LTO: LG Berlin II spricht Mieter Mehrerlös aus neuer Miete zu - Wenn Eigenbedarf zum Eigentor wird
Der Vermieter kündigt wegen Eigenbedarfs, aber dann zieht doch jemand ganz anderes ein? Das LG Berlin II meint, dass dem ehemaligen Mieter dann nicht nur Schadensersatz zusteht – sondern auch der Gewinn aus der neuen, höheren Miete.
Die Zahl der Eigenbedarfskündigungen in Deutschland liegt hoch. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wird. Eine ungewöhnliche Entscheidung der 66. Zivilkammer des Landgerichts (LG) Berlin II stärkt nun die Mieterrechte in einer solchen Situation (Urt. v. 28.02.2024, Az. 66 S 178/22).
Hintergrund des Urteils ist ein Fall, der zunächst vor dem Amtsgericht (AG) Kreuzberg (Az. 14 C 96/21) seinen Lauf nahm: Im Juli 2015 kündigte ein Vermieter dem Mieter aufgrund von Eigenbedarf, da seine Tochter einziehen sollte. Der Mieter zog dann im November 2018 aus, die entstandenen Umzugskosten machte er beim Vermieter im Wege des Schadensersatzes geltend... (
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