"Einleitend hielt der Vorsitzende Richter Jochen Bösl fest, dass es sich um ein außergewöhnliches Verfahren gehandelt habe. [..] Ungewöhnlich sei aber das mehrfache Nichterscheinen des Angeklagten im Prozess gewesen. Der Angeklagte habe sich dem Verfahren entziehen wollen, bis eine absolute Verjährung eintrete. Dies hat dazu geführt, dass Hauptverhandlungshaft gegen einen ehemaligen Abgeordneten des Deutschen Bundestages angeordnet werden musste, die sich genau einen Monat hingezogen hat."
Pressemitteilung 6/2026 - Bayerisches Staatsministerium der Justiz
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/presse/2026/6.php
Link von @SaschaDue







































