Letztes Jahr hat die @tagesschau berichtet:
https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/e-scooter-neues-regelwerk-100.html
Ich versuche herauszufnden, was mit der für den 1.April 2025 (also jetzt) geplanten Änderung,
daß das Zusatzschild 1022-10 "Radverkehr frei"/"Radfahrer frei" auch für #E-Roller gelten soll passiert ist.
Ich habe mich gewundert, warum bei #ADAC und #Tageschau jetzt nichts dazu kam.
Laut dem war ein neuer #STVO (nicht wie von mir gedacht eKFV) Paragraph
"§ 39 Absatz 7a" geplant.
„(7a) Soweit auf Verkehrszeichen das Sinnbild „Radverkehr“ gezeigt wird, gilt es für Elektrokleinstfahrzeuge entsprechend. Soweit das Sinnbild „Kraftwagen und sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge“ oder „Kraftfahrzeuge und Züge, die nicht schneller als 25 km/h fahren können oder dürfen“ gezeigt wird, sind Elektrokleinst-fahrzeuge ausgenommen.“
Ich finde:
den Referentenentwurf des Verkehrsministeriums "Verordnung zur Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften" Bearbeitungsstand: 15.03.2024
eine Stellungnahme des #VCD vom
09.08.2024, die das konkret aber nicht im Kern ablehnt und das nur zusamen mit einen Überhol-Mindestabstand auch für Fahrräder will.
die aktuelle StVO hat keinen Absatz 7a in § 39 bekommen
Anscheinend hat dieser wichtige Teil es leider nie in die StVO geschafft. :(
Das führt weiter zu fürchterlichen Verkehrssituationenn hier in @freiburg ,
wo oft aus kombinierten Rad
Fußwegen wegen (Benutzungspflicht für E-Roller) spontan Fußgänger-Wege mit Zusatzschild 1022-10 "Radverkehr frei" werden (Benutzingsverbot) und eine Kurve oder Engstelle später wieder zurück
OHNE EINE MÖGLICHKEIT AUF DIE FAHRBAHN ZU WECHSELN.
Und natürlich VÖLLIG ÜBERRASCHEND für alle Fahrradfahrer, die da mit 30 rasen und NICHT DAMIT RECHNEN, daß der langsame 20Km/h E-Roller urplötlich bis zum Stillstand abbremsen und dann sogar absteigen muss.