#33bis45

Alexander Gerberagerber@troet.cafe
2025-12-05

Um es noch deutlicher zu sagen ...

Im #Strafrecht wird geprüft:
- Tatbestand
- Rechtswidrigkeit
- Schuld
(in dieser Reiehnfolge).

Nach Hannah Arendt "hat" Eichmann #Schuld (persönliche Vorwerfbarkeit) auf sich geladen.

Zweifellos.

Nur nach Eichmanns #Logik kam es darauf nicht an.
Er sah sein Handeln als gerechtfertigt und damit rechtmäßig und nicht strafbar an.

UND: von #33bis45 war das auch so.

Nur: das israelische Recht anno 1960 kam zu anderen Ergebnissen.

s.a. #Mauerschützen.

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