Akkon-Hochschule Berlin vergleicht sich mit ehemaligem Professor für Soziale Arbeit. Da der Rechtsstreit in Gänze beendet ist, wird auf rassistische Gesichtspunkte und AGG nicht mehr geprüft. Der Vergleich umfasst 58.000 € Abfindung und eine Verschwiegenheitserklärung. https://www.nd-aktuell.de/artikel/1191831.arbeitsrecht-akkon-hochschule-berlin-motiv-rassismus-bleibt-ungeprueft.html