#durfen

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-09

Angebliches Gesetzesvorhaben – auch 2026 dürfen Haushalte mehr als ein Auto besitzen

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Faktencheck

Angebliches Gesetzesvorhaben – auch 2026 dürfen Haushalte mehr als ein Auto besitzen

In Beiträgen in Sozialen Netzwerken heißt es, ab 2026 dürfen Haushalte nur noch ein Auto haben, um die Umweltbelastung und das Verkehrsaufkommen zu reduzieren. Doch das ist frei erfunden.

09. April 2025

Gehört dieser Anblick von zwei Autos vor einem Haus bald der Vergangenheit an? Kurze Antwort – nein. (Quelle: Bastian / Caro / Picture Alliance) Behauptung

Ab 2026 wäre es verboten, mehr als ein Auto pro Haushalt zu besitzen.

Aufgestellt von: Beiträgen in Sozialen Netzwerken Datum:
20.01.2025

Quelle

Bewertung

Falsch
Über diese Bewertung

Kein seriöses Medium berichtet von einem solchen Vorhaben, es lässt sich im Netz kein entsprechendes Gesetzesvorhaben finden und das zuständige Ministerium dementiert die Behauptung.

In Sozialen Netzen kursierten im Januar und Februar mehrere Beiträge, in denen es heißt, dass in Deutschland bald pro Haushalt nur noch ein Auto erlaubt sei. Auf Tiktok erreichte die Behauptung über eine Millionen Nutzerinnen und Nutzer. Was steckt dahinter?

Die Videos verwenden alle denselben Text, laut dem „die Regierung“ eine neue Regelung plane, die ab 2026 die Anzahl an Autos pro Haushalt beschränken soll. Ausnahmen für diese Regelung seien nur mit einem Nachweis möglich, der die Notwendigkeit eines Zweitwagens belegt. Ziel der Maßnahme sei es, „den Verkehr in Innenstädten zu reduzieren und die Umweltbelastung zu minimieren“.

Doch eine Google-Suche nach der Behauptung führt zu keinen Gesetzesbeschlüssen oder Medienberichten, die die Behauptung stützen würden. Auf Anfrage der Presseagentur AFP Ende März 2025 schrieben das Verkehrsministerium, das Justizministerium und der ADAC einstimmig, dass es sich bei der Behauptung um eine Falschmeldung handle. Woher kommt die Idee also?

„Aufgepasst“ heißt es in vielen ähnlichen Beiträgen auf Tiktok und Facebook, in denen die Falschmeldung verbreitet wird (Quelle: Tiktok; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Spur führt zum Verschwörungs-Blog Kettner Edelmetalle

Der Creator eines der Tiktok-Videos kommentiert unter seinem Beitrag: „Das Weltwirtschaftsforum (WEF) hat eine Agenda ins Leben gerufen, die aufhorchen lässt: Im Namen des Klimaschutzes soll der private Autobesitz massiv eingeschränkt werden.“ Sucht man auf Google nach „WEF Auto Verbot“, landet man bei einem Artikel der für Verschwörungserzählungen bekannten Seite Kettner Edelmetalle vom Mai 2024. Der erste Absatz des Artikels stimmt im Wortlaut exakt mit dem Kommentar des Tiktok-Nutzers überein und könnte daher der Ursprung der Behauptung sein. 

Von einem konkreten kommenden Autoverbot in Deutschland steht in dem Artikel aber nichts. Es geht darin um einen Artikel über ein Experiment in Australien durch den Taxivermittlungsdienst Uber in Zusammenarbeit mit weiteren Mobilitätsdienstleistern, der auf der Seite des WEF veröffentlicht wurde. Für das Experiment mit dem Titel „One Less Car“ gaben 58 Personen eines der Autos in ihrem Haushalt für mehrere Monate auf. Dafür erhielten sie ein Budget, mit dem sie stattdessen das Fahrrad, öffentliche Verkehrsmittel und kommerzielle Mobilitätsangebote nutzen sollten. 

Das von Uber veröffentlichte Whitepaper vertritt die Ansicht, dass weniger Autos auf den Straßen gesellschaftliche und ökologische Vorteile mit sich bringen würden, und viele Menschen die laufenden Kosten ihres Autos unterschätzen. Es empfiehlt mehrere politische Reformen, die Australien dem Ziel „One Less Car“ – ein Auto weniger – näherbringen sollen. Hier wird jedoch – anders als von Kettner Edelmetalle behauptet – an keiner Stelle ein Verbot von mehreren Autos pro Haushalt gefordert. Der Text appelliert beispielsweise für Reformen beim Parken in der Innenstadt, den Ausbau des ÖPNV – und mehr Unterstützung für die Angebote der Firmen, von denen die Studie bezahlt wurde.

Feindbild Weltwirtschaftsforum

Das WEF ist immer wieder Ziel von Verschwörungserzählungen rund um den sogenannten „Great Reset“, die in Deutschland auch von der AfD verbreitet werden. In der Vergangenheit wurde der Organisation unter anderem unterstellt, Verbote von bestimmten Modetrends und privatem Gemüseanbau, eine Ein-Kind-Politik für weiße Familien oder die massenhafte Ermordung von Senioren zu fordern. In keinem der Fälle gab es Belege für die Behauptungen.

Es ist auch nicht das erste Mal, dass dem WEF unterstellt wird, den privaten Besitz von Autos einschränken zu wollen. In der Vergangenheit kursierten mehrere irreführende Beiträge, in denen behauptet wurde, die Organisation fordere ein Verbot privater PKW.

Redigatur: Matthias Bau, Steffen Kutzner

Die wichtigsten, öffentlichen Quellen für diesen Faktencheck:

  • One Less Car – Shifting to a sustainable transport future, Uber, November 2023 : Link (Englisch, archiviert)

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Author: Johannes Gille

#angebliches #besitzen #durfen #gesetzesvorhaben #haushalte

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-03-11

noz: Warum dürfen Polizisten keine Deutschlandflagge auf der Uniform tragen?

Immer wieder mal sieht man Bilder von Regenbogenflaggen auf den Uniformen oder Dienstwagen von Polizisten. Deutschlandflaggen hingegen sieht man nicht, denn das Tragen ist Polizisten untersagt. Aber warum eigentlich, es ist doch die Nationalflagge?

Direktlink

#deutschlandflagge #durfen #keine #polizisten #tragen #uniform #warum

Alexander Gerberagerber@troet.cafe
2025-01-18

Ich höre immer wieder:
"Ich habe nichts zu verbergen."

Das ist - so - leider ein #Irrtum.

Die richtige Formulierung wäre:
"Ich verberge nichts."

... und hier beginnt das Spannungsfeld zwischen #Dürfen und #Können.
tagesschau.de/investigativ/br-

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-12-20

dpa-factchecking: Kein Verbot in 2025 – Dänen dürfen weiter Regenbogen-Flaggen hissen

Die Nationalflagge Dänemarks, der Dannebrog, gilt als eine der ältesten Nationalflaggen der Welt und hat eine tiefe kulturelle Bedeutung für die Dänen. Nun tritt in dem skandinavischen Land ab 2025 ein neues Gesetz zur dänischen Flagge in Kraft, das einem Facebook-Post zufolge das Hissen von Ukraine- und Regenbogenflaggen verbietet. Als Beleg dafür wird der Screenshot eines X-Post der “Süddeutschen Zeitung” geteilt, der von der Neuregelung berichtet. Doch was besagt das Gesetz wirklich?

Direktlink

#danen #durfen #factchecking #flaggen #regenbogen #verbot #weiter

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-10-28

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Faktencheck

Altes Foto: E-Autos dürfen in Tiefgarage in Bernau bei Berlin parken

Auf Facebook kursiert ein Foto eines Schildes, wonach E-Autos und Hybridfahrzeuge in einem Parkhaus aus Brandschutzgründen verboten seien. Doch das Foto ist veraltet und das Verbot nie eingetroffen.

von Paulina Thom

28. Oktober 2024

Ein grüner Parkplatz mit einer Ladestation für Autos (Symbolbild: Unai Huizi / imageBROKER / Picture Alliance)
Behauptung

Ein Schild vor einer Einfahrt zeige, dass für Elektro- und Hybridfahrzeuge die Zufahrt aus Brandschutzgründen verboten sei.

Aufgestellt von: Facebook-Beitrag Datum:
13.10.2024

Quelle

Bewertung

Fehlender Kontext
Über diese Bewertung

Fehlender Kontext. Das Foto entstand vor einem Parkhaus in Bernau bei Berlin. Doch es ist alt und vor der Eröffnung des Parkhauses entstanden. E-Autos und Hybridfahrzeuge dürfen dort parken. Ursache für das Schild war eine zunächst ungeklärte Versicherbarkeit der beiden Fahrzeugtypen. Laut Auto-Versicherungen, Prüfstellen und Feuerwehrverbänden gibt es keine erhöhte Brandgefahr bei E-Autos.

Das Gerücht, dass E-Autos häufiger als Verbrenner brennen, hält sich seit Jahren hartnäckig. Als Beleg in Sozialen Netzwerken dienen oft Videos, die angeblich brennende E-Autos zeigen – mehrfach haben wir solche Behauptungen widerlegt. Nun verbreitet sich auf Facebook ein Foto, das auch auf dieses Narrativ Bezug nimmt. Auf einem Schild vor einem Parkhaus steht: Für E-Autos und Hybridfahrzeuge sei die Zufahrt aus Brandschutzgründen verboten. 

Das Foto wurde tausendfach geteilt. In den Kommentaren gibt es negative Kommentare über E-Autos, ein Nutzer bezeichnet sie als „rollende Bomben“. Es gibt aber auch skeptische Beiträge zu dem Verbotsschild: „Komisch, bei uns sind sogar Ladesäulen mit vergünstigten Tarifen in den Parkhäusern“, schreibt ein Nutzer. Und ein anderer: „Unsinn! Selbst Versicherer sehen das Parken von E-Autos völlig unkritisch!“

Unser Faktencheck zeigt: Das Foto ist echt, aber veraltet. Das Schild wurde noch vor der Eröffnung des Parkhauses abgenommen. E-Autos und Hybridwagen dürfen dort parken. 

Knapp 3.000 Mal wurde dieses Foto von einer Einfahrt eines Parkhauses auf Facebook geteilt. Es ist jedoch veraltet, E-Autos dürfen dort parken. (Quelle: Facebook; Screenshot: CORRECTIV.Faktencheck)

Foto zeigt Parkhaus am Ladeburger Dreieck in Bernau bei Berlin 

In den Kommentaren schreibt ein Nutzer, dass das Foto aus der brandenburgischen Stadt Bernau bei Berlin stamme. Eine Stichwortsuche führt zu mehreren Medienberichten. Der früheste Bericht ist von der Märkischen Oderzeitung (MOZ) von Anfang Dezember 2023 mit dem Titel „Parkhaus in Bernau: Eröffnung vorerst abgesagt – Politiker empört über Verbot von E-Autos“. 

Das Titelbild zeigt die Einfahrt zum Parkhaus zwar aus einer anderen Perspektive, die Bauweise des Parkhauses ist aber identisch mit der auf dem Foto bei Facebook. Der Bericht ist hinter einer Bezahlschranke, in der Einleitung stehen aber schon der genaue Ort („Parkhaus am Ladeburger Dreieck“) und der Name des Bau-Unternehmens vom Parkhaus („Wobau“). 

Ein Abgleich mit einem öffentlich geteilten Foto auf Google Maps von März 2024 belegt, dass die Aufnahme bei Facebook die Einfahrt zum Parkhaus am Ladeburger Dreieck zeigt. Doch etwas fehlt auf dem Foto von März: das Verbotsschild für E-Autos und Hybridwagen.

Dieses Foto von März 2024 bei Google Maps zeigt das Parkhaus in Bernau. Es ist dieselbe Einfahrt wie auf dem Foto bei Facebook zu sehen, aber es fehlt das Verbotsschild für E-Autos. (Quelle: Google; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Verbot trat nie in Kraft: Im Parkhaus in Bernau sind E-Autos und Hybridwagen seit Eröffnung erlaubt

Das Unternehmen Wobau gehört zur Stadt Bernau bei Berlin. Auf Nachfrage bestätigt uns Nancy Kersten-Köhn, Leiterin der Pressestelle der Stadt, dass das Foto auf Facebook das Parkhaus am Ladeburger Dreieck zeigt. 

„Das Schild hing bis Anfang des Jahres 2024“, schreibt uns Kersten-Köhn. Es sei „aufgrund der ungeklärten Versicherbarkeit des Gebäudes beim Abstellen von Elektro- und Hybridfahrzeugen“ notwendig gewesen. Anfang des Jahres sei das jedoch geklärt und das Schild abgenommen worden. 

Bei der Eröffnung des Parkhauses  am 21. Februar, gab es also kein solches Verbot. „Das Parkhaus kann von E-Autos und Hybrid-Autos uneingeschränkt benutzt werden“, erklärte auch Bernaus Bürgermeister André Stahl bei der Eröffnung .

E-Autos brennen nicht häufiger als Verbrenner 

Der Fall in Bernau ist nicht der einzige seiner Art. Schon 2021 sorgte die Stadt Kulmbach in Bayern mit einer Regelung für Aufregung und Kritik: 2020 musste die einzige Tiefgarage der Stadt fünf Monate mit einem Schaden von 200.000 Euro saniert werden, weil dort ein Verbrenner abgebrannt war. Anschließend folgte aus Brandschutzgründen ein Verbot für E-Autos und Hybridfahrzeuge. Das Verbot galt allerdings nur einige Monate, bis die Feuerwehr fehlende Hilfsmittel wie Löschdecken besorgt hatte, wie Medien berichteten. Wie der TÜV Süd schreibt, sperrten 2021 auch die baden-württembergischen Städte Leonberg und Göppingen monatelang ihre Tiefgaragen für E-Autos. Auch dort waren laut TÜV Süd Brände von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren der Grund.

Der Gesamtverband der Versicherer reagierte damals auf die Parkverbote und schrieb auf der Webseite, er halte sie für „unberechtigt“. Die Schadensstatistiken würden nicht belegen, dass in Tiefgaragen parkende E-Autos ein größeres Sicherheitsrisiko darstellen als Benziner oder Diesel. „Wegen ihres brennbaren Treibstoffs besäßen Autos mit Verbrennungsmotor im Vergleich zu Stromern sogar eine höhere Brandlast“, heißt es in der Pressemitteilung. Die Sicherheit in einer Tiefgarage hänge von der Qualität des Brandschutzes ab und nicht davon, welche Autos dort parken, so der Verband. Auch der Deutsche Feuerwehrverband gab damals in einer Pressemitteilung Entwarnung. 

Der ADAC und die Dekra Unfallforschung haben schon mehrfach darauf hingewiesen, dass E-Autos nicht häufiger brennen als andere Autos. Das belegt auch eine jährliche Auswertung des Versicherungsdienstleisters AutoinsuranceEZ aus den USA: Von 100.000 verkauften Wagen brannten 25 E-Autos. Bei Verbrennern brannten dagegen 1.530 Fahrzeuge, bei Hybrid-Fahrzeugen rund 3.475. 

Für einen früheren Faktencheck erklärte uns auch Rolf Erbe vom Pressedienst der Berliner Feuerwehr: „Ein brennendes Elektroauto zu löschen ist nicht schwieriger als einen Verbrenner zu löschen, es ist nur anders.“ Und das sei es auch nur dann, wenn die Batterie selbst brenne, was „sehr selten“ der Fall sei. Man lasse sie dann ausbrennen, sofern die Umgebung das zuließe oder man pumpe Wasser direkt in die Batterie. Dass E-Autos nicht heftiger brennen als Verbrenner, belegt eine Studie der Schweizerischen Eidgenössischen Material- und Prüfanstalt.

Redigatur: Viktor Marinov, Sophie Timmermann

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Author: Paulina Thom

https://www.bachhausen.de/altes-foto-e-autos-duerfen-in-tiefgarage-in-bernau-bei-berlin-parken/

#altes #autos #berlin #bernau #durfen #parken #tiefgarage

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-10-04

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Europäischer GerichtshofPlattformen dürfen Daten nicht ewig für Werbung verwenden

Der Europäische Gerichtshof hat der Datenverarbeitung für Werbezwecke neue Grenzen gesetzt. Auch diese Informationen unterliegen der Datenminimierung. Mit der häufigen Datenspeicherung für die Ewigkeit ist das unvereinbar.


04.10.2024 um 12:29 Uhr
Anna Biselli – in Nutzerrechtekeine Ergänzungen Max Schrems hat schon viele Verfahren gegen Meta angestrengt.

Meta darf nicht einfach alle möglichen personenbezogenen Daten nutzen, um personalisierte Werbung auszuspielen. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Freitag bestätigt. Der Entscheidung zu Grunde lag ein Fall, den Max Schrems von der Datenschutzorganisation noyb vor ein österreichisches Gericht gebracht hatte. Der österreichische Oberste Gerichtshof hatte daraufhin den EuGH gebeten, gewisse Fragen zur Datenschutzgrundverordnung auszulegen.

In der Entscheidung des EuGH geht es um zwei grundsätzliche Fragen. Die erste: Wie steht es mit der Datenminimierung bei Werbezwecken? Schrems hatte bemängelt, dass Meta alle möglichen personenbezogenen Daten für Werbung nutzt, ohne das zeitlich einzuschränken und die Daten irgendwann zu löschen. Seiner Ansicht nach müssten Daten regelmäßig gelöscht werden, selbst wenn eine Person prinzipiell in personalisierte Werbung eingewilligt hat.

Der EuGH folgt dieser Argumentation und sagt, dass es nicht mit dem Grundsatz der Datenminimierung vereinbar ist, wenn ein Plattformbetreiber alle personenbezogenen Daten „zeitlich unbegrenzt und ohne Unterscheidung nach ihrer Art für Zwecke der zielgerichteten Werbung aggregiert, analysiert und verarbeitet“.

Katharina Raabe-Stuppnig, Schrems Anwältin, sieht das als Bestätigung. Laut einer Pressemitteilung von noyb sagt sie: „Nach diesem Urteil darf nur ein kleiner Teil des Datenbestands von Meta für Werbezwecke verwendet werden – selbst wenn die Nutzer der Werbung zustimmen.“

Urteil mit Wirkung für die ganze Branche

Die zweite Frage drehte sich um die Verarbeitung sensibler persönlicher Daten, hier die sexuelle Orientierung von Personen. Seine eigene hatte Schrems bei einer Podiumsdiskussion offengelegt, verbunden mit einer Kritik an Facebook, wo er seine sexuelle Orientierung gerade nicht angegeben hatte. Doch berechtigt das Meta, daraufhin für Werbezwecke weitere personenbezogene Daten zu verarbeiten, die sich darauf beziehen? Weil die Information an anderer Stelle öffentlich geworden ist? Nein, sagt der EuGH.

Raabe-Stuppnig fasst zusammen: „Wir sind sehr zufrieden mit dem Urteil, auch wenn dieses Ergebnis durchaus zu erwarten war.“ Es dürfte nicht nur Meta betreffen, sondern alle, die Werbedaten verarbeiten, ohne sie zeitlich zu begrenzen. Laut dem Digitalbranchen-Verband Bitkom könne dies „erhebliche Konsequenzen“ für die Digitalwirtschaft haben.

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Author: Anna Biselli

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#daten #durfen #europaischer #gerichtshof #nicht #plattformen #werbung

Europäischer Gerichtshof: Plattformen dürfen Daten nicht ewig für Werbung verwenden
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-19

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Die deutsche Medienaufsicht könnte im Kampf gegen Pornoseiten bald mächtig aufrüsten. Möglich macht es die Reform des Jugendmedienschutzes. Laut Entwurf soll es noch mehr Netzsperren geben – und Zugriff auf den Zahlungsverkehr.

Der Griff nach dem Geldhahn (Symbolbild) – Hand und Hahn: Pixabay; Screenshot: pornhub.com; Montage: netzpolitik.org

Seit Jahren gibt es ein Katz-und-Maus-Spiel zwischen Pornoseiten und der deutschen Medienaufsicht. Die Medienaufsicht will, dass Pornoseiten das Alter ihrer Nutzer:innen rigoros überprüfen. Sie sollen etwa ihren Ausweis vorlegen oder ihr Gesicht biometrisch scannen lassen, bevor sie einen Porno schauen dürfen. Andernfalls drohen den Seiten Netzsperren. Große Pornoseiten wie Pornhub weigern sich aber, ihre Nutzer*innen solch invasiven Kontrollen zu unterwerfen.

Bald könnte sich das Kräfteverhältnis in diesem Katz-und-Maus-Spiel ändern. Die Medienaufsicht handelt nämlich auf Grundlage des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags (JMStV), und der soll eine Reform verpasst bekommen. Im Entwurf dazu stehen zwei neue, mächtige Werkzeuge.

Erstens soll die Medienaufsicht das Recht bekommen, Pornoseiten den Geldhahn abzudrehen. Konkret heißt es im Entwurf:

Darüber hinaus kann die zuständige Landesmedienanstalt den am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere den Kredit- und Finanzdienstleistungsunternehmen, […] die Mitwirkung an Zahlungen für diese Angebote untersagen.

So etwas Ähnliches ist in den USA schon einmal passiert, allerdings nicht auf Anordnung einer Behörde: Im Jahr 2020 haben Visa und Mastercard freiwillig entschieden, keine Zahlungen mehr für Pornhub abzuwickeln. Anlass dafür waren wiederholte Fälle von sexualisierter Gewalt auf der Plattform. Der Rückzug der Zahlungsdienstleister war ein empfindlicher Einschnitt für die Plattform und dürfte eine entscheidende Rolle dabei gespielt haben, dass Pornhub mehrere Millionen nicht-verifizierter Videos gelöscht hat.

Zahlungsdienstleister sind also eine Achillesverse für Pornoseiten, und genau hier könnte die Medienaufsicht künftig ansetzen. Bei großen Plattformen wie Pornhub sind zwar viele Inhalte kostenlos. Geld fließt dennoch, etwa für Werbeanzeigen oder Premium-Angebote. Daran hängt nicht nur die Existenz der Website-Anbieter, sondern auch die von teils prekär beschäftigten Darsteller*innen, die oft als Selbstständige ihre Inhalte auf den Plattformen anbieten.

Ein Gesetz für xHamster

In den Anmerkungen zur geplanten JMStV-Änderung steht: „Die Ergänzung soll insbesondere die Erfahrungen der Landesmedienanstalten bei der Durchsetzung von Maßnahmen gegen Anbieter großer Porno-Plattformen adressieren“. Das heißt: Dieses neue Werkzeug ist eine direkte Folge des Vorgehens gegen Pornoseiten in Deutschland; allen voran Deutschlands einst meistbesuchte Seite xHamster. Man könnte insofern von einem Lex xHamster sprechen – die Auswirkungen könnten freilich weit darüber hinausgehen.

Vor diesem Hintergrund steht auch das zweite neue Werkzeug, das die Medienaufsicht bekommen soll: Sie soll häufiger und einfacher Netzsperren anordnen können. Schon jetzt darf die Medienaufsicht Netzsperren für Pornoseiten erlassen, die sich gegen die vorgeschriebenen Alterskontrollen wehren. Eine Netzsperre bedeutet: Internet-Provider wie Vodafone, 1&1 oder Telekom sollen verhindern, dass Kund*innen eine Website wie gewohnt abrufen können. Um so eine Sperre zu erwirken, muss die Aufsicht derzeit zeitaufwendige Verwaltungsverfahren führen – die teils ins Leere laufen.

So hatte die Pornoseite xHamster die Medienaufsicht im Frühjahr 2022 vorgeführt. Die Aufsicht hatte mit viel Aufwand eine Netzsperre für die Domain „de.xhamster.com“ erwirkt. Doch innerhalb kurzer Zeit änderte xHamster seine Domain zu „deu.xhamster.com“ und die Netzsperre war wirkungslos. Ein solcher Fall könnte sich durchaus wiederholen: Viele große Pornoseiten betreiben mehrere alternative Domains für ihre Angebote. Eine neue Netzsperre gegen Pornhub ist bereits auf dem Weg.

Netzsperren für „inhaltsgleiche“ Angebote

Genau hier setzt das geplante, neue Werkzeug ein. Es bezieht sich auf Angebote, die „mit bereits zur Sperrung angeordneten Angeboten ganz oder im Wesentlichen inhaltsgleich sind“. Für sie soll die Medienaufsicht künftig deutlich einfacher Netzsperren anordnen können – ohne „erneutes aufwendiges Verfahren“, heißt es in den Anmerkungen. Und wieder heißt es dort auch ausdrücklich: Dieses Werkzeug entstand durch „Erfahrungen der Medienanstalten bei der Durchsetzung von Maßnahmen gegen große Porno-Plattformen“.

Netzsperren sind ein scharfes Instrument, ihr Einsatz berührt neben der Netzneutralität auch die Meinungsfreiheit. Als wir im Jahr 2021 über Netzsperren für Pornoseiten berichteten, äußerten sich die netzpolitischen Sprecher der Ampel-Regierung kritisch: Jens Zimmermann (SPD) sprach von „ultima ratio“; Maik Außendorf (Grüne) von der „Büchse der Pandora“. Dennoch waren sich die Abgeordneten einig: Netzsperren könnten ein Druckmittel sein, um Anbieter zur Umsetzung des Jugendschutzes zu bewegen.

Für Beobachter*innen dürfte die geplante Reform nur konsequent sein. Schon im Frühjahr 2022 hatte der Direktor der Landesmedienanstalt Nordrhein-Westfalen, Tobias Schmid, mehr Befugnisse gegen Pornoseiten gefordert. Schon damals ging es auch um den Geldhahn für Pornoseiten. Offenbar haben diese Forderungen bei der zuständigen Rundfunkkommission der Länder Gehör gefunden.

Die geplante Reform stellt das jahrelange, ergebnislose Vorgehen der Medienaufsicht gegen Pornoseiten in ein neues Licht. Mit Beharrlichkeit kämpfte sich die Medienaufsicht durch zähe Verwaltungsverfahren gegen unter anderem Pornhub und xHamster – nur um Netzsperren zu erwirken, die betroffene Websites quasi mit einem Fingerschnipsen wieder umgehen können. Doch offenbar war es gerade dieser Kampf gegen Windmühlen, der die Grundlage lieferte, um per Reform mächtigere Werkzeuge zu schaffen.

Zweifel an Zuständigkeit der Medienaufsicht

Die geplante Reform des JMStV kommt allerdings auch zur Unzeit: Fachleute wie der Medienrechtler Marc Liesching bezweifeln, dass die deutsche Medienaufsicht überhaupt noch für die Regulierung von ausländischen Pornoseiten wie Pornhub oder xHamster zuständig ist. Liesching ist Professor für Medienrecht und Medientheorie an der Hochschule für für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig.

Aus einer Anmerkung von Liesching zu einem einschlägigen Gerichts-Urteil geht hervor: Grund für den möglichen Wegfall der Zuständigkeit könnte eine für Laien unauffällige, kürzliche Anpassung im deutschen Recht (JMStV) gewesen sein, die sich aufs Zusammenspiel mit dem EU-Recht (AVMD-RL) auswirkt. In der Folge wird demnach das sogenannte Herkunftslandprinzip gestärkt. Und dieses Prinzip besagt: Dienste sollen dort reguliert werden, wo sie auch ihren Sitz haben. xHamster und Pornhub haben Sitze in Zypern, nicht in Deutschland.

Heißt das, die geplanten, neuen Werkzeuge der Medienaufsicht gegen Pornoseiten kommen vielleicht doch nicht zum Einsatz? Die Medienaufsicht betrachtet sich jedenfalls weiterhin als zuständig, wie ein Sprecher gegenüber heise online mitteilte. Letztlich klären müssten das im Zweifel wohl Gerichte.

Und auch die Reform ist zunächst einmal nur ein Entwurf: Bis Dezember können ihn Fachleute und Interessierte im Rahmen der Anhörung kommentieren. Anlass für Debatten dürfte auch ein weiterer Aspekt aus dem Entwurf geben, über den wir bereits im Sommer 2022 berichtet haben: Nach wie vor planen die Gesetzgeber*innen, Jugendschutz neuerdings auch auf Ebene von Betriebssystemen umzusetzen.

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Author: Sebastian Meineck

https://www.bachhausen.de/geplante-reform-medienaufsicht-soll-pornoseiten-den-geldhahn-abdrehen-duerfen/

#abdrehen #durfen #geldhahn #geplante #medienaufsicht #pornoseiten #reform

Geplante Reform: Medienaufsicht soll Pornoseiten den Geldhahn abdrehen dürfen
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-19

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Das EU-Parlament hat entschieden, Vertreter:innen des US-Unternehmens ihre Zugangsausweise zu entziehen. Laut Expert:innen ist es erst die zweite Entscheidung dieser Art – zuvor traf es den Glyphosathersteller Monsanto. Die Maßnahme soll gelten, bis Amazon zu einem Dialog über seine Arbeitsbedingungen bereit ist.

Amazon-Beschäftigte werden nicht mehr einfach ins Parlament kommen (Symbolbild). – Public Domain Pexels / Sora Shimazaki

Das europäische Parlament hat gestern entschieden, Lobbyist:innen von Amazon ihre Zugänge zu entziehen. Damit kommen die Vertreter:innen des Handelsriesens nicht mehr einfach in die Gebäude des Parlaments. Abgeordnete können sich trotzdem weiter mit Lobbyist:innen treffen, bloß nicht so leicht innerhalb ihrer Arbeitsräume.

Die Entscheidung haben gestern die Abgeordneten getroffen, die für die Selbstverwaltung des Parlaments zuständig sind, die sogenannten Quästoren. Die Regeln des Parlaments erlauben es, Zugänge zu entziehen, wenn eine Person ohne ausreichende Begründung einer Ladung vor einen Ausschuss nicht nachgekommen ist.

Die Quästoren reagierten damit auf eine Forderung des Beschäftigungsausschusses. Der fühlte sich von Amazon wiederholt vor den Kopf gestoßen: Im Dezember wollten die Abgeordneten Warenhäuser des Unternehmens im Weihnachtsgeschäft besichtigen, im Januar sollte dann eine Amazon-Vertreter:in dem Ausschuss Rede und Antwort über Arbeitsbedingungen stehen. Den ersten Termin sagte Amazon ab, der zweite fand ohne eine Vertreter:in des Unternehmens statt.

Der Ausschuss schickte daraufhin einen Brief an Parlamentspräsidentin Roberta Metsola. Den Brief veröffentlichen wir wie gewohnt im Volltext. „Indem es sich einem offenen Austausch mit dem Europäischen Parlament verweigert, zeigt Amazon nicht nur fehlenden Respekt für unsere Institution, sondern behindert auch einen demokratischen Aufsichtsprozess“, heißt es in dem Brief. Die Zugänge sollten deshalb entzogen werden, bis Amazon gezeigt habe, dass es zu einem wirklichen Austausch bereit sei.

„Wenn sie dem Parlament den Mittelfinger zeigen, warum sollten wir sie dann auf unserem Territorium willkommen heißen?“, sagte gestern Agnes Jongerius, sozialdemokratische Abgeordnete und Mitglied im Beschäftigungsausschuss.

Beschwerde wegen fehlender Lobby-Transparenz

Einen weiteren Brief erhielt Metsola von einer Gruppe aus Zivilgesellschaft und Gewerkschaften. Auch diese Organisationen gingen auf die nicht zustande gekommenen Treffen zwischen Amazon und Abgeordneten ein: „Wenn man die Größe von Amazon und die Ressourcen und Präsenz in Betracht zieht, die es hat, dann ist das eine gewollte Behinderung der demokratischen Kontrolle der Aktivitäten dieses Unternehmens“, schreiben die Organisationen.

Sie kritisierten auch den Umgang von Amazon mit den Transparenzregeln der EU. Wer in der EU Lobbyarbeit macht, muss sich in das Transparenzregister der EU eintragen – mit Angaben dazu, wieviel man für Lobbyarbeit ausgibt und wie viele Mitarbeitende man dafür beschäftigt. Hier beklagen die Organisationen, dass Amazon beide Zahlen zu niedrig angegeben hätte. Außerdem habe es Mitgliedschaften bei einigen Thinktanks nicht gemeldet.

Laut seinem Eintrag im Transparenzregister beschäftigt Amazon elf Lobby-Mitarbeiter:innen in Vollzeit. Dazu kommen laut dem Eintrag noch „einige“ Mitarbeiter:innen, die sich für einzelne Projekte mit den EU-Institutionen treffen. Für extern angeheuerte PR-Agenturen gibt Amazon laut seinem Eintrag zwischen 2,1 und 2,9 Millionen Euro aus, insgesamt betrugen die Ausgaben für Lobbyarbeit in der EU im Jahr 2022 bis zu drei Millionen Euro.

Diese Zahl betrage eigentlich bis zu 3,7 Millionen Euro, meint dagegen das Corporate Europe Observatory. Die NGO rechnet in ihrer Beschwerde vor, dass Amazon neben den Ausgaben für PR-Firmen auch noch diverse Thinktanks mit 900.000 Euro unterstützt haben soll. Außerdem müsse das Unternehmen jährlich rund eine Viertelmillion Euro an Miete für sein Büro in Brüssel zahlen. Mit durchschnittlichen Löhnen würden dazu noch 400.000 Euro Gehälter für seine Vollzeitbeschäftigten kommen.

Lob aus der Zivilgesellschaft

Die zivilgesellschaftliche Gruppe begrüßte in einem Statement, dass das Parlament die Zugänge von Amazon entzogen hat. „Amazons absolute Missachtung der demokratischen Kontrolle seines ausbeuterischen Geschäftsmodells wird nicht toleriert werden“, sagte Bram Vranken vom Corporate Europe Observatory. Er rief alle Abgeordneten auf, sich nicht mehr mit Lobbyist:innen von Amazon zu treffen.

Margarida Silva, Forscherin beim Zentrum für Forschung zu multinationalen Unternehmen, stimmte dem zu. „Mit der heutigen Entscheidung setzt sich das Europäische Parlament für die demokratische Überwachung der Macht von Unternehmen ein“, sagte sie gestern Abend zu netzpolitik.org. „Mitglieder des Europäischen Parlaments und ihre Mitarbeitenden müssen jetzt sicherstellen, dass sie keine Seitentür für Amazon-Lobbyist:innen öffnen, und die EU-Institutionen müssen ihre Überwachung von EU-Lobbyaktivitäten verstärken.“

Amazon streitet ab

Amazon reagierte mit einem eigenen Statement auf die Entscheidung. Darin schreibt das Unternehmen, man habe eine starke Geschichte der Kooperation mit dem Parlament. „Wir sind enttäuscht – trotz wiederholter Versuche, konstruktiv mit den Mitgliedern des Beschäftigungsausschusses in Kontakt zu treten – dass die Entscheidung getroffen wurde, die Zugangsausweise von Amazon-Mitarbeitenden zum Europäischen Parlament einzuziehen“, schreibt das Unternehmen.

Man habe wiederholt an Aktivitäten des Parlaments etwa zum Digital Services Act oder an europäischen Aktionen gegen gefälschte Produkte teilgenommen, so das Statement. Man stimme auch dem Ausschuss zu, dass Standards für eine moderne, sichere und saubere Arbeitsumgebung wichtig seien. „Wir glauben aber auch, dass es wichtig ist, neben einzelnen Unternehmen den gesamten Industriesektor zu untersuchen, und Sitzungen zu halten, die dafür konzipiert sind, Fakten zu verstehen, und nicht nur politische Punkte zu erzielen.“

Es sei nicht richtig, dass Amazon die Besichtigung im Dezember abgesagt habe. Die Termine direkt vor Weihnachten seien wegen des Weihnachtsgeschäfts nicht machbar gewesen. Man habe aber seitdem schon neue Einladungen für andere Termine ausgesprochen. „Wir sind weiterhin bereit, den Ausschuss in unseren Einrichtungen willkommen zu heißen, ob in Deutschland, Polen oder an einem anderen Ort in der EU, wenn er die Einladung annimmt“, schreibt Amazon.

Committee on Employment and Social Affairs
The Chair

D (2024)
MC/an

Ms Roberta METSOLA
President of the European Parliament
SPAAK 09B011
Brussels

Subject: Request to withdraw access badges to the premises of the European Parliament for registered Amazon’s interest representatives

Dear President,

On behalf of the EMPL Coordinators, in accordance with the Parliament’s Rules of Procedure and established precedent, and in light of Amazon’s repeated refusal to attend EMPL hearings, we would like to request that appropriate measures be put in place to withdraw access badges to the European Parliament’s premises for registered Amazon’s interest representatives.

The initial refusal of Amazon to participate in EMPL hearings took place on May 20, 2021. Specifically, they abstained from attending the hearing addressing „Amazon attacks on fundamental workers‘ rights and freedoms: freedom of assembly and association, and the right to collective bargain and action,“ scheduled for May 27, 2021. The purpose of this session was to scrutinize and gain a better understanding of media-revealed reports suggesting potential monitoring of Amazon’s workers, along with other business and workplace practices, which might have been in breach of European labour, data and privacy laws.

The EMPL Committee extended an invitation to Jeff Bezos, CEO of Amazon, requesting him to present the company’s views and clarifications on the discussed issues. Regrettably, Mr. Bezos declined the invitation. Instead of dispatching a senior leadership substitute for the CEO, Amazon suggested addressing Members‘ inquiries in written form after the hearing. Furthermore, the company expressed interest in hosting a visit for the EMPL Committee to one of its sites once travel restrictions are lifted.

The second instance of Amazon’s leadership avoiding engagement with our Committee was raised in my previous letter from 8 November 2023, in which I informed you about the cancellation of the Committee on Employment and Social Affairs‘ mission to the Amazon facilities in Germany and Poland. This mission, originally scheduled for 18 – 20 December 2023, as part of our Committee’s programme for that semester, aimed to provide Committee Members with first-hand insights into working conditions at Amazon, foster discussions with workers and their representatives, and engage with local labour authorities to enhance our understanding of employment practices within Amazon facilities. As previously mentioned, despite an initial willingness from Amazon to host the delegation, the company later communicated its inability to facilitate the visit as planned.

On the third instance, Amazon representatives declined to participate in the exchange of views on “Working conditions in Amazon warehouses” held by the EMPL Committee on 23 January this year. Once again, invitations were extended to Amazon representatives and worker representatives. Despite providing ample notice and necessary means for remote participation, Amazon declined to participate, citing an excuse of short notice (Amazon’s reply letter in the annex). Notably, three guest speakers representing trade unions active in Amazon warehouses in Germany and Poland connected remotely, providing stark testimonies on the challenging conditions faced by Amazon workers. These testimonies only amplified EMPL Members’ concerns.

The debate revealed allegations of Amazon’s breach of fundamental rights of assembly, association, collective bargaining and action as well as fair and just working conditions. Company’s use of algorithms for productivity evaluation, and increasing focus on speed of work, and pervasive surveillance resulted in certain cases in physical and mental strain on workers.

Some of these worrisome claims are supported for example by recent university study in the United States¹ or ruling by the French data protection authority² that fined Amazon for engaging in „excessive“ surveillance of its workers, deemed illegal.

The gravity of these issues demands the utmost attention from our Committee. Unfortunately, Amazon’s refusal to engage in public dialogue with lawmakers have made it impossible for EMPL Members and European citizens to gain first-hand accounts from the company’s management on these pressing questions and allegations. By refusing to engage in an open dialogue with the European Parliament, Amazon not only demonstrates disrespect for our institution but also obstructs a democratic scrutiny process.

This issue extends beyond disrespect for the European Parliament; it concerns the well-being, fundamental rights and working conditions of hundreds of thousands of Europeans working in Amazon warehouses, be they permanent employees or seasonal workers.

In light of these circumstances, the Coordinators of the EMPL Committee decided to request the withdrawal of access badges to the European Parliament premises for Amazon’s representatives. It is unreasonable for Members to be lobbied by Amazon while at the same time being deprived of the right to represent the interests of European citizens and inquire about claims of breaches of fundamental rights enshrined in EU Treaties and EU labour laws.

Consequently, we earnestly request the implementation of measures to revoke access badges to the European Parliament’s premises for registered Amazon’s interest representatives until the company’s management is willing to engage in genuine dialogue with the Parliament and address our sincere concerns.

The EMPL Committee remains steadfast in its commitment to accountability and transparency for the welfare of European workers, and we appreciate your attention to this matter.

Yours sincerely,

Dragos PÎSLARU

¹ https://cued.uic.edu/news-stories/new-report-pain-points/
² https://www.cnil.fr/fr/surveillance-des-salaries-la-cnil-sanctionne-amazon-france-logistique-dune-amende-de-32-millions

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Author: Maximilian Henning

https://www.bachhausen.de/zugaenge-eingezogen-amazon-lobbyistinnen-duerfen-nicht-mehr-ins-eu-parlament/

#amazon #durfen #eingezogen #innen #lobbyist #nicht #zugange

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-01-09

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Laut Beiträgen im Netz hinterziehen Bauern, die mit einem steuerbefreiten Traktor an den aktuellen Protesten teilnehmen, Steuern. Der Grund: Das Fahrzeug würde zweckentfremdet. Das stimmt nicht.

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Author: Max Bernhard

https://www.bachhausen.de/gruenes-kennzeichen-bauern-duerfen-auch-mit-steuerbefreiten-traktoren-an-agrar-demos-teilnehmen/

#agrar #bauern #durfen #grunes #kennzeichen #steuerbefreiten #traktoren

Markus MetzMarkusMetz
2023-12-19

Beim und geht es um erlangte oder zugesprochene Kompetenz. Beim allerdings um den Sinn. Bodo Janssen

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2023-12-08

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Auf Tiktok behauptet der selbsternannte islamische Gelehrte Ibrahim El-Azzazi, dass es „Quatsch“ sei, dass afghanische Mädchen nur bis zur 7. Klasse zur Schule gehen dürften. Expertinnen widersprechen ihm, seit der Machtübernahme der Taliban hat sich die Bildungssituation für Mädchen und Frauen massiv verschlechtert.

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Author: Paulina Thom

https://www.bachhausen.de/taliban-bildungsverbot-maedchen-in-afghanistan-duerfen-offiziell-nur-bis-zur-7-klasse-in-die-schule/

#afghanistan #bildungsverbot #durfen #klasse #madchen #offiziell #taliban

φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2023-10-13

an
Eine wahrscheinlich illegale Parteispende von Christoph Gröner an die Berliner CDU soll unter den gekehrt werden. Unser Rechtsgutachten befindet, dass die ihre Untersuchung in der Sache hätte . Hier zeichnet sich ein für unsere ab, der uns noch lange heimsuchen könnte.

weact.campact.de/petitions/par

zuschauer-51 4chips 🧬🌈🌳💖51Zuschauer@nrw.social
2022-11-28

@DrJanaSchroeder
Merkwürdiges Interview.
#Omicron als Friedensangebot = #mild ist sehr fragwürdig:
Sehr geschickt #LongCovidKids umschifft.
Immerhin #dürfen gesunde U5 geimpft werden: Daraus keine Empfehlung ableitbar. Leider.

Kicker (inoffiziell)kicker@friendica.produnis.de
2022-10-28
Die Bundesliga ist bis zum 19. Spieltag terminiert. Welche Mannschaften dürfen in dieser Saison wie oft am Samstag um 15:30 Uhr ran? Eine Übersicht.
Halb vier gewinnt
#mannschaften #samstags #dürfen #1530 #spieltag #terminiert #bundesliga
2021-12-12

#Befreiung von einer #Depression durch #Verkauf von #Schlangenöl gegen #Depression​en

#Bedingung der #Reaktion der #FAS:
-> #Konkret
#Moralisierung: Jeder, der zur #Aufklärung von #psychisch​en #Krankheit​en beiträgt, tut etwas #Gut​es
#Apell iSv. #Werte #anrufen #müssen: #Unterstellung von #Verantwortung, nicht #Vergessen zu #dürfen, worum es #wirklich gehe

-> #Implizit
#Berufung auf #Normativität; #Werbung mit #komerziell​em #Interesse darf nicht #Irreführung sein

#Hye

#FAS 12.12.21, S.17

2021-08-16

#Corona sei ein #Systemtest mit dem #Ziel die #Epidemie weitgehend unter #Kontrolle zu bringen. #Verzweifelter #Ausdruck von #Souveränität gegenüber #Vertrauen in #massenmediale #Kommunikation als #Grundlage für #intensive #Interaktion und #Kooperation; #Widerstand meldet sich in die #Wirklichkeitsapathie zurück als #Hysterie des #Überlebens.

Die #Welt, #Feuilleton, 23.03.20, Byung-Chul #Han - #Wir #dürfen die #Vernunft nicht dem #Virus #überlassen, S. 8

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