Lokalzeitung:
"Der dichte Verkehr führt unter anderem dazu, dass es inzwischen an der Tagesordnung ist, dass Autofahrer – von der Luxemburger Straße kommend – den mit einer durchgezogenen Linie abgetrennten Radweg als weitere Abbiegespur beziehungsweise Einfädelungsspur nutzen. Das ist nicht erlaubt, bringt Radler in Gefahr und wird mit einem Bußgeld von mindestens 43,50 Euro geahndet. Falls kontrolliert werden würde."
Richtig - "FALLS KONTROLLIERT WERDEN WÜRDE".
Interessiert halt keine Sau. Genau wie zugeparkte Radwege vom Ordnungsamt ignoriert werden.