Seit Jahrhunderten kommuniziert die bayerische Verwaltung mit Hilfe von Postdienstleistern – auch wenn sie mittlerweile vieles digital erledigen kann. Der Datenschutz hat selbst zu Brief und Paket etwas zu sagen. Besonders kompliziert sind die Anforderungen aber nicht, wie @BayLfD in seiner neuen Aktuellen Kurz-Information 61 „Datenschutz beim Versand von Brief und Paket“ deutlich macht. Volltext: https://www.datenschutz-bayern.de/datenschutzreform2018/aki61.pdf #DSGVO #Postgesetz #Schneckenpost