📍 Urteil aus Dortmund: Freispruch bei Lasermessung über 300 m
Bei einer Entfernung von über 300 Metern und lebhaftem Verkehr ist die sichere Zuordnung eines Messwerts nicht immer möglich. So entschied das Amtsgericht Dortmund.
📌 Der Vorwurf: 86 km/h zu schnell.
📌 Das Ergebnis: Freispruch wegen fehlender Beweissicherheit.
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