Die Tempo-50-Initiative im Kanton Zürich verstösst so grässlich gegen jenste kantonalen und Bundesgesetze, dass es schon richtig weh tut:
- Der Kanton hat gemäss Bundesgesetz gar keine Kompetenz, Geschwindigkeiten vorzugeben
- Die Initiative fügt im Strassengesetz StrG einen Passus ein, welcher direkt dem Verkehrsabgabengesetz VAG widerspricht
- Die Stadt hat gemäss Kantonsverfassung und Gemeindegesetz die Hoheit über die Strassen in ihrem Eigentum, und das sind alle Strassen in der Stadt ausser den Nationalstrassen.
- Es wurde keine gesetzlich geforderte Anhörung der betroffenen Gemeinden durchgeführt.
Der Gemeinderat wird heute das Gemeindereferendum beschliessen. Wenn das Volk die Initiative dann trotzdem annimmt, dann stehen die Chancen wohl gut, dass ein Gericht sie wieder kippen wird.
https://www.gemeinderat-zuerich.ch/dokumente/a36df9fbae3b473d977f36b683920561-332
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