#Coaching Verträge sind #nichtig, wenn der #Coach nicht über die erforderliche, staatliche Zulassung verfügt. (#wiesooft) #Teilnehmer können diese Verträge #widerrufen bzw. sich auf deren #Unwirksamkeit berufen. Teilnahmegebühren müssen in diesen Fällen dann nicht gezahlt und gezahlte Kosten können zurückgefordert werden.
Das entschied das #OLGCelle mit diesem #Urteil: https://www.recht.help/2023/04/05/olg-celle-online-coaching-vertr%C3%A4ge-lassen-sich-nicht-nur-f%C3%BCr-verbaucher-sondern-auch-f%C3%BCr-unternehmer-widerrufen-bzw-k%C3%BCndigen/