#Urteil unseres 2. Strafsenats von heute: Der Freispruch des Amtsgerichts #Freiburg im Verfahren gegen einen #Klimaaktivisten wegen Beteiligung an #Straßenblockaden wurde aufgehoben, die Sache wurde an das Amtsgericht zurückverwiesen. Die #Verwerflichkeit der #Nötigung (§ 240 Abs. 2 StGB) konnte im Revisionsverfahren aufgrund lückenhafter Feststellungen des Amtsgerichts nicht abschließend beurteilt werden. Näheres in unserer #Pressemitteilung: https://oberlandesgericht-karlsruhe.justiz-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Medien/Aufhebung+Freispruch+Klimaaktivisten/?LISTPAGE=7373457