#bleibt

2025-08-07

Liebe ist kein Besitz.
Sie ist nicht Fürsorge, nicht Nettigkeit,
kein Opfer.
Sie braucht niemanden, kein Ziel,
keinen Trost, keinen Grund.

Sie ist das erste Erkennen,
das kompromisslose Ja,
das das Göttliche sieht
im Geschmack von Asche,
im flammenden Haus,
im Nachhall des Schreis.

Diese Liebe will nichts retten.
Sie scheut nicht den Abgrund.
Sie bleibt—unerschütterlich.

#Liebe #Bleibt

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-08-06

(Rheinische Post) Politikerin aus Krefeld: Ulle Schauws bleibt frauenpolitische Sprecherin der grünen Bundestagsfraktion

Ulle Schauws aus Krefeld treibt als frauenpolitische Sprecherin der Grünen ihre Themen im Bundestag voran. Ihr Ziel: Geschlechtergerechtigkeit und globale Gesundheit für eine gerechte Zukunft.

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#bleibt #frauenpolitische #krefeld #politikerin #rheinische #schauws #sprecherin

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-05-29

Habecks Heizgesetz bleibt wohl unberührt: So wurden wir belogen

Was, wenn ich dir sage, dass du seit zwei Jahren systematisch von weiten Teilen der Medien belogen wurdest? Dass du Ziel – und vielleicht auch Opfer – eines der größten medialen Inszenierungen der letzten Jahre wurdest, die das Ergebnis hatte, dass die Grünen medial vernichtet wurden, einen wesentlichen Teil dazu beitrug, die Ampel zu sprengen und die AfD zu stärken – und all das jetzt nach 20 Jahren, damit weniger als 0,1 % der Gasheizungen ein wenig länger laufen können? Womöglich sogar noch viel weniger? Die gesamte Chronologie und wohl der letzte Akt einer Inszenierung. Das Heizgesetz (von Robert Habeck) „werden wir abschaffen“ heißt es im Koalitionsvertrag. Aber offenbar wird alles von Habeck behalten.

Die Lüge vom „Wärmepumpenzwang“

Dass es nie einen „Wärmepumpenzwang“ gab, wie die neue Wirtschaftsministerin Katherina Reiche log, haben viele sicherlich bereits mitbekommen. Eine von vielen Lügen, die sich in konservativen Kreisen leider völlig normalisiert haben. „Das Heizungsgesetz werden wir zurücknehmen“, versprach Jens Spahn im Bundestagswahlkampf. Merz kündigte im Dezember an: „Wir werden die alten Regeln wieder in Kraft setzen.“ Auch das waren offenbar falsche Versprechen. Aber Reiche erklärte zunächst, sie werde einen erfundenen „Wärmepumpenzwang“ abschaffen.

Und dann legte sie nach: „Es gibt de facto ein Betriebsverbot für Gasthermen, die vor 1991 eingebaut wurden. Zunächst müssen wir dieses Betriebsverbot abschaffen“, sagte Reiche bei Table Media. Das ist offensichtlich absolut nicht das gleiche wie ein „Wärmepumpenzwang“, aber zeigt auch hier schon ein Zurückrudern, ohne es zugeben zu müssen, um die Fassade aufrechtzuerhalten. Denn es wird sehr schnell klar, dass die Union Wahlkampf mit einer Lüge macht – und jetzt unter Zugzwang steht, auch uns vorzuspielen, irgendetwas abzuschaffen.

Denn offensichtlich hat man nicht vor, die Novelle Habecks abzuschaffen und möchte einfach die Politik von Robert Habeck weiterzuführen, die Reiche bei ihrem Amtsantritt auch gehörig als „fast übermenschliche Leistung“ lobte. Die Union glaubt offenbar auch, dass Habeck die richtige Politik betrieb. Aber um an die Macht zu kommen, wurde eine große mediale Inszenierung zum Heizgesetz durchgeführt. Zur Erinnerung:

Die ganze Chronologie der Lügen zum Heizgesetz

Man muss es leider so sagen, aber beim Thema Heizung und Wasserstoff wurden die Öffentlichkeit und die Verbraucher systematisch getäuscht. Und die wenigsten Medien schafften es, das aufzuklären. Malte Kreutzfeldt von Table Media beklagte, dass „die Berichterstattung nicht optimal“ sei, die FAZ kritisierte die „ermüdende Kampagne gegen das neue Gebäudeenergiegesetz“, die „die Defizite medialer Mechanismen“ zeige.

Die Axel-Springer-Presse, aber auch viele Konservative, jedoch vor allem die FDP selbst, fuhren eine massive Desinformationskampagne zum Heizungsgesetz. Die vielen Fake News, 180-Grad-Wenden und Täuschungen rund um das Heizgesetz vom letzten Jahr sollten „Technologieoffenheit“ ermöglichen – die es aber die ganze Zeit schon gab.

Laut dem ersten Heizgesetz-Entwurf waren Wasserstoff-Heizungen bereits möglich

Was, wenn ich dir sage, dass Habecks Entwurf zum Heizgesetz bereits im März 2023 von der FDP als „technologieoffen“ gelobt wurde, und FDP-Chef Lindner es auch zuvor als „pragmatisch“ mitbeschlossen hatte und zustimmte, es vor der Sommerpause 2023 zu beschließen? Dass alles schon geklärt und beschlossen war und die FDP zufrieden war? Du würdest dich zu Recht fragen, warum zwei Monate später plötzlich eine typisch verlogene BILD-Kampagne gestartet wurde und FDP-Politiker das Gesetz als „Atombombe für unser Land“ bezeichneten, plötzlich mangelnde „Technologieoffenheit“ beklagen und von 100 Fragen sprechen? Und warum das – unveränderte – Gesetz von der FDP und Union blockiert wurde?

Zuerst einmal die Klarstellung, dass das ursprüngliche Gebäude-Energie-Gesetz von der Union selbst 2020 noch beschlossen. Schon bevor die 2. Novelle überhaupt heiß diskutiert wurde, schrieb das GEG den Austausch von Standard- und Konstanttemperaturkesseln vor, sobald sie älter als 30 Jahre und längst ineffizient sind. Das für später merken! Dann kommen wir zu dem, was im ursprünglichen Gesetz-Entwurf, der bereits 2022 ausgearbeitet worden war, überhaupt drin stand:

Mit Wasserstoff heizen war von Anfang an möglich

Du hättest jede Heizung behalten dürfen, die du hast, auch nach 2024. Du hättest deine Gasheizung auch jederzeit reparieren dürfen. Dich hätte niemand gezwungen, später etwas zu ersetzen, du hättest alles weiterlaufen lassen können, wie du willstHabeck sagte wörtlich im April 2023: „Funktionierende Heizungen dürfen weiter genutzt werden und kaputte dürfen so lange repariert werden, wie man sie reparieren kann.“

Auch Technologieoffenheit war gesichert für den Fall, dass du eine neue besorgen musst: Du hättest auch alles einbauen können, was du willst. Die einzige Bedingung durch das Gesetz: Mindestens 65 % der Energie muss aus erneuerbaren Energien stammen. So hättest du sogar theoretisch weiter eine Gasheizung betreiben können, mit Biogas oder eben Wasserstoff. Aber wie schon damals klar war: Diese Dinge sind kostspielig und noch Zukunftsmusik und werden sich ohnehin wahrscheinlich nie vergleichbar rentieren. Dennoch: Die FDP und andere wollten das angeblich – und das war auch von Anfang an möglich.

Die Anforderungen von Habeck wurden beispielsweise auch von einer Hybridheizung erfüllt. Und es gab bereits Ausnahmen und mehrjährige Übergangsfristen! Verpflichtend war ein Heizungstausch erst nach 2044. Du weißt schon, kurz bevor Deutschland endgültig klimaneutral werden muss. Das Ziel, hinter dem FDP wie auch Konservative zweifelsohne stehen. Außerdem sollte dieser Heizungstausch auch noch stark staatlich gefördert werden (30 bis 50 Prozent der Kosten!). Das war übrigens auch nicht neu und gilt schon in einigen Bundesländern wie Baden-Württemberg oder Hamburg.

DIE FDP hatte dem Heizgesetz 4 MAL ZUGESTIMMT, bevor sie es blockierte

Das Heizgesetz hatte dann aber natürlich auch einige Entwicklungen durchgemacht – und jeder Einzelnen hatte die FDP auch prinzipiell oder konkret zugestimmt. Zunächst einmal war der Plan mit den 65%-EE-Anforderungen bereits Teil des Koalitionsvertrags, dem die FDP doch zugestimmt hatte. Damals aber noch mit dem Startdatum 2025. Im Koalitionsausschuss, wenige Tage nach dem russischen Invasionsbeginn in der Ukraine Anfang 2022, trafen sich die Koalitionspartner aber und beschlossen gemeinsam, das Datum auf 2024 vorzuziehen. Das war gleichzeitig mit der Energiepauschale und Senkung der Steuer auf Sprit.

Im Juli 2022 stellte dann Habecks Ministerium den entsprechenden Gesetzesentwurf vor. Darin war es bereits möglich, mit „grünen Gasen“ zu heizen und auch neue Gasheizungen einzubauen – Wasserstoff wird buchstäblich darin auch als Möglichkeit erwähnt. Auch Hybridheizungen. Es wird aber auch darin gewarnt, dass diese halt kostspielig werden. Technologieoffenheit und Wasserstoff standen seit 2022 drin.

Dann hieß es aber viel später, im März 2023, die FDP wolle das Heizgesetz stoppen. „Zufällig“ nachdem die BILD auch mit der Union eine Lügenkampagne gegen den Gesetz-Entwurf gefahren hatte und alle mit der Lüge des „Heizverbots“ aufpeitschte. FDP-Fraktionschef im Bundestag, Christian Dürr, verkündete laut, er würde „pauschale Verbote“ verhindern. Und tut so, als würden sich die Lügen der BILD auf irgendwelche realen Forderungen beziehen. Er gibt es sogar indirekt zu: „Der FDP-Fraktion liegt kein Entwurf zum Verbot von Öl- und Gasheizungen vor. Dazu wird es auch nicht kommen“.

„Sprachakrobatik“ statt fundierte Kritik

Er sagte, man solle Heizungen lieber klimaneutral und technologieoffen betreiben. Wie wir gesehen haben: Genau, was Habecks Gesetz bereits vorsah. Auch im Gespräch mit Lanz drückte sich Dürr davor, einzugestehen, dass es nie ein „Heizverbot“ gab. Statt eines einfachen „Ja“ oder „Nein“, ob jemand Heizungen verbieten will, wand sich Dürr in Floskeln, verwandte nur Begriffe wie „Lesart“ oder „Eindruck“. Lanz kann sich sogar sein Lachen nicht mehr verkneifen. Schaut selbst:

Ebenso entlarvend ein DLF-Interview mit Michael Kruse (FDP), energiepolitischer Sprecher. Die gleiche Geschichte:

Der Deutschlandfunk fragte: „Wer plant, das Heizen zu verbieten?“

Kruse: „Das ist jetzt Sprachakrobatik.“

DLF: „Wie kommen Sie zur Formulierung ‚Heizungsverbot?‘“

Kruse: „Wusste nicht, dass das hier eine Germanistik-Vorlesung ist.“

DLF: „Es geht um Wahrheit und Unwahrheit.“

Der bau- und wohnungspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Föst, verkündete auch, dass ein „generelles Verbot“ schlecht wäre und Hybridheizungen sowie Wasserstoff auszubremsen, der „falsche Weg wäre“. Dinge, die niemand gefordert hat. Wünsche, die bereits im Gesetz fest standen. Die FDP argumentierte hier gegen einen reinen BILD-Strohmann. Der Beginn der großangelegten Täuschung der Öffentlichkeit.

FDP kämpfte heroisch gegen Dinge, die sich BILD ausgedacht hatte

Sprich: Die FDP wusste, dass kein derartiges „Heizverbot“ kommen wird – sie hat doch längst die Vorschläge von Habeck gesehen und ihnen zugestimmt. Dennoch poltert man, angetrieben von BILD-Lügen, gegen ein Verbot, das es nie gegeben hat. Nicht vergessen, dass BILD und WELT zum Axel-Springer-Verlag gehören, der zum einen dem Milliardär Mathias Döpfner gehört, der seine Zeitungen für gezielte Beeinflussung der Öffentlichkeit im Wahlkampf nutzt („Please stärke die FDP“) zum anderen damals auch zu Teilen KKR, eine der weltweit größten Private-Equity-Firmen, die noch in fossile Energie investieren.

Okay, die FDP verkündete im März 2023, dass noch eine „grundlegende Überarbeitung“ notwendig sei. Obwohl die Diskussion zum Gesetz quasi nichts mit der Realität zu tun hatte, hat Habeck mit der FDP trotzdem nachverhandelt und sich mit ihnen getroffen. Im April 2023 hat man sich dann nach 30 Stunden Verhandlungen auf das Heizgesetz geeinigt. Wieder. Offen waren noch Fragen wie die finanzielle Förderung. Aber die zentralen Punkte, wie bereits aufgezählt, blieben unverändert. Das Gesetz beinhaltete doch bereits alles, was die FDP angeblich wollte. Das war bereits die dritte Zustimmung der FDP. Am 31. März lobte Lindners Finanzministerium das Heizgesetz: Es sei gelungen, „Technologieoffenheit, Wirtschaftlichkeit und soziale Ausgewogenheit als entscheidende Maßstäbe“ zu verankern.

Dann war das doch eigentlich geklärt? Der Gesetzentwurf ging weiter und am 19. April hat das Bundeskabinett der Novelle auch zugestimmt. Also Zustimmung auch erneut von der FDP. Man beschloss auch, dass das Gesetz vor der Sommerpause kommen soll. Lindner lobte das Heizgesetz buchstäblich als „technologieoffen“ und „pragmatisch“. Man habe sich in „wesentlichen Punkten“ durchgesetzt. Details soll man im Parlament klären. Das war übrigens im AUSGLEICH dafür, dass FDP-Minister Wissing Autobahnen ausbauen dürfe und sich nicht an seine Sektorziele halten muss.

FDP LÄSST SICH VON FOSSILEN INTERESSEN ZUM „WORTBRUCH“ DRÄNGEN

Die FDP war dabei, sie hat WIEDER zugestimmt, Technologieoffenheit war möglich, sie hat sich durchgesetzt und das Gesetz gelobt, nachdem sie bereits mehrfach nachverhandelt hatte. Zum vierten Mal. Und dann … kam die nächste Desinformations-Offensive der fossilen Presse, BILD, WELT, Union & Co. gegen Wärmepumpen und Habeck. Zur Erinnerung:

Und mein persönlicher Höhepunkt, von der rechtsextremen Presse:

Ausführlicher über die vielen Lügen:

Wie BILD & Co. das „Heizverbot“ erfanden – und wie sie dich belügen

Im Tandem mit der fossilen Presse wurden die gleichen, alten Lügen und die Hetze gegen Habeck, Wärmepumpen und das Heizgesetz vorgekaut. Du siehst: Es hatte nichts mit der Realität zu tun. Aber kaum jemand erfährt, dass die ganze Medienwelt über Dinge redet, die erfunden wurden. Die Union und auch die AfD mit ihrer rechtsextremen Medienwelt machten fleißig mit. Vier der größten Parteien, gemeinsam mit mächtigen Medienkonzernen, inszenieren eine frei erfundene Debatte. Am 22.5. heißt es dann plötzlich wieder aus der FDP, das Heizgesetz habe „unglaublich viele Fehler“ und benötige „im Prinzip“ ein neues Gesetz. Was? Woher? Was ist dazwischen passiert? Es ging immer um das exakt gleiche Gesetz.

BILD UND FOSSIL-LOBBYISTEN ÜBERNEHMEN DIE FDP

Gemeinsam mit der fossilen Propaganda-Welle fand noch etwas Weiteres statt: der Parteitag der FDP. Ein Grund für den Sinneswandel der FDP dürfte Frank Schäffler, libertärer Fossil-Lobbyist und selbsterklärter „Klimaskeptiker“, spielen, der sich auf dem FDP-Parteitag im April mit einem Dringlichkeitsantrag gegen Parteichef Christian Lindner durchsetzte, laut dem der bereits gelobte Gesetzentwurf doch noch nachgebessert werden müsse. Oder um das in Schäfflers martialischer Sprache wiederzugeben, er kritisiert den Entwurf als …

„Dogmatische Vorfestlegungen auf einzelne Technologien, planwirtschaftliche Regelungswut bis ins Detail und ignorante Überforderung der Betroffenen.“

Das natürlich in enger Zusammenarbeit mit dem Hetzblatt BILD:

Er nannte den Entwurf polemisch „Atombombe für unser Land“. Und landete natürlich ebenfalls auf einer BILD-Schlagzeile. Allein das ist schon einigermaßen absurd, schreibt das Gesetz eben keine Technologie vor, sondern lediglich einen Anteil von 65 % Anteil erneuerbarer Energie im System, für dessen Erreichung es jetzt längst acht verschiedene technische Optionen gibt. Nicht umsonst zeigte Christian Lindner sich ja mit dem Entwurf bereits zufrieden, weil er die gewünschte Technologieoffenheit längst ermögliche. Wer Schäffler ist und seine Verbindungen in die Klimawandelleugner-Szene haben wir hier ausführlicher gezeigt:

Haben in der FDP-Bundestagsfraktion Klimawandelleugner die Macht übernommen?

101 FRAGEN zum Heizgesetz, DIE NIE GESTELLT WURDEN

Die FDP scheint ihre eigenen Unwahrheiten zu glauben. Wie sehr die BILD die eigentliche FDP-Politik machte, hatte man dann auch an den „101 Fragen“ gesehen. In der BILD stand plötzlich, die FDP (allen voran Kubicki und Schäffler) könne nicht über „Habecks Heizgesetz“ verhandeln (das schon zum vierten Mal fertig verhandelt und gelobt worden war), bevor nicht 101 Fragen beantwortet werden.

Doch – und es mag vielleicht überraschen – was in der BILD steht, war komplett unwahr. Die Fraktionsführung der FDP hatte nie vor, derartige Fragen abzuschicken. Es gab solche Fragen gar nicht, sie wurden Habeck gar nicht gestellt. Die 101 Fragen waren eine BILD-Lüge. Auch die Fraktionsspitze, die diese Fragen stellen sollte, hatte sie nicht bekommen und hatte auch nicht vor, sie zu stellen! Klar habe man Fragen, aber:

„Die FDP-Fraktion hat dem Bundeswirtschaftsministerium bereits einige Fragen gestellt und wird im weiteren Verlauf weitere fachliche Fragen stellen, wie bei anderen Gesetzgebungsverfahren auch.“

Abstimmung musste verschoben werden

Trotzdem wurde via BILD & Co. irgendwas von Boykott gepoltert und inszeniert. Die Abstimmung müsse verschoben werden. Eine Abstimmung, die man gerade noch selbst gefordert hatte. Auch FDP-Spitzenpolitikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann wiederholte das Märchen der hundert Fragen bei den Tagesthemen. Die Fragen, die es nicht mal gab. Die fossile Propaganda hat die FDP fest im Griff. Mit dieser Scheinbegründung blockierte die FDP aber die Bundestagsdebatte über das Heizungsgesetz. Die Debatte, die man selbst permanent gefordert hatte, zu einem Gesetz, das man schon mehrfach gelobt hatte wegen Fragen, die es nicht gab. Wow.

Dass über das Heizgesetz debattiert werden sollte, beschloss auch der FDP-Parteitag. Auch daraus wurde aber dann doch nichts.

REINE PR-NUMMER ZUR ABLENKUNG

Wenn aber die Fragen wirklich so entscheidend gewesen wären, dann war es schon einigermaßen verwunderlich, dass sie nicht längst den Weg zum Bundeswirtschaftsministerium gefunden hatten. Anstatt sie in den Medien breitzutreten, gehören solche Fragen in die längst stattgefundenen Koalitionsverhandlungen, denn genau dafür sind innerkoalitionäre Verhandlungen ja da. Die FDP hatte buchstäblich Monate Zeit. Und hatten keine Fragen gestellt und sich zufrieden geäußert.

Erst NACH der Blockade der parlamentarischen Debatte hat man offenbar schnell noch einen Fragenkatalog zusammenkopiert (und die Anzahl der Fragen schwankt auch die ganze Zeit, mal 77, mal 113), um diese Farce irgendwie zu rechtfertigen und im Nachhinein Fragen aus dem Hut zu zaubern, die man für die Inszenierung erfunden hatte.

Auch der Inhalt der Fragen wirkte oft vorgeschoben, denn Aspekte wie in Frage 66 („Wie viel Platz benötigt eine durchschnittliche Wärmepumpe innerhalb sowie außerhalb eines Gebäudes?“) oder Frage 70 („Wie viele Mehrfamilienhäuser nutzen die oberste Etage bzw. den Dachstuhl als Mieterkeller, Heizungsraum oder Wäschetrocknungsraum?“) sollten allen Beteiligten längst klar sein, wenn es ihnen wirklich ernst damit war. Auch sind viele Fragen dabei, die längst geklärt hätten sein müssten. Manches waren rhetorische Fragen, manche unleserlich, manche doppelt. Die restlichen 59 Fragen hätte auch ein offenbar mit unendlicher Geduld ausgestatteter Habeck gerne längst beantwortet, wenn man sie ihm rechtzeitig gestellt hätte.

Habeck beantwortete 102 Fragen, bevor sie gestellt wurden

Das kann ich sagen, denn viele der Fragen hatte Habeck bereits beantwortet! Der STERN schrieb, dass Anfang Mai 2023 Habeck bereits Fragen aus allen Fraktionen beantwortet hatte:

„Eine Sprecherin verweist am Mittwochmittag auf die Gespräche mit den zuständigen Berichterstattern im Bundestag: ‚Wir stehen zur Beantwortung aller Fragen zur Verfügung.‘ Eine Fragenobergrenze nannte sie nicht. Die Berichterstattergespräche fanden übrigens Anfang des Monats statt. Dabei wurden Fragen aus allen Koalitionsfraktionen beantwortet, sagt eine Sprecherin des Wirtschaftsministeriums dem Stern: ‚Es waren zufälligerweise genau 102.’“ [sic]

Robert Habeck sprach gar von „Wortbruch“ bei der FDP. Man muss leider sagen: zu Recht. Die FDP behauptet jedoch weiter, das Gesetz – dem sie schon viermal zugestimmt hat und das seit bald einem Jahr in wesentlichen Zügen existiert – sei „quick and dirty“ und man bräuchte ein „grundlegend anderes Gebäudeenergiegesetz“ (Johannes Vogel). Dabei ist nicht ersichtlich, was überhaupt die FDP auszusetzen hat. Alle wesentlichen, angebrachten Kritikpunkte waren längst geklärt. Es gab „Technologieoffenheit“ und Wasserstoff-Heizung bereits. Man wiederholte nur unermüdlich, dass etwas nicht passte. Was genau wurde nicht kommuniziert. Offenbar wohl wissend, dass das alles ohnehin nur ein PR-Stunt ist. Es reichte, wenn genug Leute darauf hereinfallen.

Dann wurde das Heizgesetz wieder entschärft

Im Koalitionsausschuss wurde dann am 12. Juni 2023 das Heizungsgesetz massiv entschärft. Das Datum solle jetzt erst ab 2026 bzw. 2028 gelten, erst, wenn ein Wärmepumpenplan der Gemeinde vorliege. Und man einigte sich, es noch in jener Woche in das Parlament zu bringen. Wurde es übrigens auchHier der Gesetzentwurf, der ins Parlament kam. Ja, es wurde im Juni bereits im Bundestag in einer ersten Lesung debattiert. Die Linke stellte einen Antrag zur Abschaffung der Modernisierungsfrage.

Dann, nach der ersten Runde und nach der fünften (!) Zustimmung der FDP, stellte die Ampel den überarbeiteten Entwurf Ende Juni vor. Man war ganz stolz, dass man jetzt mit Hybridheizung heizen könnte. Genau wie die ganze Zeit schon, aber irgendwie schaffte es kaum ein Medium, das zu erwähnen. Ich hatte ein Déjà-vu – alle paar Wochen erzählten mir die Medien erneut, dass die FDP jetzt endlich „Technologieoffenheit“ beim Gesetz erreicht hatte.

FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte, es sei ein praktikables Gesetz auf den Weg gebracht worden, das niemanden überfordere. „Mit der neuen Fassung setzen wir das um, was die Koalition politisch vereinbart hat: keine Verbote, keine Eingriffe ins Eigentum – aber dafür viele Technologien.“ Klasse, dass sie genau das erreicht haben, was die FDP schon Monate zuvor mehrfach gelobt hatte. Mehr Details hat zum Beispiel auch Malte Kreutzfeldt gesammelt. Die Abstimmung hätte am Freitag, den 7. Juli stattfinden sollen. Nachdem die FDP sich das 6. Mal zufrieden gezeigt hatte – zur Erinnerung. Auch FDP-Lobbyist Schäffler war am 4. Juli noch zufrieden.

Da der (aktualisierte) Gesetzentwurf jedoch so spät kam – weil die FDP ja zum 6. mal Dinge hereinverhandelte, die schon drin waren und es immer weiter abschwächte – war die Frist zur Abstimmung Anfang Juli 2023 zu kurz. Erfolgreich klagte dann die CDU gegen die Abstimmung. Verständlich, ja. Es war ja aber nicht so, als hätte die Ampel nicht mehr als genügend Zeit gehabt. Wie ich aber wohl deutlich gezeigt habe, war es die FDP, die pausenlos blockierte und verzögerte – und das massiv mit Lügen – bis es eben zu spät war. Genau einen Tag später freut sich der professionelle Desinformationsverbreiter Schäffler übrigens plötzlich über den Stopp und dass man „den Grünen auf den Leim gehe“. Nachdem er die einstimmige (!) Entscheidung auch seiner Partei gerade erst gelobt hatte. Die FDP kann uns allen so ins Gesicht lügen, weil sie weiß, dass es keinerlei Konsequenzen hat.

Alle diese Dinge haben Volksverpetzer und andere Medien übrigens die ganze Zeit damals geschrieben. Ich habe hier mehrere Volksverpetzer-Artikel zusammengefasst. Ich habe das alles auch in meinem Buch „Werbung für die Wahrheit“ verfasst. Es hatte keine Konsequenzen – außer, dass die Ampel dadurch massiv an Zustimmung einbüßte – und vor allem die FDP. Die dafür aber den Grünen die Schuld gab.

Bis heute kennt kaum jemand die Wahrheit

Bis heute wird der Mythos verbreitet, dass die FDP „Technologieoffenheit“ oder die Option Wasserstoff in das Gesetz hineinverandelt habe. Wenn das der Fall ist, ist das bereits bei der Regierungsbildung 2021 passiert. Die Union schafft es sogar noch im Juni 2024 auf ihrer Website zu fordern, das GEG erneut aufzusetzen, um „Technologieoffenheit“ möglich zu machen. Mit der Realität hat dieser Populismus nichts zu tun.

In einigen Medien wird sogar bis heute immer noch kolportiert, dass die Technologieoffenheit erst nachträglich hinzugefügt werden musste. Kritiker werfen ein, dass der Gesetzentwurf viele Menschen „verunsichert“ habe. Kaum jemand spricht an, dass die massive Desinformation Grund dafür sein dürfte. Man stiftet Verwirrung mit Falschbehauptungen, um damit erst eine Rechtfertigung dafür zu schaffen, warum man diese „Kritik“ getätigt hat.

Dass die Debatte verzerrt wurde, suggeriert auch eine Studie der Denkfabrik „Das progressive Zentrum“, das sich 2036 Zeitungsartikel dazu angeschaut hat. Das Gesetz wurde von allen überwiegend negativ bewertet, von BILD und rechten Medien, die sogar „überwiegend irreführende Informationen“ verbreiteten, auch wenn sie ausschließlich den Faktencheck untersucht haben, ob das Gesetz als pauschales „Heizverbot“ (ohne Austauschmöglichkeit) bezeichnet wurde, was ja doch eine beachtliche Leerstelle in Bezug auf die Desinformation darstellt, wie ich in diesem Artikel gezeigt habe.

Ein Großteil der Kritik richtete sich laut Studie auf „unspezifische Forderungen nach Nachbesserung des Gesetzes“ – jeder vierte Beitrag.

Den Preis für die Inszenierung zum Heizgesetz

Politik- und Kommunikationsberater Johannes Hillje sieht in der negativen Betrachtung in den Medien das „Akzeptanzdefizit“ vorwiegend bei der Regierung, kritisierte er auch die Rolle der Medien und der Journalisten, denen „das nötige Fachwissen für die unverzügliche Zurückweisung solcher Falschbehauptungen“ fehlte.

Eine Studie des MCC kommt zum Schluss, dass allein die zusätzlichen Kosten durch den Emissionshandel für Gasheizungen für die nächsten 20 Jahre zusätzliche Kosten von ca. 16.000 € und für Ölheizungen ca. 23.000 € für eine Familie im Einfamilienhaus verursachen werden. Emissionshandel, den insbesondere die Union und auch die FDP fordern. Und die Gaspreise werden wohl auch nicht mehr sinken. Beide beschlossen mit Grünen und anderen im April eine Verschärfung des EU-Emissionshandels. Friedrich Merz hat recht, wenn er Wärmepumpen lobt.

Die FDP machte Grüne Klimapolitik & keiner bekam es mit

Und das alles für 0,1 % der Heizungen?

Die FDP wurde für das selbstzerstörerische Lügen von der Wählerschaft abgestraft, aber die Union profitierte stattdessen davon. und gewann die Bundestagswahl. Da man sich aber an der Inszenierung beteiligt hatte, und versprochen hatte, Habecks Gesetz abzuschaffen, obwohl da immer nur alles drinstand, was man auch selbst wollte, muss die neue Regierung das Schauspiel auch zu Ende spielen. Bereits in ihrer Antrittsrede erklärte Reiche, dass das ihr erstes Ziel sei.

Nun, Reiche log über den „Wärmepumpenzwang“, und ruderte dann auf das „de facto ein Betriebsverbot für Gasthermen, die vor 1991 eingebaut wurden“ zurück. Die parteiische Propaganda-Presse erfüllte ihre Rolle aber natürlich brav:

Im Podcast Table.Today sagte sie, sie würde das tun, „um wieder Ruhe in den Markt zu bekommen“. Wer war wohl mit seinen vielen Lügen für jene Unruhe verantwortlich? Malte Kreutzfeld von Table Media erklärte auf Bluesky:

„In Fachkreisen sorgte diese Äußerung für Verwunderung, denn dieses Verbot besteht seit 2020; die Heizungen, die davon betroffen waren, sind also in der Regel längst stillgelegt, sodass eine Streichung dieser Regel in der Praxis wenig verändern würde.“

Wie Kreutzfeldt weiter ausführt, richtet sich ihre Forderung nach Nachfrage beim Ministerium auf alle Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, da § 72 GEG ihren Betrieb verbietet. Praktisch betroffen sind jedoch überwiegend Konstanttemperaturkessel, weil Ein- und Zweifamilienhäuser, die seit 2002 eigengenutzt sind, sowie Niedertemperatur- und Brennwertanlagen ausgenommen sind – letztere wurden laut Viessmann bereits seit den 1980er Jahren kaum noch eingebaut. Kreutzfeldt stellt also fest:

„Entsprechend niedrig ist die Zahl der Heizungen, die unter das Verbot fallen: Im nächsten Jahr sind es nach Angaben des [Bundeswirtschaftsministeriums] 16.100 Öl- und Gasheizungen – das entspricht weniger als 0,1 Prozent der insgesamt knapp 19 Millionen in Deutschland betriebenen fossilen Heizungen.“

Und Reiche lässt Habecks Novelle unberührt?

Das würde auch die Ölheizungen betreffen – bei Gas dürften es noch weniger sein. Und das ist weiterhin nicht alles: Reiche wollte „die Technologieverbote der letzten Novelle zurücknehmen“ – die, die es nie gab -, aber das Verbot, das sie jetzt für weniger als 0,1 % aller Heizungen zurücknehmen möchte, stammt gar nicht aus Habecks Novelle. Sondern aus dem Gesetz der CDU selbst.

Die Ampel wurde gesprengt, Millionen Bürger verunsichert, die AfD gestärkt, den Absatz der billigen und effizienten Wärmepumpe sabotiert – und das alles nur, damit die CDU ihr eigenes Gesetz minimal anpassen kann. Es bleibt im Grunde alles beim Alten – man wollte nur nicht, dass die Grünen die Politik machen. Man wollte sie selbst machen. Und eine Medienlandschaft, in der die rechte Hälfte der Medien gezielt Desinformation und Propaganda verbreitet und die andere Hälfte offenbar unfähig ist, diese auch als solche zu bezeichnen, hatte die Union damit Erfolg. Es hat sich nichts geändert, aber alle sind froh, dass Verbote, die es nie gegeben hat, gestoppt wurden.

Es bleibt zu hoffen, dass damit das letzte Kapitel dieser Farce geschlossen ist – und wir aus den Fehlern lernen, derartiger Desinformation Glauben zu schenken. Denn die Normalisierung von Lügen ist letztlich das, was die gesichert rechtsextreme AfD stark gemacht hat. Die nicht zufällig parallel zu dieser und anderen Kampagnen ihren letzten Aufschwung erlebte.

Artikelbild: Sebastian Gollnow/dpa

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#belogen #bleibt #habecks #heizgesetz #unberuhrt #wurden

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2025-05-18

Was ist los mit Euch? der ❓️🤬 Seid ihr alle nur noch Schmerzfrei❓️🤬

Auf sowas kann nur , , , kommen 🤬🤬🤬🧠💩

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-23

DFB-Pokalfinale der Frauen bleibt bis 2030 in Köln

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#bleibt #frauen #pokalfinale

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-18

Neue Wohnsiedlung: Damiansweg in Volkhoven/Weiler bleibt verkehrsberuhigt

Neue WohnsiedlungDamiansweg in Volkhoven/Weiler bleibt verkehrsberuhigt

Von

Christopher Dröge

18.04.2025, 15:54 Uhr

Lesezeit 2 Minuten

Auch die Mehrfamilienhäuser im Merianshof sind inzwischen fertiggestellt.

Copyright: Christopher Dröge

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Seit das neue Quartier am Damiansweg fertiggestellt ist, rückt die Verkehrsführung in den Fokus. Autofahrer und Radfahrer teilen sich den Straßenraum.

Dem Neubaugebiet am Damiansweg ist anzusehen, dass der Beton noch nicht lange trocken ist: Die Fassaden und Anstriche der Häuser sind noch frisch und unverbraucht, die Hecken und Sträucher in den Vorgärten der Einfamilienhäuser im nördlichen Teil des neuen Quartiers schlagen gerade erst Wurzeln. Mit dem Merianshof am südlichen Ende, wo das Gebiet über die Deliastraße an den Meriansweg angeschlossen ist, ist nun auch der letzte Bauabschnitt beendet – in den Mehrfamilienhäusern sind 94 öffentlich geförderte Wohneinheiten entstanden, die die Einfamilienhaussiedlung im Norden ergänzen.

Verkehrsplanung im neuen Quartier

Mit dem zunehmenden Bezug der Häuser und Wohnungen füllt sich das neue Quartier allmählich mit Leben und damit auch der nun als Hauptverkehrsachse dienende Damiansweg: Die übliche Gemengelage aus Fußgängern, Radfahrern und Kfz-Verkehr entsteht. Für die CDU-Fraktion der CDU in der Bezirksvertretung Chorweiler war es damit an der Zeit, bei der Verwaltung nachzufragen, wie die weitere Verkehrsplanung im Quartier aussehen soll – vor allem in Bezug auf das Angebot an Kfz-Stellplätzen, die Führung des Radverkehrs und dem Anschluss an den öffentlichen Nahverkehr.

Wer es in Zukunft im Quartier schwerer haben wird, sind Besucher, die mit dem Auto anreisen, denn öffentliche Stellplätze sind am Damiansweg nur noch vereinzelt zu finden: Aufgrund der begrenzten räumlichen Gegebenheiten und der Nutzungsansprüche der Verkehrsteilnehmenden sei es nicht möglich, die Belange des ruhenden Verkehrs im öffentlichen Straßenraum zu berücksichtigen, heißt es in der Stellungnahme der Verwaltung.

Der bisherige Längsparkstreifen auf der westlichen Seite des Damiansweg fällt daher weg. Auch der bauliche Radweg, der bislang auf der westlichen Seite zu finden war, wurde im Zuge des Umbaus der Straße zurückgebaut – da dieser nicht ausgeschildert war, stand es den Radfahrern ohnehin frei, die Fahrbahn zu benutzen. Durch die Reduzierung der Fahrbahnbreite und die Einrichtung einer Tempo 30-Zone sei die Verkehrssicherheit hoch genug, um den Radverkehr permanent mit dem Kfz-Verkehr auf der Fahrbahn zusammenzuführen.

Einen direkten Anschluss an den ÖPNV hat das Gebiet noch nicht – das soll sich jedoch ändern: am Knotenpunkt mit der Merianstraße ist in Absprache mit der KVB eine neue Bushaltestelle vorgesehen, die nach dem Kölner Standard barrierefrei ausgebaut werden soll. Wann diese aber tatsächlich kommen soll, geht aus der Stellungnahme nicht hervor.

#bleibt #damiansweg #verkehrsberuhigt #volkhoven #weiler #wohnsiedlung

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-02

WDR: 40 Jahre Aidshilfe – Warum Aufklärung wichtig bleibt

Aus den Schlagzeilen sind HIV und Aids lange verschwunden. Doch die Aufklärung über Infektion und Krankheit bleibt notwendig.

Direktlink

#aidshilfe #aufklarung #bleibt #jahre #warum #wichtig

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-03-27

Heute.at: Wien bleibt bunt! Vienna Pride bekommt 651.000 Euro

Vienna Pride 2025: Wien fördert LGBTQIA+ Projekte mit 651.000 Euro. Regenbogenparade am 14. Juni. Vielfalt und Toleranz im Fokus der Stadtpolitik.

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#bekommt #bleibt #heute #pride #vienna

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2025-01-23

Die steuert also auf zu! Zusammen schließen und alle demokratischen Parteien aus, wenn die nicht nach ihrer Pfeife tanzen und die !🤮

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-12-17

Änderung von Paragraf 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie bleibt strafbar

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Faktencheck

Änderung von Paragraf 184b: Verbreitung, Erwerb und Besitz von Kinderpornografie bleibt strafbar

Die Mindeststrafen für Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie wurden im Jahr 2024 gesenkt. Einige behaupten im Netz, Täter würden so unterstützt statt bestraft. Dabei hat sich an den Höchststrafen nichts geändert – wir erklären, was wirklich hinter der Änderung von Paragraf 184b steckt.

von Sarah Thust

17. Dezember 2024

Geringere Mindeststrafen für Verbreitung und Besitz von Kinderpornografie ermöglichen Gerichten, sich auf relevantere Fälle zu konzentrieren (Symbolbild: Katrin Bolovtsova / Pexels) Behauptung

In Deutschland würden Besitzer und Verbreiter von Kinderpornografie unterstützt statt bestraft: Durch eine Änderung von Paragraf 184b Strafgesetzbuch im Mai 2024 seien Mindeststrafen für solche Taten gesenkt worden.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
13.12.2024

Quelle

Bewertung

Teilweise falsch
Über diese Bewertung

Teilweise falsch. Es stimmt, dass mit der Änderung im Strafgesetzbuch von Juni 2024 die Mindeststrafen für Verbreiten und Besitz kinderpornografischer Inhalte gesenkt wurden. Dadurch werden Straftaten jedoch nicht unterstützt. Die Höchststrafen bleiben gleich. Zuvor war das Gesetz derart streng formuliert, dass sich zum Beispiel Lehrpersonal oder Journalistinnen und Journalisten im Rahmen ihrer Arbeit strafbar machen konnten. Solche Verfahren können nach der neuen Rechtslage einfacher eingestellt werden.

Im Oktober 2024 warnten Beiträge in Sozialen Netzwerken vor einer Änderung von Paragraf 184b im Strafgesetzbuch: Das Gesetz würde Straftäter in Deutschland, die „Kinderpornografie“ besitzen oder verbreiten, unterstützen statt bestrafen. Eine Instagram-Nutzerin nennt das einen „Freifahrtschein für Pädos“; eine Tiktok-Nutzerin sagt, Kinderpornografie sei damit kein Verbrechen mehr. Auch auf X, Whatsapp und Facebook verbreiten sich Beiträge zu dem Thema.

Einige teilen das Foto eines Google-Suchergebnisses. Das Bild zitiert einen Satz aus einem Artikel eines Anwaltsportals. Darin heißt es aber auch – und das fehlt in den Screenshots –, dass die Gesetzesänderung „einen wichtigen Schritt hin zu einer differenzierteren und gerechteren Strafverfolgung im Bereich der Kinderpornografie“ darstellt.

Welches Ziel also hat die Änderung des Paragrafen tatsächlich?

Auf dem Bild ist nur ein Auszug des Artikels zu sehen – relevanter Kontext zur Gesetzesänderung fehlt (Quelle: Instagram; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

In einer Pressemitteilung erklärte das Bundesjustizministerium im November, es gehe in der Gesetzesänderung des Paragrafen 184b im Strafgesetzbuch (StGB) von Juni 2024 darum, Verfahren „am unteren Rand der Strafwürdigkeit“ leichter einstellen zu können. Zuvor drohte Menschen, die solches Material vor der Gesetzesänderung ungewollt – etwa im Rahmen einer Whatsapp-Eltern-Gruppe – zugespielt bekommen hatten, oder es zur Beweissicherung fotografiert hatten, eine Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr.

Nein, die Änderung von §184b StGB ist kein „Freifahrtschein“ für Straftäter

Ein „Freifahrtschein“ für Straftäter ist die Gesetzesänderung nicht. Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie können weiterhin mit bis zu zehn Jahren als Straftat geahndet werden. Lediglich die Mindeststrafen wurden herabgesetzt – für das Verbreiten von einem Jahr auf sechs Monate und für den Besitz von einem Jahr auf drei Monate. Beide Straftatbestände können nun also als Vergehen geahndet werden – ein solches liegt dann vor, wenn die Mindestfreiheitsstrafe unter einem Jahr liegt.

Nach der Änderung konnte zum Beispiel der Fall einer Lehrerin am Amtsgericht Montabaur eingestellt werden: Berichten zufolge hatte sie einer Schülerin, von der intime Aufnahmen kursierten, „in Erfüllung von dienstlichen und beruflichen Pflichten“ geholfen. Weil sie die Aufnahme an die Eltern des Mädchens weiterleitete, wurde ihr die Verbreitung von Kinderpornografie vorgeworfen.

Änderung von §184b ermöglicht Gerichten, Verfahren in geringfügigen Fällen einzustellen

Auf die Frage, ob Straftäter durch die Änderung von Paragrafen 184b StGB „unterstützt statt bestraft“ würden oder gar einen „Freifahrtschein“ erhalten, antwortete der Berliner Strafverteidiger Stefan Conen: „Nein, es ist nichts straffrei gestellt worden.“ Die Kommentare zur Gesetzesänderung bezeichnete er als „unkundig“.

Dass die Verbreitung von Kinderpornografie unter bestimmten Bedingungen als Vergehen geahndet werden kann, hat laut Conen Grenzen. „In dem Moment, indem man so etwas gewerbsmäßig, also für Geld, oder in einer auf eine gewisse Dauer angelegten Gruppe von mindestens drei Personen macht, greift Absatz 2 des Paragrafen und es ist ein Verbrechen, das mit mindestens zwei Jahren bestraft wird.“

Cohen bestätigt: Der Tatbestand der Kinderpornografie sei vor der Novelle so weit gefasst gewesen, dass praktisch jeder, auch ein vermeintlich unschuldiger Umgang damit zur Strafbarkeit geführt habe. Auf diese Weise machten sich manche strafbar, die sie sich gegen Kinderpornografie engagierten und dadurch damit in Berührung kamen. In solchen Fällen musste nach dem alten Gesetz dasselbe Strafmaß angewendet werden wie zum Beispiel „bei einem Räuber, der jemandem ins Gesicht schlägt und die Brieftasche abnimmt“: mindestens ein Jahr. Als eine Art Schadensbegrenzung seien die Strafrahmen nun abgesenkt worden.

Redigatur: Gabriele Scherndl, Uschi Jonas

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • Artikel „Gesetzesänderung bei Besitz von Kinderpornografie: Strafe wird gesenkt“, Anwalt.de, 25. Mai 2024: Link (archiviert)
  • Paragraf 184b im Strafgesetzbuch: Link (archiviert)
  • „Strafverfahren gegen Lehrerin eingestellt“, Pressemitteilung des Ministeriums der Justiz des Landes Rheinland-Pfalz zum Beschluss vom 25. Juli 2024 (Az. 2a Ls 2070 Js 44219/22): Link (archiviert)

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Author: Sarah Thust

#anderung #besitz #bleibt #erwerb #kinderpornografie #paragraf #verbreitung

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-28

Süddeutsche Zeitung: Was familienpolitisch von der Ampel bleibt

Keine Kindergrundsicherung, kein modernes Abstammungsrecht, kein verbesserte Gewaltschutz oder Reform des Unterhaltsrechts. Was ist schief gelaufen?

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#ampel #bleibt #familienpolitisch #suddeutsche #zeitung

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-11-22

90min über Anfeindungen gegen Sam Kerr: Homophobie bleibt ein Problem – selbst im Frauenfußball

Chelsea-Stürmerin Sam Kerr und ihre Partnerin Kristie Mewis erwarten ein Baby – nach der Bekanntgabe sahen sich die beiden zahlreichen homophoben Kommentaren ausgesetzt. Der Frauenfußball gilt als Safe Space, aber das ist nicht selbstverständlich – ein Kommentar.

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#90min #anfeindungen #bleibt #gegen #homophobie #problem #selbst

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-10-15
Was tun in Zeiten, in denen Leute, die sich selbst für Linke halten, islamistische Terrororganisationen zu Widerständlern umlügen? Man hält an der Idee der Aufklärung fest. Und gibt ein Buch gegen Judenhass heraus.

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https://www.bachhausen.de/nd-wo-bleibt-der-gaza-pride/

#bleibt #pride

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-09-06

Mehr als eine Woche nach dem tödlichen Arbeitsunfall auf der Leverkusener Rheinbrücke gibt es neue Erkenntnisse zur wahrscheinlichen Ursache. Nach Auswertung bisheriger Ermittlungen und der Obduktion des 22-jährigen Bauarbeiters geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der Mann vorige Woche Donnerstag (29. August) von einem Baugerüst gestürzt ist, das um den alten Brückenpfeiler herum aufgebaut war. Er starb noch am Unfallort an den Folgen des Sturzes.

Köln: Bauarbeiter stürzte vom Gerüst auf Brücke

Der genaue Grund, warum der Mann das Gleichgewicht verloren hatte, stehe immer noch nicht fest, teilte Staatsanwältin Stephanie Beller auf Anfrage mit. Drei Gutachter sind mit weiteren Untersuchungen beauftragt, außerdem hat die Polizei andere Arbeiter befragt, die den Unfall mitangesehen haben.

Eine denkbare Erklärung ist, dass die Arbeiter mithilfe eines Krans die alten Tragseile der Brücke vom Pylon entfernt haben. Dabei hat sich offenbar mindestens eines der Seile gelöst und ist umhergeschleudert. Dabei wurde auch das Fahrerhaus des Krans schwer beschädigt. Möglicherweise traf das Seil den 22-Jährigen, der daraufhin vom Gerüst stürzte. Zwei weitere Arbeiter waren schwer verletzt worden, vier leicht. Die Staatsanwaltschaft hat ein Todesermittlungsverfahren eingeleitet.

Alles zum Thema Rheinbrücke Leverkusen

Die Unglücksstelle drei Wochen vor dem Unfall: Von diesem Baugerüst stürzte am 29. August ein 22-jähriger Arbeiter in den Tod.

Copyright: Ralf Krieger

Die Unfallstelle auf den Resten der alten Brücke, die seit Monaten zurückgebaut wird, ist indes weiterhin gesperrt. Die Begutachtung der Baustelle durch den Sachverständigen vor Ort werde wohl „in den nächsten Wochen“ abgeschlossen sein, sagte Beller. Bis dahin kann an der Unfallstelle nicht gearbeitet werden. Der Autoverkehr der A1 auf der parallel verlaufenden neuen Rheinbrücke ist von der Sperrung nicht betroffen.

Die Leverkusener Brücke wird neu gebaut, weil die alte marode war. Das erste neue Brücken-Teilstück war Anfang Februar nach jahrelangen Bauarbeiten für den Verkehr freigegeben worden. Voraussichtlich im Frühjahr 2025, wenn die alte Brücke komplett abgerissen ist, soll das zweite Teilstück parallel zum ersten errichtet werden, bis Ende 2027 soll das noch dauern. Ob das Unglück den Zeitplan nun durcheinander bringen könnte, ist noch unklar.

https://www.bachhausen.de/toedlicher-arbeitsunfall-alte-leverkusener-rheinbruecke-bleibt-gesperrt-neue-erkenntnisse-zum-hergang/

#arbeitsunfall #bleibt #erkenntnisse #gesperrt #leverkusener #rheinbrucke #todlicher

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-06-16

Report-K

Im Gremberger Wäldchen an der Stelle des ehemaligen Krankensammellagers der Zwangsarbeiter im Zweiten Weltkrieg

Köln | Am Samstag, 15. Juni 2024, haben Aktivist:innen einen Teil des Gremberger Wäldchens besetzt. Zudem rief die Initiative „Gremberger Wäldchen bleibt!“ zum Waldfest auf. Nach Aussage der Veranstalter nahmen rund 500 Menschen teil. Die Proteste richten sich gegen den Ausbau der A4 und den Abriss der Rodenkirchener Brücke sowie gegen die Teilrodung des Gremberger Wäldchens.

Vom Fest zeugen Videos in den sozialen Medien, die auch Reden dokumentieren. Kinder konnten klettern und es gab Waldführungen. An den Protesten beteiligte sich zudem die Bürgerinitiative A4 minus, die sich gegen die Ausbaupläne der Autobahngesellschaft und den Bundesverkehrswegeplan stemmt. Die Besucher:innen unterstützten den Protest der Waldbesetzer:innen.

„Viele Kölner wissen gar nichts davon, dass hier ein solcher Eingriff in unser Stadtleben stattfinden soll“ sagte eine Besucherin des Festes, die als Anwohnerin von der A4 Erweiterung selbst betroffen ist. „Deswegen ist es toll, dass jetzt hier Menschen sind die sagen: ,wir bleiben hier, wir lassen uns den Wald nicht nehmen’“. Auch die Besetzer:innen sprachen auf dem Waldfest: „Wenn der Autobahnausbau nicht auf politischer Ebene gestoppt wird, dann eben von uns.“ Weiter machen die Besetzer:innen deutlich: „Wir können uns solche absurden Bauvorhaben schlichtweg nicht mehr leisten. Köln braucht mehr Grünflächen und definitiv keine neuen

Straßen mehr.“

Die Pläne des Bundesverkehrswegeplans sehen einen achtspurigen Ausbau der A4 vor. Dazu müssten Teile des Gremberger Wäldchens gerodet werden. Zudem soll die Rodenkirchener Brücke neu gebaut werden. Betroffen wäre nicht nur das Naherholungsgebiet für die Kölner:innen, sondern auch Kleingartenanlagen etwa in Poll. Auch Wohngebiete wären betroffen.

Es ist davon auszugehen, dass ein besonderer Ort der an Kriegsverbrechen im Zweiten Weltkrieg erinnert von den Ausbauarbeiten betroffen wäre. Der Bereich des ehemaligen Krankensammellagers für Zwangsarbeiter:innen in dem in den letzten Kriegstagen des Zweiten Weltkrieges Menschen ermordet wurden. Mehr Informationen finden Sie hier bei report-K:

Krankensammellager für Zwangsarbeiter im Gremberger Wäldchen: Vergessen und durch Ausbau der A4 bedroht

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https://www.bachhausen.de/grembi-bleibt-veranstalter-sprechen-von-500-besuchern-des-waldfestes/

#besuchern #bleibt #grembi #sprechen #veranstalter #waldfestes

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-05-17

Der Bundestag wählt heute Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider zur neuen Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Sie folgt auf den bisherigen Datenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber.

Carmen Wegge, zuständige Berichterstatterin in der AG Inneres:

„Wir bedanken uns beim scheidenden Bundesdatenschutzbeauftragten Prof. Ulrich Kelber, der sich in seiner Amtszeit sehr verdient um den Datenschutz und die Informationsfreiheit gemacht hat, für die ausgezeichnete Arbeit und Zusammenarbeit. Als Vertreter Deutschlands im europäischen Datenschutzausschuss hat er maßgebliche Meilensteine in der Anwendung der DSGVO mitgesetzt. Prof. Ulrich Kelber hat mit seinen Impulsen zahlreiche nationale und internationale Debatten zur Ausgestaltung einer grundrechtssensiblen Digitalisierung mitgeprägt – wie zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz. Während seiner Amtszeit hat sich die Datenschutzkonferenz zu dem koordinierenden Gremium der deutschen Aufsichtsbehörden entwickelt, das die einheitlichere Auslegung der DSGVO stärkt. Aber auch als Berater von uns Bundestagsabgeordneten war er jederzeit ansprechbar und hatte in den Gesetzgebungsverfahren stets konstruktive Vorschläge zur Sicherung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung.“

Anna Kassautzki, zuständige Berichterstatterin in der AG Digitales

„Wir gratulieren Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider herzlich zu ihrer Wahl als Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit. Viele, die sich in den vergangenen Jahren mit Daten und Datenschutz beschäftigt haben, kennen Frau Dr. Specht-Riemenschneider bereits. Wir haben sie unter anderem in der Gründungskommission für das Dateninstitut als versierte Expertin mit Gestaltungswillen kennengelernt und freuen uns sehr auf die weitere Zusammenarbeit. Im Bereich Datenschutz und Informationsfreiheit warten beispielsweise mit dem Transparenzgesetz noch einige Herausforderungen auf uns in dieser Legislaturperiode, bei denen wir die neue Bundesdatenschutzbeauftragte vertrauensvoll einbinden wollen und müssen.“

Hier weiter lesen…

https://www.bachhausen.de/das-amt-der-datenschutzbeauftragten-bleibt-stark-besetzt/

#besetzt #bleibt #datenschutzbeauftragten #stark

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-04-29

Report-K

Ein CDU Emblem in Köln

Köln | Nichts Neues an der Spitze des CDU-Ortsverbandes Innenstadt Mitte in Köln. Nach 17 Jahren in denen Dirk Michel bereits den Ortsverband leitet wurde erneut als Vorsitzender gewählt. Die Herausforderin Steffi Menzel unterlag. Die Wahl fand bereits am Donnerstag, 25. April 2024 statt.

Auf seine Fahnen schrieb sich Michel bei der Veranstaltung an der nach Angaben der CDU 50 Mitglieder teilnahmen, das Konzept zur Umgestaltung der Ehrenstraße und die Sicherung der Gastronomie an der Aachener Straße.

Die weiteren Mitglieder des Vorstandes des CDU-Ortsverbandes Innenstadt-Mitte:

Stellvertreter: Jutta Becker, Andrea Romano, Gerrit Sieger und Udo Stodden

Beisitzer: Konstantin Baron, Hendrik Biergans, Rita Böller, Uta Buchwald, Silvio Crapis, Stefan Jablonski, Jürgen Kuntscher, Christopher Lenders, Holger Pinsdorf und Volkan Yildiz

Mitgliederbeauftragte: Maite Wiesinger

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https://www.bachhausen.de/dirk-michel-bleibt-cdu-vorsitzender-des-ortsverbandes-innenstadt-mitte/

#bleibt #innenstadt #michel #mitte #ortsverbandes #vorsitzender

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-19

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Statt auf Teilhabe setzen viele Politiker:innen bei Bezahlkarten auf Abschreckung und Kontrolle. Geflüchtete werden so Opfer von billigem Populismus. Ein Kommentar.

„Die Bezahlung mit Bargeld ist ein Stück Freiheit“, sagte Christian Lindner. CC-BY-SA 2.0 debaird

Bezahlkarten könnten eine tolle Sache sein: Wer noch kein eigenes Konto hat, bekommt eine in die Hand, Geld drauf, fertig. Zum Automaten gehen, ein paar Euro abheben, im Supermarkt mit Karte zahlen, was im Internet bestellen. Wenn das Konto dann eröffnet ist, geht es da weiter. Es könnte so einfach sein, könnte Asylsuchenden ein Stück Würde zurückgeben, könnte Verwaltungsmitarbeitende entlasten.

Doch in Deutschland bleibt Menschenwürde für Geflüchtete in Konjunktiv-Sätzen stecken. Weil die Söders, die Lindners, weil all die austauschbaren Hardliner verschiedener Parteibücher das so wollen. Sie wollen offenkundig nicht, dass Schutzsuchende von ihrem wenigen Geld, mit dem sie hart am Existenzminimum kratzen, am Kiosk eine Schachtel Kippen bar bezahlen können. Sie wollen Abschreckung um jeden Preis.

„Komm bloß nicht nach Deutschland, wir behandeln dich so schlecht, wie es die Gesetze gerade noch so zulassen“, so lautet ihre Nachricht. Und die richtet sich offenkundig nur halb an die Schutzsuchenden selbst. Zu einem guten Teil ist offenbar sie für ein Klientel bestimmt, das sich von demokratischen und freiheitlichen Grundsätzen unserer Gesellschaft bereits verabschiedet hat. Es ist Wahlkampfpopulismus auf Kosten von Geflüchteten.

Fischen im rechten Lager

Das ist ekelhaft. Wer mit solchen Forderungen im rechten Lager fischen geht, sollte sich schämen. Und steht bald selbst im braunen Wasser.

So wird eine CDU-Landrätin aus Greiz zitiert, die schon vor Monaten in Talkshows über ihre gute Zusammenarbeit mit „vernünftigen Pragmatikern“ redete, auch wenn sie in der AfD sitzen. Und die jetzt eine vermutete „Verstetigung von Abreisen“ als Effekt der Karten präsentiert.

Viel Spielraum für die Bundesländer

Die in den Schlagzeilen geforderten Einschränkungen sind nicht nur unwürdig. Viele davon sind auch gar nicht technisch umsetzbar, geschweige denn wirksam.

Das Märchen vom Leberkäse

Niemand kann vollständig verhindern, dass Menschen von dem wenigen, das sie haben, etwas in ihre Herkunftsländer schicken. Auch wird niemand verhindern können, dass Geflüchtete Bargeld bekommen. Zumindest solange wir noch nicht in einer Gesellschaft leben, in der sich Kassenpersonal als Hilfspolizei einspannen lässt und jedem, der nicht „deutsch“ genug aussieht, das Pfandgeld verweigert.

Auch mit der Mär vom verhinderten Alkoholkauf und dem erwünschten Leberkäse aus Bayern wird es nichts, denn das lässt sich gar nicht nachvollziehen. Wobei sowieso in Frage steht, warum Landesvater Markus Söder ausgerechnet den Alkohol ins verbale Visier nahm, wo er doch gern mit der Traditionsdroge Bier öffentlichkeitswirksam posiert.

Es gibt eine Möglichkeit, Menschen das Leben mit einfachen Mitteln ein bisschen besser zu machen. Genau das sollten wir fordern und nichts anderes. Welche Einschränkungen die Bundesländer wollen, werden wir bald sehen. Bezahlkarten zum Kontroll- und Abschreckungsinstrument zu pervertieren, dürfen wir nicht zulassen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2012 in einem Urteil gesagt: „Die Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren.“ Damit nicht und schon gar nicht mit billigem Populismus.

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Author: Anna Biselli

https://www.bachhausen.de/bezahlkarten-fuer-gefluechtete-menschenwuerde-bleibt-im-konjunktiv/

#bezahlkarten #bleibt #gefluchtete #konjunktiv #menschenwurde

Krypto News Deutschlandkryptonews
2023-07-23

Bitcoin (BTC) bleibt stabil unter 30.000 US-Dollar und steht vor Herausforderungen durch ETF und SEC gegen Ripple - Bitcoin (BTC) fiel am Samstag um 0,36% und schloss den Tag bei 29.899 $. Dies war bereits das dritte Mal in fünf Sitzungen, dass BTC den Tag bei unter... ...
krypto-news.net/krypto-news/bi

Krypto News Deutschlandkryptonews
2023-07-22

Dogecoin (DOGE): Die Meme-Kryptowährung bleibt trotz positiver Katalysatoren preislich stabil - Dogecoin (DOGE), die Meme-Kryptowährung, hat in den letzten Wochen eine Seitwärtsbewegung des Preises erlebt, obwohl mehrere Katalysatoren dies unters... ...
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