#EKOCAN

Fahrradstraßenbewohner [lol]berner@hessen.social
2025-10-05

Expertenkommision aus Kriminologen und Suchtforschern: „Die vorliegenden Ergebnisse [der Evaluation des Konsumcannabisgesetzes] lassen bis jetzt keinen dringenden Handlungsbedarf […] erkennen.“

Bundesregierung (Nina Warken): „Diese Kritik können wir als Politik nicht einfach irgnorieren. Wir werden zusammen mit den Koalitionsfraktionen und SIcherheitsbehörden möglichen Handlungsbedarf erörtern müssen.“

🤡

MDR aktuell: odmdr-a.akamaihd.net/mp4dyn2/c

#Cannabis #EKOCAN #Teillegalisierung

2025-10-03

@OnkelBobbyWhite Daher kann man nicht auf die Allgemeinheit extrapolieren bzgl der Bezugsquelle. Aber! Das Volumen / adie Menge am Schwarzmarkt muss doch dann stark zurückgegangen sein, wenn die Konsumenten die viel brauchen nicht mehr zum echten Dealer gehen. Diesen Schluss finde ich nicht gut dargestellt. (2/2) #cannabis #ekocan

2025-09-30

ChatGPT zum 1. der des

():

📊 Fazit

Der Zwischenbericht sieht keinen akuten Reformbedarf, betont aber, dass die gesetzgeberischen Ziele – insbesondere die Verdrängung des Schwarzmarkts – bislang nicht erreicht werden. Die Teillegalisierung hat viele positive Effekte auf Gesundheitsschutz, Entkriminalisierung und Prävention, weist aber noch strukturelle Schwächen im Markt- und Regulierungsdesign auf.

fdr.uni-hamburg.de/record/17993

mMn sehr wichtiger Inhalt, der im #EKOCAN steht, aber selbstverständlich vom #ÖRR nicht beachtet wird. illegaler Handel (zwischen Freunden und Familie) ist nicht "Schwarzmarkt" wie er im allgemeinem Sprachgebrauch ist, sondern wird als "Social Supply" subsumiert

Innerhalb des illegalen Marktes ist aus den genannten Gründen eine Differenzierung erforderlich,
nämlich zwischen „social supply“ einerseits und dem Schwarzmarkt (in einem engeren Sinne)
andererseits. Als „Schwarzmarkt“ wird im Folgenden (nur) der Teil des illegalen Marktes
bezeichnet, der ein funktionales Äquivalent zum kommerziellen Markt für legale Produkte
darstellt. Kennzeichnend für den Schwarzmarkt sind a) eine Gewinnerzielungsabsicht, b) ein
gewisser Grad an Professionalisierung, c) ein in der Regel kollaboratives Zusammenwirken und
d) tendenziell eine hohe Komplexität der Lieferkette. Als „social supply“ wird hingegen der Teil
des illegalen Marktes bezeichnet, bei dem Cannabis unter Bekannten gemeinsam konsumiert,
verschenkt oder kostendeckend oder mit kleinen Gewinnen verkauft wird; Letzteres wird teils
auch als „minimally commercial supply“ bezeichnet (Coomber & Moyle, 2014). Die Grenze
zwischen Schwarzmarkt und „social supply“ ist fließend. Die Differenzierung trägt allerdings
dem Umstand Rechnung, dass die gesellschaftlichen Konsumprobleme, die durch den
Schwarzmarkt entstehen, größer sein dürften als bei der Form des „social supply“. Es ist vor
allem der so definierte Schwarzmarkt, den der Gesetzgeber durch das KCanG wohl primär
eindämmen wollte.
Institut für Kriminologieifk@bawü.social
2025-07-14

Institut für Kriminologie an offizieller Evaluation des Konsumcannabisgesetzes beteiligt
Gemeinsam mit Forschungsteams vom Zentrum für interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg und dem Centre for Health and Society der Universität Düsseldorf ist das Institut für Kriminologie (IfK) der Universität Tübingen am durch das Bundesministerium für Gesundheit geförderten Verbundprojekt „Evaluation des Konsumcannabisgesetzes“ (EKOCAN) beteiligt. Das Forschungsteam am IfK ist in diesem Forschungsverbund für die Erforschung der Auswirkungen auf die cannabisbezogene Kriminalität und ihre strafrechtliche Verfolgung zuständig. Nähere Informationen zum Forschungsprojekt finden Sie hier: uni-tuebingen.de/fakultaeten/j
#EKOCAN #Konsumcannabisgesetz #Cannabisgesetz

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