#Referentenentwurf zu § #128aZPO geht in die richtige Richtung: #Videoverhandlung als #Normalfall, idR bindender Antrag von #Verfahrensbeteiligten + idR bindende Anordnung durch #Gericht möglich (im Einzelfall #Präsenztermin auf #Antrag/#Beschluss). #Richter*innen müssen nicht mehr im leeren #Saal sitzen, #Öffentlichkeit auch durch #Streaming im #Gericht möglich. Macht Nachrüstung von #Technik in Sälen nötig, aber das lohnt sich für alle - auch für #Umweltressourcen! https://www.bmj.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/RefE_%20Videokonferenztechnik.pdf?__blob=publicationFile&v=3