Die GLS Bank ist eine Genossenschaft. Laut Satzung können die Mitglieder der Genossenschaft jederzeit eine ausserordentliche Generalversammlung mit Vorlaufzeit von 2 Wochen einberufen. Dazu bedarf es die Unterschriften von 1/10 der Mitglieder, höchstens jedoch 200 Mitglieder. Die sollten sich doch finden lassen.
Satzung vom 28.06.2025, §27 (2) in Verbindung mit §28 (2)-(4)
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![§ 27 Frist und Tagungsort
[...]
(2) Außerordentliche Generalversammlungen können nach
Bedarf einberufen werden.
§ 28 Einberufung und Tagesordnung
[...]
(2) Die Mitglieder der Genossenschaft können in einem von
ihnen unterzeichneten Antrag unter Angabe des Zwecks
und der Gründe die Einberufung einer außerordentlichen
Generalversammlung verlangen. Hierzu bedarf es der
Unterschriften mindestens des zehnten Teils der Genos-
senschaftsmitglieder, höchstens jedoch von 200 Mitglie-
dern.](https://files.mastodon.social/cache/media_attachments/files/115/779/163/358/530/719/small/8af55349f551d1ef.png)


