S.a.
"Das Oberverwaltungsgericht (OVG) des Landes NRW in Münster hat eine Entscheidung der schwarz-grünen Landesregierung gekippt, wonach AfD-Mitglieder ihre Waffen abgeben müssen. Es setzte sich auch über das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hinweg, das dem Kabinett von Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) noch Recht gegeben hatte.
Der wichtigste Satz aus dem von allen Richtern einstimmig gefaßten OVG-Urteil lautet: „Die bloße Mitgliedschaft in einer zwar verfassungsfeindlichen, aber nicht verbotenen Vereinigung genügte und genügt hingegen für die Verwirklichung des Regeltatbestands waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit nach § 5 Abs. 2 Nr. 2 WaffG nicht.“"