#1575_BGB

Präsident des Landgerichts KApraeslgka@bawü.social
2023-04-10

#Ehefolgen

Ab #Rechtskraft #Scheidung ist #Unterhaltsanspruch weiter eingeschränkt: grds. soll jeder sich selbst versorgen, § #1569_BGB.

Unterhalt gibt es dh. nur wg.
- Kinderbetreuung § #1570_BGB
- Alter § #1571_BGB
- Krankheit § #1572_BGB
- Arbeitslosigkeit u.ä. § #1573_BGB
- Ausbildung § #1575_BGB
- "Billigkeit" = Gerechtigkeit § #1576_BGB.

"Schuld" am Scheitern der Ehe spielt idR keine Rolle, von extremen Ausnahmen abgesehen, § #1578b, 1579_BGB. Es kommt nur auf Bedürftigkeit an.

4/x

Client Info

Server: https://mastodon.social
Version: 2025.07
Repository: https://github.com/cyevgeniy/lmst