Ich merke, dass ich immer skeptischer gegenüber digitalen Verfahren im Alltag werde, und mich ausgeschlossen oder unsicher fühle:
Aktuell möchte die genossenschaftliche #Bank, bei der ich Kunde bin, dass ich ihre neuen AGBs (mit erweiterter Eigenhaftung?) "kostenpflichtig akzeptiere".
Zudem stellen sie ihr TAN-Verfahren um und ich muss mir einen neuen Generator kaufen, wenn ich keine App nutzen will. Aber sogar der Online-Shop des #Sparda-Genossenschaftsbankenverbandes bucht nicht selber ab, sondern nutzt den Zahlungsdienstleister "#Novalnet". Ich warte gerade auf Antwort vom Support, welche Zahlungsdienstleister zulässig sind und wie ich das beim Zahlungsverfahren prüfen kann.
Obiges ist vermutlich "normales" Sepa. #Ebay verlangt für #Sepa-Abbuchung oder #Überweisung / #Sofortüberweisung aber Kontoverifizierung über die vorausgesetzten Dienstleister wie #Klarna oder #Trustly. Bank-Support sagt dazu:
"Bei Zahlungsdienstleistern wie Klarna oder Trustly Group befinden Sie sich ausserhalb unseres Sicherheitssystemes, wenn Sie dort Ihre Online-#Banking Zugangsdaten eingeben und diese mit Ihrem Freigabeverfahren bestätigen.
Bitte beachten Sie dazu die Sonderbedingungen zum Online-Banking. Wir verweisen auf Punkt 7 Sorgfaltspflichten."
Vermutlich ist Kontoverifizierung mit Eingabe des #Onlinebanking-#NetKey also unzulässig. Das heisst also, mit einem deutschen #Girokonto kann ich #Ebay nicht rechtssicher nutzen und hafte selber, wenn mir jemand mein Konto leerräumt?