Sie wollen das Recht Rundmails an Studis zu schicken einschränken. Übersehen dabei aber leider, dass unser Hochschulgesetz da eine Liste hat von Leuten, die das immer dürfen. Naja, kann ja mal passieren.
Wir schreiben jetzt rein, dass E-Mail-Clients grundsätzlich nur über VPN erlaubt sind. Weil.... Weil?
„Die Systembetreiberin übernimmt keine Garantie dafür, dass die Systemfunktionen den speziellen Anforderungen des Nutzers entsprechen oder dass das System fehlerfrei und ohne Unterbrechung läuft. Die Systembetreiberin kann nicht die Unversehrtheit und Vertraulichkeit der bei ihr gespeicherten Daten garantieren“. Woanders steht dann drin, dass darin Abschlussarbeiten abgegeben werden müssen. Aber gut, dass ihr gleich zugebt, dass das manipulierbar ist. Soetwas wie Monitoring oder geprüfte Backups haben wir auch nicht, weiß ich aus anderen Quellen.
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