Zzt. grassiert eine neue Abmahnwelle auf Internetseiten-Betreiber. Durch die Verwendung von Google Fonts käme es zu DSGVO-Verstößen. Es wird dazu geraten, die eigenen Internetseiten dahingehend zu überprüfen, was u.a. hier kostenlos und ohne Registrierung möglich ist:
https://www.e-recht24.de/google-fonts-scanner


