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Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-06-05

AfD-Politikerin Höchst liefert weitere Gründe für ein AfD-Verbot

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AfD-Politikerin Höchst liefert weitere Gründe für ein AfD-Verbot

von Thomas Laschyk | Juni 5, 2025 | Aktuelles

Die rechtsextreme AfD-Bundestagsabgeordnete Nicole Höchst zeigte, wie tief rechtsextremes Gedankengut in der Partei verankert ist – und lieferte weitere Gründe, die AfD einem Verbotsverfahren zu unterziehen. In einem Video des Juristen Chan-jo Jun legt er ausführlich dar, warum dieser für die AfD typische Hetz-Post politisch belastend für die gesamte Partei ist.


Hetze gegen Muslime

Nicole Höchst hatte auf ihrem Social-Media-Kanal ein Bild geteilt: Ein Traktor mit Güllefass auf einem Acker, vor dem zwei Männer in arabischer Tracht zu sehen sind. Darüber prangt in großer Schrift die verbale Attacke:

„An alle Moslems in Deutschland: Was immer du auch isst … Es ist mit Schweinescheiße gedüngt.“ [sic]

Nach interner Intervention der Fraktionsvorsitzenden Tino Chrupalla und Alice Weidel wurde der Beitrag zwar gelöscht, bleibt jedoch inhaltlich unverändert skandalös. Chan-jo Jun kommentiert: „Dieses Meme war sogar für die AfD-Fraktion zu viel und deswegen hatten die Fraktionsvorsitzenden interveniert und die Löschung angeordnet.“ Doch das Entfernen einer derartigen Hetzbotschaft ist keine ausreichende Distanzierung gegenüber dem verfassungsfeindlichen Gedankengut, das sich hier offenbart.

Im nächsten Schritt nimmt Chan-jo Jun eine strafrechtliche Einordnung des Posts unter § 130 Absatz 1 Nummer 2 des Strafgesetzbuches (Volksverhetzung) vor. Er erklärt:

„Zunächst haben wir hier einen angesprochenen Kreis: ›Alle Moslems in Deutschland‹ – also ein Teil der deutschen Bevölkerung. Und es kommt gar nicht darauf an, ob die Abgrenzung aufgrund von Religion erfolgt, obwohl es hier so drinsteht. Wenn man gegen eine nationale, rassische oder religiöse Gruppe hetzt, ist das ein klassisches Beispiel für Volksverhetzung.“

Die Tathandlung liege in der „böswilligen Verächtlichmachung“ oder „Beschimpfen“. Dieses humoristische Meme hat eine Pointe, so Jun, indem es suggeriert, Moslems könnten kein Essen zu sich nehmen, ohne auf Schweinefleisch gestoßen zu werden. Damit wird ihre Religion verächtlich gemacht – eine klare Menschenverachtung. Zwar sei der Beitrag inzwischen gelöscht, doch für den Anfangsverdacht einer Strafbarkeit sei allein der Tatbestand der Veröffentlichung ausreichend.

Muslimfeindlichkeit ist der stärkste Grund für AfD-Verbotsverfahren

Doch es geht in Juns Darstellung nicht nur um strafrechtliche Aspekte. Er verdeutlicht, dass laut Bundesverfassungsgericht nicht nur ausdrücklich verfassungsfeindliches Gedankengut, sondern auch das Verhalten führender AfD-Politiker in ihrer Gesamtheit auf die Partei zurückfalle. Jun zitiert aus der BVerfG-Entscheidung des Vorjahres:

„Das Verhalten von führenden Parteimitgliedern, Funktionsträgern und dazu gehören wohl auch Bundestagsabgeordnete, ist ohne Weiteres der Partei voll zuzurechnen. Also wenn Leute mit wichtigen Ämtern in der Partei etwas tun, dann kommt es nicht darauf an, ob jemand noch höher in der Partei sagt: ‘Ja, ist in Ordnung’ oder ‘Ist nicht in Ordnung.’ Das zählt und zahlt auf das Konto der gesamten Partei.“

Für einfache, nicht führende Mitglieder sei eine Distanzierung nur dann gegeben, wenn sichergestellt werde, dass diese Mitglieder künftig nicht mehr für die Partei sprechen können – zum Beispiel durch ein Parteiausschlussverfahren. Bei Nicole Höchst, die als Bundestagsabgeordnete eine exponierte Stellung innehat, genüge ein Löschvorgang nicht, um die AfD von der Verantwortung zu entlasten: „[…] man müsste nämlich sämtliche Maßnahmen ergreifen, um zu verhindern, dass Höchst sich weiterhin offenbart und verbreitet, dass sie dieses Gedankengut trägt. Ein einfacher Verweis reicht da nicht.“

Ein dritter Punkt, auf den Jun besonders eingeht, ist das Verhalten der Anhängerinnen und Anhänger der AfD. Die Partei könne ihre Basis nicht disziplinieren, da diese nicht an formale Parteistrukturen gebunden sei. Jun erläutert:

„Die Anhänger zeigen uns nämlich, wofür die Partei steht. Und da kann noch so viel in einem Programm stehen, was keine Sau liest, wenn die Anhänger meinen: ›Das ist meine AfD. Die zeigen es den Moslems mit Humor und Bösartigkeit.‹ Dann muss die Partei genau dafür auch einstehen.“

Die AfD steht auch für den Hass ihrer Anhänger

Diese faktische Sympathie für menschenverachtende Inhalte innerhalb der eigenen Wählerschaft wirke wie ein Gradmesser dafür, wie stark der rechtsextreme Einfluss in der AfD sei. In Juns Augen ist dies „fast das Schwierigste für die Partei, sich von den Anhängern zu distanzieren“, weil die AfD keinen wirkungsvollen Hebel habe, um extremistische Sympathisanten von ihrem Kurs abzubringen. Und das ist ein entscheidender Punkt: In den Gruppen der AfD werden quasi täglich sogar brutalste Mord- und Todesfantasien gegen Politiker anderer Parteien geäußert, aufgehetzt durch die tausenden Lügen in den Gruppen. In vielen Gruppen sind AfD-Funktionäre, oft sogar Admins.

Mord-Fantasien nach AfD-Fake-Zitaten über Söder & Co. zur Rente

Höchst verfassungsfeindlich

Zusammenfassend hält Chan-jo Jun fest: Die Veröffentlichung des Gülle-Posts durch Nicole Höchst sei ein Beispiel für die Verletzung der Menschenwürde, der das demokratische Fundament unserer Verfassung in Frage stelle. Er führt aus:

„Wir haben es hier mit einer Verletzung der Menschenwürde zu tun – und Menschenwürdeverletzung ist der zentrale Bestandteil der freiheitlich-demokratischen Grundordnung.“

Damit erfülle diese Tat bereits ein entscheidendes Merkmal, das in einem Parteiverbotsverfahren gemäß Artikel 21 Absatz 2 des Grundgesetzes herangezogen werde. Eine restriktive Interpretation, wie andere propagieren und die vorschreiben würden, man brauche kumulativ drei Merkmale (Menschenwürde, Rechtsstaatlichkeit und Demokratieprinzip), sei juristisch unhaltbar. Jun stellt klar: „Wer einen Rechts­satz aufstellt, der nicht gegeben ist, will Hürden fantasieren, die nicht existieren.“

Dass alle drei Merkmale für Verfassungsfeindlichkeit vorliegen müssen, um eine Partei verbieten zu können, hatte auch Innenminister Dobrindt behauptet, was Jun zuvor auch schon widerlegt hatte.

Anwalt Jun: Dobrindt verbreitet Fake über AfD-Verbot-Voraussetzungen

Verbot könnte die AfD erst zur Mäßigung zwingen

Für Jun ist daher auch ein bloßes Verbotsverfahren schon ein Gewinn für die Demokratie, selbst wenn es nicht in einem endgültigen Verbot enden sollte. Denn das Verfahren selbst zwinge die AfD zu einem Auseinandersetzen mit ihrem eigenen extremistischen Kern:

„Wenn die AfD überhaupt eine Chance haben will, das Verfahren zu überstehen, muss sie alle Mitglieder, die solche Sachen machen, komplett und sofort aus der Partei entfernen. Aber können Sie mal gucken, ob das funktioniert – und was dann von der AfD noch übrig bleibt als demokratisierter Kern.“

Über diesen juristischen Appell hinaus lässt Jun keinen Zweifel daran, dass die AfD durch Höchst Entgleisung ein weiteres Mal offenbart, wie sie systematisch Ressentiments gegen Minderheiten schürt. Selbst das Löschen unbequemer Posts kann nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Partei als Ganzes eine Atmosphäre toleriert, in der Hetze gegen Muslime und andere Minderheiten salonfähig wird.

Artikelbild: Julian Weber/dpa

Passend dazu:

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#grunde #hochst #liefert #politikerin #verbot #weitere

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-04-24

Erweiterter Chat-Datenschutz: Neue WhatsApp-Funktion liefert Scheinsicherheit

Dieser Artikel stammt von Netzpolitik.org.

Erweiterter Chat-DatenschutzNeue WhatsApp-Funktion liefert Scheinsicherheit

WhatsApp führt eine neue Einstellung ein, die den Schutz der Privatsphäre in ausgewählten Chats verstärken soll. Die versprochene Sicherheit ist trügerisch, soll jedoch immerhin die neue Meta-KI abklemmen.


24.04.2025 um 13:33 Uhr
Martin Schwarzbeck – in Datenschutz2 Ergänzungen Wer sich in falscher Sicherheit wiegt, könnte die nötige Vorsicht vergessen. – Alle Rechte vorbehalten IMAGO / Manngold

WhatsApp rollt eine neue Funktion aus, mit der Nutzer*innen die Privatsphäre in ausgewählten Chats verbessern können, wie die Meta-Tochter in einem Blogbeitrag ankündigt hat. Das Feature nennt sich Erweiterter Chat-Datenschutz (auf Englisch: Advanced Chat Privacy) und lässt sich sowohl in Zweier- als auch in Gruppenchats optional einschalten. Es soll verhindern, dass Chat-Inhalte WhatsApp verlassen. Die ausgewählten Chats können nicht exportiert werden und Medieninhalte werden nicht automatisch heruntergeladen.

WhatsApp schreibt, das Feature sei vor allem für Gruppen nützlich, in denen man nicht mit jeder Person eng bekannt ist, aber sensible Inhalte teilt, wie zum Beispiel Gesundheitsinformationen. Schon dieses Beispiel macht anschaulich, wie trügerisch die Sicherheit des neuen Features ist. Denn Chatteilnehmer*innen können weiterhin Screenshots der Inhalte aufnehmen, speichern oder weitergeben. Wer mit nicht vertrauenswürdigen Personen chattet, sollte nichts Vertrauliches preisgeben – mit oder ohne Advanced Chat Privacy.

Einmal mehr zeigt die neue Funktion den halbherzigen Ansatz von WhatsApp in Sachen Datenschutz und Privatsphäre. Der Messenger ermöglicht zwar Ende-zu-Ende-verschlüsselte Kommunikation, aber speichert aussagekräftige Metadaten. Solche Daten gibt WhatsApp auch auf Anfrage an Strafverfolgungsbehörden heraus, etwa „Namen, Nutzungsdauer des Dienstes, den ‚Zuletzt online‘-Zeitstempel, IP-Adresse, Gerätetyp und E-Mail-Adresse“ sowie „Profilbilder, Gruppeninformationen und Kontaktliste“. Selbst die Kontaktdaten von Personen, die kein WhatsApp haben, können bei WhatsApp landen, sobald jemand anderes WhatsApp das eigene Telefonbuch freigibt.

Mit der neuen Funktion lässt sich die Meta-KI aussperren

Erst kürzlich hat WhatsApp bei vielen europäischen Nutzer*innen den Zugriff zur Meta-KI hinzugefügt. Das heißt, beim Einsatz des Sprachmodells wandern Chat-Inhalte an Meta. Zumindest in diesem Punkt ist die neue Privatsphäre-Einstellung nützlich. Denn auf Chats, bei denen Nutzer*innen den Erweiterter Chat-Datenschutz aktivieren, soll die Meta-KI keinen Zugriff haben.

Zum Einschalten der Funktion sollen Nutzer*innen auf den Namen des Chats tippen und dann auf „Erweiterter Chat-Datenschutz „. Sie soll in den nächsten Monaten nach und nach an alle Nutzer*innen ausgespielt werden.

Ein alternativer Messenger mit deutlich mehr Privatsphäre als WhatsApp ist etwa das von Expert*innen empfohlene Signal. Als privatsphärefreundlich gilt auch Threema, das allerdings einmalig ein paar Euro kostet.

Wer lieber auf eine dezentrale Lösung setzen möchte, ist eventuell bei XMPP oder Matrix gut aufgehoben. Besonders privatsphärebewusste Nutzer*innen können mithilfe von Briar sogar mit Kontakten in der Nähe chatten, ohne dass eine Verbindung mit einem Mobilfunkmast nötig ist. Wie emotional die Debatte um den richtigen Messenger geführt wird, hat kürzlich der IT-Sicherheitsforscher Mike Kuketz aufgeschrieben. Bei ihm gibt es auch einen sehr detaillierten Messengervergleich.

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Author: Martin Schwarzbeck

#datenschutz #erweiterter #funktion #liefert #scheinsicherheit #whatsapp

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-10-25
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-07-31

Es gibt nicht nur immer mehr Prozesse gegen Demokratiefeinde – es gibt auch immer mehr Urteile. Die Abgrenzung wer „Querdenker“, Rechtsextremist, Antisemit, AfD-Politiker, Reichsbürger oder alles gleichzeitig ist, fällt immer schwerer. Am Ende wählen die meisten ohnehin die rechtsextreme AfD oder stehen ihr ideologisch zumindest nahe. Die Übergänge verfließen immer weiter. Zugleich haben viele der Verurteilten auch deutliche Schnittmengen mit anderen demokratiegefährdenden Gruppen, sodass wir uns entschlossen haben, die „Querdenker“-Urteile umzubenennen.

Seit 2024 schaffen wir die Urteile-Sammlungen leider nur noch monatlich. Letzten Monat berichteten wir über die Verurteilung von Rechtsextremist Björn Höcke und weiteren Gerichtsklatschen für die AfD. Diesen Monat ist ganz oben dabei ein abgelehnter Eilantrag der AfD-Sachsen: Das Gericht bestätigte, dass der Landesverband gesichert rechtsextremistisch ist. Dies könnte wegweisend für eine mögliche anstehende Prüfung des AfD-Verbots sein. Auch noch brisant im Juli: Der Beleidiger von Nationalspieler Rüdiger erhält eine Gefängnisstrafe auf Bewährung und sieben weitere Urteile.

Urteile des Monats Juni: Höcke erneut Verurteilt & 15 Urteile mehr

1. Gesichert rechtsextrem: Eilantrag der AfD Sachsen abgelehnt

Der sächsische AfD-Landesverband ist mit einem Eilantrag gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung durch den Landesverfassungsschutz gescheitert. Auch die AfD-Landesverbände Thüringen und Sachsen-Anhalt werden übrigens als gesichert rechtsextremistisch geführt und vom jeweiligen Landesverfassungsschutz beobachtet. Die sächsische AfD wurde bereits im Dezember vergangenen Jahres als gesichert rechtsextremistisch eingestuft, ihre Jugendorganisation schon im April 2023.

Begründung Verfassungsschutz Sachsen über AfD Sachsen

Gegen den Beschluss kann die AfD Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Bautzen einlegen.

So stuft der Verfassungsschutz in deinem Bundesland die AfD ein

Begründung: AfD Sachsen Arbeitet gegen Verfassung

Das Verwaltungsgericht Dresden begründete sein Urteil damit, dass “hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte” dafür vorliegen, dass die Partei Bestrebungen verfolge, die gegen die Menschenwürde und gegen das Demokratieprinzip gerichtet sind.

Ausschnitt aus der Urteilsbegründung gegen die AfD Sachsen

So zum Beispiel, dass die Partei deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund nur einen rechtlich abgewerteten Status anerkennen will – dies sieht das Gericht als begründeten Verdacht an.

“Mit der Betonung eines «ethnisch-kulturellen Volksbegriffs» werde die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen und die Garantie der Menschenwürde für alle Menschen infrage gestellt. Als Begründung führt das Gericht zusätzlich die Zusammenarbeit mit Rechtsextremisten und mit als verfassungsfeindlich eingestuften Organisationen und Bestrebungen an, antisemitische Äußerungen, die Herabwürdigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung sowie das Infragestellen des Demokratieprinzips”, wie die dpa schreibt

So grausam sind die Identitären – und damit die AfD!

Mit dem Eilantrag scheiterte auch die Forderung der AfD Sachsen, dass der sächsische Verfassungsschutz sein Gutachten veröffentlichen muss, auf dem die Einstufung beruht. Auch wollte die AfD Sachsen erreichen, dass ihre Einstufung nicht öffentlich gemacht wird. Auch das wurde vom Gericht abgelehnt. Mehr zur Urteilsbegründung findet ihr hier.

Auf Bundesebene wird die AfD als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft. Dies bestätigte zuletzt das OVG Münster in einem Fall, der ganz ähnlich gelagert war, wie jetzt das Urteil zur AfD Sachsen: Auch hier war es ein Urteil, das die AfD selbst angestrengt hatte, das ein ideales Argument für ein Verbot der Partei liefert.

Ist dieses Urteil der Anfang vom Ende der AfD?

2. 8 Monate Gefängnis auf Bewährung für Rassist und Rüdiger-Beleidiger

Weil er die beiden Spieler des spanischen Fußballclubs Real Madrid, Antonio Rüdiger und Vinícius Junior, in einem Internetforum rassistisch beleidigt hat, erhält der entsprechende User nun eine achtmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung. Antonio Rüdiger spielt neben seinem Einsatz für Real Madrid für die deutsche Nationalmannschaft, Vinícius Junior spielt auch für Brasilien. Die Strafe wurde auf Bewährung ausgesetzt unter der Bedingung, dass der Verurteilte an einem Programm zur Gleichbehandlung und Bekämpfung von Diskriminierung teilnimmt. Die Zeitung, in deren digitalen Forum der Verurteilte seine Beleidigungen unter verschiedenen Pseudonymen veröffentlichte, publizierte eine öffentliche Entschuldigung des Users. An dem Forum darf die verurteilte Person nun 20 Monate nicht teilnehmen.

Die sicherste EM aller Zeiten? so sehr lagen Reichelt & Co. daneben

3. Corona-Regeln zur Schließung von Geschäften zu Beginn der Pandemie waren verhältnismäßig

Um Ansteckungen zu vermeiden und die pandemische Notlage abzumildern bzw. unter Kontrolle zu behalten, beschloss Sachsen zu Beginn der Pandemie (wie andere Bundesländer auch), dass Geschäfte mit mehr als 800 Quadratmetern nicht öffnen durften. Ebenso war es untersagt, diese Regelung mit Absperrungen im Geschäft zu umgehen. Dies sah die sächsische Coronaschutzverordnung vor, die vom 20. April bis 03. Mai 2020 galt. Das Bundesverwaltungsgericht entschied nun, dass die Ladenschließungen rechtmäßig waren.

“Geklagt hatte die Betreiberin eines Elektronikmarktes aus Görlitz. Sie berief sich auf ihr Grundrecht der Berufsfreiheit und auf die Gleichbehandlung. Mit rund 1.400 Quadratmetern überschritt ihr Markt die vorgegebene Größenbegrenzung”, wie der Spiegel schreibt.

Das Land Sachsen hatte die Größenbegrenzung damit begründet, dass großflächige Geschäfte eine größere Sogwirkung hätten als kleinere Läden. Die Logik dahinter: In große Läden kommen mehr Menschen, dies führt wiederum zu mehr Begegnungen und weniger Abstand – zwei essentielle Dinge, die man in der Pandemie vermeiden wollte.

Das Gerichtsurteil ist ein herber Rückschlag für viele Querdenker:innen, die die RKI-Files schon so übertrieben aufbauschten, damit sie zu ihrem eigenen Weltbild passen. Turns out: Dahinter steckte nichts weiter als heiße Luft, wie wir in diesem Artikel zeigen:

Der wahre Skandal hinter den RKI-Files!

Querdenker behaupteten, das RKI und die Politik hätten in einer Verschwörung eine bestimmte Agenda gehabt, dabei belegen die RKI-Protokolle genau das Gegenteil: Über jede Maßnahme wurde intensiv und ergebnisoffen diskutiert, es gab gegensätzliche Meinungen. Eigentlich zeigen die RKI-Files, dass es ja offensichtlich keine Verschwörung gab. Genauso wenig wie bei den Geschäftsschließungen, die, wie das Gericht urteilte, rechtmäßig waren und dazu dienten, Ansteckungen einzudämmen. 

4. Zwei AfD-Mitglieder müssen wegen Parteimitgliedschaft Schusswaffen abgeben

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass zwei AfD-Mitglieder ihre Schusswaffen abgeben müssen, WEIL sie AfD-Mitglieder sind. Und diese gelten aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft als “unzuverlässig”. 

Grundlage des Urteils ist, dass Mitglieder einer Partei, die im Verdacht verfassungsfeindlicher Bestrebungen steht, als unzuverlässig einzustufen sind. Dies regelt das Waffengesetz (§ 5 Abs. 2 Nr. 3 Waffengesetz). Dafür muss die Partei nicht verboten sein. Dass die AfD auf Bundesebene als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird und dies erst zuletzt gerichtlich bestätigt wurde, haben wir ja oben bereits gesehen. 

Die beiden AfD-Mitglieder, um die es geht – und die miteinander verheiratet sind – müssen per Gerichtsurteil nun also ihre Waffen abgeben. Im Fall des Ehemanns sind es 197 Waffen, im Fall der Ehefrau 27 Stück. Eine Berufung ist möglich. 

Konkret handelt es sich um den AfD-Politiker Stefan Hrdy aus Rommerskirchen und seine Frau. Hrdy sitzt seit 2020 als einziger AfD-Vertreter im Gemeinderat des Ortes. Und er ist nicht erst seit dem Urteil des VG Düsseldorf in den Schlagzeilen. Er fiel auch schon beim AfD-Parteitag in Essen Ende Juni negativ auf. Damals griff er friedliche Demonstranten an, die den Weg zum Parteitag versperrten – und biss einem von ihnen sogar ins Bein. Hinterher behauptete er zwar, dass er auch von den Demonstranten getreten worden sei, das entsprechende Video des Vorfalls ist jedoch nicht eindeutig

Außerdem hat Hrdy zuvor zwei Teilnehmerinnen des Protests bespuckt, und zwar die stellvertretende Vorsitzende der Jusos Patricia Seelig und die Vorsitzende der NRW-Jusos Nina Gaedike. Seelig hat bereits Anzeige gegen Hrdy erstattet.

Bei dem Ausmaß an Gewaltbereitschaft erscheint es umso wichtiger, dass dieser AfD-Politiker und seine Ehefrau nun keine knapp 200 Waffen mehr daheim liegen haben.

So ging der AfD Parteitag in Essen nach hinten los

5. Haftstrafen für Mitglieder einer Neonazi-Kampfsportgruppe

Das Oberlandesgericht Jena hat gegen vier Mitglieder der Neonazi-Kampfsportgruppe “Knockout 51” unter anderem wegen der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung Haftstrafen verhängt. Im Thüringer Verfassungsschutzbericht 2022 wird “Knockout 51” als “gewaltbereite, neonazistische Vereinigung mit demokratiefeindlichen Zielsetzungen” beschrieben. Drei der Angeklagten sollen nach der Entscheidung zwei Jahre und zwei Monate, zwei Jahre und sechs Monate sowie drei Jahre und zehn Monate ins Gefängnis. Der vierte Angeklagte erhielt eine Jugendstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Es wurde als erwiesen angesehen, dass die Angeklagten um den Rädelsführer Leon R. versucht haben, im thüringischen Eisenach einen sogenannten “Nazi-Kiez” in Gestalt einer “national befreiten Zone” aufzubauen. Dazu haben sie unter anderem Waffenteile mit 3D-Druckern hergestellt, wie das ZDF schreibt. Als Mitglieder von “Knockout 51” hätten sie auch bereits verschiedene Gewalttaten begangen und teils gegen das Waffengesetz verstoßen, wie die Richter urteilten.

Das Urteil wird jedoch vorerst nicht rechtskräftig, da der Generalbundesanwalt Revision einlegte. Er hatte deutlich höhere Strafen für die Männer gefordert. Maßgeblich gestützt war diese Strafforderung auf die Einschätzung, dass es sich bei “Knockout 51” nicht nur um eine kriminelle, sondern ab einem gewissen Zeitpunkt auch um eine terroristische Vereinigung handele. Dieser Einschätzung war das Gericht jedoch nicht gefolgt.

Es laufen noch Prozesse gegen mehrere Mitglieder und Unterstützer der Kampfsportgruppe. Für den Rechtsextremismusforscher Miro Dittrich ist klar, dass “Knockout 51” kein Einzelfall ist – im Gegenteil, es gebe momentan sogar eine Tendenz zur Gründung und Vernetzung neuer Organisationen.

6. Reichelt gewinnt vor Gericht

Im Rechtsstreit um eine irreführende und homophobe Äußerung Reichelts auf seinem Desinformations-Portal “Nius” gewinnt Reichelt gegen die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die geklagt hatte. Hintergrund ist, dass sich eine trans Frau, die noch keine geschlechtsangleichende OP vornehmen hat lassen, bei einem Fitnessstudio für Frauen in Erlangen anmelden wollte. Die Studiobetreiberin lehnte sie jedoch ab, der vermeintliche Grund: Frauen sollten sich in einem reinen Frauen-Fitnessstudio sicher fühlen. Auch einen Kompromissvorschlag, dass die potenzielle Kundin Umkleiden und Duschen nicht benutzen würde, lehnte das Fitnessstudio ab. 

Daraufhin wandte sich Mona W. (Name geändert) an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Wichtig: die Antidiskriminierungsstelle ist nicht die Bundesregierung! Die Antidiskriminierungsbeauftragte Ferda Ataman wurde zwar vom Bundeskabinett für die Position vorgeschlagen, ist jedoch vom Bundestag für 5 Jahre für die Position gewählt worden und ist nicht weisungsgebunden, wie sie selbst sagt. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat zwar ihren Sitz beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, arbeitet aber unabhängig, ist jedoch gemäß § 26a Abs. 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) der Rechtsaufsicht der Bundesregierung unterstellt. Die Antidiskriminierungsstelle ist also mit der Bundesregierung verbunden, gleichsetzen kann man sie jedoch nicht.

Reichelt kam dann ins Spiel, als ein Schreiben der Antidiskriminierungsstelle zu dem Fall über das Fitnessstudio bei “Nius” landete. In dem Schreiben wurde der Betreiberin unter anderem empfohlen, für die “erlittene Persönlichkeitsverletzung” eine Entschädigung von 1.000 Euro an W. zu zahlen. Zum Auftrag der Antidiskriminierungsstelle gehört es, Schlichtungsvorschläge zu unterbreiten. Die Betreiberin empfand das Schreiben jedoch als einschüchternd.

Reichelt glänzt wieder mit Desinformation

Reichelt titelte daraufhin, seiner Transphobie freien Lauf lassend: “Regierung will 1.000 Euro Bußgeld für Frauen-Fitnessstudio, weil es einen Mann nicht in Dusche lassen will” und “Der Trans-Wahnsinn geht schon Ios: Frauen, die nicht mit Männern duschen wollen, sollen Strafe zahlen”.

Achtung: Das ist natürlich alles nicht richtig! 1. Die Antidiskriminierungsstelle ist nicht dasselbe wie die Regierung (siehe oben). 2. Sie kann weder ein Bußgeld, noch eine Strafe erlassen, es handelte sich lediglich um einen Schlichtungsvorschlag, Betonung auf VORSCHLAG. 3. W. ist kein Mann. 4. Die Kundinnen des Fitnessstudios hätten niemals eine Strafe zahlen müssen. 5. W. hatte sogar angeboten, die Duschen und Umkleiden nicht zu benutzen.

Leider muss Reichelt diese Falschbehehauptungen nun nicht richtigstellen. Ja, richtig gelesen: Diese vor Desinformation triefenden Titel dürfen weiterhin so im Internet stehen bleiben, obwohl das Kammergericht Berlin selbst sagt, dass die Überschriften “skandalisierend und auf den ersten Blick irreführend” sind. Eben weil Reichelts Titel falsch sind, hatte die Antidiskriminierungsstelle geklagt. Sie forderte eine Unterlassung der Behauptung, dass “die Regierung” ein “Bußgeld” forderte.

Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt

Eben weil es sich nicht um die Regierung und auch nicht um ein Bußgeld handelte. Auch forderte sie eine Richtigstellung und wehrte sich gegen die Behauptung, sie sei dem Ministerium direkt unterstellt, aus Sorge, dass diese Behauptung  die Funktionsfähigkeit der Antidiskriminierungsstelle einschränken könnte. Wie Ataman selbst sagt: “Wer etwa wegen einer Diskriminierung juristische Beratung sucht, muss sicher sein können, dass wir unabhängig arbeiten.”

Diese Begründung trug das Kammergericht Berlin nicht mit. Sie urteilte, dass der Staat auch scharfe Kritik dulden müsse und Reichelts Äußerungen von der Meinungsfreiheit gedeckt seien. Darüber hinaus urteilte das Gericht, dass der Durchschnittsleser die Rechtsbegriffe “Abmahnung” und “Unterstellung” nur damit verbindet, dass die Bundesfamilienministerin mit Ataman kommunizieren und ihr ihre möglicherweise abweichende Ansicht darstellen kann, wie Legal Tribune Online schreibt. Hintergrund war eine weitere Textstelle Reichelts, die lautete:

“In einem normalen Land müsste die Frauenministerin Lisa Paus […] ihre eigene Mitarbeiterin sogar wegen Kompetenzüberschreitung abmahnen, denn die Antidiskriminierungsbeauftragte ist ihrem Ministerium direkt unterstellt”.

Das mag rechtlich in Ordnung sein, aber derart irreführende Überschriften sind eine gezielte Methode, Desinformation zu verbreiten. Erst wenn man bei “Nius” den Artikel anklickt, werden die Überschriften in den Kontext eingeordnet. Klar ist aber: Laut einer Studie von Forschern der Columbia University wurden 59 % der in sozialen Medien geteilten Links vorher nie angeklickt. Die Menschen lesen nur die Überschrift und teilen den Link, ohne ein einziges Wort des Textes zu lesen. Eine neuere Studie zeigt, dass nur 51 % der Leute, die angeben einen Artikel “gelesen” zu haben, ihn auch wirklich ganz gelesen haben. 22 % haben nur die Überschriften gelesen.

Studie: Wer nur Überschriften liest, fällt öfter auf Fake News herein

Allerdings musste Reichelt in der Vergangenheit auch schon einige Klatschen vor Gericht einstecken, wie ihr beispielsweise hier nachlesen könnt:

Urteile des Monats Mai: Niederlagen für gleich 6 AfD-Politiker!

7. Ampel verliert vor Gericht – Reichelt schweigt?!

Bleiben wir bei Reichelt. Gerade über die Ampel scheint er nur dann zu schreiben, wenn es ihm opportun erscheint und es in sein Weltbild passt. Wie zum Beispiel hier, als er die Ampel wegen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Haushalt zerrissen hat. 

Bei anderen Themen kommt von “Nius” jedoch nichts weiter als großes Schweigen. So zum Beispiel zum folgenden Gerichtsurteil: Die Ampelregierung muss ihr Luftreinhalteprogramm strenger gestalten. Dies urteilte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, nachdem die Deutsche Umwelthilfe geklagt hatte. Die Richter:innen kamen zum Schluss, dass die bisher aufgelisteten Maßnahmen nicht in allen Punkten ausreichen, um die europäischen Ziele bei der Reduzierung des Ausstoßes von Luftschadstoffen zu erreichen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Berichtet “Nius” also nur, wenn es genehm ist? Darüber muss natürlich jede:r selbst urteilen, aber die Hinweise darauf verstärken sich immer weiter. 

8. FPÖ-Generalsekretär und ehemaliger Abgeordneter verurteilt wegen Fälschung von Covid-Testzertifikaten

Im Prozess um gefälschte Covid-Testzertifikate wurden der FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker und der ehemalige FPÖ-Abgeordnete und Ex-Parteimitglied Hans-Jörg Jenewein vom Bezirksgericht Purkersdorf in Niederösterreich für schuldig befunden. Hafenecker wurde zu einer Geldstrafe von 5.100 Euro und Jenewein zu 2.000 Euro verurteilt. Hafenecker muss wegen der Datenfälschung als Anstifter 30 Tagessätze zu je 170 Euro zahlen, während Jenewein 100 Tagessätze zu je 20 Euro wegen Datenfälschung zahlen muss. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, wie Der Standard schreibt.

Titelbild: Canva

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https://www.bachhausen.de/urteile-monat-juli-afd-sachsen-liefert-argumente-fuer-afd-verbot/

#argumente #liefert #monat #sachsen #urteile #verbot

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-06-19

Dieser Artikel stammt von CORRECTIV.Faktencheck / Zur Quelle wechseln

Faktencheck

Europawahl 2024: Youtube-Video liefert keine Belege für Wahlbetrug in München

Ein Youtuber behauptet, er könne mehrere Fälle von Wahlbetrug in München belegen. Doch die angeblichen Beweise sind alle frei erfunden oder unbelegt.

von Gabriele Scherndl

19. Juni 2024

Ein Youtuber erhebt den Vorwurf, die Europawahl 2024 sei in München nicht korrekt abgelaufen. Doch seine Belege sind unzureichend. (Quelle: Heike Feiner / Eibner-Pressefoto / Picture Alliance) Behauptung

Laut einem Youtuber würden verschiedene Beiträge in Sozialen Netzwerken belegen, dass es in München mehrere Fälle von Wahlbetrug gab.

Aufgestellt von: Youtube-Beitrag Datum:
11.06.2024

Quelle

Bewertung

Falsch
Über diese Bewertung

Falsch. Die fünf Fälle, die der Mann nennt, sind frei erfunden, falsch oder unbelegt: Sie stammen von Satire-Accounts oder Trollen und kursieren zum Teil schon seit Jahren.

Von einer „unglaublichen Blitzmeldung“ will ein Youtuber berichten: Er habe gleich mehrere Beweise dafür, dass in München bei der Europawahl betrogen worden sei, behauptet er am 11. Juni 2024. Das Video landete mehrfach auf Tiktok.

Doch in den folgenden gut acht Minuten liefert er keine Beweise, sondern hauptsächlich Screenshots von Beiträgen aus Sozialen Netzwerken, die sich als frei erfunden, falsch oder unbelegt herausstellen.

Dieses Youtube-Video landete auch auf Tiktok und erreichte Hunderttausende. Doch die Behauptungen darin belegen keinen Wahlbetrug in München. (Quelle: Youtube; Screenshot und Schwärzung: CORRECTIV.Faktencheck)

Mehrere Fälle entpuppen sich als Parodie, ein anderer ist bereits aus 2021 und war damals schon falsch

Der Reihe nach. Bei Minute 4:30 zeigt der Youtuber den Screenshot einer Whatsapp-Unterhaltung. Darin behauptet eine Person zu dem Foto eines AfD-Stimmzettels: „Hoppla, da ist beim Auszählen wohl etwas unter den Tisch gefallen“. Doch schon die Uhrzeit macht stutzig: Angeblich habe die Unterhaltung schon um 16 Uhr stattgefunden – Auszählung war aber erst um 18 Uhr. Hinter dem Beitrag steht ein Parodie-Account, wie wir hier recherchiert haben. Warum die angebliche Whatsapp-Konversation etwas mit München zu tun haben soll, sagt der Youtuber nicht. Der Stimmzettel stammt aus Baden-Württemberg

Ähnlich im zweiten Fall, der ab Minute 5:25 gezeigt wird. In einem X-Beitrag behauptet jemand, er würde AfD-Stimmen durch einen Strich auf dem Zettel ungültig machen. Auch dieser Beitrag wurde einige Stunden vor der Auszählung veröffentlicht. Auf Nachfrage von CORRECTIV.Faktencheck schrieb der Nutzer, dass sein Beitrag „offensichtlich nicht“ ernst gemeint war . Es habe sich um „Satire, in Bezug auf das andauernde ‚Wahlbetrug‘-Geschreie der Twitter-‚Nazi/AfD‘-Bubble“ gehandelt.

Beim dritten Fall, den der Youtuber ab Minute 6:20 zeigt, wird eine andere Ortsangabe genannt: Es geht um Sachsen-Anhalt. Auf X behauptet jemand, er würde AfD-Stimmen „gegebenenfalls“ entwerten. Der Tweet stammt schon aus 2021 und bezog sich auf die Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Damals schrieb uns die dortige Landeswahlleitung, es habe keine Unregelmäßigkeiten gegeben. Der Beitrag beinhaltete ursprünglich auch noch ein Foto, das Wahlhelfende bei der US-Wahl 2020 zeigte. 

Vierter und Fünfter Beitrag zu angeblichem Wahlbetrug waren offenbar satirisch gemeint

Im vierten Fall – im Video ab Minute 7 zu sehen – geht es um eine Konversation auf X. Zwei angebliche Wahlhelfer tauschen sich darin offenbar über Betrug aus. Beide sagten uns gegenüber: Sie seien keine Wahlhelfer gewesen und hätten ihre Beiträge satirisch gemeint. Einer schrieb außerdem: Er ärgere sich sehr, dass er mit seinem Beitrag womöglich Schaden angerichtet und „Wasser auf die Mühlen der Rechten gekippt habe“.

Der fünfte Fall ab Minute 7:50 zeigt einen X-Beitrag, der mittlerweile bereits gelöscht ist. Darin hieß es zum Foto eines Wahlzettels, auf dem die AfD angekreuzt war: „Es schmerzt, solche Zettel zu sehen, aber es erfüllt mit Genugtuung, ihn verschwinden zu lassen“. Der X-Nutzer war für uns nicht erreichbar. Doch ein Blick auf sein Profil zeigt, dass er häufig Beiträge veröffentlicht, die offenbar nicht ernst gemeint sind. Der Stimmzettel stammt nicht aus Bayern, wie ein Vergleich mit dem dortigen Musterstimmzettel zeigt.

Wahlleitung in München und Bundeswahlleitung sind derartige Fälle nicht bekannt 

Die Wahlleitung München schreibt auf Anfrage, keiner der genannten Fälle sei dort bekannt. Es würden auch keine Hinweise darauf vorliegen, dass AfD-Stimmen ungültig gemacht worden seien, Wahlbeobachterinnen und Wahlbeobachter vor Ort hätten keine Unstimmigkeiten gemeldet. 

Die Wahlleitung betont auch: Alle Stimmzettel würden bei der Auszählung von mehreren Mitgliedern des Wahlvorstands überprüft, „was Manipulationen praktisch ausschließt“. Zusätzlich würden die Ergebnisse auf rechnerische Richtigkeit und Auffälligkeiten im Wahlverhalten überprüft. Auch dabei seien keine Unstimmigkeiten festgestellt worden.

Aus dem Büro der Bundeswahlleiterin hieß es auf Anfrage zu den vier aktuellen Beiträgen: „Es sind keine Auffälligkeiten hinsichtlich der eingesetzten Wahlvorstände bekannt“. Videos oder anderweitige Belege für entsprechende Behauptungen würden nicht vorliegen.

Der Youtuber antwortete nicht auf eine Anfrage von CORRECTIV.Faktencheck.

Alle Faktenchecks zur Europawahl finden Sie hier.

Redigatur: Paulina Thom, Matthias Bau

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Author: Gabriele Scherndl

https://www.bachhausen.de/europawahl-2024-youtube-video-liefert-keine-belege-fuer-wahlbetrug-in-muenchen/

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φօӀìէìҟచąէçհ🇩🇪🇪🇺PolitikWatch
2024-05-25

Ihr seid so dermaßen & @merzcdu & @bild
Dann mal die einfach nur

Bin mal auf die gespannt ob wir dann wohl ein kleines -Doubel haben: Die haben die gestohlen muähhhh.

macht jetzt so eine bis für sie das ❗️🤬🧠


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