📌 Gericht entscheidet: Wo zählt der Standort!
Bei Baumängeln am Gemeinschaftseigentum bestimmt ausschließlich der Ort der Immobilie den zuständigen Gerichtsstand – keine Wohnortwahl möglich.
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https://www.baurechtsiegen.de/abnahme-gemeinschaftseigentum-gerichtsstand/