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Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2025-02-02

MeinBezirk.at: Verliebt in Madrid – Dragqueen tauscht Schilcher gegen Sangría

Bernhard Ledinski, bekannt als Dragqueen Candy Licious, hat sich einen Lebenstraum erfüllt und ist nach Spanien ausgewandert.

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#dragqueen #gegen #madrid #meinbezirk #schilcher #tauscht #verliebt

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-09-18

Peinlich, was bei der AfD Niedersachsen Anfang September abging: Die familienpolitische Sprecherin der AfD der Landtagsfraktion Niedersachsen, Vanessa Behrendt musste einen Stammtisch absagen. Weil der Gastwirt, in dessen Lokal dieser stattfinden sollte, nach eigener Aussage offenbar keine AfD-Veranstaltung bei sich im Haus haben wollte und nicht gewusst hatte, was wirklich geplant war. Was machte die AfD Niedersachsen jedoch daraus? Das, was sie immer macht: Sie täuscht. Sie behauptete, die Veranstaltung sei wegen „Bedrohungen aus dem linken Spektrum“ abgesagt worden. Welche denn?

Lügen: der einzige Ausweg aus dem gekränkten AfD-Ego?

Eine kurze Rekonstruktion: Am 06. September sollte ein Stammtisch des AfD-Kreisverbands Hildesheim mit queerfeindlicher Propaganda in der Gaststätte Lemmy’s in Duingen (Landkreis Hildesheim, Niedersachsen) stattfinden. Nachdem der Gastwirt jedoch erfahren hatte, dass es sich bei dem angemeldeten Stammtisch um eine AfD-Veranstaltung handelte, lud er sie wieder aus, wie man öffentlich erklärt hat. 

Eine lobenswerte Haltung, für die es natürlich Anfeindungen der rechten Feinde der Meinungsfreiheit gibt. Bei Lemmy’s haben sie erkannt, dass jede öffentliche Veranstaltung die AfD nur stärkt, weil sie dadurch als „normale“ Partei wahrgenommen wird und nicht als Rechtsextremisten, die sie eigentlich sind.

Nun fiel der AfD Niedersachsen aber nichts Besseres ein, als über die Absage der Veranstaltung zu täuschen, wie MdL Vanessa Behrendt selbst:

Screenshot Twitter

Dumm nur: es gab offenbar keine „massiven Bedrohungen aus dem linken Spektrum“. Das hatte sich die familienpolitische Sprecherin anscheinend einfach ausgedacht. Ihr einziger Beleg scheint zu sein, dass ein Protest gegen ihre queerfeindliche Veranstaltung angekündigt wurde. Für die AfD sind andere Meinungen offenbar eine “Bedrohung”. Das würde einiges erklären.

Gegenproteste sind nur für Faschisten eine Bedrohung

Halten wir also fest: Der Grund dafür, dass die AfD-Veranstaltung abgesagt werden musste, war die Ausladung des Gastwirts. Belege von „Massiven Bedrohungen“ bleibt sie schuldig. Von mehreren zivilgesellschaftlichen Organisationen gab es im Vorfeld der AfD-Veranstaltung Aufrufe zu einer Protestkundgebung in Duingen – diese fand, nachdem die AfD vom Gastwirt ausgeladen wurde, trotzdem statt. Die Hildesheimer Allgemeine schreibt dazu:

„Nach Polizeiangaben nahmen an der Versammlung in Duingen 30 Menschen teil. Die Antifa, die Omas gegen Rechts und das Bündnis gegen Rechts hatten dazu aufgerufen. Die Demo dauerte eine Stunde. ‘Insgesamt verlief alles positiv und störungsfrei’, teilte die Polizei mit.“

Beschimpft und mit der Nazi-Keule angegriffen wurde in den Kommentarspalten übrigens der Veranstalter, weshalb er die Kommentare schließen musste, weil keine konstruktive Diskussion mehr stattfinden konnte. So viel dazu, wer hier “die Guten” sind.

Fazit: AfD spielt die Opferrolle-Karte und macht sich damit lächerlich

Was lernen wir also aus der für die AfD sehr peinlichen Geschichte aus Niedersachsen? Wenn Menschen eine andere Meinung haben, die Rechtsextremen nicht bei sich haben wollen oder frei gegen sie demonstrieren wollen, scheint die AfD das als “Bedrohung” zu sehen. Oder sie lügt eben einfach, damit wir die Täter der AfD für die Opfer halten.

Damit sie nicht öffentlich eingestehen muss, dass sie unerwünscht ist. Sie lügt ja immer, dass sie für das “Volk” sei. Dumm nur, wenn das “Volk” sie gar nicht mag. Sie denkt sich dann offenbar Bedrohungen aus, um nicht zuzugeben, dass sie selbst die Bedrohung ist. Und zwar für unsere Demokratie und für alle demokratisch-freiheitlichen Werte, die wir in Deutschland immer noch genießen. 

Artikelbild: Julian Stratenschulte/dpa; Screenshots twitter.com/facebook.com

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#ausladung #durch #gastwirt #niedersachsen #peinlich #tauscht

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-03-14

Wusstest du, dass die Jahre 2017 bis 2022 die Jahre in Deutschland waren mit der niedrigsten Kriminalität der letzten 30 Jahre seit der Wiedervereinigung? Wirklich wahr. Das ist eine Tatsache, die einem unglaublich vorkommen mag, wenn man die von der rechten Presse stark beeinflusste Berichterstattung der Medien verfolgt. Das rechtsradikale Hetz-Blatt „Nius“ hat mal wieder versucht, durch aus dem Kontext gerissene Zahlen Rassismus zu schüren. Und selbst dabei gravierende Rechenfehler gemacht und sich ordentlich blamiert.

Wie Rechte Zahlen verdrehen, um dich zu manipulieren

2021 war laut PKS das fünfte Jahr in Folge, in der Deutschland so sicher war seit der Wiedervereinigung. Klar hatte die Pandemie auch ihren Anteil daran, aber der Trend setzte sich ja bereits 2021 fort. Das traf auch auf sinkende Gewaltkriminalität zu – und „Nicht-Deutsche“. Ich möchte daran erinnern, dass wir in den Jahren so gut wie gar keine Schlagzeile gelesen haben, die das verkündet hat. Im Gegenteil, es wurden jede Menge Zahlen aus dem Kontext gerissen – mit dem Ziel Panik zu schüren und Rassismus zu schüren. Leider mit großem Erfolg. Hier haben unsere Medien systematisch versagt, leider.

WELT mit Fakes über Kriminalität mal wieder Vorlage für Rassismus

2022 gab es wieder einen leichten Anstieg, blieb aber trotzdem noch unter dem Niveau von 2017 – 2023 wird das wahrscheinlich auch so sein, aber für das Jahr gibt es noch keine Zahlen für ganz Deutschland. Ist ja auch kein Wunder: Es leben auch sehr viel mehr Menschen in Deutschland seit 2022. 2022 stieg unsere Bevölkerung um 1,3 % und 2023 um noch mal 0,3 %. Selbst wenn der Anteil an Tatverdächtigen exakt gleich bleibt, gibt es dann natürlich logisch einen absoluten Anstieg. Das bitte merken, das sind alles Tricks und Fakten, die rechte Hetzer verschleiern wollen.

Fake Nius mit peinlichem Rechenfehler

Für einige Bundesländer gibt es allerdings schon erste Zahlen für 2023 – und die rechte Hetz-Presse pickt sich dabei gezielt Zahlen heraus, um wie immer gegen „Ausländer“ zu hetzen und dich zu manipulieren. Besonders peinlich war das rechtsradikale Magazin „NIUS“, das sich einfach mit einem Rechenfehler wie aus der Grundschule blamierte.

Dazu nehmen sie vor allem Zahlen aus zwei Bundesländern – die sie beide völlig verdrehen. Aber fangen wir mit Niedersachsen an. Sie bringen sehr viele Fake-Nius in dem Artikel an, aber hier die zwei zentralen Desinformationen und dann eine Erklärung, wie derartige rassistische Hetze grundlegend funktioniert, damit du sie in Zukunft durchschaust.

Dieser falsche Tweet ist immer noch online

Niedersachsen hatte gerade erst einen historischen Tiefstand an Kriminalität

Nun versucht das rechtsradikale Blatt Nius, mit den Zahlen aus dem Bundesland Niedersachsen Angst und Panik vor Kriminalität und „Ausländern“ zu schüren. Hier ein paar Fakten von der Polizei Niedersachsen, die du in der rechten Presse nicht liest: Die Kriminalität ist weiter auf einem niedrigen Niveau: 2021 lagen sie auf einem historischen Tiefstand und sind seitdem zwar angestiegen, aber Niedersachsen ist gerade historisch gesehen sehr sicher.

Wie du sicher gerade gesehen hast, versuchten sie zu behaupten, dass in Niedersachsen „die Hälfte“ aller „Kriminellen“ „Ausländer“ seien. Zuerst: Das stimmt schon allein deshalb nicht, weil es sich nur um „Tatverdächtige“ handelt, nicht um Verhaftete und erst Recht nicht Verurteilte. Und das ist keine Spitzfindigkeit. Denn bei einem „Täter“ gäbe es eine aufgeklärte und verurteile Straftat, ein „Tatverdächtiger“ ist – nur ein VERDACHT, wie der Name schon sagt.

Zwei Faktoren sind hier relevant, wie Journalist Tobias Wilke schon für Volksverpetzer erklärte: Zum einen gibt es das längst bekannte Phänomen der „Überbewertung“ der Polizei. Diese nimmt Straftaten regelmäßig schlimmer auf, als sie am Ende abgeurteilt werden. Zum anderen sagt die Polizei regelmäßig selbst, dass diese „Überbewertung“ bei „Zuwanderern“ wohl massiv der Fall ist. Bei „Zuwanderern“ lag 2021 zum Beispiel die Quote „vollendeter“ Tötungsdelikte bei nur 18,9 %. Insgesamt ist sie aber mehr als doppelt so hoch: 43 %. Die wahre Zahl der verurteilten Kriminellen ist also garantiert sehr viel kleiner. Wir haben das hier genauer erklärt.

Kriminell verrechnet

Der Fehler geht aber noch tiefer: Weniger als ein Drittel aller jener Tatverdächtigen (32,6 Prozent) hatte keine deutsche Staatsbürgerschaft. Also: Es gab doppelt so viele deutsche Tatverdächtige wie ausländische, könnte man sagen. Das veranlasste Nius aber zu einem absurden Rechenfehler: Wenn es doppelt so viele Deutsche gibt, wie Ausländer, dann machen Ausländer in „die Hälfte“ aus – so zumindest die peinliche Logik hinter dem Rechenfehler, wie zuerst der Journalist Tobias Wilke anmerkte.

Julian #Reichelt|s rassistisch motivierte Horrorclowns der #Bild-Resterampe #FakeNiUS blamieren sich mal wieder komplett beim Versuch, eine #Kriminalstatistik zu lesen und dabei Unterstufen-Mathematik anzuwenden 🤦‍♂️

Diesmal: Nichtdeutsche Tatverdächtige in #Niedersachsen.

🧵1/ pic.twitter.com/hq1ZXew1ir

— watchdog (@wilke_tobias) March 12, 2024

Wie Übermedien dokumentiert hat, hatte Nius dort nicht nur das falsch angegeben. Auch die Zahl des Anteils aus dem Jahr 2019 war falsch, auch der Anteil der Asylbewerber war falsch und wurde von elf auf 8 korrigiert. Rechte versuchen stets nur mit Zahlen um sich zu werfen, um ihre Narrative von „Panik“ und „Alarm“ zu rechtfertigen.

Screenshot via Übermedien

Immerhin der eine Rechenfehler wurde durch einen Korrekturhinweis ergänzt, aber sonst nichts. Nius-Chef und rechtsradikaler Hetzer Reichelt hat seinen sehr beliebten und sehr falschen Tweet bis jetzt nicht korrigiert oder gelöscht. Und auch der Titel des Artikels wurde nicht wesentlich geändert. Sie „retten“ sich da mit Hamburg. Da gab es zwar keinen Rechenfehler, aber einen anderen Trick. Kommen wir dazu.

Hamburg: Ausländische Bevölkerung wächst

Zunächst ein paar Fakten über die Kriminalität in Hamburg. Im Langzeitvergleich wird Hamburg immer sicherer. 2023 ist eines der sichersten Jahre seit Jahrzehnten. Die Polizei sagt selbst:

„Bezogen auf die Bevölkerungsentwicklung verzeichnete Hamburg, abgesehen von den Jahren der Corona-Pandemie, nur in den Jahren 2018 und 2019 weniger Straftaten auf 100.000 Einwohner. Das Risiko, in Hamburg Opfer einer Straftat zu werden, bewegt sich damit weiterhin auf einem sehr niedrigen Niveau.“

Erinnerst du dich, wie ich eingangs erwähnt habe, dass mehr Menschen ganz zwangsläufig mehr Straftaten bedeutet? Und damit auch mehr ausländische Menschen mehr ausländische Straftaten? Das ist in Hamburg der Fall. Hamburg ist stark gewachsen, viele Nicht-Deutsche sind nach Hamburg gezogen – und damit ist der Anteil der nicht-deutschen Bevölkerung um 14 Prozent gestiegen. Ihr Anteil an den Straftaten hat „nur“ um 13 Prozent zugenommen. Und ist damit leicht rückläufig. Wenn man mal die „Tatverdächtigenbelastungszahl“ für bare Münze nimmt (was du nicht solltest, dazu kommen wir gleich) sind „Ausländer“ in Hamburg anteilsmäßig sogar ganz leicht weniger kriminell als im Vorjahr.

Hamburg ist eine internationale Stadt und dort leben weit überdurchschnittlich mehr Menschen mit nicht deutscher Staatsbürgerschaft und Migrationshintergrund als im Bundesdurchschnitt. Ende 2021 waren das übrigens auf Platz 1 und 2 Türken und respektive Polen. 2022 stieg der Ausländeranteil noch mal – natürlich vor allem wegen ukrainischer Schutzsuchenden. Hier gibt es also nichts Überraschendes. Nius versucht somit, die Tatverdächtigenzahl von (49,6 Prozent) zu skandalisieren. Das hat die Polizei selbst auch eingeordnet, aber bei Nius lest ihr nur „Alarm“. Aber die Manipulation geht noch tiefer.

Dieses „Anteil berechnen“ ist völliger Bullshit

Die deutsche Bevölkerung ist in ganz Deutschland gewachsen, vor allem wegen der über eine Million Schutzsuchenden aus der Ukraine. Dementsprechend auch der Anteil der „nicht deutschen“ Tatverdächtigen. Nius, AfD & Co. nutzen das, um gegen „Ausländer“ zu hetzen, aber ihr wisst, wen sie wirklich damit meint. Für Hamburg habe ich das ja schon gezeigt. Der Anteil der in Niedersachsen lebenden Menschen ohne deutsche Staatsbürgerschaft ist ja auch gestiegen – vor allem wegen nach Deutschland geflohenen Ukrainern, die die größte Gruppe ausmachen. Auf Platz zwei waren übrigens Polen.

Wo ist da ein „Skandal“, wo ist da „Alarm“? Wie gesagt, rechte Medien haben sogar Panik geschoben in den Jahren, als Deutschland so sicher war wie nie, mit auch immer weiter sinkenden Anteilen von Kriminalität von „Ausländern“ und Schutzsuchenden. Ein brisantes Detail bei der Aufrechnung von Deutsche/Nicht-Deutsche wird aber auch bei den Aufklärungsartikeln stets übersehen. Dass es mehr „Ausländer“ gibt als Deutsche. Lass es mich erklären:

Jeder zweite „nicht deutsche“ Tatverdächtige in Hamburg ist kein Hamburger

Ich habe gesagt, Hamburg ist eine internationale Stadt. Und es ist völlig unsinnig, alle Straftaten von „Nicht-Deutschen“, die in Hamburg oder anderswo verübt werden, allen „nicht deutschen“ Hamburgern zuzuschreiben. Im Gegenteil, wie die Hamburger PKS selbst zeigt, ist fast jeder zweite „nicht deutsche Tatverdächtige“ nicht mal Hamburger.

Es macht also absolut keinen Sinn, zu rechnen, wie viele Hamburger deutsch sind und nicht und das mit der Kriminalstatistik zu vergleichen. Ja, 49,6 Prozent aller verdächtigten Straftaten wurden von Nicht-Deutschen begangen, aber wir wissen ja nicht, wie viele Nicht-Deutsche im gesamten Jahr 2023 in Hamburg waren! Touristen, Studenten, Pendler, Cyberkriminalität, Besucher – wie viele davon waren die tausenden, die täglich im größten Hafen Deutschlands anlegen?! Die aber mit den dort lebenden Nicht-Deutschen zu verrechnen ist die „Tatverdächtigenbelastungszahl“. Tobias Wilke hatte mal für uns ausgerechnet, dass anerkannte Asylbewerber drei mal weniger kriminell sind als deutsche Jugendliche.

Kriminalstatistik: Messer-Martin dreimal so kriminell wie Chorknabe Chalid?

Das gilt übrigens auch für ganz Deutschland. Wenn bald die gesamte PKS 2023 veröffentlicht wird, wird die rechte Presse sich wieder darauf stürzen, aber Millionen nicht-deutsche Europäer können einfach einreisen und hier Straftaten begehen. Es ist unfair, das den hier lebenden „Ausländern“ anzukreiden. Wegen dieses statistischen Denkfehlers, auf den übrigens fast die gesamte deutsche Presse immer wieder hereinfällt, sind Deutsche in Österreich viel „krimineller“ als Österreicher – oder hat der Vatikan die größte Ausländerkriminalität der Welt. Das hat nichts damit zu tun, dass es dich kriminell macht, eine andere Staatsbürgerschaft zu haben. Umgekehrt fließen Straftaten von Deutschen, die im Ausland begangen werden, ja auch nicht ein.

So wird mit rechentricks Rassismus erzeugt

Wenn du mehr darüber wissen willst, mit welchen Tricks Kriminalität hochgerechnet wird und besonders alles immer wieder systematisch auf „Ausländer“ geschoben, hier habe ich schon ausführlicher darüber geschrieben und hier auch. Dazu gibt es auch ein ganzes Kapitel in meinem neuen Buch „Werbung für die Wahrheit“ – ausführlich erklärt, wie auch seriöse Medien sich so von rechten Hetz-Medien wie Nius treiben lassen, um diese falschen, rassistischen Narrative zu verbreiten. Und wie gesagt hat Tobias Wilke viel sehr kluges darüber geschrieben.

Ob Deutschland so sicher ist wie seit Jahrzehnten nicht, oder ob die Anzahl der Tatverdächtigen selbstverständlich etwas steigt, weil es viel mehr Menschen in unserem Land gibt – die rassistischen Medien reißen dauernd irgendwelche Zahlen aus dem Kontext, um Rassismus zu schüren. Nius ist nur das neueste Beispiel, das neue Zahlen nimmt. Dazu muss man normalerweise nicht mal Zahlen fälschen oder sich richtig peinlich verrechnen. Aber Nius hat es diesmal nicht mal ohne das geschafft.

Artikelbild: shutterstock.com / canva.com /Screenshot twitter.com

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#dreist #kriminalitat #peinlichem #rechenfehler #tauscht

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2024-02-08

Die Massenproteste von bereits über drei Millionen Menschen gegen die rechtsextreme AfD scheinen Wirkung zu zeigen: Umfrage um Umfrage zeigt einen starken Einbruch in der Zustimmung. Eine Analyse der ZEIT stellt fest: Das ist kein Zufall. Dass doch gar nicht so viele Menschen diese verlogene und menschenverachtende Politik gut finden, zeigt Wirkung. Auch in Hamburg, wo vor drei Wochen jetzt sogar offiziell 180.000 (!) Menschen demonstrierten, verliert die AfD massiv an Zustimmung. Der Hetzer Reichelt, der mit seiner Desinformation der AfD hilft, versucht dich aber darüber zu täuschen.

– 5 Prozentpunkte im Vergleich zur letzten Umfrage

Auf wahlrecht.de werden Umfragen zu den Zustimmungswerten der Parteien in den Bundesländern gesammelt, so auch für Hamburg. Die letzte dort verzeichnete Umfrage stammt aus dem November 2023 von Trend Research Hamburg. Dort stand die AfD bei 14 % Zustimmung. Eine neue Umfrage von Infratest dimap von Anfang Februar zeigt die AfD inzwischen nur noch bei 9 %. Ein Minus von 5 Prozentpunkten und einem Einbruch von einem Drittel!

Leider hat „Deutschland Wählt“ auf Twitter eine Grafik geteilt, wo die Werte der aktuellen Umfrage mit dem Wahlergebnis der AfD von 2020 verglichen wurden – die vier Jahre her ist und zu einem Zeitpunkt hoher Ablehnung der Partei stattfand.

HAMBURG | Sonntagsfrage Bürgerschaftswahl Infratest dimap/NDR

SPD: 30% (-9,2)
GRÜNE: 21% (-3,2)
CDU: 20% (+8,8)
AfD: 9% (+3,7)
LINKE: 7% (-2,1)
FDP: 5%
Sonstige: 8% (+1,9)

Änderungen zum Wahlergebnis von 2020

Verlauf: https://t.co/ef7MNX2ZBg#ltwhh #hhwahl pic.twitter.com/SwEbJc8uan

— Deutschland Wählt (@Wahlen_DE) February 7, 2024

Es ist eigentlich auch richtig so, wie es „Deutschland wählt“ gemacht hat – es ist problematisch, zwei verschiedene Umfrage von zwei unterschiedlichen Instituten zu vergleichen, die womöglich mit komplett anderen Methoden gearbeitet haben, auch wenn ich das gerade getan habe. Denn es ist seriöser, es mit dem amtlichen Wahlergebnis zu vergleichen, wenn es kein früheres Umfrageergebnis des gleichen Instituts gibt. Es sollte aber klar sein, dass die verzeichnete Veränderung zu einem Ergebnis, das bald 4 Jahre zurückliegt, NICHT die Trends der letzten Wochen stattfindet.

Genau das nutzt Reichelt für desinformation

Der rechtsradikale Verschwörungsideologe Reichelt, der sich darauf spezialisiert hat, genau die Narrative und Desinformation zu verbreiten, die die Rechtsextremen und AfD-Wähler lesen wollen, nutzt das geschickt aus, um Pro-AfD-Propaganda zu verbreiten und seine indoktrinierte Zuschauerschaft zu täuschen:

Wohl wissen, dass seine Followerschaft ihm maximal unkritisch alles abkauft, was vermeintlich ihr Weltbild bestätigt, behauptet Reichelt wahrheitswidrig, die Demonstrationen gegen die AfD hätten die AfD in Hamburg auf magische Weise irgendwie „gestärkt“. Wie gesagt: Der Blick auf eine andere, viel näher liegende Umfrage legt nahe, dass es einen Einbruch gab – und ein Blick auf alle anderen aktuellen Umfragen zeigt auch den Rückgang der Zustimmung zur AfD in einem etwa gleich starken Ausmaß von bis zu -5 Prozentpunkten:

BUNDESTAGSWAHL | Sonntagsfrage YouGov

Union: 31% (+2)
AfD: 20% (-4)
SPD: 14% (-1)
GRÜNE: 12%
BSW: 7% (NEU)
FDP: 4% (-2)
LINKE: 3% (-2)
FW: 1% (-1)
Sonstige: 6% (-1)

Änderungen zur letzten Umfrage vom 11. Januar 2024

Verlauf: https://t.co/f9MV7iZ8iJ#btw #btw25 pic.twitter.com/C5V632fAfp

— Deutschland Wählt (@Wahlen_DE) February 8, 2024

BUNDESTAGSWAHL | Sonntagsfrage Ipsos

Union: 30%
AfD: 18% (-4)
SPD: 15%
GRÜNE: 13%
BSW: 8% (NEU)
FDP: 4% (-2)
LINKE: 4% (-1)
FW: 3% (NEU)
Sonstige: 5% (-4)

Änderungen zur letzten Umfrage vom 10. Januar 2024

Verlauf: https://t.co/f9MV7iZ8iJ#btw #btw25 pic.twitter.com/zmUhx6dt7j

— Deutschland Wählt (@Wahlen_DE) February 8, 2024

BUNDESTAGSWAHL | Sonntagsfrage GMS

Union: 32% (-1)
AfD: 18% (-5)
SPD: 16% (+2)
GRÜNE: 13%
BSW: 5% (NEU)
FDP: 4% (-2)
FW: 3%
LINKE: 2% (-1)
Sonstige: 7% (+2)

Änderungen zur letzten Umfrage vom 03. Januar 2024

Verlauf: https://t.co/f9MV7iZ8iJ#btw #btw25 pic.twitter.com/GznPkrjUU1

— Deutschland Wählt (@Wahlen_DE) February 6, 2024

Die gegenteilige Darstellung ist viel wahrscheinlicher: Der Protest gegen die AfD wirkt: Er zeigt vielen Menschen, dass eine Mehrheit GEGEN die rechtsextreme Politik der AfD ist. Wenn die vielen Rekord-Demo-Zahlen das nicht schon deutlich genug machen sollten. Reichelt ist ein skrupelloser Desinformationsverbreiter, der schamlos seiner Follower falsche Narrative und Behauptungen präsentiert. Um sie zu täuschen. Wir haben schon einige seiner Fakenews widerlegt. Für seine Lügen wurde er teilweise auch schon vor Gericht zu Strafen verurteilt.

Urteile der Woche (KW 50): Reichelt erneut verurteilt, Javid-Kistel verhaftet

Artikelbild: Roland Weihrauch/dpa; Screenshots twitter.com

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#hamburg #massiv #reichelt #tauscht #verliert #zustimmung

Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2023-11-17

GASTBEITRAG, ZUERST ERSCHIENEN BEI PRO ASYL

Mittlerweile in aller Munde: Die »irreguläre« oder »illegale Migration«. Einer der neuen Lieblingsbegriffe deutscher Politiker*innen, wenn es darum geht, Geflüchtete zu diskreditieren und Abschottungsphantasien durchzusetzen. Wir erklären, warum die Verwendung nicht nur bedenklich, sondern auch falsch ist.

Schon 2017 schrieb die AfD in ihrem Papier zur Flüchtlingspolitik davon, »irreguläre Migration über das Mittelmeer« stoppen zu wollen. Seither hat der Begriff seinen Weg in die vermeintliche Mitte der Bundespolitik gefunden. Jens Spahn und Friedrich Merz verwenden ihn zum Beispiel nur allzu gern, schließlich fand er sogar seine Aufnahme in den Koalitionsvertrag der Ampel-Parteien. Und spätestens seit die Debatte rund um Flucht und Migration Mitte 2023 Fahrt aufgenommen hat, dient er längst nicht nur FDP, sondern auch SPD und Grünen als Anker, um immer neue Verschärfungen des Asylrechts und Aufrüstungen der Grenzen zu rechtfertigen.

»ILLEGAL« = GEFÄHRLICH!?

Denn »irregulär« oder gar »illegal« – das klingt natürlich gefährlich. Viel angsteinflößender als »Flucht«. Jemand, der schon »illegal« kommt – so wollen es die Politiker*innen suggerieren – der hat doch sowieso Dreck am Stecken, und solche Leute kann ja wirklich kein anständiger Bürger wollen. Und das Kalkül geht auf: Mittlerweile bekommt auch noch der absurdeste und menschenrechtswidrigste Vorschlag Applaus, wenn er sich nur gegen »illegale Migranten« richtet.

Sie alle verwenden den Begriff – die AfD hat 2017 damit begonnen, von Jens Spahn und Friedrich Merz wurde er übernommen, mittlerweile ist er auch im Vokabular von Scholz, Faeser, Lindner und sogar den Grünen Nouripour und Kretschmann angekommen.

LEGALE WEGE? FEHLANZEIGE!

Bloß: Das Ganze ist ein Trugbild. Es wird damit vorgegaukelt, dass Flüchtlinge auf legalem Wege hierherkommen könnten und die »illegalen« Wege nur nutzen würden, weil sie ohnehin keinen Schutzanspruch hätten. Aber aktuell werden 51,9 % der Asylanträge positiv entschieden – betrachtet man die Quote ohne »formelle Entscheidungen«, also nur die inhaltlichen Asylprüfungen, sind es sogar 70 % – und die überwiegende Mehrheit aller Antragsteller*innen musste auf diese Weise einreisen. Denn die »legalen Wege« existieren de facto nicht.

Über das UN-Resettlement-Programm hat Deutschland für 2022 lediglich 6.000 Plätze bereitgestellt (ob diese überhaupt vollständig genutzt werden konnten, ist zudem unklar), das vor einem Jahr groß angekündigte Bundesaufnahmeprogramm für Afghan*innen hat bislang karge 14 Einreisen zu verzeichnen, andere Aufnahmeprogramme auch der Bundesländer werden teilweise vom Bund abgelehnt oder haben verschwindend geringe Kontingente. Und selbst der Familiennachzug, über den Schutzsuchende legal zu ihren Familien nach Deutschland gelangen könnten, wird – anders als im Koalitionsvertrag versprochen – weiterhin restriktiv praktiziert und die Bearbeitung der Anträge nimmt zum Teil mehrere Jahre in Anspruch.

Niemand würde sich in einem wackligen Schlauchboot in Lebensgefahr begeben, sich von brutalen Grenzschützern verprügeln lassen, in überfüllten Lastwagen durch Europa fahren und für all das auch noch Tausende an Euros bezahlen, wenn er oder sie sicher mit dem Flugzeug einreisen könnte.

EU: Die AfD hat längst gewonnen – und keiner hat es mitgekriegt

»ICH WAR GEZWUNGEN, DEN FALSCHEN WEG ZU NEHMEN«

Dr. Mazen Dahhan, der 2013 aus Syrien fliehen musste und bei einem Unglück vor Lampedusa seine komplette Familie verlor, beschreibt das im Interview mit ProAsyl eindrücklich: 

»Ich bin Neurochirurg und habe versucht, eine Arbeitserlaubnis für Dubai zu bekommen. Ich habe dort sogar eine passende Stelle für mich gefunden, aber weil ich aus Syrien bin, wurde mir das Visum verweigert. Ich wusste, dass wir in Europa Asyl bekommen könnten. [Aber es gibt] keine Möglichkeit einer legalen Einreise durch ein Visum […]. Dadurch war ich gezwungen, den falschen Weg zu nehmen – den Seeweg. Sie haben uns sterben lassen«

Dr. Mazen Dahhan ist ein Überlebender des Schiffbruchs vor Lampedusa vom 11. Oktober 2013. Er verlor dabei seine Familie.

DIE GARANTIERT STRAFFREIE EINREISE FÜR FLIEHENDE MENSCHEN

Dazu kommt: Wenn von einer »illegalen« Einreise gesprochen wird, schwingt im Unterton mit, dass die Menschen dabei eine Straftat begehen würden und am besten sofort wieder abgeschoben gehören. Dabei ist zum Beispiel in Artikel 31 der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), die Deutschland und 148 weitere Staaten unterzeichnet haben, geregelt, dass fliehende Menschen nicht wegen einer unerlaubten Einreise bestraft werden dürfen. Damit ist eine Einreise, die nicht bestraft wird, auch keine Straftat. Trotzdem werden genau diese Menschen mittlerweile nicht nur von Rechtsextremen, sondern auch von der Bundesregierung als »irreguläre Migranten« gebrandmarkt.

Faktencheck Seenotrettung: Innenministerium täuscht Bundestag

RECHTES Framing MIT FOLGEN

Dieses gefährliche Framing führt nicht nur zu mehr Angst und Ablehnung von Schutzsuchenden, sondern auch insgesamt zu einer Entmenschlichung. Mit »Geflüchteten« fühlen viele Menschen mit. Nennt man sie hingegen »irreguläre Migranten«, zielt das darauf ab, dass die Bevölkerung vermeintliche Straftäter*innen anstatt fliehender Menschen vor dem geistigen Auge hat. Sympathien schwinden, die Akzeptanz für weitere Verschärfungen im Asylrecht steigt.

Zu beobachten ist diese Entwicklung beispielsweise auch in den Berichten zu einem tragischen Unfall an der bayerischen Grenze, bei dem im Oktober 2023 mehrere Geflüchtete ums Leben kamen. Danach schrieben die Medien landauf-landab vor allem von einem »Schleuserfahrzeug«das verunglückt sei. Als hätten in diesem Fahrzeug nicht auch Menschen (darunter sogar Kinder) gesessen, die auf der Suche nach Schutz und Sicherheit bei einer Grenzkontrolle ihr Leben verloren haben. Auch, weil es eben keine legalen Fluchtwege für sie gibt.

Sowohl die Geschichte als auch die aktuelle Entwicklung zeigen: Rechte Parteien schwächt man nicht durch die Übernahme ihrer Narrative. Ganz im Gegenteil.

Wer Geflüchtete also damit in ein schlechtes Licht rücken möchte, indem so getan wird, als ob die Menschen absichtlich »illegale« anstelle legaler Wege nutzen würden, betreibt das Geschäft der rechten Hetzer. Und sowohl die Geschichte als auch die aktuelle Entwicklung zeigen: Rechte Parteien schwächt man nicht durch die Übernahme ihrer Narrative. Ganz im Gegenteil.

Der Artikel erschien zuerst auf proasyl.de. PRO ASYL setzt sich für Menschenrechte und den Schutz von Flüchtlingen in Deutschland und Europa ein. Die Arbeit der Organisation wird durch Mitgliedsbeiträge, Spenden und Stiftungszuwendungen finanziert. Artikelbild: ProAsyl.

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#begriff #irregulare #migration #tauscht

Der Begriff „irreguläre Migration“ und wie er dich täuscht
Dirk Bachhausendirk@www.bachhausen.de
2023-11-15

GASTBEITRAG DAVID WERDERMANN

Mit versteckten Änderungen und Falschinformationen versucht die Bundesregierung Fluchthilfe und Seenotrettung zu kriminalisieren.

Ich arbeite bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte, eine Organisation, die sich mit juristischen Mitteln für die Grundrechte einsetzt. Teil meiner Arbeit ist eine Art Monitoring, bei dem wir Gesetzentwürfe lesen und prüfen, ob sie mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Wenn wir ein verfassungswidriges Gesetz entdecken, klagen wir oft dagegen. Man kann sagen, ich lese regelmäßig Gesetzentwürfe der Bundesregierung.

So auch an einem Abend Anfang des Monats. Auf tagesschau.de las ich, dass das Bundeskabinett beschlossen hat, Schleuser*innen härter zu bestrafen. Das weckte mein Interesse, denn ich finde, sog. Schleuser*innen machen oft einen sinnvollen Job. Zum Beispiel Menschen aus Kriegsgebieten retten und ihnen die Asylantragstellung in Europa ermöglichen. Ich las also diesen Beitrag auf tagesschau.de und schnappte mir anschließend den Gesetzentwurf der Bundesregierung, um mich ein bisschen intensiver mit der geplanten Verschärfung des Schleuserparagrafen zu beschäftigen.

Was ich fand, war massive Kriminalisierung von Fluchthelfer*innen, die im Endeffekt sogar Seenotretter*innen treffen kann.

Was jedoch fast noch skandalöser ist, ist das Vorgehen des Bundesministeriums des Inneren und für Heimat. Die Gesetzesänderung ist so gut versteckt, dass ich nur durch Zufall darauf gestoßen bin und selbst spezialisierte Jurist*innen sie nur mit Mühe nachvollziehen können. Und jetzt, nachdem die Süddeutsche Zeitung und andere Medien darüber berichtet haben, verbreitet das BMI Falschinformationen, um sich aus der Affäre zu ziehen und das Gesetz doch noch durch den Bundestag zu bringen. Aber der Reihe nach.

Teil I: Die versteckte Kriminalisierung der Seenotrettung

Wer die geplante Gesetzesänderung verstehen will, muss sich mit § 96 Aufenthaltsgesetz beschäftigen. Dieser enthält den Straftatbestand des Einschleusens. Für das Einschleusen nach Deutschland ist es so: Strafbar macht sich, wer einer anderen Person dabei hilft unerlaubt nach Deutschland einzureisen und dafür entweder einen Vorteil erhält (Nr. 1 Buchstabe a) oder wiederholt oder zugunsten mehrerer Personen handelt (Nr. 1 Buchstabe b).

Das Einschleusen in ein anderes EU-Land, zum Beispiel Italien oder Griechenland, ist in § 96 Absatz 4 geregelt. Dieser verweist bisher nur auf die Nr. 1 Buchstabe a) aber nicht auf Nr. 1 Buchstabe b). Das heißt kurz gesagt: Das Einschleusen in die EU ist nur strafbar, wenn man dafür Geld bekommt. Uneigennützige Helfer*innen machen sich nicht strafbar.

Kompliziert? Es geht gerade erst los. Die Bundesregierung hat schon am 25. Oktober einen ersten Entwurf für ein „Rückführungsverbesserungsgesetz“ beschlossen, der unter anderem folgende Änderung von § 96 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz vorsieht.

Nicht verstanden? Macht nichts.

Denn die Bundesregierung hat nur eine Woche später eine sogenannte Formulierungshilfe vorgelegt. Hierbei handelt es sich um eine Änderung der Gesetzesänderung. Diese wird jedoch nicht von der Bundesregierung selbst in den Bundestag eingebracht. Vielmehr sollen die Regierungsfraktionen (hier: SPD, Grüne und FDP) die Formulierungshilfe nehmen und einen Änderungsantrag zu dem ursprünglichen Gesetzentwurf stellen. Diese Änderung der Änderung lautet:

Um diesen Änderungsbefehl geht es. Der Verweis auf „Nr. 1 Buchstabe a“ wird ersetzt durch den Verweis auf „Nummer 1“. Das heißt: Eigentlich werden nur die Wörter „Buchstabe a“ gestrichen. Das hat jedoch weitreichende Konsequenzen. Denn die Beschränkung auf Buchstabe a führte bisher dazu, dass sich nur strafbar macht, wer für die Schleusung Geld bekommt. Zukünftig soll sich auch strafbar machen, wer wiederholt oder zugunsten von mehreren Personen handelt (Nr. 1 Buchstabe b). Hier habe ich die maßgeblichen Änderungen hervorgehoben:

Das kann auch Seenotrettung treffen

Die Änderung führt also dazu, dass uneigennützige Helfer*innen künftig wegen Einschleusens in die EU bestraft werden können. Das kann auch Seenotretter*innen treffen, wie ich an anderer Stelle ausführlich dargelegt habe. Deren Organisationen sind zurecht empört (siehe zum Beispiel hier und hier).

Um das Verständnis zu erleichtern, habe ich die aktuelle Rechtslage der geplanten zukünftigen Rechtslage gegenübergestellt und die maßgebliche Änderung fett markiert:

Aktuelle RechtslageÄnderung nach Gesetzentwurf und Formulierungshilfe§ 96 Einschleusen von Ausländern§ 96 Einschleusen von Ausländern(1) Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, … wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, eine Handlung nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen unddafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oderwiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder…1) Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, … wird bestraft, wer einen anderen anstiftet oder ihm dazu Hilfe leistet, nach § 95 Abs. 1 Nr. 3 oder Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe a zu begehen unddafür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oderwiederholt oder zugunsten von mehreren Ausländern handelt oder…(4) Absatz 1 Nr. 1 Buchstabe a, Nr. 2, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2 und 5 und Absatz 3 sind auf Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Schengen-Staates anzuwenden, wenn sie den in § 95 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 oder Abs. 2 Nr. 1 bezeichneten Handlungen entsprechen und…(4) Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und 2, Satz 2, Absatz 2 Satz 1 Nummer 1, 2, 3, 5 und 6, Satz 2 und Absatz 3 sind auf Zuwiderhandlungen gegen Rechtsvorschriften über die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder eines Schengen-Staates anzuwenden, wenn sie den in § 95 Abs. 1 Nr. 2 oder 3 oder Abs. 2 Nr. 1 bezeichneten Handlungen entsprechen und…  

Diese Gegenüberstellung ist eine Synopse

Solche Synopsen erstellt man, um Gesetzesänderungen verständlicher zu machen. Auch das Innenministerium hat für interne Zwecke eine solche Synopse – darauf verwette ich mein Grundgesetz. Warum es diese nicht dem Gesetzentwurf und der Formulierungshilfe beifügt, bleibt sein Geheimnis. Wahrscheinlich wollen die Beamten, dass die Abgeordneten und die Öffentlichkeit nicht verstehen, über was genau im Bundestag abgestimmt wird. Im Koalitionsvertrag finden sich übrigens folgende Sätze. Ich lasse das mal so stehen.

„Gesetzentwürfen der Bundesregierung wird künftig eine Synopse beigefügt, die die aktuelle Rechtslage den geplanten Änderungen gegenüberstellt. Wir wollen Gesetze verständlicher machen.“

Man möchte meinen, dass die Bundesregierung dann wenigstens begründet, warum sie uneigennütziger Helfer*innen künftig bestrafen will. Aber auch hier: Fehlanzeige. In der Begründung zu der Formulierungshilfe findet sich nur folgender kryptischer Satz:

Hier komme auch ich an meine Grenzen

Was mit der „Änderung zu Nummer 2 Buchstabe a Doppelbuchstabe ee und Buchstabe b Doppelbuchstabe bb“ gemeint ist, lässt sich nicht nachvollziehen. Die Verweise gehen ins Leere. Ich vermute, dass andere Änderungen am Gesetz gemeint sind (der neue § 96 Abs. 1 Satz 2 und § 96 Abs. 2 Satz 2 Aufenthaltsgesetz), die auf den Absatz 4 erstreckt werden sollen, aber nicht die neue Strafbarkeit von uneigennützigen Helfer*innen.

Dass die maßgebliche Änderung in einer Formulierungshilfe für die Ampel-Fraktionen untergebracht wurde, macht die Sache nicht nur unnötig kompliziert, sondern führte im Übrigen auch dazu, dass es keine Verbändebeteiligung gab. Bei normalen Gesetzentwürfen bekommen Verbände und NGOs nämlich die Gelegenheit, vor der Beschlussfassung durch die Bundesregierung Kritik zu äußern. Zu dem ursprünglichen Entwurf des „Rückführungsverbesserungsgesetz“ hatten etwa Amnesty International und Pro Asyl Stellungnahmen abgegeben. Bei der Formulierungshilfe gab es diese Möglichkeit nicht.

Fassen wir zusammen: Die Bundesregierung beschließt eine politisch brisante Gesetzesänderung und versteckt diese in einer Änderung zu der Änderung des ohnehin schon komplizierten § 96 Aufenthaltsgesetz. Das Ganze soll dann ohne Synopse, ohne Begründung und ohne Verbändebeteiligung an die Ampel-Fraktionen geschickt werden, damit diese es in das Gesetzgebungsverfahren einbringen und abnicken.

Wäre ich nicht durch Zufall auf die Verschärfung gestoßen und hätte die Presse nicht darüber berichtet, wäre es wahrscheinlich tatsächlich so gekommen. So musste sich das Bundesinnenministerium eine neue Strategie überlegen.

Teil II: Täuschung der Abgeordneten mit Falschinformationen und Quatsch-Jura

Nachdem die Presse über die geplante Änderung berichtete und es Kritik hagelte, sah sich das Innenministerium zum Handeln gezwungen. Es teilte über seine Social-Media-Kanäle eine „Klarstellung“, nach der Seenotretter nicht kriminalisiert würden. Zudem verschickte es eine E-Mail an mindestens einen Bundestagsabgeordneten. Hier die gesamte E-Mail:

Diese E-Mail enthält Aussagen, die teils eindeutig falsch sind, teils zumindest irreführend. Schauen wir uns die einzelnen Abschnitte genauer an.

Das Innenministerium behauptet hier, dass die Gesetzesänderung nicht Rettungen erschweren „soll“. Sie tut es aber! Seenotretter*innen erfüllen künftig den objektiven Tatbestand des Einschleusens. Sie helfen bei der unerlaubten Einreise der EU durch mehrere Personen. Das bestreitet das BMI auch nicht. Seine Einwände beziehen sich allein auf den angeblich fehlenden Vorsatz und auf die Rechtfertigung (dazu unten).

Das Ministerium spricht von einem „skrupellosen und menschenverachtenden Geschäft der Schleuser“ und behauptet, dass Schleuser Menschenleben aufs Spiel setzen würden, während Seenotretter Menschen retten würden. Diese Aussagen sind grob irreführend. Denn die Darstellung hat nichts zu tun mit dem Gesetz, wie es das Ministerium vorschlägt.

Der neue Straftatbestand hat im Kern drei Merkmale:

1. Hilfeleisten

2. zur unerlaubten Einreise in die EU

3. wiederholt oder zugunsten mehrerer.

Ende.

Ein skrupelloses, menschenverachtendes oder gefährliches Verhalten ist keine (!) Voraussetzung für die Strafbarkeit. Es gibt auch keine ausdrückliche Ausnahme für Seenotretter*innen.

Diese Aussage zum angeblich fehlenden Vorsatz gehört in die Kategorie „Quatsch-Jura“. Im Strafrecht unterscheidet man zwischen Vorsatz und Absicht. Vorsätzlich handelt, wer weiß, dass er*sie den Tatbestand erfüllt. Seenotretter*innen wissen, was sie tun. Dass es ihnen nicht auf die Hilfe zur unerlaubten Einreise ankommt (Absicht) ist rechtlich egal. Lernt man im 1. Semester. Müsste den Spitzenbeamt*innen im Innenministerium eigentlich bekannt sein.

Dieser Satz ist ausnahmsweise richtig. Seenotretter*innen können sich tatsächlich auf den rechtfertigenden Notstand nach § 34 Strafgesetzbuch berufen. Sie wehren eine gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben der Flüchtlinge ab.

Das Problem ist: Was ist, wenn die Staatsanwaltschaft das anders sieht? Der rechtfertigende Notstand (§ 34 StGB) setzt eine Interessenabwägung voraus. Es reicht, wenn eine Staatsanwaltschaft einen Anfangsverdacht bejaht. Telekommunikationsüberwachung, Durchsuchungen, Beschlagnahmen u.s.w. können folgen. In Italien können wir beobachten, was Seenotrettungsorganisationen droht. Es kommt dort immer wieder zu Ermittlungsverfahren (siehe hier und hier). Die Crew des ehemaligen Rettungsschiffs Iuventa muss sich aktuell wegen angeblichen Einschleusens vor Gericht verantworten. Solche Verfahren behindern massiv die Arbeit der Organisationen.

Der letzte Satz ist wieder eindeutig falsch. Die Strafbarkeit von Schleusungen mit Waffe (§ 96 Abs. 2 Nr. 3 Aufenthaltsgesetz) und das Durchbrechen einer polizeilichen Kontrolle (neuer § 96 Abs. 2 Nr. 6 Aufenthaltsgesetz) sind völlig unabhängig von der einfachen uneigennützigen Schleusung (§ 96 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b Aufenthaltsgesetz). Das Innenministerium wirft hingegen alles in einen Topf.

Es ist ohne Weiteres möglich, uneigennützige Helfer*innen nur dann zu bestrafen, wenn sie gefährlich handeln. Das Innenministerium behauptet hier eine Alternativlosigkeit, die es nicht gibt.

Wer macht die Gesetze?

Das Verhalten des Innenministeriums gegenüber dem Parlament ist erschreckend. Zuerst versucht es, den Ampel-Fraktionen in einer komplizierten Formulierungshilfe (ohne Begründung, ohne Synopse und ohne Verbände-Beteiligung) eine politisch umstrittene Verschärfung unterzujubeln. Und jetzt führt es die Abgeordneten mit Falschinformationen und hinters Licht.

Eigentlich müsste der Bundestag empört aufschreien und das Gesetzgebungsverfahren erstmal auf Eis legen. Auch personelle Konsequenzen im Innenministerium sind in meinen Augen angezeigt. Stattdessen plant die Ampel-Koalition offenbar, das Gesetz noch vor der Weihnachtspause durch den Bundestag zu bringen.

In unserer Demokratie werden Gesetze eigentlich vom Parlament gemacht. Die Regierung soll hierbei den Bundestag unterstützen. Manchmal frage ich mich, ob es in Wirklichkeit anders herum ist.

David Werdermann ist Rechtsanwalt und lebt in Berlin. Er arbeitet bei der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und in einer auf Informationsfreiheitsrecht spezialisierten Kanzlei. Artikelbild:

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#bundestag #faktencheck #innenministerium #seenotrettung #tauscht

Faktencheck Seenotrettung: Innenministerium täuscht Bundestag
2023-06-15

"Wir haben mit der Box etwas geschaffen, was nur sehr schwer in wenige Worte zu fassen ist... es ist einfach faszinierend schön " ❤️ #Hamburg #stpauli #lebt und #tauscht 🏴 🌱

Sommer, Sonne, 28Grad und Grüne Bäume werfen schatten. Junge Person mit sandaletten und Tshirt (Aufschrift: "Woodstock cant find his own way south") und gefüllte Freebox <3
2023-04-01

#Experiment von Ulric #Neisser und Nicole #Harsch: #Widerholung einer #Frage nach fünf Jahren. Die #Antwort​en fallen jeweils komplett #unterschiedlich aus. Die #Probanden konnten sich nicht #erinnern, die #Frage bereits #beantwortet zu haben.

#Veränderung der #Erinnerung durch zwischenzeitlich #fortgeschritten​e #Sozialisation;

#Unterschied; #Fortschritt

#Theorie des #rekonstruktiv​en #Gedächtnis​ses nach Elizabeth #Loftus

#Zeit, 30.03.2023, Bastian #Berbner - Die #Erinnerung #täuscht S. 16

Screenshot der zusammengefassten Stelle aus dem zitierten Zeitungsartikel. Beginnt mit "Am 28. Januar 1986 explodierte die Raumfähre Challenger kurz nach dem Start." Endet mit: "In der Forschung setzte sich mehr und mehr das Modell des rekonstruktiven Gedächtnisses durch, eines Gedächtnisses also, das beim Erinnern keine exakte Wiedergabe eines Ereignisses abspielt, sondern eine nachträgliche Rekonstruktion. Und diese ist oft umso verfälschter, je länger das Ereignis her ist. Vorangetrieben wurde diese Revolution in der Psychologie von Elizabeth Loftus, die inzwischen einen Lehrstuhl an der University of Washington in Seattle übernommen hatte."

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