Das Verfahren gegen «Iuventa» wurde nach sieben Jahren eingestellt. Der Rechtsanwalt ordnet das Urteil folgendermaßen ein:
«Im Kern hält es fest, dass Seenotrettung kein Verbrechen ist, sondern eine Pflicht und ein Recht.»
https://www.woz.ch/2417/fluchthilfe/das-signal-von-trapani/!J6PH5EGSTE69
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