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Über Versammlungsfreiheit und das Trommeln am Hambacher Schloss
Kommentar von Ulrich Riehm zum Urteil des Verwaltungsgerichts vom 9.12.2024
Seit Jahren gibt es in Neustadt an der Weinstraße und am Hambacher Schloss Demonstrationen und Kundgebungen einer politischen Szene, die anfänglich als Kritiker der Kanzlerschaft von Angela Merkel und später der Ampel-Regierung aufgetreten ist. Ab 2020 fand diese Szene Zulauf durch ImpfgegnerInnen und Corona-MaßnahmekritikerInnen. Ab 2022 wurde Putins Krieg gegen die Ukraine als Thema aufgegriffen. Es ging dabei jedoch nicht um Solidarität mit der überfallenen Ukraine, sondern beschworen wurde eine vermeintlich traditionelle deutsch-russische Freundschaft.
Man mag über den einen oder anderen Aspekt dieses breiten Themenspektrums durchaus diskutieren. Aber besonders problematisch ist diese Szene durch ihre Offenheit für Reichsbürger, Rechtsextremisten und Holocaustleugner. Das macht sie für Demokraten zum politischen Gegner. Der Hambach-Blog hat seit seinem Bestehen die politische Auseinandersetzung mit diesen Gruppen gesucht, die unter unterschiedlichen Namen und mit unterschiedlichen Führungsfiguren in den letzten Jahren in der Region aufgetreten sind.
Am 9.12.2024 wurde vor dem Verwaltungsgericht Neustadt eine Feststellungsklage der Neustadter Gruppe „Freieinig“ gegen die Stadt Neustadt verhandelt. Freieinig beantragte, dass Auflagen der Stadt Neustadt für ihre Demonstration an Pfingsten 2024 als rechtswidrig verurteilt werden. (Auch für Pfingsten 2025 hat Freieinig wieder einen Marsch auf das Schloss angekündigt.) Im Speziellen wendet sich Freieinig gegen die Begrenzung auf maximal 15 Trommler. Um das Ergebnis gleich vorweg zu nehmen. Das Gericht bestätigte die Auflagen der Stadt Neustadt (AZ 5 K 668/24.NW). Eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht Zweibrücken gegen dieses Urteil ist möglich.
Man mag sich darüber freuen, dass der politische Gegner dieses Verfahren (vorläufig) verloren hat. Aber es gibt einige Aspekte dieser Auseinandersetzung, die es wert sind, nochmals reflektiert zu werden.
Welche Tradition?
Wolfgang Burkard am 18.5.2024 an der Festwiese Neustadt an der WeinstraßeDie Trommelgruppe von Freieinig führt üblicherweise der Lorscher Reichsbürger Wolfgang Burkard an.
Er nutzt dabei eine umgehängte Zylindertrommel, die einer Militär- oder Landknechtstrommel ähnelt. Landsknechte waren im 15. und 16. Jahrhundert Söldner, die nicht selten als Plünderer und Marodeure auffielen. Landsknechtstrommeln sind laut und provokant. Sie wurden in Jugendbünden des 20. Jahrhunderts genutzt und dann auch von der Hitler-Jugend sowie in der Bundesrepublik bei nazistischen Aufmärschen.
Warum ausgerechnet diese Trommeln, fragt man sich. Was wird mit den Trommelgruppen bezweckt? Warum spielen diese Leute die „Trommelfreiheit“ so hoch und sind nicht mit 15 TrommlerInnen zufrieden? Klar, einschränkende Auflagen werden prinzipiell nicht akzeptiert. Und man wolle „eine maximale Außenwirkung erzielen“, so der Rechtsanwalt dieser Gruppe.
Mit massivem, lautem Trommeln wird ein Rhythmus vorgegeben, der ein mutmachendes und machtausdrückendes Gemeinschaftsgefühl erzeugen soll. Große Trommelgruppen können selbstverständlich einschüchternd wirken. Vorsicht, jetzt kommen wir! Möge sich keiner uns in den Weg stellen. Ist das die beabsichtigte Wirkung? Noch marschieren diese Gruppen, die aus ganz Deutschland nach Neustadt kommen, nicht im Gleichschritt, treten nicht in Uniformen an. Droht uns, was noch nicht ist? Auch dieses Jahr wollen Freieinig und gleichgesinnte Gruppen wieder am Pfingstsonntag auf das Hambacher Schloss ziehen.
Einschränkung der Meinungsfreiheit im „Interesse der Herrschenden“
Rechtsanwalt Ralf Ludwig, der Freieinig vor Gericht vertrat, machte aus der Frage der „Trommelfreiheit“ eine Staatsaffäre. Am 6.7.2024 verkündete er auf dem Freigelände des Hambacher Schlosses, es ginge bei dieser Begrenzung um eine Unterdrückung der politischen Betätigung und um „die Interessen der Herrschenden“. Ganz schön dick aufgetragen.
Seit Jahr und Tag ziehen diese Leute mit ihrer Trommelgruppe auf das Hambacher Schloss. Dort werden Reden gehalten, wie z.B. von dem schon erwähnten Trommelführer und Reichsbürger Wolfgang Burkard aus Lorsch, der die Sicherheitskräfte (Polizei, Militär) am 13.8.2023 aufrief, den Befehl ihrer Vorgesetzten zu verweigern.
Man könnte in diesem Aufruf den Straftatbestand der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten (§ 111 StGB) sehen. Uns ist nicht bekannt, dass gegen Burkard ermittelt wurde. Das wäre doch mal eine Aufgabe von Staatsanwaltschaft und Polizei in Neustadt gewesen, diesem Verdacht nachzugehen.
Dass Rechtsanwalt Ludwig gerne einen scharfen Ton anschlägt, zeigte sich auch in der Gerichtsverhandlung am 9.12.2024. Dort beschuldigte er eine der ehrenamtlichen Richterinnen der Befangenheit. Sie sei Mitglied des Kreisverbands Neustadt der „Grünen“ und dabei trete bei ihm ein „Störgefühl“ auf, was ihre Unabhängigkeit betreffe. Er müsse die „Grünen“ in diesem Verfahren als politischen Gegner ansehen. Nur war der Szeneanwalt schlecht informiert. Die ehrenamtliche Richterin war nicht Mitglied der Grünen.
Im Grundrechtskatalog des Grundgesetzes ist in Artikel 8 das Recht auf Versammlungen normiert. Versammlungen sind etwa Kundgebungen und Demonstrationen, mit denen die Öffentlichkeit für bestimmte politische Ziele sensibilisiert werden soll. Wenn auch in Absatz 1 von Art. 8 steht, dass alle Deutschen das Recht haben, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln, so sagt Absatz 2, dass Versammlungen unter freiem Himmel durch ein Gesetz beschränkt werden können.
Das Versammlungsgesetz des Bundes und einiger Bundesländer sieht eine Anmeldepflicht bei der örtlichen Ordnungsbehörde für Versammlungen unter freiem Himmel vor. Die Ordnungsbehörde kann Versammlungen untersagen oder Auflagen erlassen, wenn die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bei Durchführung der Versammlung gefährdet ist. Da eine Untersagung einer Demonstration oder Kundgebung oder Auflagen ein schwerer Eingriff in die Versammlungsfreiheit darstellen, sind hierfür hohe Anforderungen zu stellen. Die Verhältnismäßigkeit muss gewährleistet sein.
Abwägungen: Versammlungsfreiheit gegen Lärmbelastungen
Insbesondere die BewohnerInnen Hambachs hatten unter den zeitweise vierzehntäglich sonntags durchgeführten Trommlerattacken zu leiden. Anscheinend gab es so viele Beschwerden, dass sich die Stadt gezwungen sah, eine Bürgerversammlung am 22.4.2024 in Hambach anzuberaumen. Dort wurde von der Stadtspitze angekündigt, rechtliche Schritte zu prüfen, die Klarheit über das Verhältnis von Versammlungsfreiheit und Lärmbelastung bringen könnten.
Für die Pfingstdemonstration von Freieinig 2024 erließ die Stadt unter den Ziffern 9 und 10 die folgenden Auflagen:
„Akustikverstärker sind nur während der Versammlung zum Zwecke der Kundgebungsinhalte zu benutzen. Folgende Immissionsrichtwerte sind bei der Benutzung der Akustikverstärker und Lärminstrumente einzuhalten: Der Immissionsgrenzwert von 85 dB(A) — gemessen in 5 m Abstand von der Geräuschquelle — ist dabei einzuhalten. Unabhängig von diesem Immissionsgrenzwert ist die Lautstärke des verwendeten Akustikverstärkers so einzustellen, dass keine übermäßige Störung der Anlieger, sowie des Straßenverkehrs gegeben ist. … Der Einsatz von Trommlern und Musikanten wird auf eine Höchstzahl von 15 Personen und Trommeln begrenzt.“ (Zitiert nach dem Urteil des VG Neustadt vom 9.12.2024)
Man mag die „übermäßige Störung“ für einen weit auslegbaren, unbestimmten Rechtsbegriff halten. Und man mag die „übermäßige Störung“ des Straßenverkehrs durch Akustikverstärker für einen Witz halten, trägt der Straßenverkehr doch selbst zu erheblichen Lärmbelastungen bei. Die baden-württembergische Lärmfibel (Version 2018) benennt als „üblichen Schallpegel bei Alltagsgeräuschen“ für den PKW-Verkehr einen Bereich von etwa 68 bis 83 dB, für den LKW-Verkehr etwa 78 bis 88 dB.
Lärmfibel Baden-Württemberg: Üblicher Schallpegel von AlltagsgeräuschenStraßenverkehr stellt eine Dauerbelastung dar, vorbeiziehende Trommler eine zeitlich eingrenzbare Belastung. Das wäre bei den notwendigen Abwägungen zu berücksichtigen.
Die Stadt argumentiert, der Grenzwert von 85 dB sei zum Schutz der hochwertigen Rechtsgüter Leben und körperliche Unversehrtheit der Anwohner und Anwohnerinnen, Passanten und Passantinnen sowie der eingesetzten Ordnungskräfte gerechtfertigt. Die Polizei mit billig zu erwerbenden „Ohrstöpseln“ (Gehörschutz) auszustatten, sollte eigentlich kein Problem sein.
„Mildere Mittel“ des Lärmschutzes
Dagegen argumentierte Rechtsanwalt Ralf Ludwig vor dem Verwaltungsgericht, dass es im Rahmen einer Versammlung allein dem Veranstalter obliege, diese so auszugestalten, dass eine maximale Außenwirkung erzielt werden könne. „Der Ansatz, dass sich die Anwohner und Anwohnerinnen durch eine Vielzahl an Versammlungen gestört fühlen und deshalb die hier streitgegenständliche Versammlung entsprechend beschränkt werden müsse, gehe deswegen schon im Ansatz fehl.“
Nach diesem Grundsatzstatement zeigte sich Freieinig mit Anwalt Ludwig anscheinend doch kompromissbereit. Es gebe „mildere Mittel“ als eine Beschränkung der Anzahl der Trommeln. So könnte die Beschränkung nur dort gelten, wo potenziell Wohnbevölkerung betroffen sei. Oder man könne zwischen den Trommelgruppen Abstände einhalten. Oder man könne sich auch vorstellen, zwischen Trommelphasen Pausen einzulegen.
Die Stadt verwarf diese Vorschläge lapidar und nicht wirklich überzeugend: Sie seien nicht praktikabel überwachbar.
Verfassungsgericht: Zweifel an der Verhältnismäßigkeit
Nachdem Freieinig vor dem Verwaltungsgericht Neustadt und dem Oberverwaltungsgericht im Mai 2024 gescheitert war, zog es um des lieben Trommelns willen mit einer Verfassungsbeschwerde vor das Bundesverfassungsgericht. Am 18.5.2024 nahm das Karlsruher Gericht die Beschwerde nicht zur Entscheidung an (AZ: 1 BvR 1255/24). Die Beschwerdeführerin hätten keine ausreichenden Gründe für eine Verfassungsbeschwerde dargelegt. Aber das BVerfG äußerte durchaus Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der „angegriffenen“ Auflagen. Der Beschluss des BVerfG liegt zwischenzeitlich dem Hambach-Blog vor. Dort heißt es:
„Unbeschadet bestehender Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der angegriffenen Auflage, insbesondere im Hinblick auf eine Möglichkeit, den durch die Versammlungsbehörde angeführten Lärmschutzgesichtspunkten alternativ auch durch eine Entzerrung der mitgeführten Trommeln innerhalb des Demonstrationszugs Rechnung zu tragen, …“
Es ist momentan nicht zu erkennen, dass die Stadt Neustadt diesem höchstrichterlichen Hinweis einer gründlichen Prüfung unterzogen hätte.
Wo ist eigentlich das Messprotokoll?
Die Stadt Neustadt verwies in ihrer Stellungnahme vor Gericht auf eine 2023 durchgeführte Lärmmessung:
„Eine Lärmmessung der Versammlungsbehörde anlässlich eines vorherigen Aufzuges zum Hambacher Schloss am 7. Oktober 2023 (vgl. Anlage 2 zum Schriftsatz vom 15. Mai 2024, Bl. 45 GA 5 L 546/24.NW) habe ergeben, dass ein Grenzwert von 85 db(A), gemessen sogar im Abstand von ca. 10 m zur Lärmquelle, durch 16 Trommeln klar überschritten werde. Daher sei davon auszugehen, dass 15 Trommeln gerade noch so einen Immissionsgrenzwert von 85 db(A) einhalten könnten.“
Rechtsanwalt Ludwig nannte vor Gericht am 9.12.2024 die gemessenen Emissionswerte eine reine Behauptung. Das Messprotokoll solle doch bitte dem Gericht und den Verfahrensbeteiligten vorgelegt werden. Unsere Anfrage beim Ordnungsbürgermeister der Stadt Neustadt mit der Bitte um Einsicht in das Messprotokoll vom 7.10.2023 wurde hinhaltend beantwortet. Natürlich gebe es kein „Lärmgutachten“, sondern nur eine Lärmmessung eines Mitarbeiters. Unser Anliegen, das wir auch mit dem Landestransparenzgesetz untermauert haben, wurde an die städtische Rechtsabteilung zur Prüfung übergeben, die bis Redaktionsschluss dieses Beitrags noch nicht reagiert hat. Wir sind gespannt, was die Prüfung ergibt.
Verbote und Auflagen
Spulen wir kurz auf das Jahr 2023 zurück. Die Stadt Neustadt hatte 2023 zunächst ein Verbot für eine Demonstration dieser Szene zum Hambacher Schloss erlassen.
Wir kommentierten dies damals auf dem Hambach-Blog:
„Politisch sendet die ‚Demokratiestadt Neustadt‘ mit einem Demonstrationsverbot ein fragwürdiges Signal. Während die erlassenen Auflagen für viele nachvollziehbar sind und vermutlich auch vor Gericht Bestand gehabt hätten, bietet das Demonstrationsverbot den Gruppierungen, die Deutschland auf dem Weg in eine Diktatur sehen, unnötige Argumente. Und die Stadt legt nahe, dass sie nicht über die Mittel verfügt, eine Demonstration von einigen Tausend TeilnehmerInnen, von denen gewalttätige Aktionen in der großen Mehrheit nicht zu erwarten waren, in sichere Bahnen zu lenken, die die Auflagen vorgegeben haben.“
Letztlich musste die Stadt die „Unterlassungsverfügung“ zurücknehmen. Sie einigte sich mit der damals noch als „Die Weißen“ unter Wolfgang Kochanek titulierten Gruppe: Maximal 1.500 DemonstrantInnen durften zum Schloss hochziehen.
2024 wurde nun zwar kein Verbot ausgesprochen, aber die Stadt Neustadt erließ gegen die Gruppe Freieinig eine Auflage: Nur maximal 15 TrommlerInnen seien zugelassen. Dagegen hat Freieinig geklagt: Bisher erfolglos.
Man mag sich über Einschränkungen des Versammlungsrechts freuen, die dem politischen Gegner treffen. Aber Vorsicht, die Freude sollte nicht zu groß werden, denn solch „Auflagen“, wenn sie einmal „etabliert“ wurden, können sich auch gegen Versammlungen der demokratischen Zivilgesellschaft richten. Der Einsatz von Trommelgruppen ist in den demokratischen und gewerkschaftlichen Bewegungen durchaus üblich.
Staatlich verordnete Einschränkungen der Versammlungsfreiheit sind mehr oder weniger problematisch. Berechtigt sind Auflagen oder ein Versammlungsverbot, wenn Gewaltakte oder andere Straftatbestände zu erwarten sind. Trommler mögen nerven und eine Belästigung darstellen. Aber deswegen mit Auflagen das Grundrecht auf Versammlung einzuschränken, ist nur schwer nachvollziehbar. Demokraten sollten es nicht hinnehmen, wenn dem politischen Gegner demokratische Rechte entzogen werden.
Politisch klare Kante gegen die in Neustadt auftretenden „Wir-leben-in-einer-Diktatur“-Gruppen zu zeigen, ist dagegen immer sinnvoll, um nicht zu sagen bitter nötig. Da kann die Stadtspitze von Neustadt ruhig noch eine Schippe drauflegen.
Dass dies auch für Amtsträger möglich ist, hat jüngst das Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz gezeigt. Die AfD hatte gegen Malu Dreyer geklagt. Die AfD sah das „Neutralitätsgebot“ durch AfD-kritische Äußerungen der damaligen Ministerpräsidentin verletzt. Das Gericht sah in Dreyers Kritik keine diffamierende oder gezielt diskriminierende Wertung. Dreyer habe vielmehr die AfD als verfassungsfeindlich charakterisiert und damit die Verfassung verteidigt.
Ulrich Riehm, Freundeskreis Hambacher Fest 1832. Danke für konstruktiv-kritische Hinweise zu ersten Entwürfen für diesen Blogbeitrag an MH und GR.
Was sonst noch so los ist in den nächsten Tagen und Wochen …
… findet ihr auf dem Veranstaltungskalender des Hambach-Blogs
https://hambacherfest1832.blog/aktionen-und-veranstaltungen/
Demnächst mehr zum Solidarischen Frühling – Neustadt ’25
Aktuelle Beiträge auf dem Hambach-Blog
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Trommeln auf den 12 Aposteln
am 19.7.2025, um 17 Uhr.
Wir werden uns verteilen auf den 12 Steinformationen. Nacheinander an jedem Stein trommeln, bis wir gemeinsam mit dem Klang unserer Trommeln auf allen 12 Aposteln das Tal füllen werden.
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https://eibenwald.de/eibenwald-veranstaltung/trommeln-auf-den-12-aposteln-am-19-07-2025/
Nicht weit von Merklingen:
"Jubiläumsfeier 15 Jahre Trommelei
am 9. November 2024 ist es exakt 15 Jahre her, dass die Trommelei eröffnet wurde.
Das feiern wir am Samstag 9. November mit einem Tag der offnenen Tür, ein buntes Programm zum Zuschauen und Mitmachen und ein Konzert am Abend ... ".
Weiterlesen: https://www.trommelei.de/article_mit_bild/262/jubilaeumsfeier-15-jahre-trommelei
Picture from todays rehearsal in my recording cabin .
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Wir hatten ein wunderbares Wochenende in der #oberpfalz mit Bernd, Elsa, Andrea und anderen air dem Klangnachmittag von Bernd bei #bodenwöhr
Viele tolle Leute, #trommeln, kraftvolle Lieder der #ojibwe, #lakota und #Cheyenne, Freude, Spaß und tile Begegnungen!
Das ihr's wisst...
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#RhythmsOfResistance hat heute auf der #LeinemaschBleibt #Demo in #Hannover mit #Trommeln und tausenden anderen Leuten die #Verkehrswende eingefordert. 🚲 🚋 🚆 🚌 🚎
Mit dabei waren RoRies aus #Braunschweig, #Hannover, #Göttingen, #Oldenburg, #Wolfsburg, #Mainz, #Dresden, ... 🥁 ✊
Und der dritte Streich folgt sogleich… mit diesem Teil meiner Eindrücke in Text und Fotos aus 1 Monat #Japan. Ein #Reisebericht als „Fortsetzungsroman“
(English below⬇)
Hast du Lust bei Kundgebungen und Demos für gute Stimmung zu sorgen und deine politischen Anliegen lautstark zu unterstützen? ✊
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📅 Samstag, 21.10.2023
⏰ 10-14 Uhr
🎯 UJZ Korn
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Keine Vorkenntnisse nötig!
Vielen Dank für die #noPAG-Demo in #München - "Kriminalisierung stoppen! – Protest gegen 30 Tage Haft für Klima-Aktivist*innen".
Support von der Trommel-One-Woman-Band #DrumsForFuture
Weitere Demo#Tipps für München:
https://www.die-muenchnerin.de/drums-for-future/
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Radiobeitrag auf Radio Lora:
https://lora924.de/2022/11/15/kriminalisierung-stoppen-protest-gegen-30-tage-haft-fuer-klima-aktivistinnen/
Vielen Dank für die #Tierschutz-Demo in #München - "St. Martin ohne uns" -
Für unzählige Gänse ist St. Martin ein Todesurteil – Wir sagen NEIN zu Tiermord und kirchlichem Irrsinn! St. Martins-Umzug FÜR die Gänse.
Veranstaltet von: Ein Licht der Hoffnung e.V. und Animals United e.V. -
Support von der Trommel-One-Woman-Band #DrumsForFuture
Weitere Demo#Tipps für München:
https://www.die-muenchnerin.de/drums-for-future/
Alpenländisches #Hackbrett und afrikanische #Trommeln spielen indische Musik zum Ausklang der #Klimadult in #BergAmLaim in #München.
Auch dabei waren #FreieLastenradl, die #EssensretterInnen vom #CommunityKitchen, #GreenCity und viele, viele mehr!
http://www.klimadult.de