gewollt oder nicht, das nimmt Herr Kubicki hier in Kauf.

lasst euch nicht ablenken

Die Rechten und Rechtsextremen haben hier etwas gefunden, mit dem sie glauben, die ganze Debatte auf den Kopf stellen zu können. Klar ist es überzogen, wegen “Schwachkopf” eine Hausdurchsuchung durchzuführen. Aber diese eine Feststellung – der ich ja problemlos zu stimme – soll diese ganze Strategie vernünftig erscheinen lassen: Die Opfer zu Täter zu machen, den Hass zu verharmlosen und von der größten Bedrohung durch Rechtsterrorismus und AfD ablenken.

Die rechten Desinformationsmedien und diejenigen, die sie konsumieren, schlachten das Thema jetzt natürlich genüsslich aus. Es wäre ein Fehler, diese eine aus dem Kontext gerissene Sache mit ihnen zu diskutieren. Was strafbar ist oder nicht, entscheidet der Rechtsstaat. Ob ein Reichelt oder ein Kubicki einen Post gut oder schlecht findet, ist zweitrangig. Und auch Habeck hat damit nichts zu tun. Friedrich Merz zeigte vor kurzem auch eine Frau aus Haßbergen wegen Beleidigung an, die Merz und seine Partei “A*schlöcher” nannte. Sie erhielt einen Strafbefehl. Markus Söder hatte Strafantrag gegen den österreichischen Rechtspopulisten Gerald Grosz wegen der Beleidigung als “Trottel” gestellt. Grosz war schon einmal wegen Beleidigungen gegen Söder verurteilt worden.

Die Gefahr geht von der AfD aus

Es ist ganz normal, Beleidigungen können strafbar sein und man darf sie anzeigen. Nur wenn es ein Grüner macht, wird das zum Skandal hochgejazzt. Und wer diese gezielte Relativierungskampagne rechtfertigt, lässt die Rechten damit durchkommen. Sie wollen hier Täter und Opfer umkehren. Aus Worten folgen Taten. Die Hetzer im Netz sollten mehr Angst haben, unsere Politiker zu bedrohen, nicht weniger. Denn das zerstört unsere Demokratie. Und irgendwann greift wieder einer zur Waffe.

Diese sinnlose Debatte, die, wenn man zwei Schritte zurück geht, völlig absurd wirkt, lenkt uns von wirklich gefährlichen Entwicklungen ab. Von der wahren Bedrohung durch die AfD. Die im Übrigen Weltmeisterin ist, sich als Opfer zu inszenieren, bei jeder Beleidigung und Bedrohung – ob real oder nicht. Ein vermeintlicher Stich bei Chrupalla wurde von der AfD zum “Anschlag”, den es nie gab, aufgeblasen. Und jetzt sollen die Grünen wehleidig sein?

Fragt lieber: Warum befinden sich so viele gewaltsame Umsturzpläne im Umfeld der AfD? Warum ist der Weg zu dieser Partei nie weit, warum sind so oft Parteimitglieder involviert? Und warum wird das neue Gutachten des Verfassungsschutz über die AfD verschoben? Ist es nicht schon längst so weit, ernsthaft über das Parteiverbot nachzudenken? Und können wir uns weniger von inszenierten Empörungskampagnen ablenken lassen?

Artikelbild: Swen Pförtner/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

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#abgelenkt #schwachkopf #sollen #terror #werden

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-18

Basler Zeitung: So sollen Basler Lehrpersonen mit trans Jugendlichen umgehen

Checklisten zur Gesprächsführung und Anleitungen zu Anrede und Toilettennutzung sollen Lehrpersonen im Schulalltag helfen, wenn sich Jugendliche als trans outen.

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#basler #jugendlichen #lehrpersonen #sollen #trans #zeitung

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-10

20 Minuten: An einem Halbtag sollen nur Frauen und Queere in die Sauna dürfen

Eine Gruppe aus St. Gallen reichte einen Vorstoss ein, in dem ein Zeitfenster in der Blumenwies-Sauna für Frauen und queere Personen gefordert wird.

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#einem #frauen #halbtag #minuten #queere #sauna #sollen

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-10-24

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Faktencheck

Gefälschtes Gewinnspiel von Action – wieder sollen offenbar Daten abgegriffen werden

Auf Facebook wird ein Gewinnspiel verbreitet, bei dem angeblich 1.000-Euro-Gutscheine für den Discounter Action winken. Doch das Gewinnspiel ist eine Fälschung.

von Steffen Kutzner

24. Oktober 2024

Aktuell ist eine Reihe gefälschter Action-Gewinnspiele in Umlauf (Symbolbild: Michael Bihlmayer / Chromorange / Picture Alliance) Behauptung

Action verlose auf Facebook 350 Gutscheine im Wert von 1.000 Euro an diejenigen, die bei einem Rätsel die richtige Zahl finden.

Aufgestellt von: Facebook-Beitrag Datum:
21.10.2024

Quelle

Bewertung

Falsch
Über diese Bewertung

Falsch. Die Facebook-Seite ist gefälscht und hat nichts mit Action zu tun. Mit solchen gefälschten Gewinnspielen sollen oft Daten abgegriffen werden.

Erneut kursiert ein gefälschtes Gewinnspiel mit dem Logo des Non-Food-Discounters Action. Das ist eine bekannte Masche, mit der oft Daten abgegriffen werden: Nutzerinnen und Nutzer sollen in einem Bild eine schwer zu erkennende Zahl kommentieren oder Enten auf einem Bild zählen. Um einen der Gutscheine zu gewinnen, soll man sich anschließend meistens auf einer Webseite registrieren, die mit Action nichts zu tun hat. 

Ein auf Facebook verbreitetes falsches Gewinnspiel, das angeblich von Action stammen soll (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Facebook-Seite mit Gewinnspiel ist Fälschung

Dass der Account „Action fans.“ nicht wirklich von Action stammt, lässt sich an einigen Indizien erkennen. So fehlt etwa der blaue Haken, mit dem Facebook wichtige Accounts verifiziert. Der echte Account von Action hat so einen Haken. Von dem angeblichen Gewinnspiel ist dort aber nichts zu lesen. Auch die für Gewinnspiele verpflichtenden Angaben wie ein Impressum und Kontaktmöglichkeiten fehlen auf der gefälschten Seite.

Und noch etwas ist auffällig: Die Facebook-Seite hat nur einen Beitrag veröffentlicht – das angebliche Gewinnspiel.

Vorsicht vor Datendiebstahl: User sollen sich in der Regel für Preis auf dubioser Seite registrieren

Wer an dem gefälschten Action-Gewinnspiel teilnimmt, erhält eine automatische Nachricht über den Facebook-Messenger. Darin wird man aufgefordert, das Gewinnspiel in mindestens zehn Facebook-Gruppen zu teilen, sonst werde man angeblich vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

Ein anderes Gewinnspiel, bei dem Action bis zum 30. Oktober angeblich Handys, Bargeld und andere Gegenstände verlost, ist ebenfalls gefälscht. Die Hinweise sind dort dieselben. Zusätzlich hat diese Seite nur sehr wenige Follower und wurde erst wenige Tage vor Veröffentlichung des gefälschten Gewinnspiels erstellt, wie sich mit einem Klick auf die Seitentransparenz feststellen lässt.

Ein weiteres auf Facebook verbreitetes falsches Gewinnspiel, das angeblich von Action stammen soll (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Bei solchen Gewinnspielen wird in der Regel nach dem Kommentar unter dem Beitrag eine Registrierung auf einer Webseite verlangt, bei der man seine Kontaktdaten eingeben soll. Anschließend wird man, wie unter anderem der Verbraucherschutz schreibt, mit Werbeanrufen überschüttet.

Gefälschte Gewinnspiele tauchen seit Jahren immer wieder auf Facebook auf, besonders häufig mit dem Logo von Action. Das Unternehmen selbst warnte in der Vergangenheit vor ähnlichen Gewinnspielen. Auch im Namen von Ikea, Rossmann und Deichmann wurden in der Vergangenheit Gewinnspiele erstellt, die nicht von den Firmen stammten. 

Tipps, um gefälschte Facebook-Seiten zu erkennen:

  • Ist das Facebook-Profil mit einem blauen Haken verifiziert?
  • Gibt es ein Impressum?
  • Wie viele Follower hat die Seite?
  • Wann wurde die Seite erstellt?

Redigatur: Matthias Bau, Paulina Thom

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Author: Steffen Kutzner

https://www.bachhausen.de/gefaelschtes-gewinnspiel-von-action-wieder-sollen-offenbar-daten-abgegriffen-werden/

#action #daten #gefalschtes #gewinnspiel #offenbar #sollen #wieder

Nutt LosNuttLos
2024-08-05
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-28

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Reproduktive RechteGoogle und Meta sollen Anzeigen über Abtreibung blockiert haben

Wer bei Meta oder Google mithilfe von Werbeanzeigen über reproduktive Gesundheit informieren möchte, kann Probleme bekommen. Zwei NGOs berichten, wie solche Anzeigen gelöscht werden – während fragwürdige Angebote online gehen dürfen. Die Tech-Konzerne verteidigen sich.


28.03.2024 um 17:55 Uhr
Lea Binsfeld – in Öffentlichkeitkeine Ergänzungen Viele Menschen sind auf Zugang zu digitaler Aufklärung über Gesundheitsthemen angewiesen. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com National Cancer Institute

Meta und Google sollen vermehrt Werbeanzeigen blockiert haben, die zu Informationen über Abtreibung und reproduktive Gesundheitsversorgung führen. Das geht aus einem gemeinsamen Bericht der Organisationen MSI Reproductive Choices und Center for Countering Digital Hate (CCDH) hervor. Nutzer:innen in mehreren Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas seien auf diese Weise Informationen vorenthalten worden. Die Konzerne haben sich hierzu gegenüber dem britischen Guardian geäußert. Meta sagte, es werde die Ergebnisse prüfen; Google wies die Vorwürfe zurück.

MSI setzt sich für den Zugang zu Empfängnisverhütung und Abtreibung ein und bietet in über 30 Ländern sexuelle und reproduktive Gesundheitsdienste an, darunter Vasektomien und Schwangerschaftsabbrüche. Der gemeinnützigen Organisation zufolge wurden ihre Anzeigen mit Informationen zur sexuellen Gesundheit von Meta abgelehnt oder gelöscht.

Im Austausch mit lokalen Gesundheitsdienstleistern aus 10 Ländern haben die beiden Organisationen untersucht, wie gut sich Nutzer:innen auf den Plattformen zu Abtreibung informieren können. Sie stellten fest, dass Google und Meta die Verbreitung seriöser Informationen behinderten, etwa indem sie bestimmte Werbeanzeigen nicht zuließen. Zusätzlich sollen die Plattformen es versäumt haben, gegen bedenkliche Inhalte vorzugehen.

Verschwörungserzählung über „kleine, aber sehr mächtige Gruppe“

Der Bericht kommt zu dem Schluss: Gesundheitsdienstleister seien nicht in der Lage, Menschen die notwendige Beratung und Versorgung zukommen zu lassen. Die Einschränkung zuverlässiger Informationen untergrabe das Grundrecht der Nutzer:innen auf medizinische Aufklärung.

Zugleich beschreiben die NGOs, wie falsche und irreführende Inhalte offenbar ohne Hindernisse Verbreitung fanden. Nach Angaben von MSI und dem CCDH erlaubte Meta in Ghana und Mexiko etwa Anti-Abtreibungs-Anzeigen, die bis zu 8,8 Millionen Mal aufgerufen wurden. Außerdem sei dargestellt worden, Abtreibungsmedikamente würde „hohe Risiken“ für Frauen bergen und Schwangerschaftsabbrüche würden von „kleinen, aber sehr mächtigen Gruppen“ gefördert. Meta sagte gegenüber dem Guardian: „Wir verbieten Anzeigen, die Fehlinformationen enthalten“. Google bemängelte: Der „Bericht enthält kein einziges Beispiel für regelwidrige Inhalte“.

MSI Vietnam teilte mit, dass Facebook-Werbung entfernt wurde, die verschiedene Verhütungsmethoden beworben hatte. Und Begriffe wie „Schwangerschaftsmöglichkeiten“ wurden als Verstoß gegen die Richtlinien von Google gemeldet, berichtete MSI Ghana. Google erklärte hierzu: Werbeanzeigen zu diesen Begriffen seien in Ghana nicht verboten. Ein Grund für die Ablehnung der Inhalte könnten Google-Richtlinien gegen zielgerichtete Werbung aufgrund sensibler Gesundheitsdaten wie Schwangerschaft sein.

Ähnliche Ergebnisse bei weiteren Untersuchungen

Die Untersuchung der Organisationen ist nicht die erste ihrer Art. Ähnliche Beobachtungen machte etwa das Center for Intimacy Justice (CIJ) im Januar 2022. Es veröffentlichte einen Bericht, in dem es Metas Umgang mit Gesundheitsanzeigen für Frauen und Menschen nicht binären Geschlechts beschrieb. Demnach hätten Facebook und Instagram solche Inhalte abgelehnt. An Männer gerichtete Werbung für Potenzmittel oder Gleitgel sei hingegen häufig auf den Plattformen aufgetaucht.

Eine Recherche des kenianischen Kollektivs Fumbua aus dem vergangenen Jahr zeigte, wie auf Facebook und Google selbst Anzeigen zu gesundheitlich schädlichen Produkte für Frauen zugelassen wurden. Darunter fanden sich dem Bericht zufolge etwa Vaginalbälle aus Kräutern, die angeblich „reinigen“ und vor Gebärmutterhalskrebs schützen sollten. Das „Steaming“, bei dem man über einer Schüssel mit kochendem Wasser sitzt, wurde demnach als Behandlung gegen Endometriose angepriesen. Das Kollektiv warnte, dass solche wissenschaftlich nicht belegten Anwendungen zu Entzündungen führen könnten.

Meta sei hier nach eigenen Angaben bloß den eigenen Richtlinien gefolgt, wie der Konzern dem Guardian mitteilte: „Wir entfernen Inhalte, die schädliche Wundermittel für Gesundheitsprobleme bewerben, wenn allgemein davon ausgegangen wird, dass die Behandlungen direkt zum Risiko schwerer Verletzungen oder des Todes beitragen“.

Wanjiru Nguhi, Leiterin der Untersuchungen, sagte der britischen Zeitung: „Am alarmierendsten ist, wie frei diese Anzeigen verfügbar sind.“ Es könnten nicht nur schädliche Dinge verkauft, sondern auch öffentlich beworben werden. Google, Meta und YouTube seien somit nicht nur Teil dieses gefährlichen Systems, sondern profitierten auch dadurch.

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Author: Lea Binsfeld

https://www.bachhausen.de/reproduktive-rechte-google-und-meta-sollen-anzeigen-ueber-abtreibung-blockiert-haben/

#abtreibung #anzeigen #blockiert #google #rechte #reproduktive #sollen

Reproduktive Rechte: Google und Meta sollen Anzeigen über Abtreibung blockiert haben
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-21

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Polizeinotruf 110Anrufende in Notfallsituationen sollen automatisch geortet werden

Standortdaten von Menschen in Notsituationen werden automatisch an die zuständigen Leitstellen übermittelt. Für den Notruf 112 ist das bereits gängige Praxis. In Deutschland soll nun auch die Polizei die Standortdaten bekommen, wenn jemand die 110 anruft und Hilfe braucht.


21.03.2024 um 13:53 Uhr
Lea Binsfeld – in Datenschutzeine Ergänzung Bei einem Einsatz von Rettungskräften oder der Polizei sind Schnelligkeit und Genauigkeit gefordert. CC-BY 2.0 Sebastian Rittau

Um in Notsituationen schnell helfen zu können, müssen Feuerwehr oder Rettungsdienste wissen, wo sich Personen in Not befinden. Wo und was passiert ist, sind die ersten Fragen an der europaweiten Notruf-Hotline 112. Doch nicht immer kennen die Anrufenden ihren genauen Standort oder können ihn in einer Stresssituation verständlich durchgeben. Eine automatische Ortung der Anruf-Geräte – und somit der Verletzten und Gefährdeten – kann in solchen Momenten lebensrettend sein.

Beim Rettungs-Notruf ist es daher in vielen europäischen Ländern möglich, die Anrufenden automatisiert schnell und effizient zu orten, das gibt eine EU-weite Richtlinie vor. Neben der 112 gibt es in Deutschland auch den Polizei-Notruf 110. Dort wurden bisher wegen Datenschutzbedenken keine genauen Ortungsdaten genutzt. Ein Pilotprojekt soll das nun ändern.

Mehrere Wege zur automatischen Standortermittlung

Die Position von Anrufenden aus dem Festnetz wird durch die Installationsadresse des Telefonanschlusses oder die Postadresse der Anrufenden ermittelt. Es gibt jedoch mittlerweile wesentlich mehr Notruf-Anrufe von Mobiltelefonen. 78 Prozent der 112-Notrufe im Jahr 2021 wurden von Mobiltelefonen aus getätigt, wie aus einem Bericht über die Wirksamkeit der europäischen Notrufnummer hervorgeht.

Mobile Geräte können netzbasiert geortet werden, das heißt über Funkzellen in der Nähe. Wie genau diese Ortung ist, hängt von der Region ab. In dicht besiedelten Räumen mit vielen Mobilfunk-Antennen kann ein Standort auf etwa 500 Meter genau geschätzt werden. Auf dem Land sinkt die Genauigkeit teils auf mehrere Kilometer. Eine präzisere Standortermittlung kann direkt über das Gerät erfolgen. Entweder passiert das über eine zuvor installierte Anwendung oder über Advanced Mobile Location (AML) – ein Protokoll, das auf fast allen Mobiltelefonen läuft.

Die via AML übermittelbaren Daten aller Notrufe in Deutschland fließen an zwei zentrale Stellen. Das sind die Berliner Feuerwehr und die Integrierte Leitstelle Freiburg im Breisgau Hochschwarzwald. Beim Notruf an die 112 werden die Informationen von dort an die zuständigen Leitstellen der Feuerwehr oder Rettungsstellen weitergegeben.

Auch bei Anrufen an die 110 bekommt die Leitstelle solche Ortungsdaten – bloß die Weiterleitung an die lokalen Polizei-Leitstellen war wegen unklarer Rechtslage bisher nicht erlaubt. Die Polizei nutzte also die ungenauere und aufwändige Technik der netzbasierten Ortung.

Polizei soll Standortdaten bekommen

Das soll sich nun ändern: Anrufende sollen auch für die Polizei über AML ortbar sein. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg Tobias Keber stimmte einem bundesweiten Pilotbetrieb zu.


Keber kritisierte, dass bislang die Rechtsgrundlage für die automatische Übermittlung der Daten an die Polizei fehle. Der Standort hilfloser Menschen dürfe nur im Einzelfall ermittelt werden. Was genau mit den Daten gemacht werden dürfe, müsse genau geregelt werden. Dies gelte insbesondere bei der Polizei. Denn sie muss nicht nur in Notlagen helfen, sondern auch bei Anhaltspunkten für Straftaten ermitteln, erklärte ein Sprecher des Landesdatenschutzbeauftragten.

Zunächst hatte Keber deswegen Bedenken. Daher stellt er die Bedingung: Datenschutzvorgaben müssten beachtet werden. Insbesondere müsse eine strenge Zweckbindung gegeben sein, die Standortdaten dürfen also nur zur Hilfe und nicht zur Strafverfolgung erfolgen – etwa um jemanden zu orten, der die 110 wählt, weil gerade bei ihm eingebrochen wird. Keber warnte davor, dass Menschen sonst aus Angst vor der automatisierten Standortübermittlung davor zurückschrecken, den Notruf zu wählen.

Um die nötigen Rechtsgrundlagen zu schaffen, prüft das baden-württembergische Innenministerium nun, ob Änderungen im Landespolizeigesetz oder sogar auf Bundesebene erforderlich sind.

So funktioniert AML

Wenn jemand eine Notrufnummer wählt und auf dem Gerät AML funktioniert, werden auf dem benutzten Mobiltelefon WLAN und Satellitenortung wie GPS aktiviert. Das Gerät ermittelt damit seine Position bis auf wenige Meter genau und überträgt sie an einen Endpunkt. Für Deutschland sind das die Leistellen in Berlin und Freiburg. Von dort werden die übermittelten Informationen an eine lokale Leitstelle weitergeleitet. Bei den Endpunkten werden die Standortdaten nach einer Stunde gelöscht. Lediglich technische Daten wie Zeitstempel, Netzbetreiber und Genauigkeiten der Positionsdaten bleiben zu Evaluationszwecken gespeichert.

Für die Übermittlung der Daten müssen die Endnutzer:innen nichts tun. Hierzulande passiert das standardmäßig über eine nicht sichtbare SMS. Üblich ist auch eine Übermittlung mit HTTPS, dafür ist jedoch eine Datenverbindung notwendig. Welcher Transportweg genau verwendet wird, hängt vom Land ab, aus dem der Notruf stammt, sowie vom Betriebssystem des Geräts.

Android-Handys können mit dem Emergency Location Service (ELS) – das ist Googles Implementation von AML – die Standortdaten sowie die Sprache des mobilen Geräts per SMS und HTTPS-Nachricht übermitteln. Weitere Zusatzinformationen wie hinterlegte medizinische Informationen oder die automatisierte Erkennungen von Stürzen können nicht geteilt werden. Eine Übermittlung kann auch über Roaming erfolgen, dann aber nur per HTTPS. Android-Geräte, auf denen keine Google-Dienste laufen, unterstützen AML nicht.

Apples iPhones können mit AML nur die Standortdaten per SMS übermitteln. Die Bereitstellung von Zusatzinformationen oder die Übertragung via Roaming sind nicht verfügbar. Das geht aus einem Bericht der European Emergency Number Association (EENA) hervor, eine Nichtregierungsorganisation, die das Ziel hat, notrufbearbeitende Stellen in Europa besser zu vernetzen.

Die Standortübermittlung beim Notruf ist bei Android- und Apple-Geräten standardmäßig aktiviert. Solange keine Notrufnummer angerufen wird, ist keine Ortung des Geräts durch die Leitstellen möglich. Eine Deaktivierung ist bei einigen Android-Versionen möglich, wird aber von den Leitstellen ausdrücklich nicht empfohlen.

Barrierefreiheit beim Notruf

Laut der europäischen Richtlinie müssen Endnutzer:innen mit Behinderung gleichwertige Möglichkeiten zu Notrufen geboten werden. Dazu zählt auch die Lokalisierung in einer Notsituation. Im Report über die europäische Notrufnummer ist beschrieben, wie Menschen mit Einschränkungen wie Sprach- oder Hörschädigungen Notrufe tätigen können.

In 22 EU-Staaten und Norwegen ist es möglich, über eine SMS an die 112 den Notdienst zu erreichen. In Deutschland geht das nicht – hier sind Menschen, die in einer Notfallsituation nicht (mehr) hören oder sprechen können, auf zusätzliche Medien angewiesen. In dem recht unwahrscheinlichen Fall, dass ihnen ein Faxgerät zu Verfügung steht, können sie seit 2002 ein Notruf-Fax absenden. Dabei sind Rückfragen kaum möglich.

Eine Alternative ist die 2021 ins Leben gerufene Anwendung nora. Mit ihr können Nutzende textbasiert kommunizieren und ihren Standort sowie weitere Informationen übermitteln. Sie müssen dafür jedoch vorher die App herunterladen und sich registrieren.

Weiterhin können Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung den Tess-Relay-Dienst nutzen. Über ihn wird der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- bzw. Schriftdolmetscherdienst unterstützt. Auch hier ist eine Vorregistrierung erforderlich.

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Author: Lea Binsfeld

https://www.bachhausen.de/polizeinotruf-110-anrufende-in-notfallsituationen-sollen-automatisch-geortet-werden/

#anrufende #automatisch #geortet #notfallsituationen #polizeinotruf #sollen #werden

Polizeinotruf 110: Anrufende in Notfallsituationen sollen automatisch geortet werden
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-19

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Wenn Behörden in der EU über Staatsgrenzen hinweg Daten tauschen möchten, braucht es teils immer noch Papier und Stift. Das neue Gesetz für ein interoperables Europa soll helfen und Behörden zu mehr Abstimmungen verpflichten. Fachleute kritisieren, dass quelloffene Software dabei zu kurz kommt.

Das Gesetz verpflichtet Behörden zum Zusammenarbeiten. (Symbolbild) – Public Domain DALL-E-3 (office worker in public administration 90ies, bauhaus style, reduced minimalist geometric shape); Bearbeitung: netzpolitik.org

Europäische Bürger:innen dürfen sich in der Union frei bewegen. Sie dürfen in andere Mitgliedstaaten fahren, dort einkaufen gehen, Selfies an ihre Familie verschicken – sogar ohne Roaminggebühren – sich dort verlieben, trennen, neu verlieben und verloben. Aber wenn es ans Heiraten geht, dann wird es kompliziert, oder zumindest manchmal langsam.

Denn um zu heiraten, muss man mit Behörden reden, und die müssen in ihre Datenbanken schauen. Und diese Datenbanken sind zwischen Mitgliedsstaaten oft untereinander noch nicht interoperabel. Wenn dann eine Bürgerin in einem Land etwas auf einer Behörde erledigen will, kann es deshalb zu Verzögerungen kommen. Im schlimmsten Fall müssen Informationen zwischen Datenbanken per Hand mit Stift und Papier transferiert werden. Das verschwendet die Zeit von Beamt:innen und Bürger:innen.

Alle Seiten sehen die Notwendigkeit

Hier soll ein Gesetz helfen, dass die EU-Institutionen gerade fertigstellen. Das trägt den handlichen Namen „Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Maßnahmen für ein hohes Maß an Interoperabilität des öffentlichen Sektors in der Union“, kurz: Gesetz für ein interoperables Europa. Dieses Gesetz legt für Behörden in der ganzen Union fest, wie sie zukünftig darauf hinarbeiten sollen, dass ihre Datenbanken untereinander kommunizieren können.

„Die Bürger:innen verdienen es, öffentliche Dienstleistungen schnell und grenzübergreifend zu erhalten, in ganz Europa“, sagte am Montag Ivars Ijabs. Der lettische Liberale ist Berichterstatter des Europaparlaments für das Vorhaben. „Viele Milliarden europäischer Finanzmittel sind schon vergeudet worden, wir hätten einen entsprechenden Rechtsakt schon früher gebraucht. Aber besser spät als gar nicht.“

Rat und Parlament hatten sich schon im November auf einen gemeinsamen Text geeinigt. Gestern stimmte das Parlament dem Kompromiss zu. Sobald die zuständigen Minister:innen noch einmal formell ihre Zustimmung geben, kann das Gesetz in Kraft treten.

Auswirkungen in Betracht ziehen

Bloß, wie bringt man Behörden dazu, interoperabel zu sein? Die EU möchte das in kleinen Schritten tun: Behörden müssen demnach eine Bewertung durchführen, sobald sie Regeln verändern wollen, die sich auf den Datenaustausch zwischen Mitgliedstaaten beziehen. Die betroffene Behörde muss dann einschätzen, welche Auswirkungen die geplante Änderung auf den Datenaustausch hat und für wen das wichtig sein könnte.

Eine Bewertung hat aber keine verpflichtenden Folgen für Behörden eines Mitgliedstaates: Das Ergebnis „sollte in Betracht gezogen werden“, heißt es in der fertigen Version des Gesetzes.

Keine Pflicht zu Open Source

Nun braucht es neben Regeln oft auch noch weiteres Werkzeug, um Datenbanken miteinander über Grenzen hinweg miteinander zu verbinden. Das können etwa Leitlinien sein oder auch komplette Software. Damit die Behörden in den Mitgliedstaaten nicht reihenweise Insellösungen entwickeln, verpflichtet das neue Gesetz Behörden künftig dazu, ihre Lösungen auf Anfrage weiterzugeben. Dabei müssen sie auch eventuelle Versionsverläufe und den dokumentierten Quellcode weitergeben. Ausnahmen sieht das Gesetz vor, wenn eine Lösung urheberrechtlich geschützt ist oder es um kritische Infrastruktur oder die nationale Sicherheit geht.

Was das neue Gesetz nicht enthält, ist eine Verpflichtung zu Open Source. Behörden müssen ihre Lösungen nicht allgemein zugänglich machen, sondern nur anderen Behörden und nur auf Anfrage. Die Free Software Foundation Europe hatte sich vehement für stärkere Regeln in diese Richtung eingesetzt, letztendlich gibt es nur eine Bevorzugung: Wenn eine Open-Source- und eine Closed-Source-Lösung gleich viel können, gleich viel kosten und gleich sicher sind, dann muss eine Behörde dem Gesetz zufolge die Open-Source-Lösung wählen.

Zudem soll es ein zentrales „Portal für ein interoperables Europa“ geben, das einige besonders empfehlenswerte Lösungen auch für die Öffentlichkeit zugänglich macht. Diese müssen entweder eine Lizenz haben, die eine Weiterverwendung ermöglicht, oder gleich quellofen sein. Behörden können auch selbst entscheiden, eine Lösung auf dem Portal zur Verfügung zu stellen – Open ist also nur eine Option.

Zivilgesellschaft darf beraten

Verwalten soll diesen Austausch ein neu geschaffener Interoperabilitätsausschuss. Der soll etwa der EU-Kommission empfehlen, wie einzelne Lösungen kompatibler gemacht werden könnten, oder Leitlinien zum Teilen der Lösungen festlegen.

Mitreden sollen dabei Vertreter:innen der Kommission und der Mitgliedstaaten. Der Europäische Ausschuss der Regionen, die EU-Cybersicherheitsagentur und das Europäische Kompetenzzentrum für Cybersicherheit sollen als Beobachter eingeladen werden. Wer im Ausschuss nicht vertreten ist, sind Entwickler:innen von freier Software. Das hatte die Free Software Foundation Europe ebenfalls erfolglos gefordert.

Der Ausschuss darf aber unabhängige Expert:innen einladen, um ihre Meinung einzuholen. Außerdem soll eine „Interoperabilitäts-Gemeinschaft“ den Ausschuss beraten. In dieser sollen Behörden, aber auch Unternehmen, Zivilgesellschaft und Forschung vertreten sein.

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Author: Maximilian Henning

https://www.bachhausen.de/interoperables-europa-behoerden-sollen-datenaustausch-besser-abstimmen/

#abstimmen #behorden #besser #datenaustausch #europa #interoperables #sollen

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-19

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Asylsuchende sollen künftig eine Bezahlkarte statt Bargeld bekommen, darin sind sich Bund und Länder einig. Doch ob dafür Bundesgesetze geändert werden müssen, führt in der Ampelkoalition zu Streit. Wir erklären die Wunschliste der Länder.

Bezahlkarte statt Bargeld wollen Bund und Länder. – Gemeinfrei-ähnlich freigegeben durch unsplash.com Bruno Kelzer

Im November einigten sich Bundeskanzler Olaf Scholz und die Länderchef:innen, dass Asylsuchende künftig vorrangig Bezahlkarten statt Bargeld bekommen sollen. „Sollten dafür angesichts der konkreten Ausgestaltung der Bezahlkarte gesetzliche Anpassungen notwendig sein, wird die Bundesregierung diese zeitnah auf den Weg bringen“, hieß es im Beschluss zu „Humanität und Ordnung“ weiter. Doch jetzt gibt es zwischen den Ampelparteien in der Bundesregierung neuen Streit.

Laut einem Bericht der Tagesschau zweifeln vor allem die Grünen daran, dass Gesetzesänderungen überhaupt nötig sind. SPD und FDP seien verärgert und überrascht vom Widerstand. FDP-Fraktionsvize Wolfgang Kubicki beschwört gegenüber der Bild einen möglichen Bruch der Koalition herauf. Doch um welche Änderungen geht es überhaupt?

Bundesweite Mindeststandards

Eine Arbeitsgruppe der Länder hatte bis Ende Januar verhandelt, welche bundesweiten Standards eine solche Bezahlkartenlösung haben soll. Veröffentlicht waren dazu bisher lediglich Pressemitteilungen, nicht jedoch die konkrete Einigung. Auf Nachfrage von netzpolitik.org verwiesen uns Beteiligte darauf, dass diese mit Start des Ausschreibungsverfahrens verfügbar werden. Das jedoch ist noch nicht gestartet.

Nun veröffentlichte ausgerechnet Mecklenburg-Vorpommern nebenbei in seiner eigenen Ausschreibung die Liste der Länderforderungen (PDF). Dabei will das Land wie auch Bayern gar nicht an der gemeinsamen Vergabe teilnehmen – wohl aber kompatibel sein.

In der Liste enthalten ist nicht nur der geplante Funktionsumfang, den die Karten haben sollen. Sie enthält auch den gesetzlichen Änderungsbedarf, den die Länderarbeitsgruppe ausgemacht hat, vor allem im Asylbewerberleistungsgesetz. Das regelt, was etwa Antragstellenden und Geduldeten zusteht – und in welcher Form. Beispielsweise besagt es, wann die Schutzsuchenden ihren notwendigen Bedarf in Sachleistungen bekommen dürfen. Und dass sie „vorrangig Geldleistungen“ bekommen sollen, wenn sie außerhalb einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht sind.

Die Länderarbeitsgruppe will etwa, dass dieser Vorrang gestrichen wird und stattdessen eine Klarstellung erfolgt, damit die Bedarfe auch „im Wege einer Bezahlkarte erbracht werden können“. Außerdem steht im Asylbewerberleistungsgesetz, dass Geldleistungen „persönlich ausgehändigt werden“ sollen. Daran stören sich die Länder, denn der Vorteil der Karten soll ja gerade sein, dass die Asylsuchenden nicht mehr monatlich oder häufiger in der Schlange stehen müssen, um ihr Geld abzuholen.

Viele Monate mit der eingeschränkten Karte

Wesentlich weitreichender als eine redaktionelle Änderung ist folgender Punkt in der Ländereinigung:

Klarstellung in § 2 AsylbLG, dass auch an Bezieher von Analogleistungen diese in Form einer Bezahlkarte erbracht werden können.

Anfang Januar war er in einer Entwurfsfassung der Einigung noch als „offen“ markiert. Wenn Schutzsuchende in Deutschland ankommen, erhalten sie zunächst sogenannte Grundleistungen, die niedriger liegen als Sozialhilfe. Nachdem sie 18 Monate in Deutschland waren, haben sie dann Anspruch auf Leistungen analog zur Sozialhilfe, die sogenannten Analogleistungen.

Sollen die Bezahlkarten also nicht nur für Grundleistungen angewendet werden, würden sie vom Übergangsinstrument zu einer lange währenden Einschränkung für die Antragstellenden. Je nach Ausgestaltung des Bundeslandes dann mit eingeschränkter Bargeldabhebung, Begrenzung der räumlichen Nutzbarkeit und der bezahlbaren Händlergruppen.

Viel Spielraum für die Bundesländer

„Es gibt keine vernünftigen Gründe für die Bezahlkarte“

Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte sagt zu der Diskussion: „Viel problematischer als das Fehlen einer formalen Ermächtigungsgrundlage ist, dass es keine vernünftigen Gründe gibt, eine Bezahlkarte einzuführen.“ Sie koordiniert bei der Menschenrechtsorganisation Gerichtsverfahren zu sozialer Teilhabe und den Rechten von Geflüchteten. Die Juristin bezeichnet das Instrument als „eine reine Schikanemaßnahme“, die Geflüchtete vor erhebliche praktische Probleme stellt.

Es sei nicht belegt, dass es überhaupt signifikante Überweisungen in die Herkunftsländer gebe. Angesichts der Auszahlungen von meist weniger als 200 Euro an Geflüchtete in Erstaufnahmeeinrichtungen hält sie das auch für „sehr unwahrscheinlich“. Solche Überweisungen zu verhindern, ist eines der politischen Ziele mit der Karte. Dabei ist überhaupt nicht bekannt, wie hoch die entsprechenden Überweisungen sind und ob sie, wie behauptet, auch zur Finanzierung von Schleuserkriminalität genutzt werden.

Der Mediendienst Integration geht etwa davon aus, dass Rücküberweisungen vor allem von Migrant:innen stammen, „die sich inzwischen am Arbeitsmarkt integriert haben“ – die also in der Regel über ein eigenes Konto verfügen und für die eine Bezahlkarte überhaupt keine Rolle mehr spielen würde. Sie würden etwa für Arzt- oder Schulbesuche genutzt.

Unters Existenzminimum gegängelt

Statt das ausgerufene Ziel zu erreichen führen die Karten laut Lincoln dazu, „dass das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum nicht mehr gewahrt ist“. Das mag zwar über die verfügbaren Beträge weiterhin formal der Fall sein, durch die Einschränkungen können den Geflüchteten aber viele Möglichkeiten entgehen, ihre Mittel sparsam einzusetzen.

Das ist beispielweise der Fall, wenn ihnen keine Überweisungen oder nur geringe Bargeldbeträge zur Verfügung stehen: „Betroffene können keine gebrauchten Dinge bei Ebay oder auf dem Flohmarkt kaufen“, so Lincoln. Günstige, gebrauchte Handys oder Fahrräder sind so unerreichbar. „Verträge können aufgrund der fehlenden Möglichkeit von Überweisung und Lastschrift nicht abgeschlossen werden. Handyverträge oder die Mitgliedschaft in Sportvereinen sind dadurch ausgeschlossen. Anwaltskosten können nicht gezahlt werden.“

Zweifelhafter Abschreckungseffekt

Ein weiteres proklamiertes Ziel der Bezahlkarten soll ein Abschreckungseffekt sein. Sozialleistungen sollen unattraktiver werden, damit weniger Menschen nach Deutschland fliehen. Diese erhoffte Abschreckung ist nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sie ist auch in ihrer Wirksamkeit zweifelhaft.

So nannte es der Migrationsforscher Jochen Oltmer von der Uni Osnabrück gegenüber dem MDR einen „Irrglauben, dass ein winziges Element deutscher Asylpolitik wie die Geldkarte Menschen aus Krisenregionen abhalten werde, die oft lebensgefährliche Flucht nach Europa und Deutschland zu wagen“.

Die Einigung der Länder im Volltext

Anforderungen an die Bezahlkarte (Bundeseinheitliche Mindeststandards)

  1. Guthabenbasierte Karte mit Debit-Funktion (ohne Kontobindung)
  2. Bezahlkarte als Bargeldsurrogat, nicht als Kontoersatz
  3. Karte sowohl physisch als auch möglichst digital auf dem Smartphone
  4. Kein Einsatz im Ausland
  5. Keine Karte-zu-Karte-Überweisung
  6. Keine Überweisung ins In- und Ausland
  7. Möglichkeit des Ausschlusses/Einschränkung von Onlinekäufen außerhalb der EU und Money Transfer Services (z.B. Western Union), um Geldtransfer an Familien auf diesem Weg zu unterbinden → sofern technisch möglich
  8. Anschlussfähigkeit an das allgemeine Debit-Karten-Akzeptanzstellensystem
  9. Technische Anschlussfähigkeit zur Nutzung durch die Leistungsbehörden der Kommunen
  10. Der Kartenherausgeber muss sich vertraglich zur Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben, insbesondere hinsichtlich der Vorgaben durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichten.
  11. Zentrale Benutzerverwaltung durch Kartendienstleister (Hotline 24/7 wg. Sperrung, technischer Probleme, etc.). Die Kundenbetreuung sollte in verschiedenen Sprachen sichergestellt werden, insbesondere denen der Hauptherkunftsländer.
  12. Sperrung der Karte jederzeit auf Veranlassung der Leistungsbehörde (z. B. bei Missbrauch) bzw. durch den Leistungsbeziehenden selbst
  13. Verknüpfung der Karte mindestens mit der AZR-Nummer, um doppelte Ausstellungen zu verhindern, sofern dies in den Fachverfahren möglich ist
  14. Die Auftragnehmer müssen sich bereit erklären, ihr System etwa bei Gesetzesänderungen anzupassen
  15. Einfaches Aufladen durch Behörden per Überweisung (Echtzeitüberweisung muss möglich sein)
  16. Einsicht in den Guthabenstand durch den Leistungsberechtigten
  17. Bargeldabhebung nur im Inland über einen vorher definierten Betrag
  18. Einsicht in den Guthabenstand des Leistungsberechtigten durch die Leistungsbehörde für eine Übertragung auf neue Karte im Falle des Kartenverlusts (Integration in die Fachverfahren der Leistungsbehörden, z.B. PRO-SOZ zur Vermeidung von doppeltem Erfassungsaufwand)
  19. Ausreichung der Bezahlkarten an die Bedarfsgemeinschaft
  20. Möglichkeit bundesweiter oder bei Bedarf nur regionaler Nutzung durch Einschränkung der PLZ
  21. Design neutral und diskriminierungsfrei
  22. Möglichkeit des Ausschlusses bestimmter Händlergruppen/Branchen
  23. Die Nutzung der Karte muss für die Leistungsberechtigten auch ohne zusätzliche Gebühren möglich sein
  24. Anschlussoption der Kommunen, so dass Karte nach Zuweisung aus EAE unmittelbar in Kommunen genutzt werden kann
  25. Prüfen, ob Ausgabe der Karten dahingehend möglich sein soll, dass Blankokarten der Behörde vorliegen, die bei Bedarf von dieser aktiviert werden und sofort einsatzbereit sind, um die Vorhaltung von Bargeld auszuschließen
  26. Bundeseinheitliche mehrsprachige Hinweise zur Kartennutzung für die Leistungsbeziehenden

Bundesrechtliche Änderungen

  1. Klarstellung in § 3 AsylbLG, wonach sowohl der notwendige Bedarf als auch der notwendige persönliche Bedarf auch als unbare Abrechnungen bzw. im Wege einer Bezahlkarte erbracht werden können und kein Vorrang der Geldleistung in § 3 Abs. 2 und 3 AsylbLG besteht.
  2. Klarstellung in § 2 AsylbLG, dass auch an Bezieher von Analogleistungen diese in Form einer Bezahlkarte erbracht werden können.
  3. Darüber hinaus stellt der Bund sicher, dass auch in § 1 Abs. 4 Satz 5 (Überbrückungsleistungen), 1a Abs. 1 Satz 4 (Anspruchseinschränkungen) und 11 Abs. 2 Satz 3 AsylbLG (Reisebeihilfen) die Leistungsgewährung in Form von unbaren Abrechnungen oder einer Bezahlkarte möglich ist. Dabei muss die Möglichkeit nur Sachleistungen oder auch nur Geldleistungen (z.B. in Fällen einer Reisekostenbeihilfe, wo also nur kurzzeitig z.B. zur Weiterreise in ein anderes zuständiges Bundesland Leistungen gewährt werden) zu gewähren erhalten bleiben.
  4. Änderung von § 3 Abs. 3 Satz 3 AsylbLG mit Möglichkeit der Direktzahlung von KdU und Heizung an Vermieter oder andere Empfangsberechtigte, um weitere Bargeldmöglichkeit einzuschränken.
  5. Änderung des § 3 Abs. 5 S. 1 AsylbLG notwendig, um bei den Auszahlungsmodalitäten Abstand von dem Wort „aushändigen“ zu nehmen.
  6. Nach Vorlage eines konkreten Bezahlkartenmodells wird der Bund prüfen, ob zusätzliche Rechtsgrundlagen für die Datenübermittlung von den für das AsylbLG zuständigen Behörden an den betreffenden Kartendienstleister erforderlich sind. Zudem könnten solche für die Einsichtnahme der Leistungsbehörde in den Guthabenstand erforderlich werden.
  7. Ausdrückliche Aufführung einer Bezahlkarte als Form der Leistung im AsylbLG.
  8. Nach Vorlage eines konkreten Bezahlkartenmodells wird der Bund prüfen, ob – neben den Änderungen am AsylbLG selbst – auch ggf. erforderliche Änderungen in den Regularien des Finanzmarkts notwendig sind (z. B. wenn sehr strenge Vorgaben der Geldwäsche für das spezielle Angebot einer Bezahlkarte angepasst werden müssen, um praktikable Lösungen zu ermöglichen)

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Author: Anna Biselli

https://www.bachhausen.de/koalitionsstreit-diese-gesetze-sollen-fuer-die-bezahlkarte-geaendert-werden/

#bezahlkarte #diese #geandert #gesetze #koalitionsstreit #sollen #werden

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-19

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Wer im Internet unterwegs ist, soll künftig immer öfter den Ausweis zücken oder sein Gesicht scannen lassen. Wo überall sind solche Alterskontrollen geplant, wer treibt das voran – und welche Grundrechte sind in Gefahr? Die wichtigsten Fragen und Antworten.

Gesetze sollen Alterskontrollen auf vielen Ebenen verankern. CC public domain DALL-E-3 („a guard watches over a gate, bauhaus style reduced minimalist geometric shape“), Bearbeitung: netzpolitik.org

Ein Foto bei Instagram hochladen, eine Playlist bei YouTube starten, nach einem Hautausschlag googeln, eine Spiele-App herunterladen oder einen Porno schauen – für Abermillionen Menschen sind solche Dinge Alltag. Niemand muss währenddessen beweisen, dass er oder sie auch wirklich schon erwachsen ist. Doch dieses Internet, wie wir es kennen, das verändert sich gerade.

In mehreren Staaten arbeiten Regierungen an Gesetzen, die vorschreiben: Alle Menschen sollen erst einmal ihren Ausweis zücken, bevor sie bekannte Dienste im Internet nutzen. Wer seinen Ausweis nicht zeigen will oder kann, der soll eben alternativ sein Gesicht vor der Webcam präsentieren, um das eigene Alter per „Künstlicher Intelligenz“ einschätzen lassen.

Zahlreiche Regelungen sollen solche Kontrollen auf möglichst vielen Ebenen verankern. Die Hersteller von Alterskontroll-Systemen lobbyieren, um den Einsatz ihrer Produkte als alternativlos darzustellen und in Gesetze zu gießen. Diese Entwicklung könnte das Internet radikal umkrempeln. Beim Klick auf Social-Media-Plattformen, Video-Dienste oder Pornoseiten könnte dann erst einmal ein Fenster kommen, das sagt: Rück deinen Ausweis raus – oder verschwinde.

Dahinter steckt die Hoffnung, dass Alterskontrollen für alle das Internet für Kinder und Jugendliche sicherer machen würden. Die Kontrollen sollen sie vor unangemessenen Inhalten oder gefährlichen Kontakten abschirmen und sicherstellen, dass nur Menschen mit dem korrekten Mindestalter auf solche Dinge stoßen. Doch die erhoffte Sicherheit ist trügerisch. Keine Technologie der Welt kann Minderjährige vor unangemessenen Medien abschirmen – erst Recht nicht vor Pornos. Die Kontrollen verlangen außerdem einen hohen Preis, sowohl für Minderjährige als auch für Erwachsene.

Was genau ist geplant, was sind die Gefahren – und was wäre die Alternative? In diesem Artikel beantworten wir die wichtigsten Fragen.

1. Wie lässt sich das Alter von Menschen im Internet kontrollieren?

Hinter dem Wort „Alterskontrolle“ können verschiedene Methoden stecken. Sie unterscheiden sich darin, wie aufwendig sie sind, wie fehleranfällig und wie invasiv.

Klassische Ausweisdokumente wie ein Personalausweis belegen eindeutig das Geburtsdatum einer Person. Es gibt etwa Systeme zur Alterskontrolle, für die Menschen ihren Ausweis vor ihre Webcam halten oder abfotografieren sollen.

Elektronische Ausweisdokumente, etwa die eID-Funktion des Personalausweises, sind bereits auf Online-Alterskontrollen ausgerichtet. Hier kann zum Beispiel gezielt und anonym nur die Information weitergereicht werden, ob eine Person volljährig ist oder nicht.

Alternative Dokumente wie eine Kreditkarte oder ein Führerschein können außerdem belegen, dass eine Person mindestens 18 Jahre alt ist. Auch hierfür müssen Nutzer*innen die Dokumente vor einer Kamera präsentieren.

KI-basierte Gesichtserkennung wird oft als Ergänzung eingesetzt, nachdem Nutzer*innen Ausweisdokumente vorgezeigt haben. Dabei soll eine Software feststellen, ob die Person aus dem Passfoto auch wirklich die Person vor der Webcam ist. Anhand von biometrischen Merkmalen wie der Position von Augen, Nase und Mund lassen sich Menschen eindeutig voneinander unterscheiden.

KI-basierte Alterserkennung soll abschätzen, wie alt eine Person ist. Auch dafür muss sie ihr Gesicht vor der Webcam zeigen. Mehr als schätzen kann die Software allerdings nicht; sie macht also Fehler.

Schlichte Altersabfragen per Eingabe-Fenster verlangen von Nutzer*innen, ihr Alter einfach selbst zu nennen. Zum Beispiel kann die Frage lauten: „Bist du über 18 Jahre alt?“ oder: „Wann bist du geboren?“. Im Gegensatz zu den anderen Methoden ist es hier besonders leicht, falsche Angaben zu machen.

Kurze Tests wie etwa eine Kopfrechen-Aufgabe sind eine weitere Methode, um vor allem jüngere Kinder auszusortieren. Zum Beispiel sollen Nutzer*innen zuerst zwei Zahlen addieren, bevor sie eine App öffnen können. Dahinter steht die Annahme, dass Menschen, die so eine Aufgabe nicht lösen können, zu jung sein müssen.

2. Was sind die Gefahren von Alterskontrollen?

Es gibt keine Technologie, die das Alter von Nutzer*innen verlässlich kontrollieren kann, ohne ihre Grundrechte zu verletzen. Auf dem Spiel stehen Grundrechte wie Privatsphäre und Informationsfreiheit bis hin zu Teilhabe – und zwar von allen Nutzer*innen. Nicht zuletzt geht es auch um das Recht von Eltern und Erziehungsberechtigen, selbst entscheiden zu dürfen, was für ihre Kinder am besten ist.

Die Rechte auf Privatsphäre und Datenschutz sind besonders dann in Gefahr, wenn Nutzer*innen Ausweisdokumente oder biometrische Daten preisgeben sollen. Solche Inhalte gehören zu den sensibelsten, die Menschen von sich im Internet überhaupt verraten können. Die Daten sind nicht nur für Kriminelle interessant, die etwa Identitätsdiebstahl begehen wollen. Auch Strafverfolgungsbehörden arbeiten kontinuierlich daran, ihre Zugriffsrechte auf personenbezogene Daten zu erweitern. Selbst wenn Anbieter heute versprechen, erhobene Daten unmittelbar zu löschen, können sich Nutzer*innen nicht darauf verlassen, dass das in jedem Fall wirklich passiert – und immer so bleibt. Sicher vor unerwünschten Zugriffen und Missbrauch sind Daten nur dann, wenn sie gar nicht erst erhoben werden.

Das Recht auf Anonymität im Internet ist eng mit dem vorigen Punkt verbunden. Dahinter steckt das Ideal, dass sich Menschen möglichst frei im Internet bewegen können, ohne Sorge, dass jemand ihre Schritte unmittelbar auf sie zurückführen kann. Auch die Ampel-Regierung schrieb in ihren Koalitionsvertrag: „Anonyme und pseudonyme Online-Nutzung werden wir wahren.“ Vor allem die strengeren Methoden der Alterskontrolle sind kaum mit Anonymität vereinbar.

Chilling effect nennt man es, wenn rechtliche Maßnahmen Menschen davor abschrecken, ihre Grundrechte auszuüben. Ausweiskontrollen könnten einen solchen Effekt auslösen. Es ist zum Beispiel nicht verboten, im Internet Inhalte zu Geschlechtskrankheiten, Safer Use, Erotik oder Suizid-Prävention anzuschauen. Nutzer*innen üben damit etwa ihr Recht auf Informationsfreiheit aus. Vielleicht würden sie das aber weniger oft tun, wenn sie vor dem Besuch solcher Websites ihren Ausweis zücken müssen, und sich dadurch beobachtet fühlen.

Die Rechte auf Teilhabe und Informationsfreiheit sollen sicherstellen, dass sich alle Menschen möglichst ohne Barrieren und Hürden frei im Internet bewegen und informieren können. Vor allem strengere Methoden der Alterskontrolle können diese Rechte verletzen. Zum Beispiel gibt es Menschen, die schlicht nicht das besitzen, was die Alterskontrollen verlangen: etwa eine funktionierende Webcam oder Ausweispapiere, die von den Kontroll-Systemen unterstützt werden. Mehrere Hunderttausend Menschen in Deutschland haben Schätzungen zufolge gar keine Papiere. Auch KI-basierte Systeme können von der Teilhabe ausschließen. Sie haben oft deutlich höhere Fehlerraten bei Gruppen, deren Daten weniger in das Training eingeflossen sind, zum Beispiel People of Color. Sogar Alterskontrollen durch kleine Rechenaufgaben, die angeblich nur Kinder überfordern, schließen Erwachsene mit Rechenschwäche aus.

Overblocking nennt man es, wenn eine restriktive Maßnahme versehentlich mehr Inhalte trifft als ursprünglich vorgesehen. Genau das lässt sich bereits jetzt bei Jugendschutz-Technologien beobachten: Sowohl die SafeSearch-Funktion der Google-Suche als auch das Jugendschutz-Progamm JusProg haben selbst seriöse Info-Angebote als nicht jugendfrei eingestuft, wie Recherchen von netzpolitik.org zeigten. Das kann sowohl die Teilhabe von Minderjährigen einschränken als auch die Teilhabe von Erwachsenen, die sich nicht als Erwachsen ausweisen können oder wollen.

Das Recht, die eigenen Kinder zu erziehen, kann durch strenge Alterskontrollen eingeschränkt werden. Laut Grundgesetz haben vorrangig Eltern das Recht – aber auch die Pflicht – für ihre Kinder verantwortlich zu sein. Strenge Alterskontrollen im Internet nehmen Eltern allerdings viele Entscheidungen darüber ab, welche Hürden ihren Schützlingen bei welchem Alter für welche Inhalte in den Weg gestellt werden. Pfiffige Kinder, die sich überdurchschnittlich früh schon selbstständig im Internet Neues beibringen wollen, würden durch Kontrollen ausgebremst. Selbst wenn die Eltern ihre Kinder für reif genug halten, müssten sie ihnen ständig bei der Überwindung der Kontrollen helfen. An der Kinokasse gibt es zwar strenge Altersschranken schon sehr lange, etwa für Filme „ab 12“, „ab 16“ und so weiter. Doch der Vergleich ist schwierig: Fürs Internet, das Minderjährige kontinuierlich in ihrem täglichen Leben begleitet, wäre das etwas grundlegend Neues.

Die Wirksamkeit selbst von strengsten Alterskontrollen kann nur begrenzt sein: Sogar bei flächendeckenden Kontrollen werden Kindern und Jugendlichen weiterhin unangemessene Inhalten aus dem Internet begegnen. Etwa auf sozialen Medien, wo immer wieder Dinge durch die Inhaltsmoderation rutschen; im WhatsApp-Klassenchat oder in Form von Videos, die als Mutprobe auf dem Schulhof herumgezeigt werden. Alterskontrollen, die nur in manchen Regionen der Welt gelten, lassen sich auch mithilfe von VPN-Software oder dem Tor-Browser kinderleicht umgehen.

Niemand kann Jugendliche vor Pornos schützen

3. Wo sollen Alterskontrollen hochgezogen werden?

Alterskontrollen im Internet nehmen zu, und durch geplante Gesetze könnten es deutlich mehr werden. In vielen Ländern setzen sich Behörden und Gesetzgeber*innen derzeit dafür ein, teils mit Erfolg.

Auf Pornoseiten müsste es eigentlich längst flächendeckend strengste Alterskontrollen geben, zumindest verlangen das die Gesetze zum Jugendmedienschutz in vielen Staaten. Zu den von der deutschen Medienaufsicht empfohlenen Methoden gehören etwa Ausweiskontrollen und Gesichtserkennung. Manche Angebote wie die deutsche Website Fundorado machen genau das. Die weltgrößten Pornoseiten dagegen wollen das ihren Abermillionen Nutzer*innen derzeit nicht zumuten und weigern sich beharrlich, Ausweise zu kontrollieren.

Der staatliche Druck auf die Pornoseiten wächst zunehmend. Unter anderem in Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Kanada und in den USA versuchen Behörden, Alterskontrollen auf Pornoseiten durchzudrücken. In einigen US-Bundesstaaten hat der Branchenriese Pornhub deshalb drastische Konsequenzen gezogen: Die Plattform zieht sich lieber aus den betroffenen Regionen zurück und ist dort nicht mehr verfügbar.

Soziale Medien führen schrittweise strengere Alterskontrollen ein. Hochrangige Politiker*innen unter anderem in Frankreich, Deutschland und den USA fordern: Die Plattformen müssten mehr tun, um sicherzustellen, dass möglichst nur Kinder ab 13 Jahren Zugang zu den Inhalten haben.

YouTube verlangt von zumindest einigen Nutzer*innen einen Ausweis oder eine Kreditkarte, wenn sie als „ab 18“ eingestufte Videos sehen möchten. Wer genau betroffen ist, das verrät die Plattform nicht. Auf einer Infoseite heißt es hierzu nebulös: „Sofern unsere Systeme nicht genügend Signale erhalten, dass ein Zuschauer über 18 Jahre alt ist“. Auch die Pressestelle hat uns auf Anfrage hierzu nicht mehr offengelegt.

Instagram kontrolliert vermehrt das Alter von Nutzer*innen, die sich zunächst als minderjährig deklariert haben, und später nachträglich ihr Alter nach oben korrigieren möchten. Als Methode bietet Instagram unter anderem eine Ausweiskontrolle an oder eine KI-basierte Alterserkennung.

Video-Plattformen in der EU kommen generell kaum an Alterskontrollen vorbei, sofern es dort auch Inhalte mit „grundlosen Gewalttätigkeiten“ zu sehen gibt. Die Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste kurz AVMD-RL stuft diese Inhalte (neben Pornografie) als „schädlichst“ ein und verlangt „strengste“ Maßnahmen. Und diese Maßnahmen beinhalten „Systeme zur Altersverifikation“. Aktuell plant die irische Medienaufsicht CNAM ein Gesetz, das Diensten auf dieser Grundlage Alterskontrollen ausdrücklich vorschreibt. Irland spielt eine wichtige Rolle in der EU, denn dort haben etwa YouTube, TikTok und Instagram ihren Sitz. Bürgerrechtler*innen warnen: Durch das irische Gesetz werden diese populären Video-Dienste nicht um strenge Alterskontrollen herumkommen.

Die Suchmaschine Google experimentiert derzeit mit automatischen Jugendschutz-Einstellungen. Zum Beispiel stellt sich bei manchen Nutzer*innen der Jugendschutz-Filter „SafeSearch“ automatisch scharf und filtert als „anstößig“ eingestufte Suchergebnisse aus, wie wir im vergangenen Herbst berichtet haben. In Deutschland lässt sich SafeSearch derzeit einfach händisch wieder ausschalten. In Südkorea dagegen müssen Nutzer*innen aufgrund lokaler Gesetze dafür einen Ausweis vorlegen.

Sehr große Online-Plattformen („VLOPs“) mit mehr als 45 Millionen monatlichen Nutzer*innen in der EU könnten in der nächsten Zeit vermehrt Alterskontrollen einführen. Das empfiehlt nämlich das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) der EU. Die großen Anbieter haben demnach eine Pflicht, Risiken zu mindern. Und um diese Pflicht zu erfüllen, haben sie die Option, „Werkzeuge zur Altersüberprüfung“ einzusetzen. Zu den VLOPs gehören unter anderem Facebook, Google, Snapchat, LinkedIn und YouTube.

App-Marktplätze („Stores für Software-Anwendungen“) wie etwa der Google Play Store oder der App Store von Apple sollen nach Plänen der EU-Kommission ebenso künftig das Alter von Nutzer*innen kontrollieren. Und zwar „zuverlässig“, was auf eine strengere Methode der Alterskontrolle hindeutet. Das ist eine der Maßnahmen aus der geplanten Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern, kurz: CSAM-Verordnung, die auch die bekannte Chatkontrolle enthält. Die Verhandlungen zu dem Vorhaben liegen zwar derzeit auf Eis, dürften aber wohl spätestens nach der Wahl eines neuen EU-Parlaments im Sommer weitergehen.

Auf Chat-Dienste dürften auch strenge Alterskontrollen zukommen, falls sich die EU auf die CSAM-Verordnung einigt. Denn auch diese Dienste sollen dem Gesetzentwurf zufolge Minderjährige „zuverlässig“ identifizieren, zumindest sofern Nutzer*innen dort Kinder kontaktieren können. Betreffen dürfte das unter anderem populäre Messenger-Dienste wie WhatsApp, aber auch Online-Multiplayer-Spiele mit Chatfunktion.

Online-Dienste allgemein bekommen durch die CSAM-Verordnung Anreize für Alterskontrollen, und zwar dann, wenn sie für sogenannten Kindesmissbrauch genutzt werden können. Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn Menschen dort entsprechende Bilder speichern oder versenden können. Dann sollen Dienste ihre Risiken bewerten und mindern, wie es im Gesetzentwurf heißt – und Funktionen zur Altersüberprüfung sind dabei eine ausdrückliche Option.

Internet-Zugangsanbieter können auch Altersschranken hochziehen. Das lässt sich etwa in Großbritannien beobachten, wo einige Provider standardmäßig den Zugang zu Websites sperren, die als nicht kindgerecht eingestuft wurden. Auf einer Infoseite erklärt beispielweise der Provider O2 hierzu: Wer als „ab 18“ eingestufte Seiten sehen möchte, soll erst einmal sein Alter nachweisen, etwa mit Ausweis, Führerschein oder Kreditkarte.

Betriebssysteme geraten ebenso zunehmend ins Visier von Altersregulierung. So soll die geplante Reform des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV) in Deutschland Anbieter von Betriebssystemen in die Pflicht nehmen, sofern sie „von Kindern und Jugendlichen üblicherweise genutzt“ werden. Darunter dürften mindestens Android, Windows und Apple-Betriebssysteme fallen. Sie sollen demnach eine Art Kindermodus („Jugendschutzvorrichtung“) anbieten, der in „abgesicherter Weise“ aktiviert, deaktiviert und angepasst werden kann. Von einer Ausweiskontrolle ist im Entwurf zunächst keine Rede; Eltern könnten den Kindermodus demnach auch per Passwort absichern.

Zusammenfassend lässt sich festhalten: Viele Orte sind zwar aktuell noch frei von Alterskontrollen, aber die Kontrollen nähern sich aus mehreren Richtungen. Es droht eine Welt, in der Nutzer*innen den freien Zugang zum Internet erst einmal freischalten müssen.

4. Wer will Alterskontrollen verbreiten?

Zahlreiche Regierungen bringen Gesetze in Stellung, die Alterskontrollen ausbreiten, darunter in der EU und in Deutschland, wie oben beschrieben, aber auch in den USA mit dem Kids Online Safety Act oder in Großbritannien mit dem Online Safety Bill.

In Deutschland betonen Politiker*innen der Ampelparteien seit Jahren, dass Alterskontrollen mit Privatsphäre und Datenschutz im Einklang stehen müssten. Das sagten uns etwa die netzpolitischen Sprecher von SPD und Grünen im Kontext von Ausweiskontrollen für Pornoseiten im Jahr 2021; und die FDP betonte es in ihren roten Linien für die Chatkontrolle-Verhandlungen im Jahr 2022. Jüngst versprachen Familienministerin Lisa Paus (Grüne) und Innenministerin Nancy Faeser (SPD) eine „datensparsame Methode“, um strenger das Alter auf sozialen Medien zu kontrollieren.

Die Realität von Alterskontrollen ist derzeit eine andere. Ein Großteil der von der zuständigen Medienaufsicht empfohlenen Alterskontroll-Systeme für Pornoseiten zum Beispiel ist äußerst invasiv, verlangt werden Ausweise oder KI-basierte Gesichts-Scans.

IT-Unternehmen möchten mit dem Verkauf von Systemen zur Alterskontrolle viel Geld verdienen. Möglichst umfassende Gesetze sind dabei besonders gut fürs Geschäft: Denn Alterskontrollen sind dann nicht mehr nur ein Angebot, sondern sogar eine Pflicht. Je mehr Online-Dienste solche Kontrollen einführen müssen, desto größer wird die potentielle Kundschaft.

Der Verband AVPA (Age Verification Providers Association) setzt sich für die Interessen der Hersteller solcher Kontroll-Systeme ein. Er ist seit dem Jahr 2020 im Transparenz-Register der EU als Lobby-Organisation verzeichnet. Zu den ausdrücklichen Aufgaben des Verbandes gehört es, das „positive Image“ der Technologie und der Branche zu fördern.

Ein weiteres Ziel von AVPA dürfte Expansion sein: Auf einer Weltkarte hat der Verband Länder eingefärbt, in denen es bereits Alterskontrollen gibt. Auf einer Infoseite „für Gesetzgeber*innen“ stellt der Verband den Einsatz der Technologie als alternativlos dar. Auf Englisch heißt es dort:

„Sie können die Rechte von Kindern im Internet nicht schützen, wenn die von Ihnen kontrollierten Websites und Anwendungen das Alter ihrer Nutzer*innen nicht kennen.“

Einer der prominentestem Akteure im Verband ist die britische Firma Yoti, die bereits viele große Online-Plattformen als Kundinnen gewonnen hat. Meta-Tochter Instagram lässt Ausweise ebenso von Yoti kontrollieren wie zwei der weltgrößten Pornoseiten: xHamster und Pornhub. Die Pornoseiten kontrollieren derzeit zwar nur die Ausweise von Darsteller*innen. Falls sie die Kontrollen eines Tages aber doch auf ihre Abermillionen Besucher*innen ausweiten möchten, wäre Yoti als Dienstleister bereits in Position.

In der EU findet der Verband offenbar Gehör. Nach eigenen Angaben spielte AVPA eine „führende Rolle“ in einem von der EU-Kommission beauftragten Konsortium namens „euCONSENT“. Das Konsortium soll Grundlagen dafür ausarbeiten, wie Internet-Nutzer*innen in der EU künftig ihr Alter überprüfen lassen sollen. Anlass ist die geplante eIDAS-Verordnung, die digitale Identitäten in der EU umfassend reformieren soll. Laut EU-Transparenzregister verfolgt euCONSENT „keine geschäftlichen Interessen“ und engagiert sich für „Kinderrechte“.

„Jugendliche brauchen Angebote für sexuelle Bildung“

5. Wer setzt sich gegen die Verbreitung von Alterskontrollen ein?

Die Regierung in Australien hat Alterskontrollen im vergangenen Herbst zumindest vorläufig eine Absage erteilt. Im August 2023 hat das Ministerium für Infrastruktur in einem ausführlichen Statement (PDF) dargelegt, dass es derzeit keine Technologie für überzeugend hält. Als Gründe nannte das Ministerium die Sorge um die persönlichen Daten von Erwachsenen sowie dass die Systeme einfach umgangen werden können. Fazit: „Eine Entscheidung über verpflichtende Alterskontrollen kann noch nicht getroffen werden.“

Der Dachverband europäischer Organisationen für digitale Freiheitsrechte, EDRi (European Digital Rights) hat die Eigenschaften von Alterskontroll-Systemen im Oktober 2023 ausführlich analysiert. Das Papier gibt die Position von 20 zivilgesellschaftlichen Organisationen wieder, und das Fazit ist drastisch: EDRi erteilt Alterskontrollen mit Dokumenten und KI-basierter Alterserkennung eine klare Absage.

Die Methoden würden kaum einer menschenrechtlichen Prüfung für Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit standhalten, heißt es in der Analyse. Sie bedrohten „Privatsphäre, Datenschutz und das Recht auf freie Meinungsäußerung von Kindern und Erwachsenen gleichermaßen“. Außerdem würden sie die „Autonomie von Kindern verletzen“ sowie „Eltern und Erziehungsberechtigte entmündigen“.

In einer Stellungnahme zum geplanten Gesetz der irischen Medienaufsicht warnt EDRi: Überwachung im Namen des Jugendschutzes könne dazu ermuntern, die Aktivitäten von allen Menschen im Internet zunehmend zu überwachen, Zensur einzuführen und Anonymität abzuschaffen.

Der Kinderschutzbund setzt sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen in Deutschland ein. Vizepräsident Joachim Türk bezeichnet die bestehenden Alterskontrollen im digitalen Raum als „zu unausgereift“. Auf Anfrage von netzpolitik.org schreibt er: „Anwendungen, die etwa biometrische Daten auslesen können, lehnen wir ab. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Kinder ist nicht vertretbar“. Auch KI-basierte Alterserkennung seien noch zu fehleranfällig. Alterskontrollen müssten sinnvoll sein, datensparsam und rechtskonform – und sie könnten nur Hand in Hand mit Prävention und Aufklärung funktionieren. Türk mahnt: „Kinder und Jugendliche haben neben dem Recht auf Schutz auch ein Recht auf Teilhabe und Befähigung.“ Es gehe darum, dass sie „selbstbestimmt und selbstsicher im Umgang mit diesen Geräten und Medien werden“.

6. Welche Alternativen gibt es?

Es gibt derzeit keine einfache und umfassende Lösung für den Schutz von Minderjährigen im Internet, die Eltern und Erziehungsberechtigen alle Sorgen nehmen würde. Das ist aber kein Argument für eine trügerische, invasive und grundrechtlich fatale Maßnahme wie strenge Alterskontrollen. Auch wenn die Lobby-Organisation der Hersteller solcher Systeme das Gegenteil behauptet: Es gibt viele Ansätze für Jugendschutz, die gänzlich ohne strenge Alterskontrollen funktionieren.

Für viele Medienpädagog*innen spielen Verbote oder technologische Hilfsmittel generell eine untergeordnete Rolle. Vielmehr raten sie dazu, Jugendliche mit Medienkompetenz zu rüsten und mit Info-Angeboten zu versorgen, die ihrem Alter angemessen sind. Mithilfe von Medienkompetenz können Minderjährige zunehmend selbst damit umgehen, wenn ihnen unangemessene Inhalte begegnen. Altersgerechte Info-Angebote, etwa über Sexualität, können verhindern, dass Minderjährige ihre sexuelle Bildung primär auf Pornoseiten suchen.

Wenn Eltern nicht auf technologische Hilfsmittel verzichten möchten, können sie Jugendschutz-Software auch direkt auf den Geräten ihrer Kinder installieren. Dieser Ansatz ist deutlich weniger invasiv, als pauschal Abermillionen Erwachsene Internet-Nutzer*innen zu kontrollieren. Ein Beispiel dafür sind Jugendschutz-Filter wie JusProg. Doch auch hier lauern Probleme: Im Januar haben wir berichtet, welche Beschränkungen und Risiken solche Filter haben.

Der Dachverband EDRi warnt davor, dass strenge Alterskontrollen ein „falsches Gefühl von Sicherheit“ vermitteln. Stattdessen plädiert EDRi für eine Kombination von Maßnahmen: etwa altersgerechte Aufsicht durch Eltern und Erziehungspersonen sowie weiche Alterskontrollen über schlichte Abfragen, bei denen Nutzer*innen ihr Geburtsdatum angeben müssen.

Je nach Art des Online-Dienstes gibt es viele weitere Möglichkeiten, Minderjährige zu schützen: etwa kindgerechte Block- und Melde-Funktionen bei aufdringlichen Kontakten im Chat; gut besetzte Content-Moderation-Teams in sozialen Medien oder sichere Verschlüsselung, um sensible Chatnachrichten vor fremden Zugriffen zu schützen.

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Author: Sebastian Meineck

https://www.bachhausen.de/ausweispflicht-wie-alterskontrollen-das-internet-umkrempeln-sollen/

#alterskontrollen #ausweispflicht #internet #sollen #umkrempeln

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-19

Seit wenigen Wochen ist die neue Leverkusener Brücke eröffnet – für Pendler hat die Leidenszeit damit ein Ende. In Merkenich hingegen sehen die Menschen dem Rest des Jahres mit einem gewissen Bangen entgegen. Denn nun steht der Abbruch der alten Brücke an, die direkt an den Ort angrenzt.

Seit Anfang März läuft bereits der Abbruch der Vorlandbrücke, Ende des Monats ist das Trafohaus unter der Brücke an der Reihe. Ist dieses aus dem Weg, kann eine Lärmschutzwand errichtet werden, damit ab Mitte Mai der Abbruch des über die Merkenicher Haupstraße verlaufenden Überbaus erfolgen kann.

Im Juni, Juli und August folgen die Abbrüche des ersten Bauabschnitts, des Widerlagers und des ersten Brückenstützpfeilers – alles in nächster Nähe zum Ort. Hinzu kommt noch die Brecher-Anlage am Rheinufer, die den Betonbruch zu Schutt zerkleinern soll.

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Leverkusener Brücke: Bei Geräuschpegel ab 70 Dezibel sollen Anwohner ins Hotel ziehen

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Darunter ist auch Anette Clever, die in der Straße Spoerkelhof wohnt. „Der Lärm wird uns betreffen, die Erschütterungen nach Aussage der Autobahn GmbH nicht so sehr“, sagt sie. So ganz traut sie dieser Versicherung jedoch nicht. „Unser Haus ist denkmalgeschützt und nicht erdbebensicher gebaut – das wurde anderen, die Schäden an ihren Häusern bemerkt haben, schon angekreidet“. Sie hat sich einer Gruppe von gut 20 Anwohnern angeschlossen, die die Kommunikation mit der Autobahn GmbH über einen gemeinsamen Anwalt laufen lässt. „Das Misstrauen ist inzwischen so groß, dass man ihnen eigentlich gar nichts mehr glaubt“, sagt Clever.

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Darum hat die Projektleitung die ursprünglichen Planungen bereits angepasst: So soll eine Strahlhalle zur Aufbereitung von Stahlteilen nicht mehr am Kölner, sondern am Leverkusener Ufer installiert werden. Und die gut 1000 Tonnen Betonschutt, die der Brecher am Tag zerkleinern wird, sollen nicht mehr per Lkw, sondern per Schiff über den Rhein abtransportiert werden.

https://www.bachhausen.de/1000-tonnen-schutt-am-tag-anwohner-sollen-waehrend-abbruch-der-leverkusener-bruecke-umziehen/

#abbruch #anwohner #leverkusener #schutt #sollen #tonnen #wahrend

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2023-12-05

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Auf Facebook wird ein Gewinnspiel verbreitet, bei dem angeblich 500-Euro-Gutscheine für Action winken. Doch das Gewinnspiel ist eine Fälschung.

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Author: Steffen Kutzner

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#abgegriffen #action #daten #gefalschtes #gewinnspiel #sollen #wieder

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